Hallo, endlich Urlaub, da hab' ich aufgrund meiner bisherigen Erfahrungen mit dem Pilzesammeln doch mal dieses kleine Regelwerk zusammengefaßt, das Edward A. Murphy's Lebensweisheit in die Pilzwelt überträgt.
§ 1 - Zaungesetz
Die schönsten Pilze wachsen immer hinter einem Zaun, einer Mauer oder sonst einem scheinbar unüberwindbaren Hindernis. Dabei verhält sich die Überwindbarkeit umgekehrt proportional zur Menge und Qualität der schwer zu erreichenden Pilze.
Erste Ergänzung zum Zaungesetz:
Je größer die Anstrengungen sind, um einen schlecht zu erreichenden Steinpilz zu pflücken, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, daß es sich letztendlich um einen Gallenröhrling handelt.
Zweite Ergänzung zum Zaungesetz:
Das gleiche gilt für Stockschwämmchen und Gifthäublinge.
§ 2 - Rutsch-Regel
Bei dem Versuch einen mit Laub bedeckten Hang zu erklimmen wird der Reibungswiderstand immer klein genug sein um eine Haftung des Schuhwerks im denkbar ungeeignetsten Moment zu verhindern.
Erste Ergänzung zur Rutsch-Regel:
Feuchtigkeit und Dicke der Laubschicht werden den Reibungswiderstand bestenfalls nicht verändern, aber niemals so erhöhen, daß ein störungsfreies Erklimmen gewährleistet ist.
§ 3 - Korbentleerungsgesetz
Bei einem Sturz oder Wegrutschen wird die Lage des Korbes so verändert, daß eine völlige Entleerung nicht zu verhindern sein wird.
Erste Ergänzung zum Korbentleerungsgesetz:
Leere Körbe sind von einer Lageänderung ausgeschlossen.
Zweite Ergänzung zum Korbentleerungsgesetz:
Baumwolltaschen werden ihre Lage so verändern, daß sie einen wirksamen Puffer zwischen dem hinfallenden Pilzsammler und dem Boden bilden und so den Sturz abmildern. Das daraus entstehende Pilzgeschnipsel wird für eine weitere kulinarische Verwendung jedoch nicht mehr geeignet sein.
§ 4 - Fundreihenfolge-Gesetz
Zerbrechliche Pilze wie Schirmpilze oder Schopftintlinge findet man immer als erstes, schwere Pilze die die anderen erdrücken, später.
Erste Ergänzung zum Fundreihenfolge-Gesetz:
Ist der Korb groß genug um von vornherein eine Sortierung vorzunehmen, wird man nur Schirmpilze und/oder Schopftintlinge finden.
Zweite Ergänzung zum Fundreihenfolge-Gesetz:
Mit einem kleinen Korb wird einem eine ständige Umsortierung spätestens nach dem dritten Steinpilz zu blöd und man wird nur noch Steinpilze finden.
Dritte Ergänzung zum Fundreihenfolge-Gesetz:
Entschließt man sich dazu, eine ständige Umsortierung konsequent beizubehalten, wird man keine Steinpilze mehr finden.
§ 5 - Ich-lasse-sie-noch-stehen-Gesetz
Hat man sich dazu entschlossen, Pilze stehen zu lassen um sie zu einem späteren Zeitpunkt zu pflücken weil man gerade keine gebrauchen kann oder sie noch zu klein sind, werden sie zu dem erwähnten späteren Zeitpunkt bereits von einem anderen Pilzsammler geerntet sein oder befinden sich im schon im Verdauungstrakt von Schleimratten (manchmal auch Schnecken genannt).
§ 6 - Erster-Eindruck-Gesetz
Pilze, die auf den ersten Blick nach einem kapitalen Fund aussehen, wurden bei näherer Betrachtung bereits von hungrigen Schleimratten heimgesucht oder dienen bereits zur Behausung von Gewürm.
Erste Ergänzung zum Erster-Eindruck-Gesetz:
Schleimratten verspeisen einen Pilz niemals ganz sondern immer nur so viel daß er für eine kulinarische Verwendung nicht mehr in Frage kommt.
Zweite Ergänzung zum Erster-Eindruck-Gesetz:
Verkrüppelte, faulige oder schwer zu bestimmende Pilze werden von Schleimratten gemieden.
Dritte Ergänzung zum Erster-Eindruck-Gesetz:
Die erste und zweite Ergänzung gilt auch für Gewürm.
§ 7 - Maden-Täuschungs-Gesetz
Egal wie viele Madengänge man nach dem Durchschneiden eines Stiels sieht, oberhalb der Schnittfläche werden es immer mehr sein.
§ 8 - Ohrenregel
Nur Judasohren die man gegen das Licht hält, sind madenfrei.
§9 - Galli-in-der-Pfanne-Regel
Mischt man das Steinpilzragout mit der Soße, dem Fleisch oder anderen unverzichtbaren Komponenten eines Hauptgerichtes ohne vorher abzuschmecken, war ein Gallenröhrling dabei.
Erste Ergänzung zur Galli-in-der-Pfanne-Regel:
Zahnbürste, viel Wasser und seifenlose Scheuerbällchen werden die Schweinelende nicht mehr retten können.
§ 10 - "Pilzsammler vs. Pilzsammler"-Gesetz
Von anderen Pilzsammlern angebrachte Kennzeichnungen von Stockschwämmchen tragenden Baumwurzeln und anderen Lokationen mit wiederkehrenden Pilzvorkommen sind zu entfernen und an ähnlich aussehenden Plätzen wieder in der selben Art und Weise anzubringen.
Erste Ergänzung zum "Pilzsammler vs. Pilzsammler"-Gesetz:
Selbstverständlich werden jetzt nur noch an dem neu gekennzeichneten Platz Pilze wachsen.
Zweite Ergänzung zum "Pilzsammler vs. Pilzsammler"-Gesetz:
Den neu gekennzeichneten Platz wird man im Folgejahr nicht mehr finden.
Dritte Ergänzung zum "Pilzsammler vs. Pilzsammler"-Gesetz:
...Der andere Pilzsammler schon.
§ 11 - Erstes Morchelgesetz
Kiefernzapfen, Baumrinde und vertrocknete Blätter sind keine Morcheln.
Erste Ergänzung zum Ersten Morchelgesetz:
Die braunen Dinger im Korb der anderen Pilzsammler sind welche.
§ 12 - Zweites Morchelgesetz
"Lidl"-Morcheln sind nur dann ein Glücksfund, wenn sich die Fundstelle nicht als Hundeklo entpuppt.
§ 13 - "Getöse im Gekröse"-Regel
Daß man Hallimasch auch nach dem Abkochen nicht verträgt, kann angenommen werden wenn man vergessen hat Klopapier zu kaufen.
Die Regeln sind natürlich endlos erweiterbar.