Sammeln in NRW

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 2.840 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Hoern.

  • Hallo liebes Forum,


    habe nun direkt auch noch eine Frage zu rechtlichen Aspekten, und konnte hierzu keine aktuellen Gesetzestexte finden.


    Kann mir jemand erklären, wo ich sicher Pilze sammeln darf?


    Im NSG ist es natürlich verboten, das ist klar.


    Aber wie sieht es in folgenden Gebieten aus:


    - Landschaftsschutzgeiet
    - Naturpark
    - FFH-Gebiet


    Die Naturpark-Flächen sind ja z.B. manchmal extrem groß, teilweise merkt man kaum, dass man sich in einem Naturpark befindet.
    Wenn hier das Sammeln verboten ist, hätte man ja kaum noch Flächen, wo das Sammeln legal wäre, oder?


    Da wir Wandern und Sammeln immer miteinander verbinden, sehe ich mir vorher immer gerne die Karte an, und da wäre es toll, wenn Ihr uns helfen könntet - evtl. auch mal den Link zu den entsprechenden Gesetzen!


    Danke im Voraus und liebe Grüße in die Runde,
    Marius

  • Hallo Hoern,
    das rechtssichere Pilzsammeln hier bei uns im Pott ist nicht immer einfach.
    Meines Wissens nach sind NSG und FFH Gebiete tabu, der Status einiger FFH-Gebiete ist sogar wohl noch strenger als der der NSG.
    LSG und Naturparks sind kein Problem.
    Was die Sache wirklich schwierig macht ist das schlecht aktualisierte Kartenmaterial und die unzureichende Beschilderung der NSG. Da kann man sich schnell mal in geschützten Bereichen befinden ohne etwas davon zu wissen.
    Gerade hier bei mir in Bottrop gibt es viele kleine und kleinste NSG (kleine Teiche oder Bäche, besondere Waldinseln) inmitten von LSG und man muss schon sehr tief recherchieren um heraus zu finden wo genau diese Gebiete sind und was dort eigentlich geschützt ist.


  • Hallo Marius,
    hallo Björn,


    in der Standard-Kartendarstellung von OSM sind die eingetragenen NSG zumindest als solche erkennbar, und es sind in der Nähe von Bottrop diverse, z.T. auch sehr kleine, eingetragen. Vielleicht hilft das schon etwas, selbst wenn es nicht 100 % vollständig sein sollte? Und was fehlt, kann ja nachgetragen werden.
    http://www.openstreetmap.org/#map=13/51.5405/6.9068


    Die Vollständigkeit dürfte auf des Website des Landes wohl eher gegeben sein, da finde ich die Orientierung aber eher schwierig:
    http://nsg.naturschutzinformationen.nrw.de/nsg/de/karten/nsg


    LG, Craterelle

  • Hallo Craterelle,
    besten dank für deine Unterstützung. :thumbup:
    Leider zeigt auch das von dir verlinkte Material nur die "größeren" NSG bei uns. Selbige sind auch auf der Seite des BFN eingezeichnet.
    Die ganzen winzigen NSG Splitter innerhalb der LSG fehlen irgendwie in jedem Kartenmaterial. Zur Zeit quäle ich mich allerdings durch den aktuellen Landschaftsplan der Stadt Bottrop und dort sind unzählige kleine und neue NSG ausgewiesen. Dazu gehört auch ein Kartenmaterial in dem allerdings ganze Waldstücke als NSG eingezeichnet sind obwohl nur der durchfließende Bach mit seinen Ufern im Landschaftsplan als NSG ausgewiesen ist....... Alles sehr verwirrend...... 8|

  • Hallo Björn,


    warum versuchst Du nicht einfach, von der Unteren Landschaftsbehörde eine Ausnahmegenehmigung für die NSG Deines Kreises zu bekommen? Du musst nur deutlich machen, dass Du dort keine Speisepilze sammelst, sondern mykologische Feldforschung betreibst. Es hilft ein Hinweis, dass Deine Daten in die Kartierung einfließen und wenn Du der Behörde Fundlisten anbietest.

  • Hallo Björn,
    Hallo Craterelle,


    also bin ich nicht der Einzige, der manchmal etwas verunsichert durch unsere Wälder streift.
    Ich hatte das große Glück, Mitte der 90er während meines Studiums den großen Heinz Sielmann live als Gast-Redner zu erleben.
    Sielmann wies damals schon darauf hin, dass es in Deutschland zu viele, und zu kleine NSG gibt.
    Er plädierte vehement aus verschiedensten Gründen darauf, bestehende, größere NSG weiter zu vergrößern, bzw. mit umlaufenden Schutzzonen zu sichern, im Gegenzug aber auf die kleinräumigen Gebiete weitgehend zu verzichten.
    Ein Hauptgrund war auch, dass die Akzeptanz der Bevölkerung mit schwindender Größe des Areals abnimmt, vor allem aber, dass kleinräumige NSG wesentlich weniger zum Artenschutz beitragen können.


    Damals ging es zwar hauptsächlich um die Wiederansiedlung des Luchses im Harz, bei den NSG war es aber seine grundsätzliche Haltung.


    Ich persönlich bereite mich gerne auf meine Wanderungen vor, weil es unter der Woche schon irgendwie die Vorfreude steigert und benutze vielfältiges Kastenmaterial.
    So weiß ich zumeist schon grob, wo die Schutzgebiete liegen. Da ich auch gerne mit GPS unterwegs bin, kann ich mich auch entsprechend präzise orientieren.


    Wichtig war mir aber Eure Bestätigung, dass auch Ihr manchmal verunsichert seid.


    Vielen Dank und beste Grüße
    Marius


  • Hallo Björn,


    warum versuchst Du nicht einfach, von der Unteren Landschaftsbehörde eine Ausnahmegenehmigung für die NSG Deines Kreises zu bekommen? Du musst nur deutlich machen, dass Du dort keine Speisepilze sammelst, sondern mykologische Feldforschung betreibst. Es hilft ein Hinweis, dass Deine Daten in die Kartierung einfließen und wenn Du der Behörde Fundlisten anbietest.


    Hallo Ralf, genau das ist der Plan :thumbup:
    Nur Führungen fallen in diesen Gebieten dann leider aus und genau deshalb interessieren mich die genauen Lagen der NSG, Nicht das man dann ungewollt mit einer kleinen Gruppe in so ein Kleingebiet stolpert und es dann Ärger gibt..... :haue:


    Was das deutsche Prinzip der der NSG angeht ........ halte ich nur seeeehr wenig von..... :evil:

  • Ich halte vom Prinzip der Deutschen NSG nicht nur nicht viel, sondern so gut wie garnix. Ausgenommen Waldflächen, aber da darf auch meist abgeholzt werden.
    Klein- und Kleinstbiotope zu schützen ist im Prinzip wichtig und wertvoll. Da hat Sielmann mal wieder nur Vierbeiner auf dem Radar gehabt. Jedoch müssen die gepflegt, heißt extensiv bewirtschaftet werden, ansonsten verkommen die recht schnell zu einer Monokultur aus Neophyten und wenigen heimischen, durchsetzungfähigen Pflanzen. Da diese Pflege meist fehlt, sind die meisten kleinen Naturschutzgebiete ökologische Brachen und damit auch für Pilze uninteressant.


  • Ich halte vom Prinzip der Deutschen NSG nicht nur nicht viel, sondern so gut wie garnix. Ausgenommen Waldflächen, aber da darf auch meist abgeholzt werden.
    Klein- und Kleinstbiotope zu schützen ist im Prinzip wichtig und wertvoll. Da hat Sielmann mal wieder nur Vierbeiner auf dem Radar gehabt. Jedoch müssen die gepflegt, heißt extensiv bewirtschaftet werden, ansonsten verkommen die recht schnell zu einer Monokultur aus Neophyten und wenigen heimischen, durchsetzungfähigen Pflanzen. Da diese Pflege meist fehlt, sind die meisten kleinen Naturschutzgebiete ökologische Brachen und damit auch für Pilze uninteressant.


    Sehr richtig :thumbup:

  • Hallo Ralf,
    Hallo Björn,


    ich gebe Euch im Prinzip recht, dass auch kleinräumige Biotope schützenswert sind, jedoch war die einhellige Meinung, dass kleinräumige Schutzgebiete weniger Akzeptanz in der Gesellschaft finden bzw. oft auch (un-)wissentlich übersehen werden.
    So sinkt dann oft die Hemmschwelle, sich auch in größeren Schutzgebieten korrekt zu verhalten.
    Es ging damals also mehr um den psychologischen Nutzen von kleinen NSG.



    Beste Grüße
    Marius