Hi.
Ich suche schon seit Jahren Pilze, bis heute habe ich mich allerdings nur an Steinpilze heran getraut.
Heute habe ich mich einmal auf Pfifferlinge konzentriert.
Ich habe eine Menge gefunden, allesamt meiner Meinung nach Samtige Pfifferlinge wegen der Orangefärbung.
Falsche Pfifferlinge kann ich hoffentlich ausschließen, der ganze Wald war voll davon und die unterscheiden sich ja doch sehr stark von den echten, wenn man erstmal ein Gespür dafür hat.
Ist natürlich schade wenn das echt Samtige Pfifferlinge sind, weil die ja laut Wikipedia unter naturschutz stehen (oder geschützt werden sollten)...
Was sind es nun für welche?
Gruß
Sind das Samtige Pfifferlinge?
- Pilzie
- Erledigt
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hallo,
das sind normale pfifferlinge - cantharellus cibarius. die sind nur teilweise geschützt, dürfen in geringen mengen gesammelt werden.
lg
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Hallo,
die Färbung auf den Bildern ist schwierig zu beurteilen. Für mich sind das ganz normale C. cibarius; die Samtigen haben eher einen schmächtigeren Wuchs.
l.g.
Stefan -
Hallo.
Ich sehe da ganz normale "Echte Pfifferlinge" (Cantharellus cibarius).
Geschützt sind meines Wissens alle Arten der Gattung, aber eben nicht "besonders geschützt".
Das heißt, du darfst alle Arten in moderaten Mengen zum eigenen Verzehr sammeln.LG, Pablo.
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Auf den Bildern sehen die wohl gelb aus, sehe ich grade.
Tatsächlich sind sie ganz eindeutig orange...
Darum dachte ich, dass es sich um Samtige handelt.
Aber schon mal gut zu wissen, dass ich beim ersten Mal gezielt Pfifferlinge gefunden habe, die sind mir vorher nie aufgefallen -
Hallo Pablo,
Geschützt sind meines Wissens alle Arten der Gattung, aber eben nicht "besonders geschützt".
ohne jetzt klugscheissern zu wollen, sie sind schon "besonders geschützt" (ergibt sich aus § §44,54 BNatSchG in Verbindung mit §1 BArtSchV und Anhang 1)
Zum Verständnis im Einzelnen:
§44 BNatSchG: sagt dir, dass es verboten ist, besonders geschützte Arten in Besitz zu nehmen (BNatSchG steht für Bundesnaturschutzgesetz)
§54 BNatSchG: sagt dir, dass das Bundesministerium für Naturschutz und Umwelt per Verordnung auch Arten unter besonderen Schutz stellen kann, die nicht im BNatSchG erwähnt sind, wenn es sich um einheimische Arten handelt, die in ihrem Bestand gefährdet sind oder solchen Arten ähneln (hieraus würde ich mir auch erklären, warum z.B. Boletus edulis als besonders geschützt aufgenommen wurde; eben weil er tatsächlich gefährdeten Dickröhrlingen ähnelt)
Die BArtSchV (Bundesartenschutzverordnung) ist dann solch eine Verordnung, wo solche Arten nach §54 Absatz 1 BNatSchG aufgeführt werden,...
...und im Anhang 1 letztendlich, einer langen Liste, stehen dann die ganzen Arten und Gattungen, unter anderem auch Cantharellus spp.Warum kann man trotzdem einige der geschützten Arten in geringen Mengen sammeln? -> §2 BArtSchV: "Ausnahmen", hier werden die Arten genannt. Der Pfiffi ist also eine besonders geschützte Art mit Ausnahmegenehmigung zum Sammeln in geringen Mengen für den eigenen Bedarf.
Und warum heisst es nun "besonders geschützt" und nicht einfach nur geschützt? Weil nach §39 BNatSchG ein allgemeiner Artenschutz besteht, dort heisst es unter anderem in Absatz 1 Nr. 2: "Es ist verboten wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten". Jetzt macht es auch Sinn
Jetzt ist es doch ausführlicher geworden als ich dachte , aber nur so hat man das komplette Bild, denke ich.
zum Nachlesen:
BNatSchG
BArtSchVBeste Grüsse,
matze
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Danke für die ausführliche Erklärung.
Wieder etwas dazu gelernt. -
Hallo, Matze!
Auch von mir ein Dankeschön!
Ach, dieses gesetzliche Brimborium...
Wie war das nun mit den Arten, die theoretisch gar nicht gesammelt werden dürften, wie zB Boletus regius etc.?
War das dann "streng geschützt"?Wenn auch meine persönliche Meinung sagt, daß die Eigenverantwortung der Sammler viel wichtiger ist. Nämlich die ungenießbaren, unbekannten und giftigen Pilze stehen zu lassen bzw. nur Proben zu Bestimmungszwecken zu sammeln, und Speisepilze nur dann mitzunehmen, wenn es auch genügend gibt. Und dabei selbstverständlich Babys und alte Pilze stehen zu lassen.
Und sich im Wald zu bewegen, daß man sonst nichts kaputt macht und Rücksicht auf das Wild nimmt, das sollte ohnehin selbstverständlich sein.LG, Pablo.
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ohne jetzt klugscheissern zu wollen, sie sind schon "besonders geschützt" (ergibt sich aus § §44,54 BNatSchG in Verbindung mit §1 BArtSchV und Anhang 1)
Zum Verständnis im Einzelnen:
§44 BNatSchG: sagt dir, dass es verboten ist, besonders geschützte Arten in Besitz zu nehmen (BNatSchG steht für Bundesnaturschutzgesetz)
§54 BNatSchG: sagt dir, dass das Bundesministerium für Naturschutz und Umwelt per Verordnung auch Arten unter besonderen Schutz stellen kann, die nicht im BNatSchG erwähnt sind, wenn es sich um einheimische Arten handelt, die in ihrem Bestand gefährdet sind oder solchen Arten ähneln (hieraus würde ich mir auch erklären, warum z.B. Boletus edulis als besonders geschützt aufgenommen wurde; eben weil er tatsächlich gefährdeten Dickröhrlingen ähnelt)
Die BArtSchV (Bundesartenschutzverordnung) ist dann solch eine Verordnung, wo solche Arten nach §54 Absatz 1 BNatSchG aufgeführt werden,...
...und im Anhang 1 letztendlich, einer langen Liste, stehen dann die ganzen Arten und Gattungen, unter anderem auch Cantharellus spp.
Wieso dürfen diese Pilze als Speisepilze gehandelt werden,wenn sie doch sooo bedroht sind? Darf ich dann nur 2 Steinpilze oder Pfifferlinge mitnehmen?,also lasst mal die Kirche im Dorf,das Pilzgeflecht bleibt doch erhalten! Also.....
schöne Grüße -
Hallo, Vogti.
Da hast du was völlig falsch verstanden.
Natürlich darfst du für den Eigenbedarf Pilze sammeln.
Geschützt heißt nur, daß man das schonen tun sollte und kein Handel erlaubt ist.
Wie ich zu der Regelung stehe, ist auch noch mal ein anderes Kapitel.LG, pablo.
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Da hast du was völlig falsch verstanden.
Natürlich darfst du für den Eigenbedarf Pilze sammeln.Wenn man dies Gesetze genau liest,wie ich mehrmals,darf man kaum noch was mitnehmen,geschweige denn damit handeln.Und die Märkte in betuchten Städten sind voll von Steinpilz/Pfifferling und Co.! Also da passt doch wohl was ned zusammen
schönen Abend -
Wenn auch meine persönliche Meinung sagt, daß die Eigenverantwortung der Sammler viel wichtiger ist. Nämlich die ungenießbaren, unbekannten und giftigen Pilze stehen zu lassen bzw. nur Proben zu Bestimmungszwecken zu sammeln, und Speisepilze nur dann mitzunehmen, wenn es auch genügend gibt. Und dabei selbstverständlich Babys und alte Pilze stehen zu lassen.
Und sich im Wald zu bewegen, daß man sonst nichts kaputt macht und Rücksicht auf das Wild nimmt, das sollte ohnehin selbstverständlich sein.Hallo Pablo,
ja wir wissen und halten uns dran viele andere aber nicht. Wenn ich daran, denke, was in meinem Sandkasten für Müll rumliegt, platzt mir die Hutschnur.
l.g.
Stefan -
Hallo, Stefan.
So ischt das!
Mein Sandkasten hatte kürzlich auch Besuch von mir.
Auch wenn's ein NSG ist, mir ist es ja eigentlich fast schon egal, daß die Leute da ihre Körbe mit Butterpilzen und Edelreizkern raustragen. Das ist nicht schlimm, beide Arten stehen da mehr oder weniger bodendeckend. Was mich aufregt, ist daß dabei auch alles andere einfach umgetreten wird oder abgeschnitten und dann weggeworfen.
Wenn ein Edelreizker am Hut schon grün ist, braucht man den nicht mehr abzuschneiden um zu wissen, daß er vermadet ist. Wer so vorgeht, hat beim Pilzesammeln nichts verloren.
Auch die diversen Rißpilze und Scheidenstreiflinge und Rötlinge brauchen nicht abgeschnippelt zu werden. Solche Idioten haben keine Ahnung von Pilzen und sollen die Finger davon lassen. Fächendeckend zertrampelte Täublinge und Knollis passen da auch ins Bild. Da steckt definitiv böse Absicht dahinter.
Und wenn ich die Schwachköpfe, die das anrichten, da mal erwische, dann tanzt aber der Bär.LG, Pablo.
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Hallo Pablo, guten Abend,
Du sprichst mir aus der Seele. Ich rege mich auch jedes mal darüber auf. Da sucht man eine Stätte der Ruhe und Erholung, was kommt dahergebrettert? Ein Motorrad, das ein Höllenspektakel veranstaltet. Und das mitten im Wald. Ich könnte platzen.
Was hab ich schon abgesäbelte Reizker gesehen, groß wie Wagenräder.........sie müßen unbedingt abgesäbelt werden. Zertretene Pilzkörper, mit Absicht wohlgemerkt.
Ich habe ihn latschen sehen, der Herr der mich letztens im Wald belehrt hat. Mit der Plastiktüte in der Hand. Und da muß ich mich dann am meisten beherrschen. Keine Ahnung.......und dann anderen sagen wollen, wos lang geht................Ich darf da nicht dran denken, dann geht mir der Hut hoch.Auf jeden Fall danke ich Dir ganz herzlich, dass Du das Thema mal beim Namen genannt hast.
Liebe Grüße
Heidi, die jetzt sicher eine auf den Deckel kriegt
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Hallo Heidi,
ich kann dich beruhigen; von uns bekommst du keinen auf den Deckel; im Gegenteil.
l.g.
Stefan -
Hallo, Heidi!
Du hast doch absolut recht.
Aber mal ehrlich: Warum denn beherrschen?
Wenn der dir blöd kommt, kannst du ihm ruhig die Meinung geigen.
Sammelt mit Plastiktüte ---> Absoluter Anfänger, keine Ahnung von Pilzen. Und ja, es gibt auch völlige Anfänger, die sich selbst nicht für Anfänger halten, weil sie schon seit dreitausend Jahren sammeln gehen. Das sind mE die bemitleidenswertesten, weil unbelehrbar und auch gar nicht lernwillig....
Naja, manchmal tut es einfach gut, sich den Zorn von der Seele zu schreiben. Und wenn's nur im Forum ist.
Immerhin findet man hier ein offenes Ohre unter gleich Denkenden.LG, pablo.
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Tja,solche Idioten gibt es wohl in jeder Gegend hierzulande,und mich ärgert das auch wenn ich abgeschnittene z.B. Samtfußkremplinge oder so sehe.....und die Fraktion mit den Beuteln,und dann noch aus Plastik,denen gehe ich aus dem Weg,hat keinen Zweck Gedanken zu verschwenden,genau so iss das mit diesen Gesetzen welche ja jedes ach so seltene Pilzchen schützen sollen,jedenfalls für Steinpilz und Pfifferling trifft das für meine Begriffe nicht zu..........
gute Nacht -
Hallo, Vogti!
Ich glaube, da sind wir dann doch auf einer Wellenlänge.
Steinpilz und Pfifferling sind sicher nicht selten. Und die aktuelle Gesetzeslage hilft wenig zum Artenschutz. Das geht nur über strikten Biotopschutz, und dazu gehört eben eine viel strengere Prüfung von Bauvorhaben, eine nachhaltigere und umweltverträglichere Forstwirtschaft, einen viel zurückhaltenderen Umgang mit Düngemitteln und Insektiziden, Pestiziden und Fungiziden.
Der einzelne Pilzsammler, der sich einen Korb voller Steinis, Maronen, Pfifferlinge oder was uch immer mitnimmt, richtet dagegen einen verschwindend geringen Schaden an.
Und dennoch: Ich denke, wir brauchen die Gesetze schon.
Es gibt auch jetzt schon Probleme mit Kolonnensammeln, also Unternehmen, die illegal für den kommerziellen Handel ganze Waldgebiete systematisch leersammeln. Und das schadet schon.
Besser wäre es, wie es in manchen Gebieten gehandhabt wird: Da wird gegen einen Kenntnisnachweis und eine Bearbeitungsgebühr ein Sammelschein ausgestellt, so daß ausgesuchte personen auch für den regionalen Handel sammeln können. Ein meiner Meinung nach durchaus sinnvolles System.
Unabhängig davon, daß für den eigenen Gebrauch weiterhin gesammelt werden kann.LG, pablo.
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So gefällt mir das schon besser Zum Glück gibt es hier in der Umgegend noch keine solchen Sammlerkolonnen und ich hoffe das bleibt auch so.Im Übrigen,der Run mit den Boleten iss erstmal durch,und ich freue mich wenn's endlich Herbst wird,der Boden nass iss und man fast alleine durch die Wälder schlendern kann......so.aber jetzt,gut's Nächte
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Okay...
Ja, auf jeden Fall vielen Dank nochmal für die Bestimmung. :=)Ich möchte mal einen anderen Aspekt einwerfen...
Ich bin ja auch quasi Anfänger.
Wenn ich nun interessiert an den Pilzen durch den Wald gehe und versuche, die Pilze zu bestimmen, muss ich diese natürlich auch "ernten", obwohl ich sie letzten Endes zurück lasse, weil ich nicht ganz sicher bin. Ich denke, so hat wohl jeder angefangen.
Nun glaube ich, dass es sehr viele Leute gibt, die "Anfänger" sind und das genau so praktizieren.
Anders kann ich mir die vielen abgesäbelten Pilze nicht erklären, die es auch bei uns im Gebiet gibt. Denn mutmaßliche Zerstörung würde einfacher sein, wenn man die Pilze einfach zertritt, was ich, zumindest hier, sehr wenig sehen kann.
Also insgesamt denke ich, dass es an der Bestimmungsunsicherheit liegt.
Ich persönlich schneide wie gesagt auch des öfteren Pilze ab, die ich nicht mitnehme, zu Schulungszwecken... Ich muss die einfach in Natura sehen und dort bestimmen, sonst wird das nichts. -
und die Fraktion mit den Beuteln,und dann noch aus Plastik,denen gehe ich aus dem Weg,hat keinen Zweck Gedanken zu verschwenden,genau so iss das mit diesen Gesetzen welche ja jedes ach so seltene Pilzchen schützen sollen,jedenfalls für Steinpilz und Pfifferling trifft das für meine Begriffe nicht zu..........
gute NachtHallo vogti und Pablo,
-wie schon erwähnt, ich denke der Echte Pfifferling und der Fichtensteinpilz sind geschützt, weil laut Gesetz §54 BNatSchG auch heimische Arten unter besonderen Schutz gestellt werden können, die den gefährdeten Arten (und solche gibt es in den Gattungen Cantharellus spp. und Boletus spp.) ähnlich sehen.
-Vereine wie die DGfM wirken bei der Aufstellung dieser Schutzlisten mit
-und die besonders geschützten Arten sind nur für den eigenen Bedarf gedacht, nicht zum Verkauf (ausser man hat von der lokalen Behörde eine Erlaubnis)-> was man auf Märkten oder in Restaurants findet ist dann entweder aus dem Ausland, oder mit Sondergenehmigung komerziell gesammelt..oder wie ich vermute, meistens "schwarz" verkauft (einfach mal nachfragen in der Gaststätte, wie frisch die Pfifferlinge sind )
-ich stimme euch zu, die aktuelle Situation ist nicht befriedigend, das Naturschutzgesetz wird oft sogar wortwörtlich mit Füssen getreten; hier fehlt die Durchsetzung des Gesetzes; warum sich die Länder nicht der Hilfe der PSV bedienen wollen, verstehe ich nicht, ist doch recht günstig...und in anderen Ländern gibt es doch auch "Rangers", warum nicht hier?
Beste Grüsse,
matze
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Hallo Ihr Lieben,
ich hatte schon Bedenken. Kommt da ne Neue daher und schimpft wie ein Rohrspatz. :shy:
Und jetzt..............Bussi an alle. Ich bin hier zu Hause angekommen......... wie schön für mich und meinen Mann. Denn auch er liest hier sehr gerne mit.
Liebe Grüße
Heidi
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Hallo, Matze!Wie war das nun mit den Arten, die theoretisch gar nicht gesammelt werden dürften, wie zB Boletus regius etc.?
War das dann "streng geschützt"?Hallo Pablo,
nein, bei den Pilzen gibt es keine streng geschützten Arten (hab auch gar nicht nachgelesen, was "streng geschützt" ist, wahrscheinlich darf man die Arten dann nicht mal angucken ), Boletus regius ist eben eine besonders geschützte Art, für die keine Ausnahme gilt.
Ich glaub bei Gelegenheit erstell ich dazu mal ein Venn-Diagramm zur Visualisierung.
Beste Grüsse,
matze
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Hallo, Matze!
Wenn du die Zeit findest, da mal eine kleine Übersicht zu basteln, das wäre super!
nein, bei den Pilzen gibt es keine streng geschützten Arten (hab auch gar nicht nachgelesen, was "streng geschützt" ist, wahrscheinlich darf man die Arten dann nicht mal angucken ), Boletus regius ist eben eine besonders geschützte Art, für die keine Ausnahme gilt.
Ok, danke für die Erklärung.
Ich sehe da nur ein Problem: Die meisten Sammler haben keinen blassen Dunst, was sie in der Hand haben. Da wird ein Königsröhrling gerne mal mit einem Steinpilz verwechselt und ein Silberröhrling (müsste ja genauso geschützt sein wie B. regius) mit einem was weiß ich.
Die meisten Leute, die im Wald nach dem rechten sehen (Ranger in Nationalparks, Förster und Jäger) haben genausowenig Ahnung. Da könne auch viele einen Schönfuß nicht von einem Blauenden Königsröhrling unterscheiden.
Also wer bitte soll das kontrollieren?
Am ende stehen die Pilzschverständigen, die den Fund vorgelegt bekommen. Da ist das Kind aber schon in den Brunnen gefallen und die Rarität geerntet. Also wat nu?
Wegschmeißen? Ist ja auch Blödsinn.
Heinz hat dazu >eben was bei den Doppelpilzen< geschrieben.
Dem würde ich mich voll anschließen.Am besten wirkt eben immer noch Aufklärung, denke ich.
LG, Pablo.