Photoshop und Creativ Suite

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 4.966 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Trino.

  • Ich bin heute auf diese Seite auch nur aufmerksam geworden, als ich in Chip.de beim Lesen von Kamerabewertungen auf ein Inserat gestoßen bin, das darauf aufmerksam gemacht hat.


    Ein DANKESCHÖN an Sven, sollte allemal drin sein.


    VG, Markus

  • Nur zur Info


    Bitte Aktuellen Hinweis auf der Seite lesen.
    Adobe hat den Aktivierungsserver deaktiviert. Und auch früher heruntergeladene Software darf nicht mehr verwendet werden

    Die Pilze sind immer da, nur die Fruchtkörper lassen manchmal auf sich warten

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!



    Und auch früher heruntergeladene Software darf nicht mehr verwendet werden


    Wie soll das denn gehen?
    Man hat sich da ein Programm völlig legal und sogar mit Seriennummer runtergeladen. Also im Grunde genommen, als hätte man es geschenkt bekommen.
    Solange die verschenkte Ware (hier: ein Programm) nicht vervielfältigt und einem kommerziellen Nutzen zugeführt wird, kann diese privat sehr wohl weiter verwendet werden.
    Ich kann ja auch nicht hingehen, jemandem ein Auto schenken, und irgendwann ankommen und sagen: "Hab's mir anders überlegt, du darfst das Auto jetzt nicht mehr fahren."
    Das ist rechtlich gar nicht möglich.



    LG, Pablo.

    • Offizieller Beitrag

    Achso!


    Na, das ist schon was Anderes. Ein Auto kann man ja auch mal ohne Motor verschenken. :D
    Sorry, ich hatte jetzt gedacht, die erwarten allen ernstes, daß man ein funktionierendes Programm auf der Festplatte nicht mehr benutzen soll. Da habe ich dann mal herzlich gelacht.



    LG, Pablo.

  • Also herrlich gesagt verstehe ich es doch so das nur Benutzer die die Software erworben haben, also bezahlt, gestattet ist sie weiter zu nutzen, oder verstehe ich jetzt nicht mal mehr die Deutsche Sprache.

    Gruß Mario
    Ein Gruß aus den Bergischen Land


    Pilzchips 40 / 13 PC fürs APR.


    Bei Geschmackprobe bitte nicht runter schlucken.

  • Hallo Mario !


    Ehrlich gesagt, hast du alles richtig verstanden.
    Zu dem Zeitpunkt als Sven gepostet hat, war es vorübergehend tatsächlich möglich die zwischenzeitlich veraltete Software aufgrund eines Versehens von Adobe legal zu downloaden (kostenfrei).
    Das wurde sogar in diversen Online-Magazinen beworben.
    Die Tendenz geht immer mehr in die Richtung, dass beim Software-Kauf nur noch der Produktkey verschickt wird (oft sogar nur noch per Email) und gerade für diejenigen, welche die Software legal erworben haben, natürlich die Möglichkeit bestehen muss, sich die mit dem Kauf erworbene Software wieder zu beschaffen. Auch eine Disc kann ja mal verloren gehen, damit erlöscht aber nicht das Nutzungsrecht an der Software an für sich.
    Somit muss die Software bereit gestellt werden, allerdings nur für legal erworbene Lizenzen.
    Adobe hat die Seite entsprechend modifiziert, nachdem vermutlich etliche Menschen von der Möglichkeit des Downloads Gebrauch gemacht hatten.
    Zum entsprechenden Zeitpunkt hatte aber alles Geschriebene seine (legale) Richtigkeit.


    VG, Markus

  • Ja Markus genau so habe ich das verstanden, und genau da kommt wieder die Aussage von Pablo in Spiel ob die sowas machen dürfen, eigentlich ist es wie Pablo gesagt hat, man hat ganz Legal die Software herunter geladen und jetzt darf man die nicht mehr nutzen? Eigentlich ein unding.

    Gruß Mario
    Ein Gruß aus den Bergischen Land


    Pilzchips 40 / 13 PC fürs APR.


    Bei Geschmackprobe bitte nicht runter schlucken.

  • Hallo Mario !


    Wenn du die Software legal heruntergeladen hast, kannst du sie natürlich weiterhin benutzen.


    Ein Problem wir es ohnehin nicht geben, weil der Support für diese Version sowieso eingestellt wurde und auch keine Updates mehr bereit gestellt werden.


    Wenn du also den richtigen Zeitpunkt erwischt hattest, bist du auf der sicheren Seite. Ich denke auch, Adobe wird nicht die eigene, wenn auch mutmaßlich unbeabsichtigte kostenlose Bereitstellung, welche einer Verzichtserklärung gleich kommt, anfechten.


    Wie gesagt, gilt dies für einen begrenzten zeitlichen Rahmen.
    Diese Bedingungen sind nun nicht mehr gegeben.


    Grüße,
    Markus