Hallo, ich hatte letzte Woche mal wieder eine Diskussion mit einem angeblichen Waldbesitzer. Es handelt sich um einen Privatwald,Landschaftsschutzgebiet und ziemlich Großflächig.
Er war der Meinung das der Wald nicht betreten werde dürfen aufgrund dieses Hinweisschildes.
Der Absatz 6 beruft sich ja auf die Aussage Betreten verboten wegen ständiger Beunruhigung des Wildes durch Besucher. Müssten dafür nicht bestimmte Teile des Waldes umzäunt werden oder darf der Waldbesitzer sich nach Gutsherrenart einen Paragraphen heraussuchen? Falls jemand eine Antwort parat hat wären auch ein paar rechtliche Tips zum argumentieren nett.
Liebe Grüsse