Murphys Pilzsammlergesetze

Es gibt 69 Antworten in diesem Thema, welches 19.989 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Pilzliesl.

  • Hallo, endlich Urlaub, da hab' ich aufgrund meiner bisherigen Erfahrungen mit dem Pilzesammeln doch mal dieses kleine Regelwerk zusammengefaßt, das Edward A. Murphy's Lebensweisheit in die Pilzwelt überträgt.


    § 1 - Zaungesetz
    Die schönsten Pilze wachsen immer hinter einem Zaun, einer Mauer oder sonst einem scheinbar unüberwindbaren Hindernis. Dabei verhält sich die Überwindbarkeit umgekehrt proportional zur Menge und Qualität der schwer zu erreichenden Pilze.


    Erste Ergänzung zum Zaungesetz:
    Je größer die Anstrengungen sind, um einen schlecht zu erreichenden Steinpilz zu pflücken, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, daß es sich letztendlich um einen Gallenröhrling handelt.


    Zweite Ergänzung zum Zaungesetz:
    Das gleiche gilt für Stockschwämmchen und Gifthäublinge.


    § 2 - Rutsch-Regel
    Bei dem Versuch einen mit Laub bedeckten Hang zu erklimmen wird der Reibungswiderstand immer klein genug sein um eine Haftung des Schuhwerks im denkbar ungeeignetsten Moment zu verhindern.


    Erste Ergänzung zur Rutsch-Regel:
    Feuchtigkeit und Dicke der Laubschicht werden den Reibungswiderstand bestenfalls nicht verändern, aber niemals so erhöhen, daß ein störungsfreies Erklimmen gewährleistet ist.


    § 3 - Korbentleerungsgesetz
    Bei einem Sturz oder Wegrutschen wird die Lage des Korbes so verändert, daß eine völlige Entleerung nicht zu verhindern sein wird.


    Erste Ergänzung zum Korbentleerungsgesetz:
    Leere Körbe sind von einer Lageänderung ausgeschlossen.


    Zweite Ergänzung zum Korbentleerungsgesetz:
    Baumwolltaschen werden ihre Lage so verändern, daß sie einen wirksamen Puffer zwischen dem hinfallenden Pilzsammler und dem Boden bilden und so den Sturz abmildern. Das daraus entstehende Pilzgeschnipsel wird für eine weitere kulinarische Verwendung jedoch nicht mehr geeignet sein.


    § 4 - Fundreihenfolge-Gesetz
    Zerbrechliche Pilze wie Schirmpilze oder Schopftintlinge findet man immer als erstes, schwere Pilze die die anderen erdrücken, später.


    Erste Ergänzung zum Fundreihenfolge-Gesetz:
    Ist der Korb groß genug um von vornherein eine Sortierung vorzunehmen, wird man nur Schirmpilze und/oder Schopftintlinge finden.


    Zweite Ergänzung zum Fundreihenfolge-Gesetz:
    Mit einem kleinen Korb wird einem eine ständige Umsortierung spätestens nach dem dritten Steinpilz zu blöd und man wird nur noch Steinpilze finden.


    Dritte Ergänzung zum Fundreihenfolge-Gesetz:
    Entschließt man sich dazu, eine ständige Umsortierung konsequent beizubehalten, wird man keine Steinpilze mehr finden.


    § 5 - Ich-lasse-sie-noch-stehen-Gesetz
    Hat man sich dazu entschlossen, Pilze stehen zu lassen um sie zu einem späteren Zeitpunkt zu pflücken weil man gerade keine gebrauchen kann oder sie noch zu klein sind, werden sie zu dem erwähnten späteren Zeitpunkt bereits von einem anderen Pilzsammler geerntet sein oder befinden sich im schon im Verdauungstrakt von Schleimratten (manchmal auch Schnecken genannt).

    § 6 - Erster-Eindruck-Gesetz
    Pilze, die auf den ersten Blick nach einem kapitalen Fund aussehen, wurden bei näherer Betrachtung bereits von hungrigen Schleimratten heimgesucht oder dienen bereits zur Behausung von Gewürm.


    Erste Ergänzung zum Erster-Eindruck-Gesetz:
    Schleimratten verspeisen einen Pilz niemals ganz sondern immer nur so viel daß er für eine kulinarische Verwendung nicht mehr in Frage kommt.


    Zweite Ergänzung zum Erster-Eindruck-Gesetz:
    Verkrüppelte, faulige oder schwer zu bestimmende Pilze werden von Schleimratten gemieden.


    Dritte Ergänzung zum Erster-Eindruck-Gesetz:
    Die erste und zweite Ergänzung gilt auch für Gewürm.


    § 7 - Maden-Täuschungs-Gesetz
    Egal wie viele Madengänge man nach dem Durchschneiden eines Stiels sieht, oberhalb der Schnittfläche werden es immer mehr sein.


    § 8 - Ohrenregel
    Nur Judasohren die man gegen das Licht hält, sind madenfrei.


    §9 - Galli-in-der-Pfanne-Regel
    Mischt man das Steinpilzragout mit der Soße, dem Fleisch oder anderen unverzichtbaren Komponenten eines Hauptgerichtes ohne vorher abzuschmecken, war ein Gallenröhrling dabei.


    Erste Ergänzung zur Galli-in-der-Pfanne-Regel:
    Zahnbürste, viel Wasser und seifenlose Scheuerbällchen werden die Schweinelende nicht mehr retten können.


    § 10 - "Pilzsammler vs. Pilzsammler"-Gesetz
    Von anderen Pilzsammlern angebrachte Kennzeichnungen von Stockschwämmchen tragenden Baumwurzeln und anderen Lokationen mit wiederkehrenden Pilzvorkommen sind zu entfernen und an ähnlich aussehenden Plätzen wieder in der selben Art und Weise anzubringen.


    Erste Ergänzung zum "Pilzsammler vs. Pilzsammler"-Gesetz:
    Selbstverständlich werden jetzt nur noch an dem neu gekennzeichneten Platz Pilze wachsen.


    Zweite Ergänzung zum "Pilzsammler vs. Pilzsammler"-Gesetz:
    Den neu gekennzeichneten Platz wird man im Folgejahr nicht mehr finden.


    Dritte Ergänzung zum "Pilzsammler vs. Pilzsammler"-Gesetz:
    ...Der andere Pilzsammler schon.


    § 11 - Erstes Morchelgesetz
    Kiefernzapfen, Baumrinde und vertrocknete Blätter sind keine Morcheln.


    Erste Ergänzung zum Ersten Morchelgesetz:
    Die braunen Dinger im Korb der anderen Pilzsammler sind welche.


    § 12 - Zweites Morchelgesetz
    "Lidl"-Morcheln sind nur dann ein Glücksfund, wenn sich die Fundstelle nicht als Hundeklo entpuppt.


    § 13 - "Getöse im Gekröse"-Regel
    Daß man Hallimasch auch nach dem Abkochen nicht verträgt, kann angenommen werden wenn man vergessen hat Klopapier zu kaufen.



    :thumbup: Die Regeln sind natürlich endlos erweiterbar.

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    Einmal editiert, zuletzt von Wühlmull ()

  • Einige der Gesetze sind echt zutreffend, Die Ergänzungen zum Zaungesetz ( § 1) würde ich aber nicht unterschreiben.


    § 9 könnte ich auch nicht unterschreiben: Ich habe echt noch NIE einen Galli dabeigehabt, selbst bevor ich in dieses Forum kam und die genauen Unterscheidungskriterien kannte.

  • Super Holger, du triffst den Nagel auf den Kopf! :thumbup:
    Solche Beträge machen doch auch die eher pilzruhige Winterzeit unterhaltsam!;)



    LG


    Günter

  • Der Galli war eine meiner ersten Pilzerfahrungen. Das muß irgendwann Ende der 70er gewesen sein. Der Geschmack liegt mir heute noch auf der Zunge.

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  • Klasse.:D


    Ich möchte hinzufügen:


    § 14 Transportkapazitätengesetz


    Die Menge der Funde verhält sich proportional stets genau gegensätzlich zum Fassungsvermögen des Korbes.


    §15 Tote Blätter Gesetz


    Das Verhältnis "Pfifferlinge, die wie gelbe Birkenblätter aussehen" zu " Gelbe Birkenblätter die wie Pfifferlinge aussehen" ist 1:10.000.000.


  • Super Beitrag,
    §2 und §3 hab ich gestern mal getestet, mit erhöhtem Schwierigkeitsfaktor, Schneereste auf dem Hang.


    Allerdings war das direkte aufstützen auf die mit Judasohren gefüllte Baumwolltasche kein Problem, die Dinger sind so widerstandsfähig, das auch die punktuellen 92Kg keinen Schaden an den Ohren angerichtet haben, an einer Sehne in meiner Hand aber schon.
    Woraus ich schließe das Judasohren nicht als Stoßdämpfer geeignet sind ;).

  • Eine super Zusammenstellung! :thumbup: :D


    Es fehlen da aber noch eine Menge Gesetze.


    Eines ...


    §16 Terminus-Gesetz
    Besonders gute Pfründe zeigen sich fast immer zur falschen Zeit.
    Man erkennt sie allerdings in der Regel nur dann wenn man zu spät ankommt.


    Erste Ergänzung zum Terminus-Gesetz:
    Im nächsten Jahr verpasst man den Zeitpunkt erneut da Pilze einen anderen Kalender und eine andere Zeitrechnung beherzigen.

  • :D Klasse:D da hab ich dieses Jahr auch schon meine Erfahrungen gemacht, so mit unfreiwillig in den Wald legen und dann Parasolpuzzle mit Heim bringen:D
    LG
    Peter


  • Volle Zustimmung!!!!!!


    [hr]

  • Oh ja, § § 14-16 sind sehr gut nachvollziehbar. Vor allem die Sache mit den Birkenblättern. Wenn jedes gelbe Birkenblatt, das bisher meine Blicke auf sich gezogen hat, ein Pfifferling gewesen wäre, hätte ich mittlerweile eine Gesichtsfarbe wie Spongebob.

    Grüße aus dem Saarland, Holger smilie_ga_006.gif 

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  • Hallo Holger,


    wunderbar beobachtet und aufgeschrieben! :thumbup:
    Ich habe das sofort abgespeichert, um auf einer der nächsten Pilzwanderungen einiges davon zum Besten zu geben!
    Ich hoffe auf Dein Einverständnis.


    Die Ergänzungen von Ralf und Mausmann sind ebenfalls nachvollziehbar.
    Alles schon erlebt!


    Spontan fällt mir noch folgendes ein:


    § 17 - Fundstellengesetz
    Hat man eine Stelle gefunden, wo besonders viele leckere Pilze wachsen, kann man die getrost für die nächsten Jahre vergessen, da die Pilze nicht daran denken, dort gleich wieder zu erscheinen.


    Erste Ergänzung zum Fundstellengesetz
    Nach ca. 10 Jahren könnte es sich lohnen, die Fundstelle nochmals aufzusuchen.


    Zweite Ergänzung zum Fundstellengesetz
    Natürlich weiß man inzwischen längst nicht mehr, wo sich diese befindet.


    LG vom Nobi

    Hier geht es zu meinen Themen.

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    Chips: 72

    Einmal editiert, zuletzt von nobi_† ()

  • grandios! Danke


    (Und bin ich vielleicht froh, daß das alles anscheinend nicht nur mir so geht....)

    LG Inken


    _____________
    Essensfreigabe nur beim PSV vor Ort!


    Pilzchips: 92 (100 + 20 APR 2013 + 5 APR 2014 - 15 Kollekte APR2015 + 17 APR 2015 -10 Kollekte APR2016-10 Einsatz Podiumswette- 15 APR2020 +9 APR2020 )=101 -APRStartgeb.2021= 86

  • Zitat

    § 17 - Fundstellengesetz
    Hat man eine Stelle gefunden, wo besonders viele leckere Pilze wachsen, kann man die getrost für die nächsten Jahre vergessen, da die Pilze nicht daran denken, dort gleich wieder zu erscheinen.


    ...und wenn doch, tritt umgehend Mausmanns § 16 inklusive Ergänzung in Kraft :D


    Meine Einverständnis sei Dir gewiß, Nobi.

    Grüße aus dem Saarland, Holger smilie_ga_006.gif 

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  • Ja den Fundstellen § unterschreibe ich SOFORT und besonders die 2. Ergänzung- alle markanten Merkmale sind bis dahin verrottet, markante Bäume gefällt..,... - Und dazu brauch es keine anderen Sammler,die die Fundstelle plündern. Ich habe kaum irgendwelche langjährigen Fundstellen-ich bin meist der einzige Sammler - ziemlich sicher und es gibt Plätze (direkte Umgebung, wenige Meter von meinem Haus entfernt- die beobachte ich seit Jahren fast! permanent) die bringen einfach nicht jedes Jahr was, aber nach Unterbrechungen doch wieder: Diese Fundstellen kann ich fast metergenau eingrenzen, aber auch da gibt es Überraschungen: ich habe an meiner einen Champingnonstelle (Stadtchamingnons??? ) dieses Jahr das erste Mal Karbolchampignons gefunden (Vorher waren die SICHER nicht da)..... na ja, sie zu unterscheiden ist durchaus o.w. möglich . Ich war geradezu happy, die das erste Mal zu finden

  • § 18 - Herzinfarktgesetz


    Der Pilzsammler lebt extrem gefährlich. Ein Herzinfarkt kann durch verschiedene Ursachen ausgelöst werden:
    - abgeschnittene Stiele kapitaler Steinpilze. WER WAR DAS?!
    - extremer Wutanfall, weil man gerade den einzigen brauchbaren Speisepilz mit einem satten "schmatz" zertreten hat
    - plötzlich aus dem Unterholz brechendes Getier oder wie Geschosse herabfallende Zapfen


    Erste Ergänzung zum Herzinfarktgesetz:
    Man kann sich noch so sehr vorsehen, eines dieser obigen Ärgernisse reicht schon für ein schwaches Pilzsammlerherz


    Zweite Ergänzung zum Herzinfarktgesetz:
    Man nehme nie schreckhafte Pilzsammelgefährten mit. Denn wenn man selber schon nervenstark einem Keiler gegenüber steht, reicht der gellende Schrei des Gefährten, um einen vor Schreck unter die Erde zu bringen ;)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo, Holger!


    Finde ich gut und richtig, daß das mal jemand schreibt. Ich wundere mich ohnehin über die ganzen Möchtegern - Pilzbücher, wo alle diese eigentlich wichtigen Regeln zum Sammeln nämlich nicht aufgeführt sind.


    Danke! :thumbup:


    Gruß, Pablo.

  • § 19 - Das Outfit-Gesetz


    Der gut vorbereitete Pilzsammler trägt natürlich Zwiebellook: allzeit bereit, überflüssige Klamotten auszuziehen. So findet man auch des öfteren abgelegte Schuhe im Wald, mancherorts auch Unterwäsche.
    Der als gemeine Pilzsammler (Boletussammlus gemeinicus) bekannte Typus ist leider häufig zu sehr auf die Objekte seiner Begierde konzentriert, dass ihm sein Outfit nichts nützt. So überrascht ihn ein Wolkenbruch oder er schwimmt innerhalb seiner Kluft, weil ein ungeahnter Fund ihm das Wasser aus allen Poren treibt.


    Erste Ergänzung zum Outfit-Gesetz:
    gehe im Sommer nackig und im Winter gar nicht erst los


    Zweite Ergänzung zum Outfit-Gesetz:
    Nutze die Natur nicht nur zur Essensbeschaffung, lasse das nächste Mal gefälligst auch den zweiten Schuh im Wald zurück.

  • Genau, das Outfit-Gesetz, ein wichtiger Punkt, den ich glatt vergessen habe. Danke Kuschel. Ich hätte da nur noch eine...


    ...Dritte Ergänzung zum Outfit-Gesetz:
    Wenn Du vermeiden willst, daß es regnet, nimm auf jeden Fall eine Regenjacke oder einen Regenschirm mit.


    ...Vierte Ergänzung zum Outfit-Gesetz:
    vergißt du die Regenjacke oder den Schirm:

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    • Offizieller Beitrag

    Was mir gerade auffällt, wegen Andys Suche nach Austern:



    § 20 - Das Zielsuche Gesetz


    Eine Pilzsuche mit dem Ziel, einen bestimmten Pilz zu finden, wird in keinem Fall Erfolg haben. Man findet immer nur ausschließlich unerwartete Pilze.


    Erste Ergänzung zum Zielsuche - Gesetz:
    Ja, das gilt auch für interessante Giftpilze. Pantherpilze zum Beispiel findet man nur, wenn man nach etwas anderem sucht. zB Perlpilze. Freilich würde man diese dann nciht finden, weil s.o.


    Zweite Ergänzung zum Zielsuche - Gesetz:
    Das gilt in fast ebenso starkem Maße auch für das Pilzesuchen an sich. Merke: Die schönsten und größten Funde wird man immer auf Ausflügen mit anderer Zielsetzung machen. zB Rennradtouren, Bergbesteigungen etc.
    Vergleiche dazu auch § 14: Transportkapazitätsgesetz



    LG, Pablo.