Wie ich eben erst erfahren habe, betrifft die DSGVO auch das Einbinden von externen Bildern.
ZitatEinbetten von externen Bildern
Eingebettete Bilder von externen Seiten in (nutzergenerierten) Inhalten führen zu einer direkten Datenübertragung durch den Browser an die Drittseite, bei dem auch personenbezogene Daten übermittelt werden. Es empfiehlt sich die Nutzung von Bildern zu deaktivieren und stattdessen die Dateianhangsfunktion zu nutzen. Für bestehende Bilder wurde eine neue Option hinzugefügt, mit der die Einbindung von Bildern aus externen Quellen deaktiviert wird, da die Einbindung von externen Bildern generell zu unterbinden ist.
Im Klartext heißt das, schließt man nicht mit jedem einzelnen Bildhoster einen individuellen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung und -speicherung, kann man abgemahnt und mit exorbitant hohen Strafen belegt werden. Die Übergangsfrist bis zu der alle Anforderungen der DSGVO erledigt sein müssen ist der 25.5., bis dahin müssen alle Bilder ersetzt sein oder werden nicht mehr angezeigt. Der Aufwand und die Kosten dafür stehen in keinerlei Verhältnis. Hier kann man sich aussuchen ob man die Strafe oder den Anwalt für die Verträge zahlt.
Bitte helft mit und schaut euch die relevanten Beiträge an, ändert die Bilder und alles wird gut.
Antonius behüt und herzliche Grüße
Frank
PS: Ich hatte gestern noch geschrieben das die bereits bestehenden Bilder erhalten bleiben, nach aktuellem Kenntnisstand kann ich diese Aussage leider nicht mehr aufrecht erhalten.