Steinpilz Explosion in Niedersachsen

Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 6.444 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Pilzhamburg.

  • Heute eine kleine Runde in Niedersachsen. Es kommen neue Steinpilze ohne Ende!

    Diesmal hülle ich mich in schweigen und lasse die Bilder für sich sprechen.



    Externer Inhalt youtu.be
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

  • Nur gut daß ich gerade selber Steinpilze in der Pfanne habe sonst würde ich jetzt die ganze Zeit wie aufgezogen durch die Wohnung laufen.

    Und morgen früh ziehe ich natürlich auch los. *sabber


    Meinetwegen dürft ihr gerne mehr sabbeln in den Videos. Besonders die "Ui"´s, "Wow"´s und "Boah"´s haben ganz hohen Unterhaltungswert. :gnicken:

  • Moin Ihr beiden.

    Das ist ja nur noch Einsammeln. Suchen musstet Ihr ja kaum😉

    Ich hätte getippt, dass es in Niedersachsen zu trocken ist/war. Aber Ihr wart bestimmt eher im nördlichen Niedersachsen unterwegs.

    Auf jeden Fall Glückwunsch zu den irren Funden.

    VG Björn


    P.S. Ich muss am Sonntag mal an der Ostseeküste nachschauen. Vielleicht ist dort ja auch was zu finden.

  • hi Wolfgang,

    zur Sammelbeschränkung hätte ich noch ne Frage:

    Gilt das jetzt für alle Arten?

    Ich dachte bisher immer das gilt nur für die eingeschränkt geschützten Arten. Aus dem Artikel im Tintling bin ich nicht ganz schlau geworden.

    Grüße,

    Peter

  • Es gibt in Deutschland keine Gewichtsgrenzen, nur die Formulierung: "In geringen Mengen zum eigenen Verbrauch" (Bundesartenschutzverordnung; BArtSchV). Was genau diese geringen Mengen sind ist nicht klar definiert. In einigen Bundesländern ist es gesondert im Landeswaldgesetz (LWaldG) geregelt, nicht so in Niedersachsen.


    Die Sprecherin des dafür zuständigen Landesamts für Gesundheit und Soziales (LaGuS), Anja Neutzling, sagt dazu: „Nirgendwo ist definiert, was konkret unter Eigenbedarf oder geringen Mengen zu verstehen ist. Als sinnvoll erscheint bei Pilzen eine Menge von max. zwei Kilogramm pro Person.”


    Wir hatten die Pilze zu Hause gewogen, es waren genau 4.2kg, also 200g zuviel. Ich denke, dass 2kg pro Person total in Ordnung sind, es gibt diese Gesetze um gewerbmäßiges Sammeln zu "unterbinden" und nicht wegen Leuten die wegen dem Spaß/Hobby in den Wald gehen.


    Gruss

  • hallo Peterpan, das ist mir schon klar. Ich frage mich nur ob diese Mengen zum Eigenbedarf auch für nicht geschützte Arten wie beispielsweise Wiesenchampignons oder Butterrüblinge gilt?

    Moin Peter, das ist tatsächlich von Bundesland zu Bundesland in den jeweiligen Landeswaldgesetzen unterschiedlich geregelt. Im Thüringer Waldgesetz heißt es dazu:

    "Jedermann ist berechtigt, sich Früchte wie Pilze, Beeren, Zapfen oder Nüsse oder oberirdische Teile von Pflanzen wie Kräuter und Gräser in geringen Mengen zum eigenen Verbrauch, Pflanzen in der Menge eines Handstraußes, anzueignen."

    Von Andreas Gminder weiß ich, dass das für das Land Thüringen sehr großzügig ausgelegt wird. Da kannst Du schon Einiges an Pilzen heraustragen. Bei den Geschützten Arten ist die 1 kg Regel anzuwenden. Allerdings weiß ich mittlerweile, dass die hiesigen Förster absolut kein Interesse an Kontrollen - aber wohl auch nicht das Wissen haben.

    Lieben Gruß


    Claudia


    ...leben und leben lassen... ;)


    Hier im Forum gibt es grundsätzlich keine Verzehrfreigaben.

    Pilzsachverständige findest du hier.

  • hallo Peterpan, das ist mir schon klar. Ich frage mich nur ob diese Mengen zum Eigenbedarf auch für nicht geschützte Arten wie beispielsweise Wiesenchampignons oder Butterrüblinge gilt?

    Die Ausnahmeregelung macht eigentlich überhaupt keinen Sinn da das sammeln aller Pilze im Bundenaturschutzgesetz geregelt ist. Es gilt für alle Pilze "in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf".


    Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)


    § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen


    (3) Jeder darf abweichend von Absatz 1 Nummer 2 wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten,Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen.

  • hallo Peterpan, das ist mir schon klar. Ich frage mich nur ob diese Mengen zum Eigenbedarf auch für nicht geschützte Arten wie beispielsweise Wiesenchampignons oder Butterrüblinge gilt?

    Moin Peter, das ist tatsächlich von Bundesland zu Bundesland in den jeweiligen Landeswaldgesetzen unterschiedlich geregelt. Im Thüringer Waldgesetz heißt es dazu:

    "Jedermann ist berechtigt, sich Früchte wie Pilze, Beeren, Zapfen oder Nüsse oder oberirdische Teile von Pflanzen wie Kräuter und Gräser in geringen Mengen zum eigenen Verbrauch, Pflanzen in der Menge eines Handstraußes, anzueignen."

    Von Andreas Gminder weiß ich, dass das für das Land Thüringen sehr großzügig ausgelegt wird. Da kannst Du schon Einiges an Pilzen heraustragen. Bei den Geschützten Arten ist die 1 kg Regel anzuwenden. Allerdings weiß ich mittlerweile, dass die hiesigen Förster absolut kein Interesse an Kontrollen - aber wohl auch nicht das Wissen haben.

    Hallo, eine gesonderte Regelung in unserem örtlichen Landeswaldgesetzen gibt es leider nicht. Was an Grenzen gilt weiß leider keiner so genau, ich habe auch schon bei der zuständigen Naturschutzbehörde nachgefragt, der Förster hat auch keine Ahnung.

  • Die Ausnahmeregelung macht eigentlich überhaupt keinen Sinn da das sammeln aller Pilze im Bundenaturschutzgesetz geregelt ist. Es gilt für alle Pilze "in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf".

    Hallo an alle,


    der von peterpan zitierte §39 im Naturschutzgesetz befindet sich im Abschnitt "Allgemeiner Artenschutz" und gilt damit für alle Arten, die nicht dem besonderen Schutz unterliegen.


    Für besonders geschützte Pilze (die "Pflanzen" im Sinne des BNatSchG sind) gilt §44, Abs. 1, Nr. 4:


    "Es ist verboten, wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören"


    Zu diesen besonders geschützten Arten gehört auch der Steinpilz.

    Gerade für den gibt es aber wieder eine Ausnahmeregelung in der Artenschutzverordnung (BArtSchV §2):


    "Die Verbote des § 44 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Bundesnaturschutzgesetzes gelten nicht für Pilze der nachstehend aufgeführten Arten, soweit sie in geringen Mengen für den eigenen Bedarf der Natur entnommen werden:

    Boletus edulis Steinpilz

    Cantharellus spp. Pfifferling - alle heimischen Arten

    ..."


    Das ganze ist vom Gesetzgeber also weder besonders nachvollziehbar umgesetzt, noch naturschutzfachlich irgendwie begründet (Steinpilze sind nicht selten).


    Aber es bleiben die geltenden Gesetze. Das Bußgeld kann bei Verstoß gegen §44 bis 50.000 EUR betragen (BNatSchG §69, Abs. 7), das ist viel höher als bei einem Verstoß gegen den allgemeinen Artenschutz bei anderen Pilzarten.


    Ich persönlich würde daher nicht unbedingt ein Video mit so einer Ordnungswidrigkeit bei youtube öffentlich stellen, das könnte blöde Konsequenzen haben.


    Was "geringe Mengen für den Eigenbedarf" sind, ist aber anscheinend nicht in allen Bundesländern geregelt, womit man es am Ende dem Wohlwollen des Richters überlässt. Dort wo es geregelt ist, steht meines Wissens 1 oder 2 kg/Person/Tag.


    Grüße,


    Wolfgang


  • Ich persönlich würde daher nicht unbedingt ein Video mit so einer Ordnungswidrigkeit bei youtube öffentlich stellen, das könnte blöde Konsequenzen haben.

    Hallo Wolfgang,


    für deine anklagende Art, den beiden gegenüber, habe ich wirklich kein Verständnis! Die beiden haben so viele Pilze gesammelt, wie es nach den (sehr unklar) definierten Vorschriften völlig o.k. ist.

    Du solltest dich lieber über Leute aufregen, die eimerweise die Wälder plündern, mit offensichtlich sehr wenig Verstand und liebe zur Natur.

    In den Videos von peterpan und seiner Frau wird genau das Gegenteil deutlich: Ziemlich viel Freude an Pilzen und Respekt gegenüber der Natur. Das dabei auch mal viele Speisepilzfunde den Pilzgang begleiten, ist den beiden wirklich zu gönnen.


    Grüße

    Rotfüßchen

    "Pilze sind erst einmal nicht anwesend, sie verstecken, verbergen, verschließen und tarnen sich, aber es gibt eine Wahrscheinlichkeit und eine Hoffnung, sie zu finden. Die Suche bedeutet Aufbruch, Verheißung, Abenteuer, und je vergeblicher und erfolgloser der letzte Pilzgang war, desto mehr Spannung, Erfüllung, Belohnung verspricht der nächste." (Hans Helmut Hillrichs: Pilze sammeln)


    Pilzmärchen

  • Hallo Wolfgang,


    wieso unterstellst du mir den eine Ordnungswidrigkeit wenn du selber schreibst das 1-2kg am Tag/ Person erlaubt sind. Wegen den 200g zuviel?


    Ich sehe es genau wie "Rotfüßchen". Wir halten uns an die Bestimmungen und sammel soviele Pilze wie nach den schwammigen Bestimmungen erlaubt ist. Unsere Körbe sind schon so klein das wir überhaupt keine Massen aus dem Wald tragen können. Wir lassen immer Pilze stehen, alte Pilze bleiben grundsätzlich im Wald zu aussporen.


    Finde gewebliches sammeln oder das "ausräumen" des gesamten Waldes auch nicht ok, das was mir machen hat damit aber recht wenig zutun.


    Auf ein weiteres erfolgreiches Pilzjahr


    Oliver

  • Danke fürs herzeigen, super Funde!

    Neid kommt bei mir aber nicht auf, der Dörrapparat ist voll mit Steinpilzen.


    Aus der rechtlichen Diskussion halte ich mich raus. In Österreich sind die Regeln sowieso anders.


    LG Bernhard

  • hi


    Schön das ihr auch hier im Forum seid.

    Eure Videos sind schon toll. Hier explodiert auch alles hab etwa 150 Maronen etwa 20 Steinpilze und noch einiges anderes hier gefunden. Und das in einer Woche. So darf es gerne weiter gehen


    LG Tomas

  • Hallo,


    erstmal danke für die herrlichen Videos, die mich - zugegeben - auch immer gaaanz leicht nervös machen...:gzwinkern:

    Und: Ihr Beiden seid wirklich die Letzten, denen ich einen Raubbau an der Natur zutrauen würde !!!

    Doch Vorsicht vor Richtern, die "youtube" nach Leuten durchforsten, die ein paar Gramm zu viel im Korb hatten!!! :gnicken:g:D:glol:


    Viele Grüße

    Wolfgang

    ----------------------------------------------------
    Ich bin ein fortgeschrittener Anfänger. Meine Einschätzungen zu Bestimmungsanfragen sind mit Vorsicht zu "genießen" !
    Und: Nicht jeder meiner Funde muss unbedingt bestimmt werden, ich freue mich einfach über jedes "Kerlchen"... :gzwinkern:

  • Hallo peterpan,


    erstmal möchte ich Dir gar nichts unterstellen, und glaube auch sofort, dass Dir persönlich irgendein Raubbau an der Natur fern liegt.


    Hoffentlich verstehen das auch alle Zuschauer so, die diesen Thread ja nicht lesen. Die Grenze zwischen nachvollziehbarer Freude an einem reichhaltigen Fund und der Gier ist m.E. leider fließend, auch bei privaten Sammlern und nicht erst bei gewerblichen. Daher hat das unkommentierte Füllen der Pilzkörbe im Video bei mir persönlich erstmal eine Abwehrreaktion (und vielleicht eine unglückliche Formulierung oben) ausgelöst.


    Dazu ist die Auslegung der Rechtslage regional sehr verschieden. Würde es Dir ein Zuschauer in BaWü gleichtun, würde dieser schon ein Bußgeld von 200€ riskieren, denn dort gilt eine Grenze von 1 kg/Person/Tag und ein Bußgeld von 100 €/kg (zumindest in einigen Landkreisen):


    Senioren sammeln zu viele Pilze – 1700 Euro Strafe | wr.de | Panorama


    Natürlich weiß ich auch, dass die privaten Sammler (und selbst die gewerblichen) keinen nennenswerten Einfluß auf die Häufigkeit von Pilzen haben. Da sind Faktoren wie Klimawandel, Stickstoff-Immissionen aus Verkehr und Industrie, schwere Forstfahrzeuge oder zu dichter Wildbestand letztlich viel entscheidender.

    Dennoch müssen gerade wir Naturnutzer, die wir sind, in Punkto Besonnenheit und Nachhaltigkeit als Vorbilder agieren, und sobald Du Dich als Influencer im Web betätigst, gilt das für Dich m.E. in noch höherem Maße.


    Wir müssen das jetzt aber nicht weiter vertiefen, morgen bin ich auch im Wald und kann mich hoffentlich über den einen oder anderen Steinpilz freuen, 2 kg brauchen's gar nicht sein.


    Liebe Grüße,


    Wolfgang

  • Hallo Wolfgang,


    danke für deine Antwort. Das ist das erste Video von uns das ich nicht kommentiere, in allen anderen Videos mache ich deutlich klar das es Regelungen für das sammeln von Pilzen gibt und das man diese, wie auch wir, befolgen sollte. Ich denke, dass jeder der unsere Videos etwas besser kennt das bestätigen kann.


    Ich wünsche dir morgen viel Spaß und Erfolg im Wald, auf ein weiterhin gutes Pilzjahr.


    LG Oliver