Gesammelte Pilze auf dem Markt???

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 5.341 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Lobloch4.

  • Hallo


    Ich würde gerne Wissen wie es kommt das auf manchen Wochenmärkten Pfifferlinge und ander Arten Angeboten werden die aus Deutschland stammen und zum Teil nur zum Eigenverbrauch Gesammelt werden dürfen.
    Gibt es für Gewerbliche Sammler Sonderreglungen oder gilt der Schutz nur in bestimmten Regionen.
    Bei uns werden Pfifferlinge aus Bayern angeboten und daneben welche aus Serbien.
    Könnte es sein das die Pilze alle aus dem Ausland kommen und die Bezeichnung aus Deutschland nur ein Verkaufstrick ist.
    Grüße
    lobloch4

  • Hallo lobloch,


    das ist eine wirklich sehr gute Frage, auf die ich leider kein Antwort weiß. Das erinnert mich an meinen letzten Einkauf im "Kaufland". Da gab es Steinpilze aus Italien. Die Hüte waren schon derart weich, dass jeder Pilzsammler diese "ausgelutschten Dinger" im Wald hätte stehen gelassen. Bäähhhh <X Eine Frechheit ist sowas!

    Eine Onlinebestimmung ist keine Essfreigabe! Diese gibt's nur beim Pilzberater!


    Ansonsten frohes sammeln ;)

  • Man braucht, um Pilze gewerblich verkaufen zu dürfen, natürlich einen Gewerbeschein sowie eine Verkaufserlaubnis. Wie man diese bekommt, hängt von Landesbestimmungen ab, aber auch kommunale Bestimmungen greifen hier und diese sind z. T. sehr unterschiedlich.
    Bei Pilzen, die NICHT in der Bundesartenschutzverordnung aufgeführt sind, dürfte es relativ einfach sein, solch eine Erlaubnis zu bekommen. Dann ist die zuständige Behörde zur Genehmigung meines Wissens die untere Naturschutzbehörde. In jedem Bundesland regelt das jeweilige Landesnaturschutzgesetz, dass z. B. auch von nicht geschützten Arten nur die maßvolle Entnahme für den Eigenbedarf gestattet ist.
    Beim Steinpilz, der in der Bundesartenschutzverordnung aufgeführt ist, muss das jeweilige Regierungspräsidium eine Freigabe geben.


    Übrigens braucht man auch die Genehmigung des Waldbesitzers, wenn man dort zu gewerblichen Zwecken sammeln will.


    Das Privatrecht, den Wald zu betreten und sich für den Eigenbedarf Früchte, Beeren, Pilze und Pflanzen anzueignen, bleibt davon natürlich ausgenommen.


    Beim Recherchieren im Inet zu diesem Thema findet mal leider sehr viele widersprüchliche Informationen, Behauptungen und Auslegungen.


    Vielleicht weiß es ja jemand konkreter und detaillierter.:rolleyes:


    LG,
    Meinhard

    Erfahrungen sammelt man wie Pilze: einzeln und mit dem Gefühl, dass die Sache nicht ganz geheuer ist.

  • Hallo lobloch,


    eine interessante Frage, die du uns da stellst!


    ---> Grundsätzlich ist es so, dass es keine verbindliche Liste der Marktpilze gibt, die verkauft werden dürfen. Es gibt auch keine einheitliche Marktverordnung für Wildpilze.
    ---> Wenn man trotzdem laut Bundesartenschutzverordnung geschütze Pilze verkaufen will, muss man sich eine Berechtigung bei der Naturschutzbehörde holen.
    Laut Bundesartenschutzverordnung geschütze Pilze sind:
    -> Boletus edulis (Fichtensteinpilz)
    -> Cantharellus spp. (alle heimischen Pfifferlingsarten)
    -> Gomphus clavatus (Schweinsohr)
    -> Lactarius volemus (Brätling)
    -> Leccinum spp. (alle heimischen Rauhfuss-Röhrlinge)
    -> Morchella spp. (alle heimischen Morcheln)
    ---> Weitere Rechtsvorschriften stehen in den Landeswaldgesetzen und im Deutschen Lebensmittelbuch.
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    Wenn man also die Erlaubnis der Naturschutzbehörde hat, darf man auch geschütze Arten verkaufen. Es gibt aber sicherlich genügend Verkaufsstellen, die eine solche Erlaubnis nicht haben und die Pilze trotzdem verkaufen.


    ---> Ausländische Pilze, die in Deutschland in der Bundesartenschutzverordnung als geschützt gelten, dürfen natürlich auch ohne Erlaubnis der Naturschutzbehörde vertkauft werden.
    ---> Es gibt natürlich auch Pilze, die früher als Marktpilze galten und heute verboten sind. Trotzdem wollen sich viele Verkaufsstellen das Geschäft nicht verschlechtern lassen und verkaufen solche Pilze weiter. Als Beispiele sind zu nennen:
    -> Armillaria spp. (Hallimscharten) dürfen zwar verkauft werden, allerdins müssen die Verkäufer den Kunden ausdrücklich auf die roh möglichen Pilzvergiftungen hinweisen.
    -> Paxillus spp. (Kremplingsarten) können bei wiederholtem Genuss tödliche, allergieartige Vergiftungserscheinungen auslösen.
    -> Tricholoma equestre (Grünling) kann tödliche Rhabdomyolyse auslösen.
    -> Gyromitra spp. (Lorchel) löst bei ungenügendem Abkochen tödliche Vergiftungen aus.


    ---> In manchen Teilen Deutschlands dürfte sogar der Grüne Knollenblätterpilz (Amanita phalloides) verkauft werden, solange nichts passiert.


    ---> Hier noch ein Link mit den als essbar geltenden Marktpilzen: MARKTPILZE


    Schöne Grüsse
    Gernot