PSV tätigkeit

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 3.480 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von hoennetaler.

  • Moin Moin...


    Nun ein Thema welches in einer Grauzone rum schwirrt ...


    Ich selbst habe gerade ein Arbeitsplatzwechsel hinter mir und habe das von Anfang an gesagt... Erstaunlicherweise kam auch sehr positive Resonanz und Verständnis rüber...


    Bei mir ist es jetzt so... Arbeitsgeber informiert über meine Tätigkeiten und Einsätze... Dieser hat zugestimmt...
    Sollten wir viel zu tun haben, darf ich das Untersuchungsmaterial ins Labor schicken lassen. Telefonieren darf ich jederzeit und wenns absehbar ist, das es etwas größeres ist, darf ich auch einfach gehen....


    Ich habe immer das Argument angebracht mit dem Feuerwehrmann aus einer freiwilligen Feuerwehr...


    Habe auch seitdem die Vereinbarungen nutzen können und müssen, gab keine Probleme...


    Alex

  • Wenn du nur zwei bis drei unentgeltliche Beratungen am Tag hast, geht das den Arbeitgeber nichts an. Willst du eine kommerzielle Sache in Form einen Nebengewerbes draus machen (gebührenpflichtige Wanderungen, Seminare usw.), solltest du das mit ihm absprechen, da dann deine Erholungszeit eingeschränkt wird.

    PSVs dürfen weder über I-Net noch übers Telefon Pilze zum Essen freigeben - da musst du schon mit deinem Pilz zum lokalen PSV!

  • Moin Moin...


    Also erstmal müssen wir abklären was genau du meinst...


    1. beratungstätigkeit bei Vergiftungen während der Arbeitszeit?!
    2. Tätigkeiten nach der Arbeitszeit ?!


    Alex[hr]
    Aus meiner Sicht ist es erstmal unerheblich ob unentgeltlich oder mit Aufwandsentschädigung ...

    "Unwissenheit schützt vorm Sterben nicht"

    Einmal editiert, zuletzt von AlexG ()

  • Da es sich um eine "ehrenamtliche" Tätigkeit handelt, musst Du Deinen Arbeitgeber nicht informieren.
    Allerdings darf damit kein Gelderwerb verbunden sein, und die Tätigkeit darf Deine Arbeit nicht beeinträchtigen. Das wäre z.B. schon dann der Fall, wenn Du während der Arbeitszeit zu Beratungsfragen angerufen würdest.

  • Moin Moin...


    Also ich würde das ganze nochmal hoch holen...


    Nach Rücksprache mit meinem Steuerberater und Arbeitgeber, hat letzteren nicht zu interessieren was du außerhalb deiner Arbeitsstätte machst, solange deine eigentliche Arbeit damit nicht gefährdet ist und du (solltest du einnahmen haben) diese ordnungsgemäß versteuerst...
    Eine nebentätigkeit ist nur genehmigungspflichtig, wenn die selbe/ sehr ähnliche Tätigkeit wo anders ein zweites mal ausgeführt wird, dies kann dein Arbeitgeber auch unterbinden.
    Jedoch ist unsere Tätigkeit nur anzeigepflichtig, bedeutet du musst es ihm sagen, jedoch ist dieses nicht genehmigungspflichtig.


    Alex


    Ps: wie machen das anderes PSV?! Wird ja sicher noch mehr arbeitnehmende PSV hier im Forum geben oder ?! 😉

  • Da ich als PSV nicht kommerziell arbeite und dies auch in Zukunft nicht vorhabe, ist dies mein persönlich verfügbares Freizeithobby. Übrigens findet's mein Arbeitgeber witzig, und ich bin auch schon zu Exkursionen für die Arbeitskollegen "verpflichtet" worden. *gg*

    PSVs dürfen weder über I-Net noch übers Telefon Pilze zum Essen freigeben - da musst du schon mit deinem Pilz zum lokalen PSV!

    Einmal editiert, zuletzt von Oehrling ()

  • Hallo,


    mein Arbeitgeber weiß auch Bescheid. Ich habe ebenfalls die Erlaubnis, in Notfällen meinen Arbeitsplatz zu verlassen (Gehalt wird weiter gezahlt). Habe auch das Beispiel Freiwillige Feuerwehr angeführt.


    Jürgen