Pilze sammeln und (bayerische) Schutzgebiete

Es gibt 3 Antworten in diesem Thema, welches 4.381 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Derpilzberater.

  • Hallo Pilzesammler,


    wo darf man in Bayern sammeln und wo nicht?
    (wie viel, ist wieder eine andere Frage und soll hier nicht besprochen werden)


    Irgendwie wird's unüberschaulich mit den verschiedenen Schutzgebieten (die sicht teilweise sogar überschneiden).
    Gefunden habe ich:


    International
    - NATURA 2000-(FFH- und SPA-)Gebiete
    - Biosphärenreservate
    - Feuchtgebiete mit internationaler Bedeutung (Ramsar-Gebiete)
    National
    - Naturwaldreservate
    - Naturschutzgebiete
    - Nationalparke
    - Naturparke
    - Landschaftsschutzgebiete


    Einige dieser Gebiete hab ich mal in eine KML-Datei (stand 31.03.2012) gepackt, die man mit GoogleEarth öffnen kann: http://www.cip.ifi.lmu.de/~aucha/Schutzgebiete-Bayern.KMZ


    Also dass man in den Naturschutzgebieten keine Pilze sammeln darf, ist mir klar. Wie siehts mit den anderen Gebieten aus ?! Besonders die Naturwaldreservate interessieren mich. Da sind schöne Buchenwälder dabei, die wären jetzt gerade perfekt ... ;) Irgendwie sagt mir aber mein Gefühl dass auch dort das sammeln verboten ist


    In Landschaftsschutzgebieten ist meines Wissens das Sammeln erlaubt.

  • Es gibt auch noch Naturdenkmäler... wenn ich mich recht erinnere, war das einmal ein Baum, und einmal ein Wald mit Bärlauch/Schlüsselblumen. Für letzteres galt laut Tafel nur ein Verbot der Entnahme und der Beschädigung von den genannten Blumen.


    Ein Gebiet, das der LBV aufgekauft hat, wird "Bayern-Netz-Natur-Projektgebiet" genannt - was auch immer das heißen mag :) Ah, lese gerade, das Gebiet steht im Zusammenhang mit oben erwähnten "Naturschutz-Netz Natura 2000".


    Ja, es ist nicht ganz leicht.

  • Hallo Alex


    Naturwaldreservate (in Bayern) sind Waldschutzgebiete bezüglich der forstwirtschaftlichen Nutzung. Mit Ausnahme des Waldschutzs und der Verkehrssicherung findet hier keine Bewirtschaftung und Holzentnahme statt.
    (Waldgesetz für Bayern Art. 12a, 2005).
    Einschränkungen wie Betretungsverbot bzw.Untersagung von Pilz- oder Beerensammeln sind mir nicht bekannt.


    Gruß
    Gerald

  • Korrekt, grds. Verbot gilt für NSGs, Naturdenkmäler und Nationalparks, darüber hinaus muss im jew. Bundesland nachgehakt werden


    Gruß


    In Landschaftsschutzgebieten ist meines Wissens das Sammeln erlaubt.

    Pilzsachverständiger DGfM - Pilzberatung und Lehrwanderungen in Hessen
    Genaue Bestimmung der Funde und Essensfreigaben gibt es nur von Pilzsachverständigen vor Ort