Wow, ist das legal? Grünlinge industriell in Mischpilzkonserven???

Es gibt 36 Antworten in diesem Thema, welches 9.362 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Beorn.

  • Hallo,


    beim Recherchieren einer mir noch unbekannte Pilzart stieß ich heute zufällig auf die AKTUELLE Homepage eines großen Pilzzulieferers für die Industrie. Da habe ich dann nicht schlecht gestaunt: der Zulieferer preist hier nach wie vor seine Grünlinge an und bietet sie als "sofort vorrätig" zur Weiterverarbeitung (offensichtlich z.B. für eingelegte Mischpilzkonserven) für die Industrie an!


    Ich bin ja sozusagen selbst noch ein Grünling :giggle: aber ich hab mich darüber doch ganz schön gewundert. Ist nicht schon 2009 der Nachweis eines Giftmoleküls gelungen, das in Tricholoma equestre (sowie wohl auch in Russula subnigricans) Rhabdomyolyse, z.T. mit Todesfolge, auslöst? Nach meinen Informationen gilt diese Kenntnis doch mittlerweile als wissenschaftlich gesichert und ausreichend belegt?! Und in mehreren Berichten (z.B. Welt/Focus) aus 2009 las ich, daß der Grünling deshalb schon damals aus der Liste der Speisepilze gestrichen wurde.


    Wer regelt eigentlich die Freigaben von Pilzen für die Industrie? Berät die DGFM da die Ämter oder wie geht soetwas eigentlich? Und kann ein System so träge sein, daß trotz erklärter tödlicher Bedrohung solche Pilze immer noch aus anerkannten Zuliefererbetrieben in die Lebensmittelproduktion geraten?
    Uaah. Das find ich ganz schön gruselig. Ich häng mal einen screenshot von der Seite an...
    LG, Beate.


  • Oh, das ist schon heftig. Vielleicht steht da ja noch was im Kleingedruckten. :evil:


    Z.B. nicht mehr als ... gr in der Woche essen oder so. Aber wer liest denn schon alles?


    Ich habe ihn letztes Jahr trotz der Bedenklichkeit mal in sehr kleiner Menge probiert( keiner der gemeldeten Fälle war eine kleine Menge)- schmeckt durchaus gut, aber es gibt besseres (ich lasse es vorerst bei 1 Mal bewenden).


    Aber schon interessant, Deine Meldung!

  • Hmm, gute Frage ob es dazu eine Rechtslage gibt.....


    Alkohol, Tabak und weitere "Lebensmittel" sind ja auch potenziell tödlich giftig und ebenfalls weiter im Handel zu finden.

  • @ gdno81:
    ...ja, stimmt, da hast Du natürlich recht. Und wenn beides (Alkohol und Tabak) nicht solche immensen Wirtschaftsfaktoren wären, gäbe es dafür wahrscheinlich längst ein Handelsverbot. (Hehe, wobei ein Alkoholverbot hier im kölschen Rheinland ja schon aus ethisch-kulturellen Gründen gar nicht durchzusetzen wäre. Das gäbe garantiert einen Volksaufstand!) Bei Alkohol und Tabak wird aber wenigstens auf die potentielle Gesundheitsbedrohung hingewiesen bzw. es gibt Kennzeichnungspflichten und Werbeverbote etc...


    Ich bin mal echt neugierig, ob einige der Pilzcracks hier über die rechtliche Lage Bescheid wissen. Ich finde jedenfalls die Tatsache, daß offensichtlich noch frei mit diesen Pilzen gehandelt wird ziemlich besorgniserregend. Ich hätte bis vor einigen Monaten noch keine Ahnung gehabt, was ich mir mit solchen Mahlzeiten möglicherweise einhandeln kann...


    Safran:
    Ich habe übrigens auf der Homepage keine weiteren Verzehrhinweise oder -einschränkungen finden können.
    [hr]
    Gerade habe ich noch eine, wie ich finde, heftige Entdeckung im Netz gemacht. Im Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit (ausgerechnet!) Südkorea ist in den aktuellen Verträgen von 2015 zu lesen, daß Grünlinge offensichtlich nach wie vor Bestandteil dieses Freihandelsabkommens sind. Der Grünling wird dort explizit mit eigener Zollnummer und Zollsätzen zur Eiinfuhr in die EU aufgeführt.


    Das finde ich umso irritierender, als daß ja der Giftnachweis gerade bei den asiatischen Spezies gelungen war und in Asien ja auch der Löwenanteil der Vergiftungsfälle mit tödlichem Ausgang gemeldet und daraufhin wissenschaftlich erforscht wurden! Nur so gelang es ja dann 2009, das betreffende Giftmolekül in Japan nachzuweisen und zu isolieren. Besonders verwunderlich ist die Handelsfreigabe für die EU ja auch deshalb, weil innerhalb der EU konkrete Vergiftungsvorfälle mit tödlichem Ausgang in Frankreich und Polen offensichtlich schon 2004 bekannt waren und, wie das BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) in seiner Bewertung 2004 selbst schreibt, bereits gemeldet wurden! (In Deutschland gab es bis 2004 offensichtlich keine offiziell belegten Fälle.)


    Vom BfR, welches die Lebensmittelsicherheit in Deutschland garantieren soll, habe ich aber lediglich eine Bewertung aus 2004 (also lange Zeit VOR dem konkreten Auffinden des Giftmoleküls) finden können... Hier wird zwar vom Verzehr abgeraten, aber das Gesundheitsrisiko für Deutschland als "relativ gering" eingeschätzt. U.a., weil derzeit der Wirkmechanismus (also auch das derzeit noch unbekannte Gift) noch nicht nachgewiesen werden konnte. Sehr wohl hat die Verfütterung von Grünlingen aber auch damals schon im Labortierversuch Rhabdomyolyse ausgelöst, bzw. war für die Labortiere tödlich. Hmmmm...

    • Offizieller Beitrag

    Hallo, Beate!


    Es wäre schön, wenn du den Zulieferer noch mit Namen nennst. Denn dann könnte man auch ganz direkt vor dem Einkauf von diesem Händler warnen.


    Was den Grünling betrifft: Da wurde sicher einiges stark dramatisiert in der Vergangenheit. In der Tat ist es so, daß man zwar potetntiell gefährliche Stoffe aus dem Pilz isolieren konnte, aber nicht wirklich weiß, wie diese die enstprechende vergiftung auslösen konnten. Also: Die genaue Funktionsweise ist unbekannt.
    Fakt ist aber auch: In Frankreich und Polen gab es vereinzelt Todesfälle, die mit dem wiederholten und reichlichen Verzehr von Pilzen in Zusammenhang stehen, die als "Grünlinge" bestimmt wurden.
    Fakt ist auch: In vielen Gegenden werden "als Grünlinge bestimmte Pilze" nach wie vor ohne gesundheitliche Schäden verzehrt.
    Fakt ist auch: "Der Grünling" sind genau genommen mindestens drei Arten. Tricholoma frondosae (Erlengrünling) und Tricholoma equestre (Kieferngrünling) lassen sich noch recht problemlos trennen (hat aber nichts mit dem Standort zu tun), darüber hinaus wird die Artzuordnung schwierig. Ob die Inhaltsstoffe bei allen Arten die gleichen sind, ist unbekannt, aber vermutlich sind sie verschieden (makrochemische Reaktionen sind schon unteschiedlich).
    Fakt ist außerdem: Die DGfM stuft Tricholoma equestre agg. (also alle morphologisch eng verwandten Arten) als Giftpilz ein.
    Ein unabstreitbarer Fakt ist zudem: Die Einschätzung der DGfM ist relevant, weil auf fachkenntnis basierend.


    Ich kenne die Gesetzeslage nicht, was den Handel mit Grünlingen in Deutschland betrifft. Das wäre zu prüfen.
    Falls es erlaubt sein sollte, wäre dieser Fehler zu korrigieren. Der Gesetzgeber hat ja keine Mykologische Fachkompetenz, müsste sich also nach der DGfM richten. Demnach dürfte kein Handel mit Grünlingen in Deutschland stattfinden. Logisch, denn wenn man selbst von etwas keine Ahnung hat, dann fragt man bei Experten für ein Fachgebiet nach und richtet sich nach deren Einschätzung.


    PS.: Ja, bitte verlinke es auch dort, Björn. Ist eine wirklich interessante Frage, ob Pilze für Behörden und Gesetzgeber ein kompetenzfreier (und damit auch weitestgehend rechtsfreier) Handelsraum sind.
    PPS.: Was die Todesfälle aus Asien betrifft: Da ging es wohl eher um Arten, die nahe mit Tricholoma terreum (Gemeiner Erdritterling) verwand sind. Allerdings ist da die Situation noch sehr viel diffuser, eventuell haben asiatische Sippen nicht wirklich was mit dem europäischen Trich.terr. zu tun. Denn in europäischen Kollektionen finden sich nur derart verschwindend geringe Mengen der relevanten Inhaltsstoffe, daß ein Mensch wohl ein paar Tonnen verzehren müsste, damit überhaupt birgendwas passiert. Wohlgemerkt: Bezogen nur auf den europäischen Tricholoma terreum und auch nur auf diese Art im strengen Sinne.
    Ritterlinge sind einigermaßen komplex, was das betrifft.



    LG, Pablo.

  • Eine sehr informative und interessante Einschätzung der Fakten von Dir, dankeschön dafür!


    Den Namen der Firma ("Danner Wildpilze") hatte ich nicht nochmal explizit genannt, weil er im Fototext schon auftaucht. Hier die aus dem Impressum hervorgehende Firmenadresse:
    Danner Pilz-Naturkost
    Labertalstr. 4
    93161 Alling


    Die betreffende Seite ist danner-pilze.de


    Vielleicht sollte man tatsächlich mal die DGFM informieren und auch sie um eine Einschätzung/Stellungnahme bitten? Ich trau mich sowas nur nicht so richtig, ich bin ja selbst der totale Pilzneuling und damit sicherlich die allerletzte, die die Sachlage durchschauen kann. Und ich möchte auf keinen Fall irgendeine unnötige postfaktische Panikmache auslösen (für so etwas haben wir ja gerade genug andere Protagonisten in der Welt...)
    Deswegen seid Ihr hier klar meine erste Anlaufstelle...
    [hr]
    PS: ...bzgl. der asiatischen Stämme aber hier nochmal der Hinweis darauf, daß offensichtlich gerade diese Bestandteil eines EU- Handelsabkommens sind (siehe weiter oben.)


    gdno81:
    ...grad erst gesehen. Ja, gern, verlink das doch mal! Bin sehr gespannt auf die Antwort...

    • Offizieller Beitrag

    Hallo, Beate!


    Ich denke, der Björn macht das schon. :)


    Wie gesagt, mich würde das auch interessieren. Generell halte ich den maßvollen Verzehr von echten Grünlingen (Tricholoma equestre s.str.) nicht für gefährlich. Nur: Ich würde keinem Händler vertrauen, daß das eben diese Art ist. Schon gar nicht einem Händler der offensichtlich so wenig von Pilzen versteht, daß er nicht mal weiß welche Pilze von der DGfM als bedenkenlose Speisepilze eingestuft werden und welche nicht. Erst recht wenn die Herkunft der Pilze unbekannt ist (es kann sehr wohl regionale Unterschiede in den Konzentrationen der Giftstoffe geben).


    Vermutlich droht durch diese Pilze keine unmittelbare Lebensgefahr, aber "vermutlich" ist für einen Großhandel im Grunde schon viel zu unsicher.
    Was mich ahlt wirklich interessiert ist, ob es da tatsächlich gesetzliche Beschränkungen gibt, und wenn ja ob die auf fachlichen Grundlagen basieren (also in Kooperation mit der DGfM entstanden sind), oder ob diese einfach nur nach Lust und Laune ausgedacht wurden.



    LG, Pablo.

  • Hallo ihr lieben, da ja nicht alle das DGfM-Forum einsehen können kopiere ich die kommenden Antworten dann hier rein.
    Hier der Beitrag im DGfM-Forum:



    Zitat:
    Hallo zusammen,


    im Pilzforum.eu ist jemand darauf gestoßen das es wohl eine Firma gibt die in Deutschland Grünlinge als Speisepilze anbietet.
    Das dürfte rechtlich als äußerst fragwürdig zu bewerten sein.
    Kann jemand von euch da Konkret was zur Rechtslage und zu eventuellen Gegenmaßnahmen sagen?
    Hier der Link zum Thread:
    pilzforum.eu/board/thema-wow-i–¦rven?pid=354166#pid354166


    Sofern niemand widerspricht werde ich das hier geschriebene dann auch ins Pilzforum kopieren da ja nicht alle dort hier den PSV-Bereich einsehen können. Natürlich könnt ihr euch auch gerne direkt dort im Forum melden.


    Danke Euch

    • Offizieller Beitrag

    Hallo, Björn!


    Danke für die Initiative. :thumbup:
    Das Thema sehe ich allerdings auch unangemeldet im DGfM - Board, steht im offenen Bereich.
    Ich setze dazu mal >den Link<.



    LG, Pablo.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Leute,


    ich bin schon der Meinung, dass ihr der Thematik hier wesentlich mehr Aufmerksamkeit schenkt, als die Sache Wert ist.


    Gehen wir mal ganz pragmatisch ran. Es wird empfohlen die Grünlinge für Konserven zu verwenden. Geht mal in einen Supermarkt/Discounter und seht euch die Pilzkonserven durch. Ihr werdet keine Konserven mit Grünlingen finden. Damit sollte schon alles gesagt sein!


    Außerdem sind die Konzerne/Firmen, welche Pilzkonserven herstellen, für die Thematik schon längst sensibilisiert. Die haben viel zu viel Angst vor einem Imageverlust, bzw. Klage. Die werden einen Teufel tun und potentielle Giftpilze verwenden.


    Zum rechlichen Status: Es gibt kein Gesetz, was Lebensmittelproduzenten verbietet, bestimmte Pilzarten für Ihre Erzeugnisse zu verwenden. Klingt erstmal erschreckend, ist aber so. Wenn man sich aber in das Lebensmittelrecht etwas eingearbeitet hat, gibt es gewisse Gesetze und EU-Verordnungen, die da einiges klarstellen.


    Nehmen wir die allseits beliebte Lebensmittelbasisverordnung VO EG 178/2002; da heißt es im Artikel 14:


    [font="Verdana"]"Artikel 14
    [/font]

    [font="Verdana"]Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit
    [/font]

    [font="Verdana"](1) Lebensmittel, die nicht sicher sind, dürfen nicht in Verkehr ge-
    [/font]

    [font="Verdana"]bracht werden.
    [/font]

    [font="Verdana"](2) Lebensmittel gelten als nicht sicher, wenn davon auszugehen ist,
    [/font]

    [font="Verdana"]dass sie
    [/font]

    [font="Verdana"]a) gesundheitsschädlich sind,
    [/font]

    [font="Arial"][font="Verdana"]b) für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet sind.[font="Arial"]...[/font][/font]"
    [/font]

    Zudem gibt es die Leitsätze der Deutschen Lebensmittelbuchkommission für unterschiedliche Produktgruppen. Diese Leitsätze haben keinen Gesetzescharakter, geben aber gewisse Standards vor, die sog. Verbrauchererwartung. In den Leitsätzen für Pilze- und Pilzerzeugnisse ist eine Artenliste enthalten, welche Pilze auf Märkten frisch gehandelt, bzw. in Pilzerzeugnissen üblicherweise in der Industrie verwendet werden. Dort ist der Grünling nicht enthalten. Im Regelfall halten sich die Firmen daran.


    Dass Grünlinge in die EU importiert werden, mag daran liegen, dass sie in einigen EU-Ländern immer noch Marktpilze sind. Für Deutschland sehe ich da aber kaum Probleme, weil die Importeure da schon sehr aufpassen und außerdem; wofür gibts die Zutatenliste. ;)


    @beate: Du verwechselst da was. Die Giftstoffe inkl. Vergiftungsfälle wurden in einem Täubling (Russula subnigricans) zuerst in Asien beschrieben; nicht in Grünlingen.


    Wer sich am besten hier im Forum mit der Thematik auskennt, ist Wolfgang P. Er sitzt da sozusagen an der Quelle. :)


    l.g.
    Stefan

  • Hallo zusammen,
    Stefan
    ich bin schon der Meinung das man das hier mal durchdiskutieren sollte, zumal der betreffende Händler in Deutschland ansässig ist und eben seine Produkte und Rohstoffe auch in Deutschland anbietet. Und wenn nicht an die Industrie so doch immerhin an Privatpersonen.
    Insgesamt kommt mir diese Firma reichlich seltsam vor, kämpft man sich mal durch das angebotene Sortiment gibt es einige Punkte die auffallen:


    1.
    Nirgendwo wird auf die Herkunft der Pilze eingegangen.... Im Sortiment befinden sich auch in Deutschland geschützte Arten wie Boletus Pinophilus, und diverse Leccinum-Arten.


    2.
    Es werden auch Heilpilze angeboten, die zwar nicht als solche angepriesen sind, aber es steht überall dabei das die Wirkung durch moderne Forschung erwiesen sei.


    3.
    Im Sortiment findet sich auch die Bischofsmütze, Gyromitra infula, ebenfalls ein von der DGfM als giftig eingestufter Pilz.

    • Offizieller Beitrag


    Climbingfreak:
    Oh, dann habe ich das wohl aufgrund eines Artikels aus 2004 fehlinterpretiert. Schau mal hier:


    https://www.welt.de/wissenscha…ergiftungen-entdeckt.html


    Da gibt es die Aussage, daß die Forscher selbst das spezifizierte Giftmolekül aus Russula subnigricans für den Verursacher des Equestre-Syndroms durch Grünlinge hielten.


    Hi,


    sagen wir mal so. Meines Wissens wurde der "Giftstoff" zuerst in R. subnigricans nachgewiesen und dann erst im Grünling. Ist aber im Endeffekt "Wurscht".


    In der Problematik gibts weiterhin einige ungeklärte Fragestellungen. Klar wurden Tierversuche unternommen, aber wenn den Versuchstieren fast ausschließlich Grünlinge zu fressen gegeben werden, MÜSSEN die ja irgendwelche klinischen Symptome zeigen.


    l.g.
    Stefan

  • [quote pid='354175' dateline='1487609475']



    @beate: Du verwechselst da was. Die Giftstoffe inkl. Vergiftungsfälle wurden in einem Täubling (Russula subnigricans) zuerst in Asien beschrieben; nicht in Grünlingen.



    [/quote]


    Oh, das paßt mehr zu meiner Erinnerung.


    Ich habe R.subnigricans übrigens auf meiner zu finden Liste für Yunnan, kommt da wohl auch vor, soweit ich das sehen kann. Aber diesmal gar nicht mal zum testen. Nur zum Vergleich. R. nigricans, meiner Meinung nach ein scheußlich schmeckender Pilz, der breitet sich hier vor Ort extrem aus. Ist mittlerweile der mit Abstand häufigste Täubling- vor 20 Jahren fand man den gar nicht oder selten. Und der springt wirklich von einem Wald zum nächsten. Wenn der einmal wo angelangt ist, ist es ein Massenpilz. Mal schauen: eine Test mit Ausspucken wird es wohl schon wegen meiner Neugierde geben: Als Sammelpilz dort muß der wohl ziemlich anders schmecken.

    • Offizieller Beitrag


    Kann gut sein. Ich habe die Inet-Seite der Firma mir nicht angesehen. Das beste ist, was man da machen kann: die Zuständigkeiten der Behörden einhalten und sich an die zuständige untere Lebensmittelüberwachungsbehörde wenden! Diese muss die ersten Schritte einleiten und kann dann ggf. weitere Stellen, z.B. Fachbehörden, zuständiges Landesministerium usw. hinzuziehen.


    l.g.
    Stefan

  • Das fände ich tatsächlich auch sehr sinnvoll. Zumal es sich bei der Firma wohl nicht um einen kleinen schnuckeligen Familienbetrieb mit sehr begrenztem Einzugsgebiet handelt, sondern lt. diesem Artikel http://www.mittelbayerische.de…sion-21840-art437814.html um eine Firma mit immerhin 850 Mitarbeitern!

  • Kann gut sein. Ich habe die Inet-Seite der Firma mir nicht angesehen. Das beste ist, was man da machen kann: die Zuständigkeiten der Behörden einhalten und sich an die zuständige untere Lebensmittelüberwachungsbehörde wenden! Diese muss die ersten Schritte einleiten und kann dann ggf. weitere Stellen, z.B. Fachbehörden, zuständiges Landesministerium usw. hinzuziehen.


    l.g.
    Stefan


    Und um solche tiefgreifenden Schritte einzuleiten kann man ja erst mal klären wie da insgesamt die Rechtslage aussieht.
    Gerade die Lebensmittelüberwachung ist gebeutelt von Personalmangel und extremem Arbeitsüberschuss.


    Soll heißen:
    Stellen wir hier einen eindeutigen Verstoß fest können wir das an die Behörden geben bzw. dort nachfragen.
    Sollte sich herausstellen das das alles so rechtens ist brauchen wir die Behörden damit nicht weiter belasten.

    • Offizieller Beitrag


    Hi,


    ein Rechtsverstoß kann nur eine zuständige Behörde festellen; keine Privatpersonen! Wir können nur als Privatpersonen eine Behörde auf einen möglichen Rechtsverstoß hinweisen. Ich habe, wie du ja weißt, bisher fast ausschließlich im öffentlichen Dienst gearbeitet. Ich kenne mich mit dem Verwaltungsrecht, Lebensmittelrecht, OWiG usw. aus. Denke bitte auch daran, was ich oben schon schrieb. Das wird auf eine Einzelfallentscheidung hinauslaufen. Eine eindeutig klare Rechtslage zu dem Thema sehe ich nicht.


    l.g.
    Stefan


  • Deine Kompetenz auf dem Gebiet würde ich nie wagen anzuzweifeln. :thumbup:
    Und gerade weil es ein so unklarer Fall ist finde ich das absolut Diskussionswürdig.

    • Offizieller Beitrag


    Deine Kompetenz auf dem Gebiet würde ich nie wagen anzuzweifeln. :thumbup:
    Und gerade weil es ein so unklarer Fall ist finde ich das absolut Diskussionswürdig.


    Hi,


    das weiß ich doch. :Kuschel: Diskutieren können wir darüber gern. Allerdings ist der Ausgang von dem Problem ungewiss. Das ist das Problem. Die Gesetze/Verordnungen sind in vielen Dingen zu unkonkret. Vieles läuft da auf Einzelfallentscheidungen und gelaufene Gerichtsprozesse/Urteile hinaus.


    l.g.
    Stefan


  • Ich kenne die Gesetzeslage nicht, was den Handel mit Grünlingen in Deutschland betrifft. Das wäre zu prüfen.
    Falls es erlaubt sein sollte, wäre dieser Fehler zu korrigieren. Der Gesetzgeber hat ja keine Mykologische Fachkompetenz, müsste sich also nach der DGfM richten. Demnach dürfte kein Handel mit Grünlingen in Deutschland stattfinden. Logisch, denn wenn man selbst von etwas keine Ahnung hat, dann fragt man bei Experten für ein Fachgebiet nach und richtet sich nach deren Einschätzung.


    PS.: Ja, bitte verlinke es auch dort, Björn. Ist eine wirklich interessante Frage, ob Pilze für Behörden und Gesetzgeber ein kompetenzfreier (und damit auch weitestgehend rechtsfreier) Handelsraum sind.


    Hi Pablo,
    schön wär's ! Die DGfM hat weder damals bei der Bundesartenschutzverordnung mitgewirkt (nach der der Steinpilz besonders geschützt ist), noch wurden irgendwelche Vorschläge der DGfM für das Lebensmittelbuch aufgegriffen.


    Also: kompetenzfrei ja, rechtsfrei nein.
    Was die Experten angeht: es gibt leider genügend Leute außerhalb der DGfM, die in Gremien sitzen, in denen Sie an Pilz-relevanten Entscheidungen mitwirken können, und die sich den Sachverstand selbst zutrauen.


    Gruß,
    Wolfgang


    P.S.: der Grünling ist nach BArtSchV geschützt, obwohl nach der neuen Roten Liste nur auf der Vorwarnstufe.

  • Hallo Miteinander,


    spannende Geschichte das! Merkwürdig, dass die Seite jetzt erst irgendwem auffällt. So wie die Seite gestaltet ist, scheint sie (gefühlt) aus den 20-er Jahren des vorigen Jahrhunderts zu stammen. Allein die wissenschaftlichen Namen der präsentierten Arten sprechen schon für sich.
    Nach eigener Auskunft, ich hatte inzwischen etwas Zeit für Web-Recherche, betreibt die Firma das Geschäft auch schon seit 1920! Die Pilze scheinen allesamt aus Rumänien zu stammen, wo sie auch verarbeitet werden. Damit handelt es sich also um Produkte made in EU, wofür dann auch selbiges Recht gelten sollte. Das dürfte somit nicht mehr allein in den Bereich der lokalen oder bundesrepublikanischen Rechtssprechung fallen.
    Allein der Werbetext offenbart schon einen Widerspruch. So werden die Grünlinge allein als eingelegt verarbeitet präsentiert. Am Ende des Textes findet sich der Hinweis, dass es sich um getrocknete Pilze handeln soll. Für den Fall, dass die Grünlinge in EU Länder ausgeführt werden, in denen diese noch nicht gebannt sind, dürfte es ohnehin kaum Handhabe gegen das Geschäft geben.
    Vielleicht genügt ja eine kurze Nachfrage beim Verursacher, wie das tatsächlich gemeint ist. Könnte ja gut sein, dass es gut für's Geschäft ist, je mehr Angebote präsentiert werden.


    p.s.
    Der Thread ist mal wieder ein tolles Beispiel für Legendenbildung aufgrund von Halbwissen. Erst wird darüber gefachsimpelt, dass Erdritterlinge in Fernost großen Kummer bereitet hätten. Tatsache ist, dass aus jener Gegend die aktuellen Forschungsergebnisse stammen, bei denen auch bei der Terreum- Gruppe jener Wirkstoff entdeckt wurde. Die angeblichen Todesfälle mit den Grünlingen wurden für Frankreich und Polen angegeben. In Polen gab es genau zwei Vergiftungsfälle mit Laubwaldgrünlingen, die restlos geheilt werden konnten. Die dokumentierten Todesfälle stammen einzig aus Frankreich. Wer aktuellere Daten kennt, möge sich bitte melden.


    Ich hoffe, mein Statement kommt nicht zu derbe rüber, aber manchmal sollte man die Kirche auch im Dorf lassen. Die Grünlinge blieben auf dieser Seite ziemlich lange unentdeckt. Vielleicht bestelle ich mir jetzt mal ein Kilo getrocknete Bischofsmützen. Sauer eingelegte Grünlinge schmecken bestimmt eher wie Gewürzgurken. :cool:


    Grüßlis Ingo

  • Interessantes Thema.


    In puncto Lebensmittelsicherheit hat man jedenfalls zur Orientierung den Codex Alimentarius/Wikipedia welcher durchaus das Maß der Dinge darstellt. Man hält sich dran.
    Kleiner Haken ist aber doch dabei. Der Codex ist nicht rechtsverbindlich.


    Nun müßte man wissen was bzgl. Pilzen und ihren Giften dort niedergeschrieben ist. Das weiß ich leider nicht.
    Hinterher wüßte man dann jedenfalls wie ein Richter die Sache beurteilen würde.