Hallo Forum,
grundsätzlich gilt doch in Deutschland, dass Wälder grundsätzlich von allen Spatziergängern betreten werden dürfen.
Dass eingezäunte Waldabschnitte und Schonungen nicht von jedermann betereten werden dürfen ist einleuchtend.
Aber wie verhält es sich wirklich mit den Schonungen und den Berreichen an denen Schilder "Wildäsungsfläche - betreten verboten" aufgestellt sind?
Ich hatte da mal eine grössere Diskussion mit einem Jäger, der sich über eine Pilzexkursion riesig aufgeregt hatte.
Gruss Georg