Hallo zusammen,
ich hab da mal eine andere Frage, welche in einer kürzlichen Taxonomie-Diskussion aufgetaucht ist. Dieser Post ist ja keine eigentliche Bestimmungsanfrage. Eher eine Bestimmung des richtigen lateinischen Namens oder die Bestimmung des Prozesses dazu, aber dazu gleich folgend mehr. Wenn ihr meint, den Post in eine andere Kategorie zu verschieben - gerne
In der Schweiz gibt es innerhalb der Verordnung über Speisepilze und Hefe eine sogenannte Positiv-Liste. Diese Pilze sind vereinfacht gesagt "handelbar". Sie beinhaltet sowohl den latenischen Namen wie auch den Deutschen. Die Liste ist grundsätzlich absolut, was heisst wiederum vereinfacht, nicht drin gleich nicht handelbar. Es gibt einen gewissen behördlichen Handlungsspielraum, der auch mal interessant wäre zu diskutieren, aber es geht mir hier vor allem um die folgende Frage:
Wie stelle ich abschliessend fest, ob es sich um eine offizielle abgesegnete Namensgebung handelt, welche auch verbindlich gültig ist und nicht nur eine Expertenmeinung eines Author ist?
Ein Beispiel:
In der Positivliste ist natürlich der Austernseitling drin mit der Bemerkung, dass sämtliche Varietäten von P. ostreatus auch handelbar sind. Der Limonenseitling oder der Rosafarbige Seitling findet man als eigene Art und als Varianten. Heute eigentlich grossmehrheitlich als eigene Art (zB P. citrinopileatus). Der P. citrinopileatus ist in der Schweiz nicht aufgeführt und wäre auch nicht zugelassen. Als Varietät betrachtet schon.
Es geht mir weniger um die Lösung des beschriebenen Seitling-Falles, sondern mehr darum wie ein Laie sich informieren kann, was wirklich die aktuell gültigen Bezeichnungen sind. Ich verwende oft das Abbildungsverzeichnis Europäischer Grosspilze von der APS. Das ist zwar äusserst hilfreich (vorallem in der privaten Anwendung), allerdings zweifle ich daran, ob dies wirklich offiziell ist.
Was ich suche, ist eine offizielle Liste, welche auch vor Gericht verwendet werden würde. Meine dies lediglich zur Veranschaulichung, ich hab keine Absichten vor gericht zu gehen
Ihr habt mich sicher verstanden und freue mich schon auf die Antworten und Diskussion.
Beste Grüsse
Stephan