selbst gesammelte Pilze im Gastgewerbe

Es gibt 3 Antworten in diesem Thema, welches 3.231 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Charlotte80.

  • Hallo,


    ich habe da mal eine Frage zur Verwertung von selbst gesammelten Pilzen im Gastgewerbe. Wir wollen demnächst eine vom PSV geführte Wanderung machen. Dürfen ( rein rechtlich ) die gefundenen und vom PSV freigegebenen Pilze im Gasthaus für die "Öffentlichkeit" verarbeitet bzw. die Pilzgerichte verkauft werden?


    LG Charlotte

  • Hallo Charlotte,


    vom Lebensmittelrecht her: ja.


    In den Leitsätzen für Pilze im Lebensmittelbuch findet man Perlpilze, Maronen, Täublinge, ..., sogar Hallimasch und Safranschirmling (die würde ich ja beide nicht in einer Gastwirtschaft anbieten).


    leitsaetzepilze.html


    Vom Eigentumsrecht brauchst Du zum gewerblichen Sammeln eine Genehmigung des Waldbesitzers.


    Vom Naturschutzrecht musst Du die Sammel- und Vermarktungsverbote aus dem Anhang 1 der BArtSchV beachten, die viele der "Top-Speisepilze" ausschließt (Steinpilz, Pfifferling, Rotkappe, ...) oder brauchst eine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung.


    Anlage 1 BArtSchV - Einzelnorm



    Viele Grüße,


    Wolfgang Prüfert

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Charlotte,


    nur kurz noch eine Ergänzung zu Wolfgangs Antwort. Die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches sind keine Rechtsnorm. Sie spiegeln lediglich die Verbrauchererwartung/Verkehrsauffassung wieder, bzw. ist es eine zuverlässige Quelle, wenn es darum geht die Verbrauchererwartung von bestimmten Produkten nachzuschlagen. Die in den Leitsätzen genannten Pilzarten, werden in Deutschland üblicherweise gehandelt. Falls (ungiftige) Pilze in Deutschland gehandelt werden, die nicht in den Leitsätzen gelistet sind, ist das kein Verstoß (des Lebensmittelrechtes). Bei Giftpilzen ist der Fall hingehen klar. Da zieht Artikel 14 Nr. 1 und 2a der VO EG 178/2002.


    l.g.

    Stefan

    Risspilz: hui; Rissklettern: bisher pfui; ab nun: na ja mal sehen...


    Derzeit so pilzgeschädigt, das geht auf keine Huthaut. :D


    Meine Antworten hier stellen nur Bestimmungsvorschläge dar. Verzehrsfreigaben gibts nur vom PSV vor Ort.