sind die essbar?
- pcpro
- Erledigt
Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 3.443 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Rada.
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Hallo,
Glückwunsch, das sind Steinpilze (Boletus Edulis). Allerdings Keine Essensfreigabe.
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Hallo,Glückwunsch, das sind Steinpilze (Boletus Edulis). Allerdings Keine Essensfreigabe.
Danke, warum aber keine "Essensfreigabe"??
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Hallo,Glückwunsch, das sind Steinpilze (Boletus Edulis). Allerdings Keine Essensfreigabe.
Danke, warum aber keine "Essensfreigabe"??
Hallo,
Essensfreigabe darf man über das Internet halt leider nicht geben. Ist einfach so. Entweder gehst du zu einem PSV, oder du bist dir selber zu 100% sicher, dass die essbar sind.
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Hallo,Essensfreigabe darf man über das Internet halt leider nicht geben. Ist einfach so. Entweder gehst du zu einem PSV, oder du bist dir selber zu 100% sicher, dass die essbar sind.
Hallo,
hier gehts haupsächlich darum, dass niemand anhand der Bilder sehen kann, ob deine Funde schon zu alt sind oder nicht. Bei alten Fruchtkörpern werden schon teilweise Inhaltsstoffe zersetzt, die dann Probleme bereiten könnten. Man spricht hier auch von einer unechten Pilzvergiftung.
So was einzuschätzen vermag nur ein PSV vor Ort.l.g.
Stefan -
Hallo,Essensfreigabe darf man über das Internet halt leider nicht geben. Ist einfach so. Entweder gehst du zu einem PSV, oder du bist dir selber zu 100% sicher, dass die essbar sind.
Hallo,
hier gehts haupsächlich darum, dass niemand anhand der Bilder sehen kann, ob deine Funde schon zu alt sind oder nicht. Bei alten Fruchtkörpern werden schon teilweise Inhaltsstoffe zersetzt, die dann Probleme bereiten könnten. Man spricht hier auch von einer unechten Pilzvergiftung.
So was einzuschätzen vermag nur ein PSV vor Ort.l.g.
StefanHallo,
achso, so ist das also gemeint, Danke . Aber die drei kleinen kann er dann ja eigentlich ohne Bedenken essen, denn die sind auf jedenfall noch ganz jung. Den großen würde ich allerdings auch noch in die Pfanne hauen, wenn er noch fest ist
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Hi,
das obliegt deiner Entscheidung, was du damit tust.
l.g.
Stefan -
Hallo pcpro,
du kannst doch überprüfen, ob der größere Pilz essbar ist oder nicht. Beim Brot isst du kein hartes mehr, bei deinem Pilz ist es umgedreht, je weicher er wird, um so älter ist e rund somit fällt die Genießbarkeit . Wenn du mit den Fingern auf den Hut drückst und die Druckstellen bleiben als solche zu sehen, dann ist das auch ein Zeichen für jung oder alt. Und beim Putzen siehst du es auch - hat er viele Würmer oder nur ganz wenige, dann ist er frisch oder nicht und riechen hilft auch noch. Die Größe eines Pilzes sagt nicht gleichzeitig etwas über seine Genießbarkeit aus.
Ich sage zu meinen Ratsuchenden - Pilze soll man behandeln wie rohes Fleisch. -
Hi,das obliegt deiner Entscheidung, was du damit tust.
l.g.
Stefan
Hallo Pilz,du kannst doch überprüfen, ob der größere Pilz essbar ist oder nicht. Beim Brot isst du kein hartes mehr, bei deinem Pilz ist es umgedreht, je weicher er wird, um so älter ist e rund somit fällt die Genießbarkeit . Wenn du mit den Fingern auf den Hut drückst und die Druckstellen bleiben als solche zu sehen, dann ist das auch ein Zeichen für jung oder alt. Und beim Putzen siehst du es auch - hat er viele Würmer oder nur ganz wenige, dann ist er frisch oder nicht und riechen hilft auch noch. Die Größe eines Pilzes sagt nicht gleichzeitig etwas über seine Genießbarkeit aus.
Ich sage zu meinen Ratsuchenden - Pilze soll man behandeln wie rohes Fleisch.Hallo,
ich glaub hier liegt eine Verwechslung vor, ich hab nämlich garnicht die Anfrage gestellt ob die essbar sind, das war pcpro.
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Hallo Pilz,
oh ja, ich habe dich verwechselt, bitte entschuldige. Vielleicht kann ich es korrigieren.
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Hallo pcpro,
ich weiß ja nicht, was du beruflich machst, aber kannst du deinen Beruf nur aufgrund von Bildern ausüben?
Ich bin Landschaftsgärtner und auch Baumkletterer und wenn ich gefragt werde, ob der Baum Lebensbaum oder Scheinzypresse ist und keine Zapfen dranhängen, gehe ich erstmal riechen ... zudem sieh man auf Bildern vielleicht sehr viel, was einen an etwas denken läßt, aber abseits der Bilder ist vielleicht etwas versteckt, was strikt gegen diesen ersten Gedanken spricht und man ist dann fehlgeleitet. Auch Geschmack ist anhand von Bildern nicht wahrzunehmen, genau wie Drucktests und weiteres.
Aufgrund von Bildern kann man selten einen Defekt am Auto feststellen, keinen Computer reparieren oder gar sehen, was da defekt ist ... das ist bei der Bestimmung von Pilzen genauso. Anhand von (Pilz-)Bildern kann man sicher sagen, was es NICHT ist, aber nicht immer sicher und zweifelsfrei genau sagen, was es denn wirklich ist. Daher kann es hier im Forum keine Essensfreigaben geben. -
Freigabe selbst erteilt, waren lecker, danke.
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Hallo zusammen,
Essfreigabe bedeutet auch Haftungsübernahme, falls was schiefgeht.
Wer sich nicht offiziell als PSV hat prüfen lassen, kann überhaupt keine Pilze zum Essen freigeben, nicht im Internet und auch nicht live. Denn nur wer geprüfter PSV ist, kann sich gegen Fehldiganosen haftpflichtversichern lassen, und unversichert verbindliche Diagnosen zu stellen, macht hoffentlich keiner.
Ich bin mir auch gar nicht sicher, wie die Rechtslage ist, wenn User ABC zum Pilz des Anfragers XYZ schreibt: den kannste essen, und daraufhin XYZ den Pilz isst und sich damit vergiftet. Ich könnte mir vorstellen, dass wenn XYZ den ABC dafür haftbar machen will, dass es dann heißt: Herr XYZ, das ist Ihr persönliches Pech, was haben sie sich auf die Aussage von ABC verlassen, wo sie den ABC doch gar nicht persönlich kennen und sich kein Bild über seine Pilzkenntnisse machen können.
FG
Oehrling -
Hallo Oehrling,
ich stimme dir zu, was die Sache mit der Haftpflicht bei den PSV betrifft. Wenn man Mitglied der DGfM ist sowieso oder wenn, wie bei uns in M-V einer ehrenamtlich bei einem Amt angeschlossen ist. Aber auch derjenige kann nicht im Netz sagen: "den Pilz kannst du essen"! Wer das macht handelt grob fahrlässig und da nützt dann auch nicht die Haftpflichtversicherung.
Es ist aber ein Unterschied, wenn der PSV sagt: "der Pilz ist essbar". -
Veronika hat das abschließend beantwortet.
Ein PSV/Pilzberater eines Landkreises hat eine Garantenstellung. Jeder andere, der nicht PSV ist, nicht.
Eine Essenfreigabe erteilen kann prinzipiell jeder, ebenso Pilzkurse durchführen usw.
Die DGfM e. V. ist ein eingetragener gemeinnützlicher Verein. Durch die DGfM werden Pilzsachverständige ernannt und in ihr "Amt" als PSV befähigt. Dadurch kommt es zur Garantenstellung und zu der nachfolgenden haftungsrechtlichen Folge bei einer Fehlbestimmung.
Alles andere ist völliger Quatsch. Eine Privatperson / ein Forenmitglied welches nicht PSV der DGfM/ oder bestellter Pilzberater ist, könnte sich haftungsrechtlich jegliche Anmerkung ersparen.
Für unser Forum ist das aber gänzlich irrelevant, weil über das Internet oder Fotos - egal von wem - oder auch von den dazu Befähigten, keine Essensfreigabe erteilt wird, kann, und nie erfolgen wird.
LG,
Markus
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Hallo zusammen,Essfreigabe bedeutet auch Haftungsübernahme, falls was schiefgeht.
Wer sich nicht offiziell als PSV hat prüfen lassen, kann überhaupt keine Pilze zum Essen freigeben, nicht im Internet und auch nicht live. Denn nur wer geprüfter PSV ist, kann sich gegen Fehldiganosen haftpflichtversichern lassen, und unversichert verbindliche Diagnosen zu stellen, macht hoffentlich keiner.
Ich glaube, eine ähnliche Diskussion hatten wir schonmal. Inzwischen hat sich die Rechtslage nicht geändert, und somit ist Deine Aussage so nach wie vor nicht korrekt.
Wie viele wissen, führe ich Leute durch die Pilze, bewerte Funde und gebe diese auch zum essen frei, ohne PSV zu sein. Und Du kannst mir glauben, dass ich mich da auch und vor allem rechtlich abgesichert habe.
Die private Haftpflichtversicherung greift genauso wie die der DFMG. Oder eben auch nicht. Nämlich dann nicht, wenn Fahrlässigkeit im Spiel ist. Den Nachweis nicht fahrlässig gehandelt zu haben, muss im Fall einer Vergiftung der PSV genauso bringen, wie der nicht-PSV. Kann dem Beratenden keine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, ist er also seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen, greift die Haftpflichtversicherung.
Diese deckt jedoch nur die finanziellen Schäden ab.Es gibt aber noch eine zweite Seite, die nicht von der Haftpflicht, weder beim PSV noch beim ungeprüften, zum tragen kommt. Das ist die strafrechtliche. Kommt jemand durch den Verzehr von durch jemand anders zum essen empfohlenen Pilzen zu Schaden, steht die Frage der fahrlässigen Körperverletzung, im schlimmsten Fall der fahrlässigen Tötung, im Raum. Hiergegen ist auch ein PSV nicht versichert.
Bei Gruppenwanderungen mit anschließender Fundbewertung und Freigabe hat man in der Regel ausreichend Zeugen, die sich über die an den Tag gelegte Sorgfalt des beratenden äußern können.
Anders sieht es aus, wenn jemand mit seinem Fund zu mir oder einem PSV nach Hause kommt.
Dann kann Aussage gegen Aussage stehen. Noch schlimmer, wenn der Pilzsucher in Begleitung kommt und der Beratende alleine ist.Kostruiertes , aber mögliches Beispiel. Ein Paar kommt zum Pilzberater. Im Korb befinden sich eine Handvoll Stockschwämmchen. Der Berater prüft, befindet diese für in Ordnung und erteilt die essensfreigabe. Das Paar fährt wieder weg, allerdings nicht nach Hause, sondern zurück in den Wald um noch mehr Stockschwämmchen zu holen. Dabei sammeln sie ein paar Gifthäublinge ein und braten sich eine fatale Mahlzeit. Wir nehmen den Überlebensfall mit nachfolgender Anzeige gegen den Beratenden an. " Der hat unsere Pilze begutachtet und freigegeben". Kein Wort davon, dass sie nachher noch weitere Pilze gesammelt haben. Und nu ? Glaubst Du ernsthaft, der Status als Pilzsachverständiger alleine reicht hier für die Einstellung einer Strafverfolgung?
Wer mir zu Hause Pilze vorlegt, erklärt sich damit einverstanden, dass alle nicht freigegebenen Pilze bei mir verbleiben, wo sie auf den Kompost wandern. Sonst findet keine Beratung statt. Die freigegebenen Pilze werden mit einem oder zwei Übersichtsfotos dokumentiert. Außerden unterschreiben die Sammler ein kleines Formular mit dem sie bestätigen, dass nur die dokumentierten Pilze begutachtet wurden.
Ist eine sichere Begutachtung nicht oder nur mit enormem Zeitaufwand möglich, z.B. ein ganzer Korb voll Stockschwämmchen oder (tatsächlich schon vorgekommen) einer Waschbütte voll Hallimasch, lehne ich die Begutachtung ebenfalls ab.Ein PSV, der dies nicht macht, lebt strafrechtlich auf dünnem Eis. Selbst wenn die Haftpflicht für den finanziellen Schaden aufkommt.
Wer anderen Pilze zum Verzehr freigibt, sollte dies stets und immer im Rahmen äußerster Sorgfalt, seines sicheren Wissens und ggfs. per dokumentiertem Nachweis tun. Andernfalls kann das fatale Folgen für beide Parteien haben.
Also, jeder kann und darf Pilze begutachten und freigeben, nicht nur ein PSV. Aber jeder, auch der PSV, sollte sich nicht nur auf die Haftpflichtversicherung verlassen, sondern sich auch strafrechtlich absichern. Und das geht nur in Eigeninitiative.
Damit dürfte auch sonnenklar sein, warum wir hier im Forum keine Essensfreigaben zulassen.So, um nicht den Eindruck zu erwecken ich wäre gegen PSV oder hielte nichts davon.
Ich finde diese Einrichtung sehr gut und freue mich über jeden, der die Prüfung macht. Ich selbst werde sie auch ablegen, sobald ich zeitlich dazu in der Lage bin, spätestens wenn ich in wenigen Jahren die Rente habe.
Der Status des PSV dient auch und vor allem dem Ratsuchenden, weil er so die größtmögliche Sicherheit hat an jemanden zu geraten, der sich mit der Materie ausreichend auskennt. Deshalb empfehle ich hier im Forum auch immer den Weg zu einem PSV und nicht zu jemandem "der sich auskennt".
Mein Klientel rekrutiert sich überwiegend aus langjährig überlebenden und deren Mundpropaganda.Ich emfinde die Einrichtung des PSV als selbstsprechend gut und sie hat es nicht nötig, dass sie mit unrichtigen und rechtlich zweifelhaften Behauptungen zu untermauern versucht wird.