Als Interessengemeinschaft der Forenbetreiber IG Foren haben wir uns entschieden in größerem Umfang auf die Problematik der Artikel 11 und 13 der EU-Richtlinie zur Urheberrechtsreform für Internetauftritte mit User generated Content hinzuweisen.
Mach mit beim “Uploadfreien Sonntag” am 03.03.2019!!
Viele Forenbetreiber beschäftigen sich ja bereits mit dem Thema des sogenannten “Uploadfilters”, aber für diejenigen, die sich noch nicht richtig vorstellen können, was damit für Einschränkungen auf sie zukommen, haben wir hier die wichtigsten Punkte mal kurz zusammengefasst:
Was bewirkt die EU-Richtlinie?
Die EU- Richtlinie dient dazu das Urheberrecht zu reformieren und an die heutige digitale Gesellschaft anzupassen. Dies ist unserer Meinung nach auch sinnvoll, denn viele der Regelungen sind fast 20 Jahre alt und heute kaum noch zeitgemäß. Urheber und Rechteinhaber geschützter Werke müssen ständig darauf achten, dass ihre Werke nicht irgendwo im Internet unerlaubt, das heißt ohne Vergütung an sie veröffentlicht werden. Es ist wünschenswert, dass sich dieser Zustand möglichst bald ändert, allerdings stellen wir vehement in Frage, ob die momentane Gestaltung der EU-Urheberrechtsrichtlinie nicht über das Ziel hinausschießt?
Wie wirkt sich die momentane Gestaltung der EU-Urheberechstrichtlinie auf Forenbetreiber aus?
Foren dienen Rat- und Hilfesuchenden im Internet häufig als wichtige Informationsquelle. Hier finden sie Ratschläge, Empfehlungen oder Ideen von Forenmitgliedern, die ihnen bei ihrer Problemlösung weiterhelfen. Dabei werden gerne mal Pressetexte zitiert oder noch häufiger Bilder und Videos hochgeladen, die eine schriftliche Beschreibung oder Erklärung ausschmücken und veranschaulichen. Foreninhalte bestehen als größtenteils aus User generated Content.
Insbesondere die Umsetzung der beiden Artikel 11 und 13 stellen Forenbetreiber vor große personelle und finanzielle Probleme. Werden zukünftig auf ihren Foren in großer Menge urheberrechtlich geschützte Werke hochgeladen und veröffentlicht, müssen sie für diese Werke Lizenzen der Rechteinhaber erwerben. Da ein Großteil der in Foren hochgeladenen Fotos privater Herkunft sind, bekommen sie die Nutzungsrechte von den Usern eingeräumt. Die teuer erkauften Lizenzen werden also nur für einen minimalen Anteil an hochgeladenen Dateien benötigt. Dies ist in keinem Umfang mit den Rechteverstößen zu vergleichen wie er auf großen anderen sozialen Netzwerken abläuft. Trotzdem müssen Forenbetreiber denselben finanziellen Aufwand für die Beschaffung der Lizenzen betreiben.
Die Alternative heißt: keine Lizenzen kaufen. Dann muß das Hochladen von Dateien, die gegen Rechte Dritter verstoßen, blockiert werden. Dazu müssen tatsächlich eine oder mehrere Personen abgestellt werden, die diese blockierten Inhalte kontrollieren. Dass diese Kontrolle problematisch und fehlerbehaftet sein wird, kann sich jeder leicht vorstellen. Denn wer kennt schon alle rechtlich geschützten Werke? Dafür müßte erst eine weltweit gültige Datenbank aufgebaut werden, in der der Kontrolleur nach dem Bild suchen könnte.
Mit diesem Problem wären auch technische Uploadfilter konfrontiert. Sie würden hochgeladene Bilder automatisch vorab gegen eine Datenbank abchecken und dann bei einem entdeckten Rechteverstoß die Veröffentlichung des Werkes blockieren. Technische Uploadfilter entwickeln zu lassen ist für Forenbetreiber, die in der Regel Privatpersonen, kleine oder mittelständische Unternehmen sind, finanziell nicht tragbar, da der Aufwand schnell mehrere hunderttausend Euro betragen kann. Davon abgesehen ist es selbst führenden IT-Experten bisher nicht bekannt wie ein solches System fehlerfrei arbeiten sollte. Auch hierfür müßte erst die oben genannte Datenbank aufgebaut werden und selbst dann könnte es noch zu Problemen kommen.
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Upload-Filter können nicht funktionieren
Artikel 13 sieht vor dass Plattformbetreiber sicherstellen müssen dass keine urheberrechtlich geschützten Werke ohne entsprechende Lizensierung veröffentlicht werden.
Wie dies zu realisieren sein soll, darüber schweigt sich die Richtlinie leider aus.
Auch wenn Axel Voss nicht müde wird hervorzuheben dass von Uploadfiltern im Gesetzestext ja gar nicht die Rede ist (“zumal wir gar keine Filter im Text haben!! Bitte mal sich vorher kundig machen!”), so wird letzten Endes aber die einzige technische Möglichkeit der Einsatz von Upload-Filtern sein, d.h. einer Technik die sämtliche Uploads gegen eine riesige Datenbank mit Fingerabdrücken geschützter Werke abgleicht.
Denn wie bereits der Spiegel festgestellt hat:
Man muss ein Wort nicht erwähnen, um dieses dennoch als unschwer einzige Option zu erkennen.
Ein Uploadfilter müsste also erkennen können was eine “Kopie” (die nicht einmal exakt sein muss, ein Bild könnte z.B. in der Größe verändert oder beschnitten sein) eines geschützten Werkes ist und den Upload einer solchen Datei blockieren.
Das ist technisch nicht möglich wie folgendes einfaches Beispiel zeigt:
Foto 1
Foto 2
Hier sehen wir 2 Aufnahmen desselben Motivs – Foto Nummer 1 wurde von der Zeitenwandler Fotografie erstellt und lediglich für die Darstellung auf dieser Website lizenziert.
Foto Nummer 2 hingegen wurde von Andreas Kirbach erstellt und ist frei nutzbar.
Erkennen Sie den Unterschied? Wohl kaum – eine Software könnte dies ebensowenig und würde beim Versuch Foto Nummer 2 irgenwdo hochzuladen diesen Upload blockieren, da eine Übereinstimmung mit einem bekannten geschützen Werk (Foto Nr. 1) erkannt würde.
Upload-Filter sind unverhältnismäßig teuer
Google nutzt für YouTube bereits seit Jahren ein System Names Content-ID, um geschützte Inhalte zu erkennen und ggf. zu blockieren, in das nach eigenen Angaben des Konzerns bereits über 100 Millionen $ investiert wurden. Derartige Summen sind für KMUs völlig utopisch, die einzige Möglichkeit den Filterverpflichtungen nachzukommen wäre daher, entsprechende Lösungen einzukaufen.
Ein Anbieter der für Bilder bereits eine Erkennungslösung anbietet ist TinEye.
So kostet dort die monatliche Nutzung des Dienstes bei einem Datenbankbestand von 500.000 Bildern und monatlich bis zu 150.000 Abgleichen 1.500 $ / Monat.
Wenn man einmal berücksichtigt, dass größere Foren vielfach nur monatliche Umsätze im kleinen 4-stelligen Bereich erzielen, dürfte dies wirtschaftlich überaus schwierig sein – zumal die Datenbank der zu prüfenden Originale potenziell sehr viel größer sein könnte und damit noch höhere Kosten anfallen würden.
Noch schwieriger wäre es z.B. für Projekte wie die von RA Christian Solmecke betriebende Bilddatenbak piqs.de:
Die Seite hat laut eigenen Angaben über 200.000 Bilder, existiert seit vielen Jahren – erzielt aber kaum Einnahmen. Selbst die Kosten für den kleinsten von TinEye angebotene Tarif würden wohl die Einnahmen übersteigen, ein Weiterbetrieb der Seite wäre nicht möglich.
Welche Konsequenzen drohen Forenbetreibern bei unzulässigen Uploads?
Wird ein unzulässiger Upload nicht blockiert und liegen auch keine Veröffentlichungslizenzen vor, so soll der Anbieter für diese Rechtsverletzung voll haftbar sein. Die bisher in Deutschland geltende Störerhaftung wird damit obsolet, satt dessen könnten bereits bei einem einzelnen Bild mehrere Tausend Euro Schadenersatz anfallen.
Was bringt ein “Uploadfreier Sonntag”?
Um die Risiken auszuschließen sehen wir als Interessengemeinschaft für Forenbetreiber nur die Möglichkeit Uploads einfach nicht mehr zulassen. Und um diese Auswirkungen zu verdeutlichen ruft wir, die IG Foren, alle Forenbetreiber auf, sich am 03. März 2019 am “Uploadfreien Sonntag” zu beteiligen.
An diesem Tag können in den teilnehmenden Foren keine Fotos oder Anhänge hochgeladen werden und die Diskussionsplattformen werden gänzlich ohne Fotos und Avatare angezeigt. Gleichzeitig werden die Nutzer aufgefordert Petitionen gegen Artikel 13 zu unterschreiben, ihren Europa-Abgeordneten ihre Bedenken hinsichtlich Artikel 11 und 13 der EU-Urheberrechtsrichtlinie mitzuteilen und gebeten an Demonstrationen teilzunehmen. Wichtig ist, dass möglichst viele Internetnutzer informiert und zu Aktivitäten aufgerufen werden, dies kann auch das Teilen dieses Artikels oder eigener Meinungen auf Facebook, Twitter, Whatsapp & Co. sein.
Mit der Teilnahme am “Uploadfreien Sonntag” zeigen Forenbetreiber ihren Forenmitgliedern die Konsequenzen auf, die die EU-Urheberrechtsreform zukünftig für sie bereit hält. Wir erhoffen uns mit dem „Uploadfreien Sonntag“ mehr Interesse für diese einschneidende Veränderung zu erreichen. Noch ist die Richtlinie nicht beschlossen und es besteht die Möglichkeit, dass diese im EU-Parlament noch abgelehnt wird, wenn ausreichend Abgeordnete davon überzeugt werden, dass der derzeitige Entwurf mehr Probleme verursacht als löst. Die bisherige Gestaltung des Artikels 13 ist für Forenbetreiber existenzbedrohend![/border]
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