Der Schwarze König...

Es gibt 3 Antworten in diesem Thema, welches 1.958 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Andreas.

  • ...und wie er mal vor mir stand :)



    Schwarzhütiger Steinpilz


    Wie ich bereits schon vor mehreren Wochen befürchtete das es aufgrund der Kälte und der heftigen Regenfälle keine Fruchtkörper mehr in dieser Saison zum Vorschein kommen, hat sich leider bewahrheitet. Es sollte einfach nicht sein und man kann nicht erwarten das solche extreme Raritäten wie eben der Schwarzhütige Steinpilz jedes Jahr fruktifizieren. Die letzte Saison (insgesamt 14 Fruchtkörper) war nun mal ein Ausnahmejahr mit zahlreichen Pilzraritäten wie Böhmische Verpel, Anhängselröhrling, Krauser Leistling, Riesen-Lorchel, Fingerhutverpel, Eichhase, Amethystfarbige Koralle, Goldporiger Rauhfußröhrling usw. Es kommen bestimmt wieder bessere Zeiten wo sich diese wunderschönen Pilze wieder vermehrt zeigen, Auch wenn die diesjährige Pilzsaison noch nicht ganz zu Ende ist (Unsere Pilzsaison endet eigenlich nie ;) ) - ich freue mich schon wieder auf die nächste - hoffendlich wieder mit Boletus aereus, den Schwarzhütigen Steinpilz :)

  • Hallo Andreas
    Wunderschönes Bild!!
    Bei uns im Jura (bei Basel) und im grenznahen Elsass ist der schwarze König zwar nicht häufig, doch an manchen Stellen zuverlässig vorkommend. Habe heute wieder einige entdeckt, zwei mussten mit...
    Leider habe ich meine Kamera zu Hause gelassen, weil ich eigentlich gar nicht Pilze suchen wollte. Bei uns ist der Pilz weder auf der roten Liste, noch als gefährdet eingestuft. Ist das in Deutschland auch so?


    Lg, Stoppel

  • Hallo Stoppel,


    zu Deiner Frage:


    der schwarzhütige Steinpilz ( Boletus aereus ) gilt in Deutschland als "besonders geschützte Art" und darf demnach nicht gesammelt werden.


    Das mit der "roten Liste" ist glaube ich weniger interessant für Pilzsammler.


    Hier gilt das Artenschutz und Naturschutzrecht.


    Der "normale" Steinpilz sprich Boletus edulis ist bei uns z.B. besonders geschützt aber mit der Ausnahme daß er wie z.B. auch der Pfifferling beschränkt ( in haushaltsüblichen Mengen ) gesammelt werden darf. Handel mit diesen in Deutschland gesammelten Pilzen ist bei uns verboten.


    Gruß
    Derpilzberater

    Pilzsachverständiger DGfM - Pilzberatung und Lehrwanderungen in Hessen
    Genaue Bestimmung der Funde und Essensfreigaben gibt es nur von Pilzsachverständigen vor Ort

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