Pfifferlinge und mehr!!!

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 2.119 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Jorge.

  • Hi,
    hab heute wieder 500g Pfifferlinge und einige andere tolle Pilze gefunden!
    Wieviel darf ich eigentlich mitnehmen, gibts da ne Gramm oder KG Grenze?
    Hab mir noch nie Gedanken drüber gemacht, weil ich noch nie so viel gefunden hab. Gestern waren es ja fast 2 KG(aber gemischt)! Sammel übr. in der Nähe von Bad Kreuznach(Rheinland Pfalz)

  • Hi Sabine,
    werde gleich noch ein paar Handybilder machen und hoffe sie bald möglich einzustellen!
    Aber jetzt gehts erst mal weiter ans Putzen, hab mir ne Fussball-Auszeit genommen!

  • Hallo zusammen,


    Glückwunsch - laß es dir schmecken !! :thumbup:
    Das ist überhaupt eine gute Frage - die bzgl der erlaubten Menge.
    Ich habe mal gelesen, 1,5-2kg pro Sammler (Sorte?) sei die erlaubte Menge.
    Aber ich frage mich jetzt:
    Pro Sammler ist klar -> doch ist das dann auch noch in Sorte unterteilt?? (oder insgesamt? mit oder ohne Maden? :/ )
    Da bräuchten wir jetzt mal `nen Sachverständigen, am Besten mit Netto Brutto und Tara-Angaben... :);)


    V.G.

  • Nicht ganz einfach zu bantworten wird aber immer wieder gefragt, grds. gilt nach


    § 44 BNatSchG
    Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten


    (1) Es ist verboten,


    1.
    wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
    2.
    wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
    3.
    Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
    4.
    wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören


    - Zu den "Pflanzen" im Sinne des Gesetzes zählen auch Pilze


    i.Verbindung mit
    § 2 BArtSchV Ausnahmen


    (1) Die Verbote des § 44 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Bundesnaturschutzgesetzes gelten nicht für Pilze der nachstehend aufgeführten Arten, soweit sie in geringen Mengen für den eigenen Bedarf der Natur entnommen werden:
    Boletus edulis Steinpilz
    Cantharellus spp. Pfifferling - alle heimischen Arten
    Gomphus clavatus Schweinsohr
    Lactarius volemus Brätling
    Leccinum spp. Birkenpilz und Rotkappe - alle heimischen Arten
    Morchella spp. Morchel - alle heimischen Arten
    Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann im Einzelfall für die in Satz 1 genannten Pilze weitergehende Ausnahmen von den dort genannten Verboten zulassen, solange und soweit die Erhaltung der betreffenden Arten landesweit oder in bestimmten Landesteilen nicht gefährdet ist.


    Fazit: In geringen Mengen für den Eigenbedarf, sprich damit darf im Normalfall nicht gehandelt werden. Die Definition geringe Mengen wird wie ihr schon angesprochen habt unterschiedlich angesehen, wobei auch nicht jeder Förster / Jäger ect. die Pilze trennt sondern einfach den Inhalt eures Korbes "beschlagnahmt" und in den Wald schüttet wenn er der Meinung ist ihr habt zuviel Pilze gesammelt- also ein immernoch sehr strittiges Thema, das auch noch nach Bundesländern teilweise unterschiedlich gehandhabt wird.
    1-2 Kilo ist da eine Faustregel (pro Sammler)


    Genauere Auskunft wer was wo wieviel sammeln darf sollte die Untere Naturschutzbehörde des jew. Bundeslandes geben können.


    Gruß

    Pilzsachverständiger DGfM - Pilzberatung und Lehrwanderungen in Hessen
    Genaue Bestimmung der Funde und Essensfreigaben gibt es nur von Pilzsachverständigen vor Ort

  • Hallo,


    die weiteste Auslegung die in Deutschland von Judikative und Executive ausgesprochen wurde besagt:


    Eigenbedarf < 8kg = Bedarf einer 4-köpfigen Familie mit 4 Gästen


    die kleinste mir bekannte Auslegung ist 1kg


    VG Jorge

    Genieße jeden Tag, aber nicht jeden Pilz, es könnte sonst Dein Letzter sein

    100 Pilzchips