Handel mit Pilzen aus Polen

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  • Hallo liebe Pilzfreunde,


    seit einigen Jahren handelt meine Familie mit Pilzen in Polen.
    Es werden tonnenweise (abhängig von der Saison) Steinpilze, Pfifferlinge und Maronenpilze gesammelt und frisch verkauft. Diese können je nach Bedarf auch in einem Dörrgerät getrocknet werden.


    Da die Marge in Polen eher gering ausfällt, würde man gerne die Pilze ins Ausland verkaufen z.B. Deutschland, Österreich etc.


    Hat jemand Tipps/Empfehlungen hinsichtlich den Anforderungen für den Pilzhandel in Deutschland.
    Wie stellt man am Besten einen Kontakt zum Einkäufer (z.B. Großmarkt, Einzelhandel, Gastronomie) her? In der letzten Saison wurden z.B. knapp 2t täglich verarbeitet.
    Welche Anforderungen/Zertifikate werden hierzulande z.B. hinsichtlich Qualität gestellt?
    Was muss beachtet werden?


    Über Erfahrungen/Anregungen/Tipps wäre ich sehr dankbar.


    MfG
    Jaca

  • Hi jaca,
    es gibt Handelskammern, Behörden usw.
    Da würde ich mal nachfragen.
    Ansonsten existier ja auch eine Pilzmafia, im Bayerischen Wald sitzt ein Importeur, der heisst so ähnlich wie der Kerl, der am 06.12 die Kinder erschreckt.
    Viel Spass beim "tonnenweise" Pilze in einem Dörrgerät trocknen

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Jaca,


    für die Kontaktaufnahme mit Handelsvertretern kann ich dir keine Hinweise geben; dafür mit Lebensmittelrechtlichen Themen schon. In allererster Linie, solltest du mit dem zuständigen Lebensmittelüberwachungs - und Veterinäramt deines Landkreises Kontakt (in der Regel sind das Behörden von Landkreisen und Kreisfreien Städten; zumindest in Deutschland) aufnehmen. Die sind für so was zuständig. Ansonsten bleibt euch nur die gängigen Lebensmittelrechtsbestimmungen durchzuarbeiten. In der EU hauptsächlich die VO EG 178/2002 und in Deutschland das LFGB. Weiterhin sind noch die Leitsätze für Pilze und Pilzerzeugnisse der deutschen Lebensmittelbuchkommission wichtig; die kannst du kostenlos auf der Internetseite des BMELV runterladen.
    http://www.bmelv.de/SharedDocs…buch/LeitsaetzePilze.html
    l.g.
    Stefan
    P.S. Wenn ihr Pilze trocknet und verkauft, müsst ihr das 1. als Gewerbe anmelden und 2. auf alle Fälle dem zuständigen Lebensmittel- und Veterinäramt melden, da ihr in dem Falle als Inverkehrbringen/Hersteller geltet und demzufolge ihr für eure hergestellten Produkte auch haftbargemacht werden könnt!

    Risspilz: hui; Rissklettern: bisher pfui; ab nun: na ja mal sehen...


    Derzeit so pilzgeschädigt, das geht auf keine Huthaut. :D


    Meine Antworten hier stellen nur Bestimmungsvorschläge dar. Verzehrsfreigaben gibts nur vom PSV vor Ort.

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