Geschützte Pilze

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 2.508 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von gabyk.

  • Hallo ,
    Ich habe ein Formuar über geschützte Pilze gefunden,dort ist auch der Kaiserling mit aufgeführt,der in meinem Buch noch nicht als solcher gekennzeichnet ist.
    Dieses Merkblatt ist von stützt sich auf ein Gesetz von 2005.
    Ist das für ganz Deutschland gültig,oder nur für Sachsen Anhalt?


    MBl_04-Pilzschutz.pdf


    Und wie ist das mit dem zur Schau stellen gemeint.
    Es gibt ja wilde Pflanzen,die man nicht fotografieren darf,gild das auch für diese Pilze?



    lg Gaby

  • Hallo Gaby


    Bundesnaturschutzgesetz und Bundesartenschutzverordnung sind nach meinem Kenntnisstand in allen Bundesländern gültig.
    Natürlich sind in den einzelnen Ländern die Behörden für (gewerbliche) Sammelgenehmigungen jeweils andere.


    Mit zur Schau stellen ist das Präsentieren der echten Pilze bei den 'Pilzschauen' von Vereinen, Pilzberatern etc. gemeint.


    Grüße
    Gerald

  • Hallo Gaby,


    Du schreibst:


    "Und wie ist das mit dem zur Schau stellen gemeint.
    Es gibt ja wilde Pflanzen,die man nicht fotografieren darf,gild das auch für diese Pilze?"


    Wilde Pflanzen die man nicht fotografieren darf????


    Ist das ein Witz?


    Bitte um Aufklärung.


    Gruß Jorge

    Genieße jeden Tag, aber nicht jeden Pilz, es könnte sonst Dein Letzter sein

    100 Pilzchips

  • Hi,
    In einem Fotoforum wurde das Thema mal angerissen,das man manche seltene Pflanzen nicht fotografieren darf,um sie zu schützen und auch vor Tourismus zu schützen.
    Ich werde mich da nochmal schlau machen,dann werde ich genaueres Berichten.
    lg Gaby