Psilocybe fürs Hirn

Es gibt 34 Antworten in diesem Thema, welches 8.091 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Calabaza.

  • Hallo Christian,


    es geht darum, dass der Besitz von Psilos für welchen Zweck auch immer in Deutschland nach dem Betäubungsmittelgesetz verboten ist. Auch wenn Dir das scheißegal ist. Die Betreiber eines öffentlichen Internetforums sollten es tunlichst unterlassen, die geltenden Gesetze auch nur ansatzweise zu unterlaufen. Stell Dir mal vor, der Psilokonsument aus dem Zeitungsartikel hätte die Pilze erst nach ausführlicher Beratung hier im Forum eingeworfen und das wäre rausgekommen.
    Der Besitz und Konsum von Alkoholika ist nun mal ab 16 bzw. 18 Jahren in D erlaubt.


    Gruß
    Jürgen

    • Offizieller Beitrag

    Hallo. :)


    Also doch Moraldiskussiönchen am Rande?
    Immerhin: Bislang ist es schön sachlich.


    Christian, ich habe nur versucht zu trennen, wie man als Gemeinschaft (hier im Forum) mit dem Thema umgeht, und wie das im privaten Bereich aussieht. Denn da besteht meiner Ansicht nach durchaus ein Unterschied.
    Das Forum ist eben auch ein Querschnitt durch die Gesellschaft, und da wir alle miteinander auskommen wollen, gelten bestimmte Konventionen natürlich auch hier. Und selbstverständlich bestehende Gesetze.


    Aus meiner Sicht ist es etwas ganz anderes, ob ich mich im privaten Bereich mit Leuten unterhalte, die ich persönlich kenne, oder ob ich auf den Erstbeitrag eines neuen Forenmitglieds reagiere (wenn ich es denn bei dieser Thematik überhaupt tue).


    Daß Psilos - auch bei einmaligem Konsum - größere Gefahren bergen als ein Alkoholrausch, müssen wir wohl nicht extra diskutieren. Obwohl auch ein Vollrausch / Alkoholvergiftung durchaus katastrophal verlaufen kann. Das Risiko bei Psilos ist schon ungleich höher.
    Inwiefern das auch mit der Gesetzeslage zu tun hat, kann man durchaus diskutieren (führt hier im Pilzforum aber auch zu nix, da ist man in einem Politikforum besser aufgehoben).
    Eine legale Droge ist gesellschaftlich akzeptiert, da greifen dann auch ganz andere Kontrollmechanismen und Hilfsmöglichkeiten. Das gilt für Psilos wie auch für vermeintlich "harmlose" Sachen wie Cannabis.
    Gleichwohl funktioniert das nicht immer: Ich habe weitaus mehr Jugendliche mit Alkoholvergiftung ins Krankenhaus gefahren, als Leute, die die falschen Pilze gegessen hatten. Allerdings ist bei letzteren die Prozentzahl derer, die schwere bleibende Schäden davontragen, bedeutend höher.


    Worauf ich damit hinaus will:
    Es ist schon ein Unterschied, ob ich jemanden hier im Forum am Stammtisch zu einem virtuellen Bier einlade, oder einem Neuling seine SKKKs bestimme. Warnung hin oder her: Wenn ich die Pilze erkenne und das auch schreibe, ist es egal, ob ich dazu eine Warnung ausspreche. Ich muss damit rechnen, daß die Person die Pilze trotzdem einbaut.
    In dem Moment bin ich auch mitverantwortlich, wenn der Trip außer Kontrolle gerät.


    Und in dem Fall ist es völlig egal, ob ich vielleicht der Ansicht bin, daß hier die Gesetzeslage gelockert werden müsste, daß manche Inhaltsstoffe medizinisch oder spirituell durchaus einen Nutzen haben können, oder was auch immer.


    Und hier sind wir wieder beim Problem Forum vs. Privatsphäre.
    Jede/r für sich hat die Möglichkeit, sich an ein Gesetz nicht zu halten. Auf eigene Verantwortung. Wer erwischt wird, muss eben die Konsequenzen tragen.
    Etwas anderes ist es, wenn ich bei wildfremden Menschen einen Anstoß zum Gesetzesbruch gebe. Und genau das tue ich, wenn ich eine solche Anfrage mit Verzehrabsicht beantworte. Das ist neben der Gefährdung der Gesundheit die zweite Komponente des Problems.
    Und das ist nicht wirklich eine Frage der Moral. Sondern eher der Vernunft: Warum soll ich mich in eine Situation begeben, wo ich selbst gegen bestehendes Recht verstoße? Und vor allem: Für wen? Ich hab's einfach nicht gerne, von Wildfremden in sowas reingezogen zu werden.


    Das gilt dann natürlich auch für die gesamte Forumsgemeinschaft und insbesondere für die Betreiber. Zwar kann man sich von den Inhalten der Beiträge als Betreiber schon mal pauschal distanzieren. Aber da steckt noch ein ganz anderes Problem dahinter:
    Ich für meinen Teil möchte nicht in einem Forum aktiv sein, wo erstens unreflektiert die Gesundheit fremder Menschen gefährdet wird, sondern dabei auch noch gegen geltendes Recht verstoßen wird. Die Gefahr dabei wäre, daß sich nach einer Weile derartige Anfragen häufen und das eigentlich Thema des Forums - nämlich Pilze in all ihrer Verschiedenheit - verschwindet. Und das will hier ganz sicher keiner erleben.


    Insofern freue ich mich in Zukunft auch über fachliche Anfragen zur Bestimmung von Pilzen, die Neurotoxine enthalten, so diese rein mykologische Interessen haben.
    Genauso freue ich mich, wenn Anfragen mit der Absicht, sich einen Psilorausch reinzuziehen, weiterhin kommentarlos gelöscht werden.


    Und darauf stoße ich gerne auch mit meinen Pilzfreundinnen und Pilzfreunden im Forum mit einem gesellschaftlich voll akzeptierten Bierchen am Stammtisch an. Denn bei denen weiß ich ganz genau, daß sie zumindest den Alkohol durchaus im Griff haben. :thumbup:



    LG, Pablo.

  • In Ordnung. Das Argument, dass ein Forumsbetreiber nicht gegen aktuell geltendes Gesetz verstoßen kann, das kann ich akzeptieren. Ist ja nicht so, dass ich das alles absolut freigeben wollen würde. Ich versuche ja vielleicht auch etwas zu polarisieren und überspitze dabei auch ein bisschen meine eigene Meinung.


    Allerdings darf es in meinen Augen für die Beurteilung eines Sachverhalts nie ein Argument sein, ob etwas legal ist oder nicht. Moral geht weiter als ein Gesetzestext. Das ist gerade sehr schön zu sehen bei unserem Whistleblower Edward Snowden, dem für Wahrheitsagen die Todesstrafe droht(e).


    Zudem habe ich immer noch ein Problem mit der gesellschaftlichen Akzeptanz von Alkohol. Vor allem wenn man es dann mit (harmlosen) illegalen Drogen wie Cannabis vergleicht. Denn hier sind mir viele einfach zu gedankenlos und sorry, Pablo, ich zweifle das an, dass du weißt, ob und wer den Alkohol im Griff hat. Alkoholismus schleicht sich nämlich extrem subtil in die Freundeskreise.


    Aber das hat alles mit Pilzen herzlich wenig zu tun, deshalb Schluss damit :)
    Die (scheiß) Sonne scheint (uns die Pilze weg) !


    LG Christian

  • ich hatte vor jahren mal eine diskussion mit gerd darüber, evtl. findet man den beitrag noch.


    alles was ich zu dem thema sagen kann und will:


    der konsum ist in deutschland erlaubt, da der mensch ansich ein recht auf rausch hat, egal durch welche drogen.


    ich trinke keinen alkohol und nehme sonst auch keine drogen, nur um das klarzustellen, finde aber alkohol eine durchaus gefährliche droge, durch die jedes jahr weitaus mehr menschen sterben und verenden als durch anderes (verkehr, gesundheit, abhängigkeit, sucht, gewalt, etc.)


    ob psilos ebenfalls so viele negativen schäden anrichtet bezweifle ich.


    die dosis macht immer das gift, dazu basiert unsere ganze weltliche kultur seit hunderten von jahren auf drogenkonsum, ob alkohol, oder andere drogen wie pilze (fliegenpilz, psilos) im mittelalter und in der romantik (hasch, psilos) oder neuzeitlichen literatur (psychedelika) oder ganz modern medien.


    viele klassiker sollen auf bewusstseinserweiternden erfahrungen beruhen, schriften, gedichte, sogar ganze wissenschaftliche zweige wie die psychologie.


    http://www.dw.de/dichter-und-drogen/a-1822389


    es gibt viele unterschiedliche menschen die unterschiedliche interessen haben, die einen kippen sich eben gerne mit alkohol zu, die anderen trinken "nur" ein glas wein und sind ebenso angetrunken, wieder andere suchen ein erlebnis anderer art, jedem wird hier in deutschland alles gegönnt und nichts kann vom gesetz her verboten werden. übrigens auch für alkohol wird eine lizenz zum verkauf benötigt. andere drogen sind in besitz und verkauf "kontrollierte" substanzen nach einem abkommen mit dem CIA aus den 60er Jahren und nicht einfach verboten. man sollte sich schon einmal damit auseinandersetzen wie es dazu kam..


    sinn hin oder her, ich halte ein pilzforum für ein sachliches forum, in dem pilze aller art bestimmt werden sollen, auch psilovybinhaltige pilze.


    obwohl ich selber keine nehme aus respekt, finde ich es trotzdem interessant und halt eine zensur für falsch.


    in der wissenschaft sollte es keine tabus geben und es ist genauso wichtig die unterschiede zu diesen pilzen zu kennen, und evtl. für konsumenten die unterschiede zu anderen wirklich giftigen pilzen erkennen zu können.


    ich sehe das forum als hobby-wissenschaftliche plattform und für mich bedeutet das keine zensur, schon gar nicht wenn der konsum erlaubt ist.


    an erster stelle sollte immer aufklärung stehen (evtl. einen sticky zu jeder anfrage verlinken), die aber nicht nur negative seiten aufzeigen sollte (denn auch das kann den konsum negativ beeinflussen), aber auch zeigen sollte, dass es in relativ seltenen fällen im krankenhaus enden kann und latente (genetisch oder psychisch im tiefen vorhandene) psychosen/schizophrenie und länger anhaltende persönlichkeitsveränderungen auslösen kann.


    natürlich ist der einfachste weg, das thema totzuschweigen und zu zensieren, dann hat man damit keine probleme hier im forum.


    das nehme ich den forenbetreibern nicht übel, das ist ihre einstellung und das forum ist auch keine öffentlich rechtliche wissenschaftliche plattform.


    ich plädiere aber für eine sachliche behandlung von bestimmungsanfragen und eine aufklärerische haltung anstatt zensur.


  • ich hatte vor jahren mal eine diskussion mit gerd darüber, evtl. findet man den beitrag noch.


    alles was ich zu dem thema sagen kann und will:


    der konsum ist in deutschland erlaubt, da der mensch ansich ein recht auf rausch hat, egal durch welche drogen.


    Diese Aussage bedarf einer Klarstellung, weil sie aus rechtlicher Sicht schlichtweg falsch ist.
    Um etwas konsumieren zu können, muss man die Sache erst einmal im Besitz haben, d.h. die tatsächliche Herrschaftsgewalt über eine Sache ausüben können. Dies setzt natürlich vorraus, dass man sich die Sache beschafft, einführt, etc. etc.
    All die Möglichkeiten, die dazu führen können, die Sache konsumieren zu können, also auch der Besitz, sind strafbewehrt. Es muss also nicht einmal zum Konsum kommen. Kommt es zum Konsum, greift immer das Verbot des Besitzes.
    (Aktuelles Bespiel : Besitz von 4 getrocketen Marihuanablüten => Verurteilung durch ein Gericht - kein Strafbefehl - zu 30 Tagessätzen von je 100 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig).


    VG,
    Markus

  • Der Konsum ist straffrei laut Gesetz und zwar aus dem genannten Grund. Ich habe mich Jahre damit beschäftigt und habe vor 15 Jahren mit einer bekannten Drogenberatung zusammengearbeitet zum Zweck der Aufklärung und Minderung von Negativerlebnissen. Und ich betone nochmals, ich habe zu viel Respekt um so etwas selber auszuprrobieren.


    ich zitiere das Juraforum. "Besitz ist eine auf Dauer angelegte tatsächliche Sachherrschaft. "


    Diese ist im Falle des Konsums nicht gegeben und zählt zu den Ausnahmen des BtmG.


    "Ein kreisender Joint in der Runde fällt auch darunter oder wenn man von "Freunden" etwas zum sofortigen Konsum bekommt.
    In diesen Fällen wird man nicht Besitzer des BtMs und begeht auch hiermit keine Straftat."


    Bitte nicht einfach irgendwas schreiben, was man vermutet, wenn man es nicht genau weiss.


    Wenn es so wäre wie du denkst Markus, wäre der Konsum an sich verboten, so wie er es in anderen Ländern ausserhalb Europas ist.


    auf anderen Aufklärungsseiten finden sich auch Hinweise wie "Es ist juristisch anerkannt, dass man Drogen konsumieren kann, ohne sie zu besitzen."


    Allerdings möchte ich das Thema hier nicht weiter ausweiten und es soll kein Anreiz dazu gegeben werden sich für das Thema weiter zu interessieren.


    Es gibt genug andere Foren dazu. Es ging mir hier lediglich darum, alle Arten von Pilzen wissenschaftlich behandeln zu dürfen hier im Forum.


    Und es spiegelt meine persönliche Meinung wieder, die ich auch nicht zur Diskussion bereit stellen möchte.

  • Hallo Digitalray !


    Ich weiß sehr wohl von was ich schreibe.
    Sicher wird eine Antwort nicht alle Möglichkeiten und Sachverhalte aufzeigen und auch niemals abschließend sein können. Ich habe hier auch nicht vor, einen Aufsatz über das Betäubungsmittelrecht zu schreiben.


    Du hast es übrigens geschafft, einen Sachverhalt nachzuschieben, welcher eine Ausnahmesituation darstellt und welcher so bislang nicht im Raum stand.
    Das Herumreichen eines Joints in der Kifferrunde stellt eben diese Ausnahme dar.
    Werfe mal einen Blick in >> § 29 a BtmG <<.
    (Seite des BMJ) Stichwort "überlassen zum unmittelbaren Verbrauch".
    Auch daran wurde seitens des Gesetzgebers gedacht.


    Verlasse Dich bitte nicht auf einzelne Beiträge im Juraforum. Löst man sie aus dem Gesamtsachverhalt heraus, wirken sie oft rechtsfehlerbehaftet.


    Allerdings arbeitet man sich in die Materie auch nicht nebenher ein. sonst könnte man einige Berufsgruppen streichen.


    Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass es keine Möglichkeit gibt, sich illegal Stoffe zu beschaffen, welche unter das BtmG fallen, diese zu besitzen oder zu konsumieren ohne gegen das BtmG zu verstoßen und möglicherweise noch andere Straftaten (z.B. StGB) zu begehen. Je nach Konstellation bleibt immer etwas strafrechtlich Relevantes stehen.


    Alles andere ist eigentlich gesagt und an einer weiteren Fortführung der Diskussion bin ich an dieser Stelle nicht interessiert.
    Evtl. ein anderes Mal wieder.


    Dir wünsche ich noch einen schönen Abend und sende einen freundlichen Gruß mit,


    Markus


  • ich möchte noch ergänzen, dass der § 29 die "nicht geringe Menge" behandelt, die zwar unterschiedlich ausgelegt wird, aber vor Gericht einer Menge gleichkommt, die nicht zum Eigengebrauch, sondern für den Handel bestimmt ist. Es wird ausserdem von "Besitz" gesprochen, dessen Definition ich im Beitrag davor gepostet hatte.


    Dass es keine Möglichkeit gibt, sich "ILLEGAL" Stoffe zu beschaffen, ohne gegen das BTMG zu verstoßen, ist zwar richtig, allerdings gibt es für den Eigengebrauch ohne Besitz einen rechtsfreien Raum, der auch seine Gründe hat und vom Gesetz berücksichtigt wird.


    Wen es interessiert, kann sich dazu etliche Historie dazu durchlesen, wie das alles enstanden ist, interessant dazu auch die Geschichte des Alkohols und Medikamente, die mal erlaubt, mal verboten waren. (Marihuana war früher z.b. legal und wurde auch in Bayern und Deutschland konsumiert, Opium war erlaubt, ...).

  • Hallo Digitalray,


    natürlich war von § 29a Abs. I Nr. 1 die Rede. Das hatte ich auch entsprechend verlinkt.


    Aufgrund Deiner Antwort muss ich feststellen, dass Dir sogar das notwendige Hintergrundwissen fehlt, entsprechende Tatbestandsmerkmale korrekt aus dem Gesetzestext heraus zu lesen.


    Die aktuelle Rechtssprechung dazu lasse ich nun mal zu Deinen Gunsten völlig außer Betracht.


    Allerdings möchte ich Dich bitten es zu unterlassen, und nun auch als Moderator dieses Forums, hier weiterhin solchen Unsinn zu verbreiten.


    Deine persönliche Meinung steht Dir sicher zu.


    Aber - offensichtlich fehlen Dir schon grundsätzliche rechtliche Kenntnisse. Obwohl ich hier klare Fakten geschaffen habe, machst Du unbeirrt weiter. Ich dachte, der Wink mit dem Zaunpfahl war deutlich genug. (?)


    Da hier nun für jedes Forenmitglied mehr als ausreichende Möglichkeiten bestanden, die eigene Meinung kund zu tun, werde ich dieses Thema schließen.


    Markus