Hallo, ich habe eine Frage, die ich mir jedesmal zu Beginn der Pilzsaison stelle:
Wieviele Pilze darf ich nun eigentlich sammeln?
Und wer genau legt das fest?
Mal heißt es 1 Kilo pro Person und Tag, ein andermal 2 Kilo.
Einmal heißt es, dass das von Bundesland zu Bundesland verschieden sei, dann lese ich wieder, dass es von den Gemeinden oder Kreisen festgelegt wird.
Auf der offiziellen Seite des Saarlandes wird lediglich auf das Bundesartenschutzgesetz verwiesen:
Zitat: " Nach § 39 Absatz 3 Bundesnaturschutzgesetz darf jeder (abweichend von Absatz 1 Nummer 2) wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen."
Ähnliches habe auf der Seite der Landesforsten Rheinland-Pfalz gefunden:
Zitat: "Paragraf 23 des Landeswaldgesetzes schreibt hierzu in seinen Absätzen 1 und 2:
"Pilze, Beeren sowie Zweige, Blumen und Kräuter bis zur Menge eines Handstraußes dürfen nur für den persönlichen Bedarf entnommen werden. Ihre Entnahme hat pfleglich zu erfolgen. Gewerbliches Sammeln von Walderzeugnissen ist nur mit besonderer Erlaubnis der Waldbesitzenden und nur insoweit gestattet, als die Wirkungen des Waldes und sonstige Rechtsgüter nicht beeinträchtigt werden"
Eine bestimmte Höchstmenge ist dort nicht angegeben.
Offenbar scheint das nur in einigen Bundesländern; Landkreisen oder Gemeinden (oder wer da zuständig ist)
genau festgelegt zu sein und ansonsten Ermessenssache zu sein.
Auch der PSV konnte mir da keine konkrete Anwort geben.
Um hier keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen:
Ich persönlich dürfte da wohl kaum Schwierigkeiten bekommen; ich habe immer nur ein kleines Körbchen dabei und sammle auch nur für den eigenen Bedarf. Aber ich würde es trotzdem gern wissen.
Herzliche Grüße
Josef