Hallo ,
Ich habe ein Formuar über geschützte Pilze gefunden,dort ist auch der Kaiserling mit aufgeführt,der in meinem Buch noch nicht als solcher gekennzeichnet ist.
Dieses Merkblatt ist von stützt sich auf ein Gesetz von 2005.
Ist das für ganz Deutschland gültig,oder nur für Sachsen Anhalt?
Und wie ist das mit dem zur Schau stellen gemeint.
Es gibt ja wilde Pflanzen,die man nicht fotografieren darf,gild das auch für diese Pilze?
lg Gaby