Frage 349: Ihnen wird ein großer Korb mit Grünlingen (Tricholma equestre) zur Beratung vorgelegt. Nennen Sie drei Argumente, um die/den Ratsuchende/n vom Verzehr abzuhalten.
Über diese Frage haben wir kontrovers diskutiert. Es ist sehr einfach, ein Argument zu nennen, was für sich schon gewichtig genug sein dürfte, um weitere überflüssig zu machen: Gefahr potentiell tödlich verlaufender Vergiftung.
Aber was sollen die anderen beiden sein?
Der gesetzliche Schutz sollte sicherlich in einer Beratung erwähnt werden. Das könnte den Ratsuchenden vom erneuten Sammeln der Art abhalten, aber als Argument gegen den Verzehr bereits gesammelter Pilze erscheint es mir eigentlich eher schwach.
Ähnlich die Verwechslungsgefahr, auch das würde ich noch am ehesten als Argument gegen erneutes Sammeln (ohne Besuch beim PSV) gelten lassen.
Bliebe als Alternative, die möglichen Symptome feiner aufzudröseln, etwa:
"Sie könnten sterben und vorher außerdem Muskel- sowie Nierenschmerzen bekommen."
Was meint ihr, was hier die erwartete Antwort sein könnte?
LG, Craterelle