PSV-Prüfungsfragen: Unklarheiten

Es gibt 115 Antworten in diesem Thema, welches 26.966 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Trino.

  • hallo Irmtraud, zu 597 fällt mir als mögliche Antwort auch nur Nocebo-effekt oder Toxikopie ein, sprich, dass es bei einzelnen Personen passieren kann, dass sie (auch ohne Giftpilz in der Pfanne) tatsächlich Vergiftungssymptome aufgrund der Tatsache zeigen können, dass sie sich der Sachen doch nicht mehr sicher sind, die sie gerade verspeist haben und dadurch in einen enormen Stress geraten... Nur bin ich mir nicht sicher, ob das als allgemein bekannt vorausgesetzt wird.

    Grüße. Eberhard

    Chiprechnerei:

    284 (goldene Zeit < APR 2020), dann viele Min-, wenige Plusse, APR 21 + andere Rätsel: 272. Nach -20 Startgeld APR22: Tiefpunkt bei 252.

    Dort: nach Wetten, Abrackern, Platz 1 und Prozenten f. GI warens: 300. Dann APR '23-Startgebühr: =>280. Dort: 5 (Platz 7) + 6 (Platzwette) + 3 (500. Beitrag Rätsel) + 5 (Jokerschnellstrauswurf) + 3 (Frühjoker) + 3 (Kurzphal) + 3 (Teamphal) + 3 (Kreativ-Bonus) - 5 (Gewinnsteuer-GI) + 4 (get. viertbester Phal ) => 310. Minus 20 Teilnahme APR 2024 = 290.

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    noch was zu 579. Leider weiß ich nicht, was der/die AutorIn mit der Frage bezwecken wollte.


    Auf der DGfM-Seite kann man aber bei Latenzzeit "sofort" dazu folgendes finden.


    Vergiftungssyndrome - Deutsche Gesellschaft für Mykologie e.V.


    Weiterhin bestünde ja auch noch die Möglichkeit nach echten Allergien. In schweren Fällen können die auch sofort, beim Herunterschlucken, schon erste Symptome auslösen. Eberhards Idee finde ich auch gut, allerdings bezweifle ich, dass sich solche Problematiken schon beim Herunterschlucken zeitigen.


    l.g.

    Stefan

  • Hallo Oehrling,

    Du hast Dir sehr viel Mühe gemacht und ich gehe mit dem Allermeisten konform, was Du hier geschrieben hast. Ich bin auch in der PN-Gruppe, die sich mit den Prüfungsfragen beschäftigt und deshalb ab und zu ins Stolpern kommt. In diesem Zusammenhang hatte ich mich mit einigen Rechtsfragen auseinandergesetzt und kann deshalb Deine Kommentare zu Frage 510 nicht so stehenlassen.


    Die Legaldefinition der "Freien Landschaft" findet sich in den Ländergesetzen zur Landschaftsordnung. Beispielhaft zitiere ich aus dem Niedersächsischen, weil ich das am Besten kenne (dort liegen meine Sammelgebiete).

    Problematisch ist natürlich, dass die Ländergesetze im Detail unterschiedliche Regelungen treffen (z.B. ist in Brandenburg keine freie Fläche, was innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegt.) Aus diesem Grund ist Frage 510 ungeeignet!


    Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) vom 21. März 2002

    § 2 Wald und übrige freie Landschaft

    (1) 1 Die freie Landschaft besteht aus den Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. 2 Bestandteile dieser Flächen sind auch die zugehörigen Wege und Gewässer.

    (2) Nicht zur freien Landschaft gehören

    1. Straßen und Wege, soweit sie aufgrund straßengesetzlicher Regelung für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind,

    2. Gebäude, Hofflächen und Gärten,

    3. Gartenbauflächen einschließlich Erwerbsbaumschulen und Erwerbsobstflächen sowie

    4. Parkanlagen, die im räumlichen Zusammenhang zu baulichen Anlagen stehen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.


    § 33 Pflichten zum Schutz vor Schäden

    (1) In der freien Landschaft ist jede Person verpflichtet,

    1. dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde

    a) nicht streunen oder wildern und

    b) in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) an der Leine geführt werden, es sei denn, dass sie zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind,

    2. Koppeltore, Wildgattertore und andere zur Sperrung von Eingängen in eingefriedete Grundstücke oder von Wegen dienende Vorrichtungen nach dem Öffnen zu schließen,

    3.das eigene und das anvertraute Vieh außerhalb eingefriedeter Grundstücke zu beaufsichtigen oder zu sichern.

    Schönen Gruß,
    Hans aus Bremen
    ------------------
    "Es gibt Gottsucher, Ichsucher und Schwammerlsucher" (G. Polt)




  • Hallo nochn Pilz et al,


    weil mich das Ganze einerseits beschäftigt und andererseits auch ein wenig nervt (weil ich die Spitzfindigkeiten für und wider die einzelnem Fragen meist nicht nachvollziehen kann). Ich glaube ein kompetenter und geprüfter PSV oder Pilzberater (Benennung ist mir in dem Fall egal) kann und sollte nicht einzelne Landesgesetze und deren Auslegung kennen müssen. Natürlich wird sich jeder PSV im wirklichen Leben trotzdem mit Naturschutzaspekten auseinandersetzen (müssen).


    Um mich wieder mal in die Nesseln zu setzen, versuche ich meine persönlichen Anforderung an einen Pilzkenner zu priorisieren (unabhängig von der jeweiligen Bezeichnung) und gnadenlos zu simplifizieren:


    Priority 1

    100% sichere "Korbkontrolle", d.h. alles was freigegeben wird, ist unbedenklich. (Auf mögliche allergische/individuelle Unverträglichkeiten sollte man trotzdem immer hinweisen)


    P 2

    in case of an emergency: wie fordere ich schnellstmöglich kompetente Hilfe an.


    Alle anderen Zielsetzungen sind m. E. völlig untergeordnet für die Kompetenz eines PSV.


    Freue mich auf Eure Kommentare,


    Grüßle

    RudiS

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    leider ist es nicht so einfach. Pilzsachverständiger und Pilzberater sind 2 Paar Schuhe, zumindest in der BMG. Da gibts auch Unterschiede in den Kompetenzen.


    Und auch bei der DGfM gibts neben der Korbkontrolle auch noch ein paar mehr Kompetenzen, die ein PSV können muss/sollte. Durchführung von Lehrwanderungen z.B. Wissen um den Naturschutz und Pilzschutz, so dass er/sie Ratsuchende auch dahingehend sensibilisieren kann und auch das Wissen um küchentechnische Zubereitungsformen von Pilzen. Wichtig ist auch die soziale Kompetenz gegenüber Ratsuchenden. Das sind zumindest auch Lernziele, zu vermittelnde Dinge, die ein PSV können muss, die weit über die einfache Korbkontrolle hinausgehen. Noch was Rudi 100%ige Sicherheit gibt es nicht. Schon allein das Thema individuelle Unverräglichkeiten sorgt dafür, dass es keine 100%ige Sicherheit geben kann.


    Dein "Case of emergency". Was meinst du damit? Krankenhausdiagnositk, Untersuchung von Putzresten, Untersuchung von Erbrochenem usw. muss ein PSV der DGfM nicht können. Er/Sie kann sich das aneignen und anbieten. Das geschieht aber freiwillig...


    l.g.

    Stefan

  • Hall

    hallo Irmtraud, zu 597 fällt mir als mögliche Antwort auch nur Nocebo-effekt oder Toxikopie ein, sprich, dass es bei einzelnen Personen passieren kann, dass sie (auch ohne Giftpilz in der Pfanne) tatsächlich Vergiftungssymptome aufgrund der Tatsache zeigen können, dass sie sich der Sachen doch nicht mehr sicher sind, die sie gerade verspeist haben und dadurch in einen enormen Stress geraten... Nur bin ich mir nicht sicher, ob das als allgemein bekannt vorausgesetzt wird.

    Grüße. Eberhard

    Hallo Eberhard, dass Menschen aus Unsicherheit darüber, dass sie nicht genau wissen, ob sie nicht doch gerade einen Giftpilz gegessen haben in Panik geraten, wird bei den Pilzkursen vermittelt und findet sich am Rande auch in einer Frage wieder, bei der der PSV sein Vorgehen beim Verdacht auf eine Pilzvergiftung erklären.


    Und eine Sache haben wir beim Bearbeiten der Fragen auch verstanden. Immer wenn es um Sammelbeschränkungen, Waldnutzung etc. geht, sind die jeweiligen Landesgesetze heranzuziehen. Deshalb gibt es leider auf die Frage, wie viele Pilze mensch am Tag sammeln darf keine allgemeingültige Antwort.

    Lieben Gruß


    Claudia


    ...leben und leben lassen... ;)


    Hier im Forum gibt es grundsätzlich keine Verzehrfreigaben.

    Pilzsachverständige findest du hier.

  • Hallo zusammen, hier wird ja gut diskutiert.


    Lieber Eberhard, danke für die Idee, (auch wenn die Frage von Domingo gestellt wurde, ich hätte auch keine Antwort gefunden). Das mag es tatsächlich geben, dass den Leuten aus Angst noch beim Essen schlecht wird. Ich fand bei den Vergiftungssyndromen auf der DGfM-Seite noch zweierlei: Coprinussyndrom mit Latenzzeit im Minutenbereich und (von Stefan schon genannt) Verunreinigung von Trockenpilzen durch giftige Pflanzen mit sofortigem Brennen im Mund, Atemnot etc. Letzteres ist interessant und zeigt, dass es nicht immer der Pilz sein muss, an dem man sich vergiftet hat.


    Lieber Öhrlings-Stefan, lieber Hans, auch bei uns in NRW sind die Begriffe "freie Landschaft" und "Naturpark" im Landesnaturschutzgesetz zu finden. Ich meine aber auch, dass es für eine bundesweit einheitliche PSV Prüfung schwierig ist, die unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer zu berücksichtigen.


    Lieber Rudi, ich weiß, es treibt dich um, dass wir so spitzfindig die Prüfungsfragen auseinandernehmen. Aber was spricht dagegen, ein paar Quellen von Missverständnissen auszuschalten. Öhrling hat ja schon sehr richtig darauf hingewiesen, dass es manchmal nur darum geht, einen anderen Begriff zu finden. Gut zu sehen an Domingos Problem mit dem Begriff "Bestimmungskriterien", der auch aus meiner Sicht zweideutig ist.


    Grüße von Irmtraud

  • Hallo Climbingfreak /Stefan,


    danke für Deine ausführliche Antwort auf meine etwas zugespitzten und bewusst einfach gehaltenen Aussagen.


    Ich habe oben versucht zu priorisieren. Das heisst natürlich nicht, daß ökologische, naturschutzrelevante, notfallmedizinische Aspekte überhaupt keinen Platz haben sollten.


    Gerade den letzten Punkt (Notfall und Medizin) halte ich für den kritischsten. Pilzfunde zu beurteilen, bzgl. der Verspeislichkeit traue ich mir und anderen erfahrenen Pilzlern (sinnvollerweise mit Unterstützung einer Ausbildung) zu. Ich traue mir auch zu, im Notfall bei (echten, unechten, vermeintlichen) Pilzvergiftungen, die richtigen Kontakte zu aktivieren. Mit Notfallaktionen "case of an emergency" meine ich genau die von Dir genannten Punkte. Wobei "makroskopische" Putzresteanalyse für mich persönlich ok ist (natürlich überhaupt nicht auf andere übertragbar), aber einen Grenzfall darstellt. In vielen Situationen kann ich das, weil ich lange genug mykophag bin. Aber da wo's kritisch wird, würde ich auch da immer Profis einschalten.


    Die nachhaltige Vermittlung von Wissen auf Exkursionen oder Vorträgen, ist eine Gabe, die nur sehr wenige besitzen. Das kann man in Fortbildungen üben, aber m.E. nicht lernen. Ich gebe Dir recht, ein paar Allgemeinplätze zu Pädagogik und ein paar Binsen zum Naturschutz kann man und sollte man schon abfragen. Die entscheidende Frage ist aber doch, ob es im Alltag gelebt wird.


    Ein hervorragender Pilzkenner mit PSV Prüfung kann (evtl. um sich einen Namen zu machen?!) organisierte Sammeltouren in empfindlichen Gebieten organisieren (und aus Naturschutzsicht verbrannte Erde hinterlassen). Ich als "Laie" würde in diesen gefährdeten Ecken eher keine Touren anbieten, sondern Gattungsspezialisten zu den Spots führen wollen.


    Und zum Punkt 100% Sicherheit in Punkto Pilzbestimmung Speisbarkeit:Ich sammle, esse, trockne, verschenke, gebe frei. Und das seit fast edit über 40 Jahren.


    Das klingt arrogant und unbedarft. Aber wenn ich mir nicht 100% sicher bin, werden meine Funde nix von anderen verspeist. Mir selbst reichen 99,99%. Dieses Restrisiko mute ich aber nur mit selbst zu.


    Sehr langes Geseiere meinerseits. Würde mich auf Deine Retourkutsche freuen, Stefan!


    Grüßle

    RudiS

    Grüßle

    RudiS

    2 Mal editiert, zuletzt von Gaukler () aus folgendem Grund: Fella. Präzisierung.

  • Lieber Rudi, ich weiß, es treibt dich um, dass wir so spitzfindig die Prüfungsfragen auseinandernehmen. Aber was spricht dagegen, ein paar Quellen von Missverständnissen auszuschalten. Öhrling hat ja schon sehr richtig darauf hingewiesen, dass es manchmal nur darum geht, einen anderen Begriff zu finden. Gut zu sehen an Domingos Problem mit dem Begriff "Bestimmungskriterien", der auch aus meiner Sicht zweideutig ist.


    Grüße von Irmtraud

    Hallo Irmtraud,


    Du siehst das ganz richtig. Die Spitzfindigkeit treibt mich um. Ich hatte tw. das Gefühl, daß es nicht mehr um den Content geht. Aber daß ich immer noch mitbabble, zeigt ja immerhin, daß mich das Thema so beansprucht, daß ich mich dazu äußere ==7 und mich einmische. Finde ich erstmal gut (wenn auch sicherlich für die eine oder den anderen ein wenig nervig)


    Öhrlings' Einlassung fand ich übrigens sehr präzise und treffend. Auch sein Hinweis darauf, daß man die Formulierung der Fragen vielleicht Profis überlassen könnte (ob das zwangsläufig Gymnasiallehrer sein müssen?) ist nicht von der Hand zu weisen!


    Freut mich jedenfalls wieder mitmaulen zu können.


    Grüßle

    RuduS

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    meine Antworten dazu stehen im Zitat; rot markiert; natürlich auch ohne "Retourkutsche". Rudi es geht hier an der Stelle um saubere Fragestellungen für die PSV-Prüflinge, da muss man erbsenzählerisch unterwegs sein.


    l.g.

    Stefan

  • Hallo zusammen,

    danke für die zahlreichen Antworten. Damit sind aus meiner Sicht alle Fragen beantwortet.

    Gehe davon aus, dass es bei der Frage 579 um die „Verunreinigung von Trockenpilzen durch Pflanzenreste aus der Familie der Aronstabgewächse“ geht, die auf der DGfM-Seite genannt ist.


    Ich hoffe auf das Wohlwollen der Prüfer in Bezug auf Fragen wie Nr. 36, wenn man sich tatsächlich auskennt und mehr antwortet als „zentral gestielt, Lamellenpilz, meist mittelgroß, manche Arten haben einen Geruch“ etc.

    Was meiner Erfahrung nach extrem wichtig ist: dass man vom Ersteller von Prüfungsfragen immer zugleich auch eine Musterlösung bzw. einen Lösungshorizont einfordert, ohne welche die Frage grundsätzlich nicht in den Katalog aufgenommen wird. Nur das verhindert jenes Miss-, Fehl- und Überinterpretieren der Fragen, das dem Korrektor/Bewerter einer schriftlichen Prüfung einfach nicht auferlegt werden sollte, aus Gründen der Vergleichbarkeit und Gerechtigkeit der Bewertung. Liegt ein Lösungshorizont vor, ist es dann auch einfacher, eine semantisch missglückte oder schlecht formulierte Fragestellung im Nachhinein wieder "geradezubiegen"

    Das finde ich auch besonders wichtig. Es reicht ja, wenn der Prüfer den Lösungshorizont hat.

    Wenn man ihn nicht veröffentlicht, muss sich wie bisher jeder selbst das Wissen aneignen und nicht einfach die vorgegebenen Antworten auswendig lernen.

    Oder man könnte nur von wenigen Fragen den Lösungshorizont veröffentlichen, damit man weiß, wie in etwa Antworten auszusehen haben.


    Viele Grüße

    Domingo

  • Hallo Allerseits!

    Ich weiß, die Diskussion ist schon seit längerer Zeit zu Ende. Allerdings befinde ich mich gerade in der Vorbereitung für die PSV-Prüfung und habe noch Fragen, die bislang nicht besprochen wurden. Möglicherweise gibt es aktuell auch schon eine neue Liste der Prüfungsfragen, da die hier genannten Nrn. nicht ganz mit der aktuellen Liste auf der Homepage der DGfM übereinstimmen. Meine Fragen beziehen sich auf die aktuell auf der Homepage der DGfM herunterzuladenden Liste.


    Frage 422: "Nennen Sie zwei Pilzarten, deren Vorkommen unabhängig vom pH-Wert des Bodens ist." Diese Frage lässt sich mit meinen vorhandenen Büchern und Apps generell schlecht recherchieren, da zum pH-Wert keine Angaben gemacht werden. Was wäre denn hier die Antwort?


    Fragen 502 - 509: "Kennzeichnen Sie im Folgenden die am nächsten verwandten Taxa: dann folgen Aufzählungen von bestimmten Pilzarten": Da habe ich mich gefragt, was mit "am nächsten verwandt" gemeint ist. Ist damit die Familie gemeint, zu denen die jeweilige Pilzart zählt? z.B. für den gelben Knollenblätterpilz "Familie: Wulstlingsverwandte"?


    Das war´s auch schon. Über Antworten würde ich mich sehr freuen. :)


    Viele liebe Grüße

    Sandra

  • Ahoj, Sandra,


    bei 422 ist gemeint, ob es saure Böden (z.B. Nadelwald) oder basische (z.B. Kalkvorkommen) sind.

    Hoffe, das hilft schon mal ein wenig.


    LG

    Malone

    Link zu Pilzlehrwanderungen: Pilzschule Rhein-Main

    Link: Verzehrfreigaben gibt es online nicht

    Galerie: Pilzfotos "zum Anfassen"/Stereobilder

    Der frühe Vogel fängt den Wurm. Soll er doch im Dunkeln tappen...ich fange lieber Pilze. Fossas sind auch nur aktiv, wenn es sich lohnt.

    Meine Fotos und Artwork dürfen nicht ohne meine vorherige ausdrückliche Genehmigung außerhalb dieses Forums verwendet werden!

    Pilz-Chips: 90+8 für Nobis Pilz-Cover-Rätsel=98, +2 Interne Tribünen-Punkte-Wette APR 2022=100, +4 PhalschPhal-Gedicht APR = 104 +5 Rätselgedicht = 109, 3 als Rätselprämie an Lupus = 106

  • Hallo Sandra,


    bei Frage 422 möchte man zwei Arten lesen, die unabhängig von den Bodenverhältnissen wachsen können. Da wäre z.B. der Satans-Röhrling falsch, weil der nur auf Kalkböden wächst, also nicht unabhängig vom pH-Wert des Bodens ist. Auch die Marone könnte man da nicht bringen, die kommt eben nur auf saurem Boden vor. Beispiele wären z.B. Violetter Rötelritterling, Rettich-Helmling, Frauen-Täubling - und ganz Clevere könnten da eigentlich jeden an Holz wachsenden Pilz nennen denn die sind generell unabhängig vom Boden ….


    Die Fragen nach den Verwandtschaftsverhältnissen fallen hoffentlich ersatzlos weg, ich finde die jedenfalls blöd und eigentlich wollen wir ja auch gar nicht zu sehr auf die neue wissenschaftliche Systematik abheben, weil es schwer ist da Grenzen zwischen Sinnhaftigkeit und Verwirrung zu setzen. Aber ansonsten ja, damit ist gemeint welche zwei der vier genannten Arten nahe miteinander verwandt sind (= in derselben Familie stehen) im Gegensatz zu den beiden weiteren die weit entfernt stehen systematisch.


    beste Grüße,

    Andreas

  • Hi,

    und ganz Clevere könnten da eigentlich jeden an Holz wachsenden Pilz nennen denn die sind generell unabhängig vom Boden ….

    Grünblättriger-, Rauchblättriger-, Ziegelroter Schwefelkopf.

    Da die Frage bewusst so offen gestellt ist habe ich genau das in meiner Prüfung getan. ;)
    Auch wenn der eigentliche Sinn außer Zweifel steht, sollte seitens der DGfM vielleicht ein "am Erdboden wachsend" eingefügt werden falls das nicht gewünscht ist, denn falsch kann es so nicht gewertet werden.


    LG Thiemo

    Bestimmungen anhand von Fotos sind immer unter Vorbehalt und mit Restrisiko!

    Sichere Freigabe zum Verzehr können nur Pilzsachverständige vor Ort geben!

  • Hallöchen,


    besten Dank für die unglaublich schnellen Antworten, über die ich mich sehr gefreut habe ;). Die Frage 422 habe ich verstanden und sie kann als abgehakt betrachtet werden.


    Nur noch eine Rückfrage zu den Verwandtschaftsverhältnissen, die mir noch nicht so ganz einleuchten wollen.

    Wie wäre das denn konkret bei der Frage 502: Kennzeichen Sie im Folgenden die am nächsten verwandten Taxa: Geweihförmige Holzkeule (Xylaria hypoxylon), Herbstlorchel (Helvella crispa), Stinkmorchel (Phallus impudicus) und Blutmilchpilz (Lycogala epidendrum).


    Ich habe mir jetzt für jede Pilzart einzeln angeschaut, welche Verwandtschaft (Familie) jeweils angegeben ist, was am Ende so aussieht:


    Geweihförmige Holzkeule (Holzkeulenverwandte / Hylariales)

    Herbstlorchel (Lorchelerwandte / Helvellaceae)

    Stinkmorchel (Stinkmorchelverwandte / Phallaceae)

    Blutmilchpilz (Tubiferaceae)


    Bei den konkreten Verwandtschaftsverhältnissen habe ich schon mal keine Übereinstimmung. Die einzigen Gemeinsamkeiten konnte ich höchstens bei der Herbstlorchel und der Geweihförmigen Holzkeule erkennen, die zumindest beide zu der Abteilung der Schlauchpilze gehören.


    Was wäre denn hier die korrekte Antwort auf die Frage und welche Quellen sind empfehlenswert um sich die Verwandtschaftsverhältnisse anzuschauen? Bin mir nicht sicher, ob meine Quellen (Internet/Apps) da so zuverlässig sind.


    LG

    Sandra

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    denk größer. Die Holzkeule und Herbslorchel sind beides Ascomyceten.



    l.g.

    Stefan

  • [edit][/edit]

    Die einzigen Gemeinsamkeiten konnte ich höchstens bei der Herbstlorchel und der Geweihförmigen Holzkeule erkennen, die zumindest beide zu der Abteilung der Schlauchpilze gehören.

    Ja, das hatte ich ja gemeint. Ok, das heißt dann also man sucht quasi einfach den größten gemeinsamen Nenner, wenn ich das richtig verstehe?

    LG

  • Bei der Frage 503: Kennzeichnen Sie im Folgenden die am nächsten verwandten Taxa: Samtfußkrempling, gewöhnlicher Steinpilz, echter Pfifferling und Speisetäubling wäre meine Antwort dann dementsprechend, dass der Samtfußkrempling und der Steinpilz beide der Ordnungsgruppe Dickröhrlingsartige (Boletales) angehören und somit am nächsten verwandt sind


    Korrekt?


    LG

    Sandra

    • Offizieller Beitrag

    ja

  • Hallo Sandra,

    wir haben im letzten Winter ganz entspannt hier im Konversationsmodus in einer kleinen Lerngruppe die Fragen jeweils in Fünferpaketen pro Tag beantwortet und diskutiert. Das war ganz hilfreich als Prüfungsvorbereitung, da es für einen Menschen allein ziemlich nervtötend sein kann, sich die jeweils 5 Merkmale der einzelnen Pilzgattungen zu überlegen - besonders hübsch bei makroskopischen Merkmalen der Gattungen Entoloma==Gnolm13 - da hilft eine Diskussion unter Gleichbetroffenen ungemein weiter. Da sollten sich doch jedes Jahr ein paar Leute finden lassen, die sich auf die Prüfung vorbereiten wollen. Kleiner Tipp: die Fragen mixen, dann macht es sogar richtig Spaß.

    Meiner Kenntnis nach haben alle Aktive der Lerngruppe die Prüfung geschafft. z.Teil sogar mit Sternchen - sprich fehlerfrei. Zu denen gehörte ich allerdings nicht.


    Viel Erfolg Dir!

    Lieben Gruß


    Claudia


    ...leben und leben lassen... ;)


    Hier im Forum gibt es grundsätzlich keine Verzehrfreigaben.

    Pilzsachverständige findest du hier.

  • Das hört sich super an mit der Lerngruppe.


    Ich habe mit meiner Schwester - die auch mit mir zusammen die Prüfung im August machen möchte - arbeitsteilig die Fragen beantwortet. Sie hat von vorne angefangen und ich von hinten. Heute sind wir mit allen Fragen fertig geworden und haben jetzt unser eigenes „Skript“ das wir immer wieder durchgehen werden. Für die Beantwortung aller Fragen haben wir 2,5 Monate gebraucht (immer mal wieder am Wochenende). Ich bin mal gespannt ob wir es schaffen. 😁

    Lg

  • Für die Beantwortung aller Fragen haben wir 2,5 Monate gebraucht (immer mal wieder am Wochenende). Ich bin mal gespannt ob wir es schaffen. 😁

    Lg

    Erfolg ist planbar. Das ist eine Lebensmaxime, mit der ich ganz gut zurechtgekommen bin. Also wenn ihr das Konvolut schon einmal durchgeackert habt und das vielleicht in einem Pilzkurs noch einmal rekapituliert, wäre ich da optimistisch.

    Lieben Gruß


    Claudia


    ...leben und leben lassen... ;)


    Hier im Forum gibt es grundsätzlich keine Verzehrfreigaben.

    Pilzsachverständige findest du hier.