Pilze suchen mit Hund?

Es gibt 38 Antworten in diesem Thema, welches 12.744 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Juergen-M.

  • Hey Leute !!!!
    Ich habe mal ne Frage
    In letzder Zeit gehe ich öfters mit meinem Hund Pilze suchen .
    Letzdens hat sich ein Förster bei mir beschwert (was heißt beschwert er hätte mich fast angefallen) :D Ich dürfte mit meinem Hund nicht durch den Wald laufen meinte er (es handelt sich um kein Naturschutzgebiet und mein Hund ist immer angeleint).
    Mich würde mal interessieren ob ich meinen Hund in nächster Zeit beim Pilze suchen lieber zu Hause lassen sollte , weil mir wurde auch schon mit einer Anzeige gedroht ????
    Ausserdem bin ich nicht der einzige der mit seinem Hund dort mitten durch den Wald spaziert ,zur selben Zeit wo ich angemault wurde kamen 2 weitere Leute mit ihren Hunden vorbei ,was ihn aber scheinbar nicht interessierte .
    Kann mich mal jemand ein bisschen aufklären ob ich nun mit meinem Hund angeleint durch den Wald laufen darf oder nicht ?? Wenn ich es darf wo steht das genau geschrieben würde dem Typen gerne mal nen Zettel vor die Nase halten wo das geschrieben steht? und wenn nicht muss Hundi wohl auf mehrere Stunden spaß pro Woche verzichten :(

  • Hast du nach Trüffeln gesucht?
    Oder war der Hund nur Begleitung?


    Wenns es wirklich kein Naturschutzgebiet ist und du jederzeit Einfluss auf deinen Hund nehmen kannst, sollte das Mitnehmen erlaubt sein.
    Ausnahme: Es ist in einer regionalen Polizeierordnung anders geregelt.






    Gruß
    Bernd

    Ich bin kein PSV, also gibt es von mir auch niemals eine Freigabe zum Verzehr! Wenn ich "essbar" schreibe, dann bezeichnet das eine Art im idealen Zustand, das lässt sich anhand von Fotos niemals beurteilen!

    Einmal editiert, zuletzt von Pilzfinder ()

  • Soweit ich weiß, darfst du mit einem angeleinten Hund überall hin.


    Ausnahme: Brutgebiete von Vögeln während der Brut und ausgewiesene Naturschutzgebiete. Aber in die Kernbereiche von Naturschutzgebieten darfst du nicht mal ohne Hund ;)

    Grüßle ... und so :)


    Meine, meist falschen und dilettantischen, oft auch einfach so hingeworfenen, Bestimmungsversuche stellen in keinem Fall und niemals eine Essensfreigabe dar!


    Schwammerl! Es heißt Schwammerl!
    94 Chipse. 2 x 3 verloren für Porlingswette.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo.


    Auch in Naturschutzgebieten sind Hunde generell erlaubt, aber an der Leine zu führen. Hunde sind im Wald nicht verboten, ansonsten müsste es ein speziell ausgewiesener Privatwald sein. Aber das dürfte rechtlich ein großes Problem sein, da es eine bundesweit recht einheitliche Ordnung zum Betreten der Wälder gibt.
    Ob mit Hund oder ohne:
    Prinzipiell darfst du jeden Wald auch abseits der Wege betreten. Ausnahme sind Naturschutzgebiete, Wildruhezonen und junge Schonungen. Bei Baumfällarbeiten kann ein Waldstück und auch Wege gesperrt sein.
    Es werden teils regional und teils saisonal Betretungsverbote oder sogar Pilzsammelverbote erlassen. Auch wenn diese teilweise rechtlich auf ganz wackeligen Füßen stehen, dienen sie oft dem Schutz des Waldes und sind immerhin gut gemeint.
    Für solche regionalen und saisonalen "Pilzsammelverbote" gilt das Selbe.
    Und das alles hat nichts mit Hunden zu tun.
    Wenn der komplette Wald als Kinderspielplatz ausgewiesen wäre oder als medizinische Einrichtung, dann könnte man da rechtlich noch was draus machen, aber sonst...


    Die Verwarnung, die du erhalten hast, ist totaler Quatsch.
    Das nächste mal sag ihm einfach, er soll doch eine Anzeige erstatten. Dann kann er sich auf dem Polizeirevier auslachen lassen.
    Ich glaube auch nicht, daß das ein Förster ist. Denn der sollte sich doch zumindest rudimentär im Waldrecht auskennen.


    Leinenpflicht besteht auch längst nicht überall. Ist aber bei Hunden, die nicht aufs Wort gehorchen, auch außerhalb von Naturschutzgebieten oder anders gekennzeichneten Gebieten durchaus sinnvoll. Und sobald man die befestigten Wege verlässt, aus meiner Sicht schon angebracht.



    LG, pablo.

  • :D nein Trüffel gibt es hier meines wissens nicht . Habe Maronen,Steinpilze,und Glucken gesucht . Naturschutzgebiet ist es nicht das weiß ich. Mein Hund hört auf jedes Wort und ist immer angeleint .
    Ausserdem laufen ständig leute auch Pilzsammler mit ihren Hunden durch den Wald ! Habe auch mehr das Gefühl das es ihm einfach nicht gepasst hat das ich in "seinem Wald" Pilze suche

  • Hallo Yvoj,


    Pablo hat den gesetzlichen Rahmen schon umrissen. Vermutlich war das ein Jagdpächter, der Dich aus "seinem Revier" haben will;-) Bei solchen Konfrontationen würde ich empfehlen, höflich zu bleiben, aber nicht klein beizugeben, und Namen, Befugnisse und auch Adresse nachzufragen, und darauf hinzuweisen, dass es bei Falschinformation offizielle Beschwerden Deinerseits geben wird. Der Bürger hat nämlich in Deutschland das pivileg, dass er frei zugängliche Wälder betreten darf, und für den Eigenbedarf kleine Mengen Pflanzen, Pilze oder auch Sammelholz mitzunehmen. Förster machen meiner Erfahrung nach keine Probleme, das sind meistens Jäger.


    Grüßle
    Jürgen

  • Danke für eure Antworten :)
    Naturschutzgebiete sind ja selbstverständlich das man dort nicht sammeln darf und eigentlich auch immer von jeder Seite gut beschildert ,junge Schonungen bei uns meist eingezäunt und/oder beschildert ebenso wie Wildruhezonen und darum hat sich ja auch keiner beschwert es ging ja ausschließlich um den Hund . Ob es jetzt wirklich der Förster war kann ich nicht sagen vielleicht auch nur nen Jäger oder so er meinte aufjedenfall er wäre der Förster , sah auch i-wie so aus, aber kann ja schlecht nach ner Dienstmarke fragen oder gibt es sowas als Förster???? was sie immer bei sich tragen müssen nen Försterausweiß oder so ? und wenn ja kann ich danach verlangen ich denke eher nicht oder ?? bin selber zb. Angler da muss ich meinen Ausweiß auch nur leuten vorzeigen die sich selber mit einem Fischereischein Ausweisen können, Fischereiaufsehern oder der Polizei ansonsten muss ich niemanden meinen Fischereischein zeigen????? Ich glaube auch das mich da einfach jemand loswerden will . Das war auch nicht das erste mal das sowas passiert ist letzdes jahr hat sich auch irgendjemand bei mir beschwert der hat sogar fotos von mir geschossen :D passiert ist seitdem nichts war vermutlich nur Panikmachen oder so ich habe keine Ahnung. Aber habe auch nen hübsches Bild von ihm gemacht :D natürlich unfreiwillig und mit kamera auf mich gerichtet .

  • Tja, es gibt so kranke Typen die einen blöd anmachen wenn man mit Hund am Wald / Waldrand (unsere sind angeleint ) wandert.


    Muss dass sein dass Sie da jetzt mit den Kötern marshieren ?


    Da brauch ich nicht länger sitzen, da kommt heut eh kein Reh mehr


    Vor paar Jahren waren wir mit unserer Sunny + Tierheimhund wandern, die beiden durften in einem Weiher baden
    Bei Stöckchenwerfen ins Wasser flippt Sunny vor Freude aus und kläfft wie verrückt. keine 10 Min. kommen 2 offene Jeeps über die Wiese ( da ist kein Weg ) angerast, steigen aus, Gewehre im Anschlag


    Da jagt irgendwo ein Hund ein Reh:


    Antje kennt den ( früherer Nachbarssohn )
    Zeigt dem "Hirnie" einen Stock und sagt: Jürgen, das ist das Reh,
    und da im Teich schwimmt der wildernde Hund.


    Ach, der Jürgen aus der Ritterstrasse in Wunsiedel, er stand kürzlich vor Gericht ( Aussage gegen Aussage :cursing: )


    Er hat -so Gegenstand des Verfahrens- eine Hundehalterin ( Hund nicht angeleint ) mit dem Gewehr auf sie gerichtet sehr erschreckt.


    Ich weiss nicht , ob das stimmt, ich trau dem das aber zu.


    Zukünftig werd ich solche Typen mit Handy knipsen und bei der Polizei melden, sofort die 110 rufen und wegen Nötigung anzeigen

  • Hallo Yvorj,


    also "Wildruhezonen" gibt es in Deutschland nicht. Es gibt allerdings so ein hellgrünes Schild, auf dem groß "Wildruhezone" draufsteht, und das es im Jagdbedarf zu kaufen gibt, und das Jäger gerne in Wäldern aufhängen (meistens an Bäume nageln!). Diese Schilder haben keine Weisende Funktion und sollen nur Spazier- und Waldgänger davon abhalten, bestimmte Wege zu benutzen, oder Kirr-Plätze (Anlock-Fütterstellen fürs Wild) zu meiden.


    Grüßle
    Jürgen

  • Ich hab einen befreundeten Jäger gestern getroffen. Sein Jagdgebiet ist in Österreich und er hat erzählt, dass er teilweise noch im Dunkeln am Hochsitz sitzend unter sich die Pilzsammler mit Hirnbirnen (Stirnlampen) aus dem Dickicht krabbeln sieht. Er sagt dann meistens nix, obwohl es da gründliche Regelungen mit Uhrzeiten und Wochentagen gibt.
    Aber, auf einen entsprechenden blöden (wir waren auf der Wiesn...) Spruch von mir hin meinte er, dass bereits das Gewehrlauf-auf-Personen-richten den Entzug von Jagd- und Waffenschein bedeutet.

    LGs Patrick

    Pilzsucher rund um München.

    CHIP-COUNT: 110 - 5 (an erebus verschenkt) = 105
    davon im Einsatz: 0

    • Offizieller Beitrag

    Hallo.


    Ist zwar vielleicht jetzt nicht gerne gelesen, aber ich kenne durchaus auch ein paar Jäger, die ganz umgängliche Menschen sind. Mit einem halte ich gerne mal einen kleinen Schnack, wenn wir uns im Wald treffen.
    Dann lasse ich mir gerne erzählen, wo welches Wild gerade rumlungert, welche Gebiete er so im Auge hat und beantworte ihm im Gegenzug ein paar Pilzfragen.


    Gestört hat der sich an mir noch nie und ich mich noch nie an ihm.
    Er hat sich zwar auch schon mal über Sammler ausgeweint, die früh morgens laut rufend durchs Unterholz brechen, wenn er gerade beim Ansitzen ist.


    Aber die Waffe nimmt er darum nicht in Anschlag.
    Wenn er weiß, daß irgendwo eine Bache mit Fröschlingen rumliegt, dann ist eine Warnung vom Jäger auch nicht verkehrt. So eine Begegnung kann nämlich durchaus unangenehm enden.
    Interessant war dazu auch seine Erklärung zu den Hunden, auch den angeleinten:
    Die Bache geht nämlich auf den angeleinten Hund als erstes los. Und den verarbeitet sie zu Mus. Da ist der Hund in der Regel chancenlos. Das sei auch der Grund, warum diese ominösen Schilder im Wald stehen: Die schützen nicht (nur) das Wild und die Interessen der Jagdpächter, sondern auch die Wanderer und Hunde, die sich aus welchen Gründen auch immer durchs Unterholz bewegen.
    Daß das vor allem das Frühjahr betrifft, ist eine andere Geschichte. Sobald die Fröschlinge fluchtreif sind, geht nämlich die Bache mit ihrem Nachwuchs dem Feind (Mensch und Hund) lieber aus dem Weg als anzugreifen. Wenn das geländetechnisch möglich ist.


    Langer Rede kurzer Sinn:
    Alles hat irgendwie zwei Seiten.
    Und auch bei den Jägern gibt's eben solche und solche.



    LG, pablo.


  • Hallo Yvorj,


    also "Wildruhezonen" gibt es in Deutschland nicht. Es gibt allerdings so ein hellgrünes Schild, auf dem groß "Wildruhezone" draufsteht, und das es im Jagdbedarf zu kaufen gibt, und das Jäger gerne in Wäldern aufhängen (meistens an Bäume nageln!). Diese Schilder haben keine Weisende Funktion und sollen nur Spazier- und Waldgänger davon abhalten, bestimmte Wege zu benutzen, oder Kirr-Plätze (Anlock-Fütterstellen fürs Wild) zu meiden.


    Grüßle
    Jürgen


    Hallo Jürgen,


    interessant was Du schreibst. Der Schönbuch hat ausgewiesene Wildruhezonen, auf diese schon vor betreten des eingezäunten Bereichs hingewiesen wird.
    Mit einer großen Tafel vor dem Eintritt in den insgesamt eingezäunten Bereich, die öffentlichen Charakter vermittelt. Sollte dem in der Tat nicht so sein ? Dort wird auch die Bußgeldbewehrung genannt.
    O.k. Insgeheim dachte ich auch, die machen das, damit ungestört gejagt werden kann, auch ohne Risiko. Von daher fand ich die Sache nicht so verdreht.

    Wenn das so ist, wie von Dir beschrieben, na ja. :rolleyes:


    Ich werde das nun offiziell abklären, sobald ich dazu komme.
    Das wäre schlichtweg ein Skandal. Deswegen mag ich im Moment auch nicht daran glauben. Aber ich bleibe dran.


    LG,
    Markus

  • Hallo Pablo,


    da hast Du völlig Recht; es gibt solche und solche, und ich kenne z.B. auch Jäger, mit denen ich im Wald einen Schnack halte. Es ist nur so, wenn man mir alles andere als freundlich begegnet - und solche Begegnungen hatte ich eben auch zu Duzenden, dann macht man sich irgendwann sein eigenes Bild von der Jägerschaft und vor allem den Ideologien, die da so kursieren. Die "Wildruhe-Schilder" sind rechtlich gesehen eigentlich gar nicht erlaubt, ebenso könnte ich eigene Phantasie-Schilder in den Wald hängen. Sie dienen nur einem Zweck - Waldbesucher von den Jagdlichen Einrichtungen fern zu halten. Es gibt noch andere Schilder, z.B. die Warnung vor Zecken, vor Tollwut, Fuchsbandwurm, Verbotsschilder für Reiter - gibts alles im Jagdbedarf zu kaufen ... ;) Richtig lustig sind die selbst gebastelten Schildchen, am PC gemacht, in Folie eingeschweißt und an die Fichte genagelt - da sieht man Fotos von blutigen Wild-Kadavern und den Hinweis, das dies das Werk von unangeleinten Hunden war ...


    Grüßle
    Jürgen
    [hr]
    Hallo Markus,


    sobald in Wäldern etwas eingezäunt ist, oder Hinweis auf Betretungsverbote, sollte man das Ernst nehmen. Die Wildruhe-Zonen-Schilder, die ich meine, deuten weder ein Ge- noch ein Verbot an, genausowenig die Warnschilder (Zecken, Fuchsbandwurm, Tollwut). In den Landeswaldgesetzen ist dies geregelt: Ein Betretungsverbot muss unmißverständlich formuliert sein. Achte mal darauf, wenn Du wieder im Schönbuch bist. Echte "Wildruhezonen" gibt es meines Wissen nur in anderen Ländern, z.B. der Schweiz.


    Grüßle
    Jürgen

    • Offizieller Beitrag

    Hallo, Jürgen!



    Richtig lustig sind die selbst gebastelten Schildchen, am PC gemacht, in Folie eingeschweißt und an die Fichte genagelt - da sieht man Fotos von blutigen Wild-Kadavern und den Hinweis, das dies das Werk von unangeleinten Hunden war ...


    Grüßle
    Jürgen


    In der Tat, sowas ist mir auch schon begegnet. Ziemlich gruselig.
    Jedenfalls noch gruseliger als ein freilaufender Hund im Wald.
    Daß ein ausgebüxter Hund im Wald ein Tier größer als eine Maus erlegt, kommt wohl nur in seltenen Ausnahmefällen vor. Und das sind Hunde, die auch sonst nirgendwo frei laufen sollten.
    Die meisten gängigen Rassen wurden gezüchtet, um Wils zu jagen und zu stellen, nicht um Wild zu töten. Das ist normalerweise ein Instinktverhalten und von dem wird der Hund kaum abweichen.
    Wobei auch die Hetze nicht eben schön für das Wild ist, aber darum gibt's ja Leinen.



    LG, pablo.

  • Jedenfalls noch gruseliger als ein freilaufender Hund im Wald.
    Daß ein ausgebüxter Hund im Wald ein Tier größer als eine Maus erlegt, kommt wohl nur in seltenen Ausnahmefällen vor. Und das sind Hunde, die auch sonst nirgendwo frei laufen sollten.
    Die meisten gängigen Rassen wurden gezüchtet, um Wils zu jagen und zu stellen, nicht um Wild zu töten. Das ist normalerweise ein Instinktverhalten und von dem wird der Hund kaum abweichen.


    Hi, wenn ich dazu einige Erfahrungswerte einbringen darf?


    Ich selbst habe mehrfach erleben müssen, wie Hunde vor allem Rehe jagen und ich muss schon sagen das ist auf meiner "schlimme Sachen die einem im Wald passieren"-Skala schon relativ weit oben :D (wenngleich noch lange nich das Ende). Lustigerweise scheint der Hund aber zwischen Mensch (mir :)) und Beute unterscheiden zu können - jedenfalls wurde ich noch nicht gejagt.
    Und typischweise kommt dann bald jemand der sowas sagt wie: "Sagen Se, haben Se nen großen schwarzen Hund jesehn?"
    Davon ab wurde ich nat. schon oft von nicht angeleinten Hunden gebissen oder angesprungen usw. - man kann ja leider nicht davon ausgehen, dass die Leute ihre Tiere im Griff haben - im Gegenteil mein Eindruck ist, dass im Wald wo vermeintlich "keiner ist" gerne auch mal die wilderen Exemplare "entfesselt" werden :)


    Und zu den Instinkten: Ich verstehe nichts von Jagt aber ist nicht der Sinn eines Jagthundes u.a. die Beute zu töten?


    VG!

  • Ich habe mal eben das, zusammen vom [font="Arial"]Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, in Zusammenarbeit mit der juris GmbH[/font], erarbeitete Bundeswaldgesetz durchstöbert und folgendes gelesen:



    Insofern würde ich Verbotsschildern oder Warnschildern durchaus Beachtung schenken.
    Sofern auf dem Schild auch steht wer das angeordnet hat bzw. wer zuständig ist, z.B. "Naturschutzbehörde" oder "Forstamt", jedoch nicht "Der Eigentümer", so denke ich, hat das auch rechtlich ein Fundament.


    Schilder scheinen oft aufgehängt zu werden um wirtschaftliche Bereiche im Wald abzuschotten. Dazu finden sich allerlei Sachen im Netz, wie etwa Prozesse gegen die Schilderaufsteller. Die schießen in der Regel wohl oft deutlich übers Ziel hinaus. Aber auch nicht immer.


  • ...Ich werde das nun offiziell abklären, sobald ich dazu komme.
    ...


    Das ist in den Landesjagdgesetzen geregelt, hier mal ein Beispiel aus Hessen:


    § 24 HJagdG –“ Wildruhezonen


    (1) Die Jagdbehörde kann in einzelnen Jagdbezirken bestimmte Bereiche, in denen durch Störungen des Wildes übermäßige Schäden entstehen könnten, zu Wildruhezonen erklären. Wildruhezonen dürfen nur auf befestigten Wegen und Straßen betreten werden. Das Betretungsrecht von Nutzungsberechtigten bleibt davon unberührt; die Jagdausübung kann eingeschränkt werden.



    (2) An Grünbrücken ist die Fläche im Umkreis von 300 Metern der Brückenköpfe Wildruhezone.



    (3) Die Erklärung ist ortsüblich bekannt und die Außengrenzen von Wildruhezonen sind im Gelände durch geeignete Markierungen kenntlich zu machen.

    Schönen Gruß,
    Hans aus Bremen
    ------------------
    "Es gibt Gottsucher, Ichsucher und Schwammerlsucher" (G. Polt)



  • Hab auch was gefunden. Die "Wildruhezonen" sind also durchaus amtlich:


    Aus dem Hessischen Jagdgesetz:


    § 24 HJagdG –“ Wildruhezonen


    (1) Die Jagdbehörde kann in einzelnen Jagdbezirken bestimmte Bereiche, in denen durch Störungen des Wildes übermäßige Schäden entstehen könnten, zu Wildruhezonen erklären. Wildruhezonen dürfen nur auf befestigten Wegen und Straßen betreten werden. Das Betretungsrecht von Nutzungsberechtigten bleibt davon unberührt; die Jagdausübung kann eingeschränkt werden.


    (2) An Grünbrücken ist die Fläche im Umkreis von 300 Metern der Brückenköpfe Wildruhezone.


    (3) Die Erklärung ist ortsüblich bekannt und die Außengrenzen von Wildruhezonen sind im Gelände durch geeignete Markierungen kenntlich zu machen.

    Hallo, liebe Freunde der FKK - ...der FruchtKörperKultur natürlich ! ;)


    ...leider nur noch 97 Pilzchips....(Dörrpilze-Rätsel)

  • He Pilzologe,
    Du kannst aber auch verdammt schnell googlen! :D:D:D

    Schönen Gruß,
    Hans aus Bremen
    ------------------
    "Es gibt Gottsucher, Ichsucher und Schwammerlsucher" (G. Polt)



  • Hallo zusammen,


    nun, das ist mir neu, dass es in Deutschland "echte" Wildruhezonen gibt (jedenfalls als Gesetz formuliert), also Zonen, wo das Wild nicht bejagd wird. Vor ein paar Jahren erst, ist es in Deutschland eingeführt worden, dass in Kerngebieten von Nationalparken nicht gejagd werden darf. Hier sollte man vielleicht noch beachten, dass ein Gesetz nur eine Möglichkeit darstellt, die bisher sogut wie garnicht angewendet wurde, denn in Deutschland durfte seit Urzeiten überall und jederzeit gejagt werden (bis auf die Schonzeitregelungen).


    Jetzt kommen wir mal zu den "unechten Wildruhezonen", die ganz privat ausgeschildert werden. Sie dienen nicht dazu, für das Wild eine Ruhezone zu gestalten, sonder den Jägern, die bei der Jagd ihre Ruhe haben - ein kleiner, aber auch nicht ganz so feiner;-) Unterschied. Ich denke mir, dass echte Wildruhezonen (ich kenne keine einzige!) anders gekennzeichnet sind, als diese im Jagdbedarf zu erwerbenden, die jeder Jagdpächter im Depot liegen hat.


    Grüßle
    Jürgen

  • Hallo zusammen,


    googeln kann ich auch. Ich wäre jetzt an echten Kennermeinungen interessiert gewesen. :cursing:


    In den Gesetzestext rein zu lesen hilft da nicht weiter.
    Insbesondere gilt abzuklären, ob die Schilder offiziell aufgestellt sind.
    Wie ich schon und dann Jürgen nochmals schrieb.
    Das meiste der Regularien fällt unter das Besondere Polizeirecht, welches dann wieder dem Allgemeinen Polizeirecht unterliegt, und das ist Ländersache. Die Bundesrechte können auf Landesebene stark abweichen, das hat der Gesetzgeber so vorgesehen.
    Aus dem Prüfungsthema bin ich damals mit einer glatten eins rausgelaufen.
    Deswegen : Liest hier jemand aus einer Unteren Naturschutzbehörde oder aus einem Landratsamt mit entsprechender Aufgabenstellung oder dem Forstamt mit ?


    Wenn die nächsten zwei Wochen nichts kommt hier an tatsächlich effizienten Beiträgen, schreibe ich die entsprechende Behörde an.


    LG,
    Markus

  • Hallo Jürgen,


    das zuständige Ministerium für Baden-Württemberg (Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz) hat seinen Dienstsitz in Stuttgart. Ich werde mich kundig machen. Erfahrungsgemäß besser schriftlich als telefonisch. ;)


    Mich interessiert das auch. Danke für Deine Initiative. :sun:
    Mir fehlt die Zeit zwar anderweitig aber die Thematik interessiert mich schon seit langer Zeit. Es schadet auch nicht, mal Interesse zu bekunden und jemandem auf die Zehen zu dappen. ;) bzw. Informationen zu fordern.


    Im Forum hier selbst wird nichts kommen, die User würde ich kennen.
    Ich gehe die Thematik nun mal an.


    Bitte erwartet nichts in naher Zukunft, sobald ich mehr weis, teile ich es hier natürlich mit.


    Liebe Grüße aus RT,


    Markus