Hallo,
gerade habe ich gesehen, dass im Index Fungorum als gültige Bezeichnung für Tuber aestivum nun Rizopogon aestivus gilt:
http://www.speciesfungorum.org…ecies.asp?RecordID=157021
Da in Anlage 1 BArtSchV - Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten Tuber spp. besonders geschützt ist, müsste nun rein rechtlich das Sammeln und Handeln mit Sommer- bzw. Burgunder-Trüffeln nicht mehr unerlaubt sein.
Kennt sich da jemand aus?