Wieviel Pilze darf ich sammeln?

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 15.491 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Calabaza.

  • Hallo, ich habe eine Frage, die ich mir jedesmal zu Beginn der Pilzsaison stelle:


    Wieviele Pilze darf ich nun eigentlich sammeln?
    Und wer genau legt das fest?


    Mal heißt es 1 Kilo pro Person und Tag, ein andermal 2 Kilo.
    Einmal heißt es, dass das von Bundesland zu Bundesland verschieden sei, dann lese ich wieder, dass es von den Gemeinden oder Kreisen festgelegt wird.


    Auf der offiziellen Seite des Saarlandes wird lediglich auf das Bundesartenschutzgesetz verwiesen:
    Zitat: " Nach § 39 Absatz 3 Bundesnaturschutzgesetz darf jeder (abweichend von Absatz 1 Nummer 2) wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen."
    Ähnliches habe auf der Seite der Landesforsten Rheinland-Pfalz gefunden:
    Zitat: "Paragraf 23 des Landeswaldgesetzes schreibt hierzu in seinen Absätzen 1 und 2:
    "Pilze, Beeren sowie Zweige, Blumen und Kräuter bis zur Menge eines Handstraußes dürfen nur für den persönlichen Bedarf entnommen werden. Ihre Entnahme hat pfleglich zu erfolgen. Gewerbliches Sammeln von Walderzeugnissen ist nur mit besonderer Erlaubnis der Waldbesitzenden und nur insoweit gestattet, als die Wirkungen des Waldes und sonstige Rechtsgüter nicht beeinträchtigt werden"


    Eine bestimmte Höchstmenge ist dort nicht angegeben.
    Offenbar scheint das nur in einigen Bundesländern; Landkreisen oder Gemeinden (oder wer da zuständig ist)
    genau festgelegt zu sein und ansonsten Ermessenssache zu sein.
    Auch der PSV konnte mir da keine konkrete Anwort geben.


    Um hier keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen:
    Ich persönlich dürfte da wohl kaum Schwierigkeiten bekommen; ich habe immer nur ein kleines Körbchen dabei und sammle auch nur für den eigenen Bedarf. Aber ich würde es trotzdem gern wissen.


    Herzliche Grüße
    Josef

  • Hallo Josef,


    ich gehe davon aus, dass die Hoheit für eine Regelung bei den Bundesländern liegt.


    Auf den Internetseiten meines Kreises (Euskirchen) ist vermerkt, dass "laut Landschaftsgesetz NRW" in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf gesammelt werden darf und "geringe Mengen für den persönlichen Bedarf sind 2 Kg pro Pilzsucher pro Tag".
    Diese Menge bezieht sich sowohl auf geschützte Arten, für die eine Sondergenehmigung zum begrenzten Sammeln besteht (z.B. Steinpilze, Rotkappen, Morcheln), als auch auf nicht geschützte Arten (z.B. Maronen, Hallimasch).


    Dies gilt - wie gesagt - für NRW.


    Ich würde an Deiner Stelle also versuchen, über die Internetseiten des Kreises oder des Landes nähere Informationen zu erhalten, was in Deinem Bundesland gilt.


    Viel Erfolg dabei
    Gerd


  • Hallo Gerd,


    ich weiß nicht wie dein Kreis auf diese Erkenntnis kommt. Im Landschaftsgesetz NRW habe ich nichts gefunden.


    https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…?v_id=1120050120105539311


    Ich würde den zuständigen Beamten einmal danach fragen.


    VG Jörg


  • Ich würde an Deiner Stelle also versuchen, über die Internetseiten des Kreises oder des Landes nähere Informationen zu erhalten, was in Deinem Bundesland gilt.


    Hi, Gerd


    Herzlichen Dank für die Antwort.
    Das hab' ich schon versucht. Da ist nur von "geringer Menge zum eigenen Bedarf" die Rede, aber ich finde nirgendwo eine konkrete Angabe, was unter geringer Menge zu verstehen ist. Da das Saarland aber oft Landesgesetze u. Bestimmungen von NRW übernimmt, gehe ich mal davon aus, dass man die 2 Kilo auch hier als Richtlinie nehmen kann.


    Gruß, Josef


    Nachtrag:
    Egal, nach welchen Gesichtspunkten ich im Netz recherchiere, die einzige konkrete Mengenangabe finde ich nur beim Landkreis Euskirchen. Sonst heißt es überall: in geringen Mengen zum Eigenbedarf.

  • Hallo,


    früher hab' ich alle Funde in den Korb geschmissen und hoffte, dass mich keiner erwischt :cool: (bisher habe ich allerdings nur sehr nette Förster kennen gelernt, denen es egal war, was und wieviel sich da in meinem Korb befindet).


    Nachdem ich aber meistens zuhause nach dem Putzen ernüchtert war, wieviel nach Entfernung der entsprechenden Bewohner noch übrig blieb, untersuche ich jetzt die Pilze schon im Wald und schneide alles Ungenießbare weg.
    Danach muss man - egal wo auch immer - erstmal die "Höchstmenge" erreichen! ;)


    VG
    Wolfgang

    ----------------------------------------------------
    Ich bin ein fortgeschrittener Anfänger. Meine Einschätzungen zu Bestimmungsanfragen sind mit Vorsicht zu "genießen" !
    Und: Nicht jeder meiner Funde muss unbedingt bestimmt werden, ich freue mich einfach über jedes "Kerlchen"... :gzwinkern:

  • Hallo Josef,
    ich weiß nicht, ob du jetzt auf eine juristische Diskussion aus bist. Falls nicht, würde ich rein praxisorientiert sagen: schau, dass du nicht mehr als ca. 2 Kilo (pro Person, Kinder/Omma zählen auch!) im Korb hast, dann wird nirgendwo was schiefgehen. Bei einer Waschkorbladung im Autokofferraum dagegen wird von den Ordnungshütern gern mal Gewerbeabsicht unterstellt, dann bekommst du noch ganz andere Probleme als nur mit dem Naturschutz.
    FG
    Oehrling

    PSVs dürfen weder über I-Net noch übers Telefon Pilze zum Essen freigeben - da musst du schon mit deinem Pilz zum lokalen PSV!

    Einmal editiert, zuletzt von Oehrling ()


  • ich weiß nicht, ob du jetzt auf eine juristische Diskussion aus bist.


    Hallo Oehrling,


    Das soll natürlich nicht in eine juristische Diskussion ausarten.
    Ich habe auch kein Problem mit meinen paar Pilzen, die ich sammele.


    Ich wollte eigentlich nur wissen, ob es irgendwo konkrete Mengenangaben gibt, wie das von manchen Leuten behauptet wird (und oft auch in der Presse herumgeistert). Es hätte ja sein können, dass sich hier jemand mit diesen Sachen genau auskennt und mir die entsprechenden Fundstellen nennen könnte.


    HG, Josef

  • Es gibt in Deutschland keine eindeutige Regelung, außer das was schon angesprochen wurde. Mir ist auch noch kein Fall bekannt geworden, dass in unserem Land jemand Strafe zahlen musste wegen großer Pilzmengen. Man möge mich korrigieren wenn ich falsch liege.
    Anders sieht es in den südlichen Ländern wie z.B. Schweiz und Italien aus. Dort gibt es stellenweise strikte Sammelvorschriften (nur an geraden Tagen darf gesammelt werden, u.ä.) und dort wurden auch schon horrende Strafen kassiert.
    In Deutschland scheint für diese Fälle eine Kontrollinstanz zu fehlen, vielleicht auch deshalb, weil das in vielen Gegenden kein wirkliches Problem darstellt.


    Beste Grüße
    Harald

  • Das gibt es häufig, dass in Gesetzen keine konkreten Größenangaben zu finden sind, sondern beschreibende Aussagen, wie z.B. "für den Eigenbedarf".
    Dann gibt es entweder Verwaltungsvorschriften (Erlasse, Verordnungen o.Ä.) in denen diese gesetzlich nicht bestimmten Mengen, Größen, Zeiten präzisiert werden. Oder es wird in das Ermessen der Aufsichtsbehörde (in unserem Fall vermutlich die Forstbehörden) gestellt, was darunter zu verstehen ist. "Pflichtgemäßes Ermessen" bedeutet, dass man als Behörde dann auch über den Tellerrand schauen muss, also "wie machen es die anderen Länder?". Deshalb kann man sich, wenn es keine Verwaltungsvorschriften gibt, durchaus auf die 2kg-"Regel" berufen. Damit kommt man mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit bei der Behörde bzw. notfalls vor Gericht durch.

    Schönen Gruß,
    Hans aus Bremen
    ------------------
    "Es gibt Gottsucher, Ichsucher und Schwammerlsucher" (G. Polt)



  • Hallo Josef, hallo zusammen,


    mit dieser Frage habe ich mich auch schon mehrfach und auch intensiv befasst. Harald hat da eine sehr gute Antwort verfasst, die ebenso hilfreich ist, wie die weiteren Kommentare.


    Von gesetzlicher Seite gibt es keine konkreten Zahlen, was Gewichtsangaben betrifft, man könnte sagen, eine schwammige Sache. Es ist auch in der Tat so.


    Innerhalb Deutschlands habe ich versucht, konkrete Fälle von Ahndungen zu finden, was Verstöße gegen erlaubte Sammelmengen betrifft. Teilweise habe ich direkt bei zuständigen Dienststellen oder sogar in einem Fall bei einem Sachbearbeiter nachgefragt.


    Mir ist bislang kein einziger wirklich konkreter Fall bekannt geworden, bei dem es zu einer Ahndung kam. Die fehlenden Mengenangaben werden (nicht nur hier in der Thematik) i.d.R. und nach h. M. durch Urteile gebildet.


    VG, Markus

  • Hallo Ihr :)


    Ich habe mich auch schon mit dieser Frage ein wenig beschäftigt und ich habe auch bereits Förster danach gefragt. Irgendwie scheint da die Devise zu herrschen: "Wo kein Kläger da kein Richter" ;) Aber auch: "Die Kirche im Dorf lassen"!


    In meinem früheren Sammelgebiet gab es einen Mann der mit dem Moped die reichlich vorhanden Steinpilzecken abgraste. Diesen Mann hatte der Förster auf den Kicker und sobald er in einmal erwischt wird es richtig teuer (größere Mengen vermutlich für gewerbliche Zwecke sowie Moped im Wald!)


    Ich selbst hatte immer reichlich z. B. Maronen oder/und Krause Glucken im Korb (vermutlich mehr als erlaubt - meiner Familie, meinen Freunden, meinen Nachbarn und mir schmecken Pilze halt einfach ;) ) Das war kein Problem, da man in diesem Sammelgebiet vor z. B. Maronen sowieso stellenweise kaum laufen konnte. (Ich denke hier gilt für beide Seiten einfach das richtige Augenmaß) Allerdings weiß ich nicht was passieren könnte, wenn man irgendwelchen "wie auch immer gearteten (selbsternannten) Umweltschützern" ;) über den Weg läuft. Und genau dieses würde mich eben auch interessieren. Könnte so ein, es eigentlich ja gut meinender Mensch, einen anzeigen nur weil man z. B. bei einer Maronenschwämme etwas reichlich Pilze im Korb hat?

  • Hallo,


    ein interessantes Thema. Laut zuehli gibt es in der Schweiz und in Italien sehr eindeutige Beschränkungen.
    In den Niederlanden gilt soweit mir bekannt ein komplettes Sammelverbot. Dennoch habe ich dort auf Märkten
    schon des öfteren zb. Steinpilze gesehen (Eichhörnchenbrot :) ). Wahrscheinlich aus Deutschland importiert. :)


    Gegoogelt, und auf anwalt.de habe ich folgenden Text gefunden:
    Zitat:
    "Gewichtsgrenzen, wie etwa im Österreichischen Recht, fehlen in Deutschland. In aller Regel gilt als geringe Pilzmenge jedoch je nach Region das, was für ein bis zwei Mahlzeiten ausreicht. Auf familiären Bedarf bis maximal acht Personen und pro Tag bezogen ergibt das ein bis maximal zwei Kilo. Mehr als ein Gericht mit 250 Gramm Wildpilzen in der Woche pro Person sollte es wegen Belastung der ansonsten schmackhaften Waldbewohner mit Strahlung und Schwermetallen ohnehin nicht sein.


    ---> Soweit ja bekannt. :)
    Weiter:


    "Wer mehr Pilze als für den Eigenbedarf ernten will, bedarf einer besonderen Genehmigung gegen Zahlung einer Gebühr. Das gilt für übermäßiges Pilzsammeln mit oder ohne Gewinnabsicht. Rechtliche Probleme drohen also auch jenen, die Pilze als Geschenk für Freunde sammeln. Schließlich geht es vorrangig um den Schutz der beeinträchtigten Pilzflora. Zuständige Behörde für die Erteilung eines solchen Pilzsammelscheins ist in den meisten Bundesländern die untere Naturschutzbehörde. Die befindet sich in der Regel beim Landratsamt. Ohne Sammelschein droht sonst ein Bußgeld."


    --> Aha: Es gibt also einen Pilzsammelschein. Das ist mir neu. Hat jemand weitere Informationen dazu?


    Ich beabsichtige keine Rechtliche Diskussion zu diesem Thema. Vielmehr möchte ich ansprechen wie wenig - zu unserem Sammelglück - dazu innerhalb Deutschlands geregelt ist. Einen Pilzsammelschein kenne ich nicht.
    In unserer Gegend (Schwäbischer Wald) werden zu bestimmten Jahreszeiten Waldbetretungsverbote ausgesprochen. :rolleyes:


    Viel wichtiger, und darum geht es mir, finde ich, den Unmengen an Müll die man auch noch in tieferen Wäldern finden kann,
    entgegenzuwirken: Duschgel, Ölflaschen, Hackfleisch Verpackungen etc., sogar ein Bügeleisen habe ich heute 1 KM von der nächsten Straße
    entfernt gefunden.


    Da sollte man ansetzen. Zum Beispiel mehr Mülleimer aufstellen. :thumbup:
    Das würde meiner Meinung nach der Natur mehr helfen, als immer nur zu verbieten.


    Liebe Grüße :)



    P.S.: Das mußte Mal raus. Alles Gut. :)


  • --------------------------------------------------
    Hallo,


    Im Wiesbadener Stadtwald habe ich schon Kühlschränke, Reifensätze und dergleichen gefunden und das weitab von der Straße! :(
    Glaubst du wirklich, dass aufgestellte Mülleimer da helfen? :D


    Im Ernst:
    In vielen deutschen Urlaubsgebieten gibt's keine Mülleimer mehr auf Wanderwegen im Wald und es ist erstaunlich, wie wenig Abfall man dort findet. Die Urlauber werden aufgefordert, ihre "Reste" wieder mitzunehmen und das funktioniert in meinen Augen ganz gut!
    Den Vandalen ist das natürlich völlig egal, ganz gleich woher sie kommen....


    VG
    Wolfgang

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    Und: Nicht jeder meiner Funde muss unbedingt bestimmt werden, ich freue mich einfach über jedes "Kerlchen"... :gzwinkern:


  • ...Ich beabsichtige keine Rechtliche Diskussion...


    Das ist sehr schade. Aus meiner Sicht ist das der einzige Weg, unsere Interessen durchzusetzen.


    Zitat

    ...In unserer Gegend (Schwäbischer Wald) werden zu bestimmten Jahreszeiten Waldbetretungsverbote ausgesprochen. :rolleyes: ...


    Da würde mich sehr die Begründung (Gesetzesgrundlage, möglichst konkret!) interessieren. Ich bin sehr im Zweifel, ob das legal ist !!!

    Schönen Gruß,
    Hans aus Bremen
    ------------------
    "Es gibt Gottsucher, Ichsucher und Schwammerlsucher" (G. Polt)



  • Hallo Lupus,


    ich würde den Schwäbisch Fränkischen Naturpark durchaus zu den Orten zählen wollen die Du ansprichst. Solche Hinweisschilder gibt es hier leider nicht. Da gebe ich Dir Recht. Da wäre das aufstellen derartiger Schilder zumindest ein Anfang. Diese Funde mache ich großteils eben auch abseits den Wanderwegen. --> http://www.naturpark-swf.de (Falls der Link nicht funktioniert, bitte im Browser eintippen).


    Hallo nochn Pilz,


    von Anfang Oktober bis Mitte November begründet der Fürst zu Hohenlohe das Betreten des Waldes nur auf befestigten Wegen, und explizit das Verbot Pilze zu sammeln mit Paragraph 38 Abs. 1 Landeswaldgesetz Baden Württemberg.


    Und nebenan liegt der Müll. ;)


    Liebe Grüße
    Armin

  • Hallo zusammen,


    Herzlichen Dank für Eure Anworten und Meinungen.


    Da scheint es dann doch keine konkreten Mengengrenzen zu geben und es im Ermessen der zuständigen Behörden zu liegen.



    "Wer mehr Pilze als für den Eigenbedarf ernten will, bedarf einer besonderen Genehmigung gegen Zahlung einer Gebühr. Das gilt für übermäßiges Pilzsammeln mit oder ohne Gewinnabsicht. Rechtliche Probleme drohen also auch jenen, die Pilze als Geschenk für Freunde sammeln."


    Da hätte ich gewisse Zweifel, ob das nicht doch noch zum Eigenbedarf zählen könnte; ich denke, es kommt auch hier auf die Menge an (übermäßiges Sammeln).


    Problematisch könnte es dann aber vielleicht werden, wenn man z.B. für Pilzausstellungen sammelt.



    von Anfang Oktober bis Mitte November begründet der Fürst zu Hohenlohe das Betreten des Waldes nur auf befestigten Wegen, und explizit das Verbot Pilze zu sammeln mit Paragraph 38 Abs. 1 Landeswaldgesetz Baden Württemberg.


    Möglicherweise könnte das mit der Jagdsaison zusammenhängen. Bei uns sind um diese Zeit auch schon mal kurzfristig Wälder wegen Treibjagden gesperrt.


    HG, Josef

  • Zitat von Josef


    von Anfang Oktober bis Mitte November begründet der Fürst zu Hohenlohe das Betreten des Waldes nur auf befestigten Wegen, und explizit das Verbot Pilze zu sammeln mit Paragraph 38 Abs. 1 Landeswaldgesetz Baden Württemberg.


    Möglicherweise könnte das mit der Jagdsaison zusammenhängen. Bei uns sind um diese Zeit auch schon mal kurzfristig Wälder wegen Treibjagden gesperrt.


    HG, Josef


    Ja, das könnte ein Grund sein; "Wildbewirtschaftung" ist ein ausdrücklich genannter Sperrungsgrund.


    Landeswaldgesetz BW



    ...und anders, als ich das vermutet hatte, wird das auch nicht durch Bundesrecht gebrochen:


    Bundeswaldgesetz



    Da kann man dann Nichts machen und muss tatsächlich draußen bleiben. :cursing: ;(

    Schönen Gruß,
    Hans aus Bremen
    ------------------
    "Es gibt Gottsucher, Ichsucher und Schwammerlsucher" (G. Polt)



    Einmal editiert, zuletzt von nochn Pilz ()

  • Der einzige mir bekannte Fall von konkreter Mengenangabe und Strafe ist der Kreis Lörrach.


    Konkret: 1 KG pro Person und Tag, 100 Euro Strafe für jedes Kilo zuviel.
    Da sind wohl zu viele Schweizer eingefallen. Einer hat mal scherzhaft geschrieben, dass er mit Präzisionswaage in den Wald geht. ;)
    Ob das alles so vernünftig ist, bleibt dahingestellt.
    Wenn ich ein Mal bei einer Pilzschwemme mit 2 Kg aus dem Wald komme, dann werde ich bestraft.
    Wenn ein anderer mit Frau und Kindern mehrere Tage hintereinander mehrere kg hat, dann nicht.
    In der Schweiz ist es Kantonal unterschiedlich und zum Teil auch in einzelnen Gemeinden.
    Ich habe da mal bei einem Spaziergang mir Gedanken gemacht als es massenhaft Hallimasch gab, was da geschützt werden soll.
    Im Nationalpark Bayerischer Wald gab es mal Pilzsuppe mit Steinpilzen und Rotkappen, gesammelt in der Kernzone. Da ist mal wohl flexibler. Und wenn einer Stachelbärte mit der Schubkarre rausfährt, geht das auch noch durch.
    Bei mir stellt sich das Problem derzeit ja nicht. Ich habe dank der Trockenheit noch kein kg Speisepilze in diesem Jahr gefunden.


    viele Grüße
    Alis


  • Der einzige mir bekannte Fall von konkreter Mengenangabe und Strafe ist der Kreis Lörrach.
    Konkret: 1 KG pro Person und Tag, 100 Euro Strafe für jedes Kilo zuviel.
    Da sind wohl zu viele Schweizer eingefallen. Einer hat mal scherzhaft geschrieben, dass er mit Präzisionswaage in den Wald geht. ;)
    Ob das alles so vernünftig ist, bleibt dahingestellt.


    Au, das ist schon hart.
    Dabei ist längst durch Untersuchungen festgestellt, dass das Sammeln so gut wie keine Auswirkungen auf den Pilzbestand hat.
    Aber vielleicht ist es tatsächlich so, dass durch die Sammelbeschränkungen in der Schweiz zu viele Leute dort unterwegs sind und man die etwas abschrecken will.
    (Oder vielleicht hat man aber auch nur eine neue Einnahmequelle erschlossen? ;) )


    Gruß, Josef

  • Hallo Ihr alle,


    wie mir scheint, gibt es wohl für Deutschland keine einheitliche bzw. wirklich klare Regelung (abgesehen von evtl. wenigen sehr engen örtlichen Begrenzungen). Meine Erfahrung ist eher, dass es wohl auf die einzelnen möglichen Kontroll-Organe denen man begegnen könnte ;) und auf die Art der gesammelten Pilze und deren aktuelles Vorkommen ankommt.


    Als allgemeine Faustregel gelten wohl die zwei Kilo pro Person - so zumindest mein Eindruck. Aber einmal ganz ehrlich, diese zwei Kilo muss man doch oft erst einmal zusammen bringen. Zur Zeit wäre ich ja schon über 100 Gramm Speisepilz froh ;)


    Und wenn man dann reichlich Speisepilze findet, dann dürfte es sich ja in der Regel um Massenpilze wie z. B. Maronen und Co. handeln. Kein Förster wird etwas sagen, wenn die Wälder vor Maronen strotzen und man dann vielleicht 3 oder gar 4 Kilo davon im Korb hat. Bleiben also noch die sonstigen (gelegentlich selbsternannten) "Ordnungshüter". Von diesen habe ich noch nie einen im Wald getroffen, beim Kräutersammeln (außerhalb des Waldes) allerdings schon.


    Allerdings wissen sehr viele Förster sehr wohl was in ihren Wäldern so vor sich geht. Gewerbliches Sammeln fällt auf mit der Zeit auf und wird geahndet!


    Was ich damit sagen will: Rein privates Pilze sammeln mit einem natürlichem und Ressourcen schonenden Augenmaß sollte nie ein Problem darstellen. Bei mir zumindest war es dies nie, auch wenn mir ständig Förster über den Weg liefen (auch mit sehr vielen ;) Pilzen im Korb)


    Dieses richtige Augenmaß wünsche ich uns allen - uns Pilzesammlern und den Ordnungshütern (welcher Art nun auch immer ;) )


    Liebe Grüße


    Maria



  • Hallo zusammen, eine ähnliche Antwort, wie sie Alis geschrieben hat ( Danke Alis ! ) bekam ich andernorts von einer Schweizer
    Pilzsammlerin. Meine teils spaßige und auch ernst gemeinte, sachliche Antwort an sie zurück füge ich hier ein. Vielleicht trägt das
    insgesamt ein wenig zur Erleuchtung bei.


    Hallo Bea, ich danke dir für den Link und dass du dir die Mühe gemacht hast. (Nimm das Folgende bitte nur teilweise ernst...) Da sieht man ja, wo die Räuber herkommen. (LOL) Ich wusste bisher noch gar nicht, dass der Schwarzwald zur Schweiz gehört. Den werden wir aber ordentlich verteidigen. ;) Gut, der Schwarzwald befindet sich ja nicht nur innerhalb der Kreisgrenzen von Lörrach. Die eigentliche Schutznorm, die Bundesartenschutzverordnung gilt bundesweit innerhalb der BRD. Das BNatschG und die LNatschGe können regional noch weiter eingegrenzt werden, durch das Besondere Polizeirecht, welche hier durch das Landratsamt als Untere Naturschutzbehörde ausgeübt wird. "In der Verwaltungspraxis hat sich hierbei etabliert, dass von einem Kilogramm pro Person und Tag ausgegangen wird". Ein spannender Satz aus dem man schlussfolgern kann, dass bislang noch niemand einen Bußgeldbescheid abgelehnt hat, sonst gäbe es einen Hinweis auf ein gerichtliches Aktenzeichen / Urteil. Die Erhebung einer Sicherheitsleistung ist bei Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, welche durch Nichtdeutsche begangen wurden, in Verbindung mit der Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten gängige Praxis. Finde ich noch human, in der Schweiz wird einem nicht nur das Radio aus dem Auto ausgebaut sondern gleich die Karre beschlagnahmt wenns eilig ist. Das Schreiben wird vermutlich auch auf der Internetpräsenz des Landramtsamtes Lörrach zu finden sein und ich vermute, die anderen Landratsämter im Umfeld ziehen da gleichermaßen mit. War jetzt interessant mal so was Konkretes zu lesen. Ich danke dir nochmals, lieben Gruß, Markus.


    LG, Markus