Hallo,
ich bin neu hier in diesem Forum, denn es beschäftigt mich eine hypothetische Frage. Vielleicht ist einer von Euch Jurist.
Mal angenommen, es gäbe funktionierende elektronische Trüffeldetektoren, wäre deren Verkauf in Deutschland generell erlaubt ? (Momentan stehen diese Pilze bei uns unter Naturschutz.)
Beispiel Radarwarner für Autos:
Verkauf und Besitz in D. erlaubt, Benutzung verboten.
Beispiel Trüffelhunde:
Verkauf, Ausbildung und Besitz erlaubt, Trüffelsuche in der Natur weitgehend erlaubt, Trüffel ausgraben jedoch nicht erlaubt.
Ich vermute, der Verkauf müsste erlaubt sein, oder ?
Grüße,
Frank