Is ers oder is er nicht?

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 5.077 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Calabaza.

  • Bin heute auf der Suche nach den ersten Sommersteinpilzen auf diese Pilze gestoßen.
    Direkt an dem Standort, wo sonst die Steinpilze wachsen fand ich diese Genossen.
    Meiner Meinung nach handelt es sich um Perlpilze.


    Ich glaube, dass ich irgendwo mal gelesen haben, dass Perlpilze sich gerne zu den Sommersteinpilzen gesellen.
    Kann das jemand bestätigen?
    Falls ja ist das ein Indiz, dass für das baldige Wachstum für die Sommersteinpilze spricht?


    Gibt es leckere Gerichte mit Perlpilzen?


    Vielen Dank schon mal für eure Antworten.





  • Beim Bestimmen von Perlpilzen sollte man immer auf die rosa Verfärbungen achten - so wie die, welche du hier zeigst. Ich ziehe beim Putzen der Perlpilze die Huthaut ab, nicht nur wegen der Dreckbeseitigung, sondern auch wegen des Geschmacks, der m. E. durch das Abziehen klar gewinnt. Ich habe auch gehört, dass Perlpilze besonders gut seien, wenn man sie trocknet und später als Suppe zubereitet.

    PSVs dürfen weder über I-Net noch übers Telefon Pilze zum Essen freigeben - da musst du schon mit deinem Pilz zum lokalen PSV!

  • Eigentlich nicht, ich habe nur ganz allgemein über Perlpilze und ihre so aussehenden rosa Verfärbungen gesprochen. Dafür, dass die hier vorliegenden Verfärbungen auch die richtigen Pilze anzeigen, kann ich leider keine Gewähr übernehmen, da müsste man schon zu mir nach Hause in die Beratung kommen.

    PSVs dürfen weder über I-Net noch übers Telefon Pilze zum Essen freigeben - da musst du schon mit deinem Pilz zum lokalen PSV!

    Einmal editiert, zuletzt von Oehrling ()

  • Vielen Dank für eure Antworten.
    Pilze sind im Wald geblieben - gegessen werden diese nicht.
    Mich interessiert vielmehr die Bestimmung bzw. ob die Perlpilze ein Vorbote für die Sommersteinpilze sind.


  • ob die Perlpilze ein Vorbote für die Sommersteinpilze sind.


    Steinpilze wachsen sehr gerne am gleichen Ort wie Amanita, wobei ich es vor allem mit Fliegenpilz (nach Steinpilz) und Pantherpilz (gleichzeitig) kenne. Perlpilze und Steinpilze habe ich noch nie am gleichen Platz gefunden, würde es aber keinesfalls ausschliessen.


    Manchmal kommen sie auch gleichzeitig..


    Da hat doch so ein Hirsch die Guten weggefressen...


  • Gibt es leckere Gerichte mit Perlpilzen?


    Natürlich!
    Hatten wir erst kürzlich hier im Forum


    Perlpilze zubereiten


    Um wirklich sicher zu sein, solltest Du einen Pilzberater aufsuchen.
    Auch PSV, Pilzsachverständiger, genannt.
    Schau doch einfach mal, ob es einen in Deiner Nähe gibt.
    Oder versuche, Dich mit Leuten aus dem Forum zur gemeinsamen Pilztour zu verabreden.


    Übers Internet ist das so eine Sache.
    Selbst wenn ich zweifelsfrei Perlpilze auf Deinen Bildern erkenne, weiß ich nicht, ob eventuell giftige Doppelgänger ebenfalls in Deinem Sammelkorb liegen. Und ob Du diese sicher von den Perlpilzen unterscheiden kannst.
    Allein aus diesem Grund wirst Du hier nie eine Essensfreigabe bekommen!


    Nobi

    Hier geht es zu meinen Themen.

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    Chips: 72

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!



    Fichtensteinpilz (B. edulis) + Perlpilz (A. rubescens), Bild aus dem letzten Herbst.


    Besondere Rückschlüsse lassen sich da aber mE nicht draus ziehen. Höchstens, daß manche Pilzarten ähnliche Standorte und die selben Mykorrhiza - Partner bevorzugen.



    LG, Pablo.

  • Hey, Matthias, das sind schöne Bilder !


    Wir haben eine einzige Stelle, da kommt es fast jährlich vor
    dass Fliegen- und Steinpilz so dicht beieinander stehen.
    Gelesen hab ich das auch schon oft.


    In unserem Gebiet -- fast überall Perlpilze / fast nirgendwo Steinpilze --
    ( über das ganze Jahr ) verneine ich die Anfrage von bbgreiter.


    Über den Perlpilz wurde ja die letzten Tage viel geschrieben hier im Forum, aktuell bin ich zu platt, die Beiträge rauszusuchen :(


    Schönen Abend


  • Ach so, den im 123 Forum kann man essen - danke.


    Hallo Brutus,


    auch dort wird gar niemand, und da bin ich mir ganz und absolut sicher, via Internet eine Verzehrfreigabe losgelassen haben.


    Gruß,
    Markus

  • @ "Beorn" >> selbe Erfahrung hab ich auch gemacht. Neben meinem einzigen Steinpilz letztes Jahr, stand auch ein Perlpilz. In der Aufregung hab ich leider kein Foto gemacht. Aber der Abstand betrug in dem Fall vielleicht 30-40 cm.


    @bauernhelim >> Den Steinpilz hab ich übrigens ausnahmsweise mal zwischen jungen Fichten in Waldkraiburg direkt auf der nördlichen Seite der Bahnlinie, relativ Mittig im Wald gefunden. War aber wie gesagt mein einziger letztes Jahr, was deine Aussage, dass wir hier kein gutes Steinpilzgebiet haben wiedermal bestätigt. 2010 - 2 Stück / 2011 keiner / 2012 einer / 2013 noch keiner aber vielleicht hab ich wieder das Glück des Tüchtigen :)

  • Hallo Markus,



    Ach so, den im 123 Forum kann man essen - danke.


    auch dort wird gar niemand, und da bin ich mir ganz und absolut sicher, via Internet eine Verzehrfreigabe losgelassen haben.



    - Tut mir leid, dass ich dich enttäuschen muss:


    ---> Es ist in Foren (auch in diesem!) fast normal, dass "übermütige, halb-/unwissende" Speisepilzsammler leider Beiträge wie "ab damit in die Pfanne" veröffentlichen. Und dies (ich unterstelle großzügig einmal, dass sie sogar die gezeigten Fruchtkörper korrekt erkennen und für noch essbar (nicht vergammelt) einschätzen.


    - Das Problem dabei ist allerdings, dass sie den Rest des Sammelguts nicht beurteilen können.



    - Ein weiteres nicht abschätzbares Problem ist, das durch falsche Lagerung die Fruchtkörper zum Zeitpunkt des Verspeisens bereits vergammelt sind.


    ...

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    - Und wie so etwas enden Kann, da zitiere
    ich folgendes Beispiel:


    (1) Meinem Mentor (Helmut Lieb, bester Pilzkenner und DGfM-Pilzberater in Konstanz) wurde von zwei ihm sehr gut bekannten Krankenschwestern ein Korb von gesammelten "Pilzen" mit dem Hinweis "dieses Mal nur zwei Arten" gezeigt.


    (2) Ok, konnte man beide auf den ersten Blick eindeutig
    als "Stockschwämmchen" ansprechen :thumbup:


    (3) Aber, um sicher zu gehen, hat er jeden Fruchtkörper begutachten.


    (4) Und oh Wunder: Im Sammelgut fanden sich noch zwei "Grüne Knollenblätterpilze" (Amanita phalloides)


    - Reaktion der Damen: Ach ja, da wollten wir sie noch fragen, was das ist.

  • Ich wollte noch etwas zu der Frage beisteuern, warum es keine Essensfreigabe im Internet gibt bzw. was der Hintergrund dafür ist.


    Pilzsammler, die sich über ihre Pilze unsicher sind, können ihr Sammelgut zu einem Pilzberater (heute: Pilzsachverständiger) bringen und begutachten lassen. Im Osten waren das zu DDR-Zeiten offizielle oder halboffizielle Stellen, die ihren Dienst am Volk verrichteten. Im Westen lief dies schon immer auf privater Basis und wurde höchstens von den Kommunen gefördert (Beispiel: die Pilzschule Hornberg im Schwarzwald, die ja auch Pilzberatung anbietet).


    Jeder darf sich Pilzberater/Pilzsachverständiger (PSV) nennen und unter dieser Bezeichnung Pilzberatung betreiben, da die Bezeichnung nicht geschützt ist. Anders sieht es aus bei der Bezeichnung "DGfM-geprüfter Pilzsachverständiger", hier handelt es sich um nach den Richtlinien der DGfM ausgebildete und von der DGfM geprüfte Leute, die als besonders vertrauenswürdig gelten können. Pilzberater im Osten haben meist auch ein sehr gutes Wissen, auch wenn ihnen das DGfM-Siegel fehlen sollte. Ist der PSV in einem Pilzsachverständigen-Verband (z. B. DGfM) organisiert, ist sein Tun über eine spezielle Haftpflichtversicherung, die der Verband für ihn abschließt, abgesichert. Voraussetzung für Entschädigungsleistungen ist, dass die Spielregeln der Versicherung eingehalten werden. Dazu zählt auch das Nicht-Freigeben-Dürfen von Pilzen übers Internet, Telefon oder ähnliche Kommunikationsmittel.


    Alle, die nicht in einem solchen Verband sind, sind prinzipiell gegen die Folgen von Falschberatungen nicht abgesichert, da die normale Haftpflichtversicherung solche Fälle nicht abdeckt.


    Fazit: Wer also Pilze übers Internet freigibt, ist kein böser Mensch, Straftäter oder was auch immer, sondern er verzichtet auf diesen Versicherungsschutz. Wer keinen Pilzberaterschein hat, hat das Recht, Pilze übers Internet oder wo auch immer freizugeben. Er übernimmt dann die Haftung für negative Folgen - das aber auch nur, wenn der Anfrager darauf vertrauen konnte, dass der Beratende wirklich einen hohen Pilzsachverstand hatte oder wenn der Freigebende wirde besseres Wissen handelte, d. h. mit voller Absicht einen Giftpilz freigegeben hat. Im Grundsatz ist jeder, der Pilze verzehrt, für sein eigenes Tun verantwortlich, und Pilze zu essen, nur weil jemand dahergelaufenes im Internet den Pilz "freigegeben" hat, bleibt eigenes Risiko.

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    Einmal editiert, zuletzt von Oehrling ()

  • Danke Öhrling, das ist doch eine klare Ansage,


    Ich gebe frei -> anderer stirbt -> Pech!!!111
    DGdingsbums-PSV gibt frei -> anderer stirbt -> Glück für die Angehörigen!
    Ost-PSV gibt frei -> anderer stirbt -> Ist Ost-PSV reich alles tutti, ist dieser arm -> Pech!


    Stimmt das so?


    Ist denn hier ein betuchter Ost-PSV? Meine Schwiegermutter ...


    Bin im Wald - Schiss
    Brutus ;)

  • Ja, so stimmt das ungefähr. Ich weiß jetzt nicht genau, auf was du mit deinem Posting hinauswillst, aber ich finde diese Regelung hinreichend transparent. Wenn ich Scheiße baue, bin zunächst mal ich selber verantwortlich. D. h. wenn ich mir giftige Pilze reinpfeife, ist das grundsätzlich mein persönliches Pech.
    Freilich gibt es Leute, die sofort nachdem ihnen was passiert ist, immerzu nach Anderen suchen, die sie dafür haftbar machen können. Das wird hier aber schwierig, da man über die Teilnahme an einem Internet-Forum, dazu noch einem kostenlosen, keinen Anspruch auf eine qualifizierte Beratungsleistung erwerben kann.

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    Einmal editiert, zuletzt von Oehrling ()

  • Hallo Gerd !


    anstatt :


    "Hallo Brutus,


    auch dort wird gar niemand, und da bin ich mir ganz und absolut sicher, via Internet eine Verzehrfreigabe losgelassen haben. "


    hätte ich schreiben sollen :


    "Hallo Brutus,


    auch dort wird kein Pilzberater oder Pilzsachverständiger, und da bin ich mir ganz und absolut sicher, via Internet eine Verzehrfreigabe losgelassen haben."


    Danke für das praxisnahe Beispiel, wie es tatsächlich ablaufen kann.


    @ Oehrling :


    Hallo Stephan !


    Ich habe mir heute sehr viele Gedanken gemacht, was und in welchem Umfang ich dazu noch etwas schreibe.
    Ich fasse es ganz kurz. Auf konkrete Fragen oder Feststellungen gehe ich bei Bedarf gerne auch noch mal ein.
    Aber ganz so locker sehe ich es eben nicht.


    Ein Pilzsachverständiger der DGfM hat durchaus eine Garantenstellung.
    Daraus könnte sich in der Praxis im schlimmsten Fall tatsächlich ein Begehen durch Unterlassen ergeben. Nämlich durch die unterlassene sorgfältige Prüfung eines Fundes, weil diese nur teilweise via Internet möglich war. Unterlassen wäre dabei die gebotene Sorgfalt bei der Bestimmung, die einem Pilzberater/Pilzsachverständigen aufgrund seiner Sachkenntnis bewusst sein muss. Das war die strafrechtliche Seite in Kurzform. (Darüber könnte man Bände schreiben....)
    Die zivilrechtliche Folgerung wäre das haftungsrechtliche Geschehen.
    (Das übrigens von dir ins Spiel gebracht wurde)
    Da die DGfM ein e.V. und damit eine juristische Person ist, haftet diese als solche aufgrund gesetzmäßiger Vorgaben für Fehlschläge einzelner Mitglieder. (Es gibt also keine besondere Haftpflichtversicherung jedes einzelnen Mitglieds)


    Darüber hinaus und um bei einer korrekten Wortwahl zu bleiben :
    "Essensfreigabe" ist ohnehin der falsche Begriff, da der Gesetzgeber nicht vorschreibt, dass sich jemand eine Essensfreigabe einholen muss, bevor er Selbstgefundenes verzehrt.


    Die Essensfreigabe ist doch etwas freiwillig Auferlegtes innerhalb einer Gemeinschaft, die im Wesentlichen das gleiche Ziel verfolgt.
    Dabei wird von allen in der Gemeinschaft beachtet, dass niemand zu Schaden kommt, weil er ungenießbare, leicht unverträgliche bis hin zu giftigen oder gar tödlichen Fruchtkörpern verspeist.


    Deswegen auch von vielen, (noch) nicht den Status eines Pilzberaters / Pilzsachverständigen der DGfM der stetige Hinweis, dass es im Forum keine Verzehrfreigabe gibt.


    Die Pilzberater / Pilzsachverständigen (der DGfM) tun sich gut daran, es so zu halten wie bisher. Aktive Teilnahme an der Bestimmung, aber der stetige Hinweis auf die nicht mögliche Freigabe zum Verzehr, weil der / die Fruchtkörper nicht persönlich begutachtet werden können, und damit der Ausschluss der Bestimmung zur Verzehrfreigabe via Internet.

    Diese Thematik, wurde m.E. bisher sehr gut im Forum gehandelt.


    Was sich dann wer, in Eigenverantwortung letztendlich einverleibt, bleibt wie du schreibst, jedem selbst überlassen.


    Viele Grüße,
    Markus

  • Das ließt sich wie eine Rechtsberatung; eine solch ist via Internet verboten - Spaß ;)


    Ein spannendes Feld
    Gute Nacht, Euer Brutus ;)

  • Ich möchte noch einmal bekräftigen, dass jemand, der im Internet in einem kostenlosen Pilzforum einen Pilz anfragt, prinzipiell keinerlei Anrecht auf eine qualifizierte Beratung erwirbt. Das darf man nicht mit der Situation verwechseln, dass ein Pilzsucher sich physisch zu einem Pilzsachverständigen begibt, sich von diesem den Pilzberaterausweis zeigen lässt und dann die real existierenden Pilze zum Bestimmen vorlegt und hinterher vielleicht noch so etwas wie eine Beratungsgebühr bezahlt.


    Jetzt noch eine andere Sache, und daran siehst du Calabaza, dass auch ich das keineswegs locker sehe. Da fragt also jemand einen Pilz im Internetforum an, und Neumitglied bierbichlerwastl (Name zufällig gewählt) antwortet im Brustton der Überzeugung, weil er sich seiner Sache sicher ist: "Das ist ein Perlpilz, den kannst du ruhig essen, heiz schon mal die Pfanne an". Der Pilz wird verspeist, es war ein Knolli, der Anfrager zerschießt sich Niere und Leber und bleibt Zeit seines Lebens Dialysepatient. Haftungstechnisch glaube ich nicht, dass man an den Bierbichler-Wastl rankommt, aber er muss doch damit fertig werden (und das ist bestimmt nicht einfach!), dass jemand anderes im Vertrauen auf seinen Rat seine Gesundheit ruiniert hat. Das sollten alle diejenigen bedenken, die nachdem sie flüchtig einen Pilzbuchbildvergleich durchgeführt haben, nassforsch schreiben: "Das ist ein Perlpilz, das sieht doch jeder", ohne zu wissen, wo überhaupt die Tücken einer Amanita-Diagnose liegen.


    Im Grunde ist die Situation grotesk: Jemandem knurrt schon der Magen wie die Katze vor dem heißen Brei, er hat aber selber nicht genug Mumm, sich an den Pilz ranzutrauen. Also wird schnell mal im Internet angefragt, ist ja gratis. Ist damit jetzt die Hoffnung verbunden, jemand Anderes haftbar machen zu können, falls die Sache mit den Pilzen schiefgeht oder nicht? Das ist für den Antwortenden nicht zu erkennen. Der Pilz selber ist meistens schnell und eindeutig erkannt. Aber man darf das trotzdem nicht so schreiben, da man ja nicht weiß, was der Anfrager aus einer solchen Aussage später machen könnte. Vielleicht ist es ein Prozesshansel mit Rechtsschutzversicherung. Dann hat man einen Prozess am Backen und damit viel Ärger, selbst wenn man den Prozess gewinnen sollte.


    Es hatte sich ein bisschen so angehört, als wäre der Anfrager im Grundsatz "der gutgläubige, zu schützende Bürger", und der Antwortende/Berater "der potenziell böse Amtsträger", aber so einfach scheinen mir die Rollen nicht verteilt zu sein. Es darf und kann auch nicht so sein, denn dann würde die Beratungs-Kommunikation (gegenseitiges Vertrauen!) nicht funktionieren.

    PSVs dürfen weder über I-Net noch übers Telefon Pilze zum Essen freigeben - da musst du schon mit deinem Pilz zum lokalen PSV!

    Einmal editiert, zuletzt von Oehrling ()

  • Hallo Stephan,


    was du in deiner letzten Antwort schreibst ist im Wesentlichen korrekt.


    Ich hoffe, dass das, was ich zum Ausdruck bringen wollte, ein wenig verstanden wurde, insbesondere von Mitlesern, die sich noch nicht tiefer in die Materie eingearbeitet haben. Wir sind hier im Forum in der glücklichen Lage Menschen unter uns zu haben, - auch du gehörst dazu -die Pilzsachverständige oder Pilzberater sind oder einfach sehr viel Kenntnis von der Materie haben und damit bei der Bestimmung effizient weiterhelfen können. Das daraus keine Verzehrfreigabe folgen kann, und demnach der entsprechende Hinweis folgt, dass es hier die "Verzehrfreigabe" nicht gibt, ist die logische Konsequenz, weil eben die Funde nicht physisch zur Untersuchung und Bestimmung bereit standen. Mit dem Hinweis, dass es keine "Verzehrfreigabe" im Forum / Internet gibt, erledigt sich jede weitere Diskussion (was etwaige Folgen daraus betreffen könnten)


    Danke für die Diskussion Stephan. Es wird viel Rechtliches tangiert.


    Ein Hinweis aber noch :
    Ich weiß nicht, woher du die Information hast, dass nur entgeltliche Beratung verbindlich ist. Diese Information ist nicht korrekt.


    @ Brutus : Da siehst du mal, was du angerichtet hast, :D;)
    Rechtsberatung ist etwas anderes, wir sprechen hier im
    Allgemeinen über ein interessantes Thema und beraten keinen
    individuellen Einzelfall.


    LG, Markus


  • ...Deswegen auch von vielen, (noch) nicht den Status eines Pilzberaters / Pilzsachverständigen der DGfM der stetige Hinweis, dass es im Forum keine Verzehrfreigabe gibt.
    ...


    Hej Markus,
    ich gestehe, dass ich dieses Thema bislang nicht mit der notwendigen Ernsthaftigkeit betrachtet habe. Vielen Dank für Deine kompetenten Hinweise! :thumbup:

    Schönen Gruß,
    Hans aus Bremen
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    "Es gibt Gottsucher, Ichsucher und Schwammerlsucher" (G. Polt)



    Einmal editiert, zuletzt von nochn Pilz ()

  • Hallo Hans !


    Die Materie ist noch viel komplexer als sie hier ansatzweise diskutiert wurde.
    Wenn weiterhin so wie bislang verfahren wird, sehe ich auch keinerlei Problem. Auch ich hatte schon Fotos zur Bestimmung mit weiteren Angaben zur Bestimmung eingestellt. Wenn dann der Kommentar eines PSV ( im damaligen Fall war es Nobi, der zum Fichtenzapfenrübling schrieb : "deine Fotos sind so gut, die würde ich am liebsten zum Verzehr freigeben, aber du weißt ja... nicht per Internet - sinngemäß zitiert -) so ausfällt, dass die Bestimmung bestätigt wird und aber genau vor dem Hintergrund möglicher Tücken die "Essensfreigabe" verweigert wird, passt alles.
    Gerd beschrieb das doch auch wie immer exzellent mit seinem konkreten Beispiel (siehe oben). Gerade bei den Kleinen, wäre doch eine aussagekräftige Aufnahme eines jeden einzelnen Exemplars erforderlich. Und selbst das wäre nicht ausreichend.


    LG, Markus