Wieviel Goldschimmel in Steinpilz-Trockenware ist tolerabel bzw. gesundheitsschädlich?

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  • Hallo,


    weiß jemand ob es Richtlinien dafür gibt, wieviel Goldschimmel in Trockenprodukten mit getrockneten Steinpilzen toleriert wird, und ob es Erfahrungen für gesundheitsbedenkliche Konzentrationen gibt?

    Ich untersuche immer mal Handelsware und stoße dabei auch gelegentlich auch mal auf Hypomyces-Konidien. Wenn ich nun aber in jeder meiner Stichproben etliche Konidien finde, dann stellt sich mir irgendwann mal die Frage, ist diese Qualität noch tolerierbar. Ich habe dazu aber keine Angaben gefunden. Im Lebensmittelbuch ist nur die Klassifizierung anhand gestochener Anteile als Qualitätsmerkmal drin.


    beste Grüße,

    Andreas

    • Offizieller Beitrag

    Hi Andreas,


    dazu gibt es meines Wissens keine offiziellen "Richtlinien". Vielleicht hat der Lebensmittelverband Deutschland (ehemals BLL) als Spitzenverband der lebensmittelverarbeitenden Industrie eine Art freiwillige Selbsterklärung dazu verfasst.


    Offizielle rechtliche Vorgaben gibt es dazu nicht.


    Übrigens noch eine Sache, die viele nicht wissen. Das Deutsche Lebensmittelbuch spiegelt die Verbrauchererwartung/Verkehrsauffassung nach

    (§11 Abs. 2 Nr. 2b LFGB) wider. Demnach ist es verboten Produkte, die "hinsichtlich ihrer Beschaffenheit von der Verkehrsauffassung abweichen und dadurch in ihrem Wert, insbesondere in ihrem Nähr- oder Genusswert oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich gemindert sind", ohne ausreichende Kenntlichmachung in den Verkehr zu bringen.


    Aus privater Gutachtersicht reicht es rechtlich aus, die Firma, welche die getrockneten Steinpilze in Verkehr bringt, über die starke Kontamination mit Hypomyces zu informieren. Die Firma muss entscheiden, was sie dann mit der Info tut. Diese Entscheidung kannst du ihr nicht abnehmen Andreas, zumal du ja "nur" Mykologe und kein Lebensmittelchemiker mit 2. Staatsexamen, Lebensmittelkontrolleur bzw. Tierarzt bist.


    l.g.

    Stefan

    Risspilz: hui; Rissklettern: bisher pfui; ab nun: na ja mal sehen...


    Derzeit so pilzgeschädigt, das geht auf keine Huthaut. :D


    Meine Antworten hier stellen nur Bestimmungsvorschläge dar. Verzehrsfreigaben gibts nur vom PSV vor Ort.


    PSV-Prüfungstemine 2024: hier

  • Hallo Stefan,

    Aus privater Gutachtersicht reicht es rechtlich aus, die Firma, welche die getrockneten Steinpilze in Verkehr bringt, über die starke Kontamination mit Hypomyces zu informieren. Die Firma muss entscheiden, was sie dann mit der Info tut.

    das ist schon richtig, aber ich sollte in meinem Gutachten schon eine gewisse Wertung oder zumindest Quantifizierung vornehmen. Was bedeutet es, 5 Konidien bei 10 Stichproben gefunden zu haben? Oder mehrere kontaminierte Stück pro Stichprobe? Das sind ja schon Unterschiede. Und wegen einer Goldschimmelkonidie die Pferde scheu machen und die Firma womöglich in Erklärungsnöte bringen will ich ja auch nicht. Darum wäre mir sehr daran gelegen, in etwa einschätzen zu können, was denn Bagatelle ist und was nicht.


    beste Grüße,

    Andreas

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    das einzige, was mir noch einfällt, ist das.


    https://www.dghm-richt-warnwer…nte/kraeuter-und-gewuerze


    Zu "meiner" Zeit (als ich mein "Amtsjahr" absolvierte) waren die öffentlich noch zugänglich. Jetzt zumindest muss man sich registrieren, wenn nicht sogar noch was bezahlen. ==Gnolm21


    Da gehts aber eher nur allg. um Schimmel (nicht weiter differenziert!) und nicht als Einzelkonidien, sondern als kbE auf einer Agarplatte. Zumindest war das damals so.


    Im Endeffekt hast du nur 2 Möglichkeiten:


    1. den FA-Tox fragen, ob die was dazu wissen

    2. die Firma informieren mit dem Hinweis sich mit dem zuständigen Lebensmittelüberwachungsamt in Verbindung zu setzen. Die können eine Stellungnahme beim BfR zu dem Thema erwirken und dann hast du deine Handhabe, wie du das beurteilst.


    So wie ich die Situation einschätze, gibt es dazu noch keine Einschätzung und in solchen Fällen haben auch die Gutachter vom Amt große Probleme. Die können aber beim BfR eine Stellungnahme erbeten. Wir Privatleute können das meines Erachtens nicht. Oder vielleicht doch, wenn man mal nett nachfragt?...


    l.g.

    Stefan

  • Hallo Andreas,


    bei einem Gutachten wäre ich aus rechtlichen Gründe mehr als vorsichtig, wenn es nicht auf Grundlage der Vorgaben erfolgt.


    7. Probenahme und Analytik

    Schimmelpilze wachsen im Lebensmittel nesterartig (Cluster), so dass die Verteilung der Mykotoxine im Lebensmittel inhomogen ist. Zur lebensmittelrechtlichen Beurteilung ganzer Partien müssen daher möglichst repräsentative Proben gemäß der VO(EG) Nr. 401/2006 entnommen werden. Der Nachweis und die Bestimmung extrem niedriger Mykotoxinkonzentrationen im Spurenbereich sind nur mit aufwändigen analytischen Verfahren im Labor möglich.




    Arbeitsschritte im Labor:

    • Herstellen einer homogenen Probe mittels geeignetem Zerkleinerungsgerät zum Teil unter Zugabe von Wasser (Slurry)
    • Einwaage eines aliquoten Teils
    • Extraktion der Mykotoxine mittels geeignetem Extraktionsmittel
    • Aufreinigung und Konzentrierung der Extrakte über eine Festphasenextraktion (SPE – solid phase extraction) oder mittels Affinitätschromatographie ( z. B. IAC – immuno affinity chromatography)
    • Einengen des Extraktes und Aufnahme in einem geeignetem Lösungsmittel
    • Mikrofiltration
    • Injizieren der Probe in HPLC-FLD oder LC-MS/MS

    Mykotoxine | Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit


    Weitere Grundlagen

    EUR-Lex - 32006R1881 - EN - EUR-Lex


    Dazu dann noch mehre EWR-Beilage und VOs des Amtsblatts


    VG Jo

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    an der Stelle gehts aber nicht um Mykotoxine. Das ist eine andere Baustelle.


    l.g.

    Stefan

  • Hallo Jo,


    das klingt sehr aufwändig und ist komplexe Laborarbeit - allerdings nicht mein Aufgabengebiet.


    Mein Gutachten soll sich eigentlich auf die Sortenreinheit beziehen, zusätzlich gebe ich aber noch Hinweise auf mögliche nicht-pilzliche Beimengungen und auch eine Qualitätsbeurteilung. Letzteres ist aber eine Einschätzung meinerseits rein aufgrund der vorgefundenen Pilzpartikel.

    Die Proben bekomme ich zugestellt und werden bereits vom Auftraggeber aus dessen Gesamtmenge entnommen, da habe ich keinen Einfluss drauf. Auch Belastungen mit Pestiziden, Nikotin und anderem ist nicht meine Baustelle, das machen andere.


    Wenn ich aber in Steinpilz-Granulat, oder wie in diesem Fall in Steinpilzpulver immer wieder auf Hypomyces-Konidien stoße, dann kann ich das schlecht ignorieren, auch wenn ich eigentlich nur die Sortenreinheit untersuchen soll. Wenn ich aber ein Art von Grenzwert der Kontamination mit Goldschimmel kennen würde, ab der ein Verzehr problematisch ist, dann hätte ich ein besseres Gefühl, die paar Konidien zu ignorieren - oder eben zu warnen.

    Bei Mutterkorn im Mehl gibt es ja auch eine recht hohe Toleranzgrenze, was noch zulässig ist, obwohl Mutterkorn hoch toxisch ist. Das könnte ich mir bei Hypomyces eben auch vorstellen, darum meine Anfrage, ob da jemand Grenzwerte kennt oder überhaupt irgendwas amtliches dazu.


    beste Grüße,

    Andreas

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich aber in Steinpilz-Granulat, oder wie in diesem Fall in Steinpilzpulver immer wieder auf Hypomyces-Konidien stoße, dann kann ich das schlecht ignorieren, auch wenn ich eigentlich nur die Sortenreinheit untersuchen soll. Wenn ich aber ein Art von Grenzwert der Kontamination mit Goldschimmel kennen würde, ab der ein Verzehr problematisch ist, dann hätte ich ein besseres Gefühl, die paar Konidien zu ignorieren - oder eben zu warnen.

    Bei Mutterkorn im Mehl gibt es ja auch eine recht hohe Toleranzgrenze, was noch zulässig ist, obwohl Mutterkorn hoch toxisch ist. Das könnte ich mir bei Hypomyces eben auch vorstellen, darum meine Anfrage, ob da jemand Grenzwerte kennt oder überhaupt irgendwas amtliches dazu.


    beste Grüße,

    Andreas

    Hi,


    du kannst davon ausgehen, dass du immer irgendwelche Kontaminationen mit Goldschimmel hast, da die Pilze ja gesammelt werden und wir davon ausgehen können, dass die schimmligen FK erst nach dem Sammeln aussortiert werden. Ich gehe davon aus, dass die Sammler sammeln ohne auf die Beschaffenheit des Produktes zu achten. Wenn du FK, die ok sind, und schimmlige FK in einem Korb hast, dann sind Kontaminationen der "guten" FK definitiv gegeben. Wenn es "nur ein paar" Sporen sind, dann würde ich das max. erwähnen, dass du welche gefunden hast unter "sonstige Bemerkungen". Wenn es aber hunderte/tausende sind, dann würde ich das schon unter Kontamination einordnen. Im Endeffekt aber hast du "nur" den Arbeitsauftrag die Proben nach Fremdpilzen und Fremdpflanzenbesatz etz. zu untersuchen. Wenn du jetzt auch noch nach Schimmelsporen mikroskopierst, erbringst du eine Leistung, für die du nicht bezahlt wirst. Ich sehe das an der Stelle pragmatisch.


    l.g.

    Stefan

  • Hi Andreas,


    wäre schon schön für den Verbraucher, wenn man anhandt der gefunden Hypomyces-Konidien ein "Schnelltest" der Ware unternehmen könnte. Dazu müßte natürlich eine Zusammenhang der Sporenanzahl zu toxischen Belastung hergestellt werden. Für das Unternehmen hätte es auch große Vorteile, indem sich die Ware ablehnen bzw annehmen könnte nach einem kurzen Test. Vielleicht dies als weiterführende nötige Möglichkeit im Gutachten aufführen ohne konkrete, wie Du oben angeführt hast "aber ich sollte in meinem Gutachten schon eine gewisse Wertung oder zumindest Quantifizierung vornehmen." durchzuführen.


    VG Jo

    • Offizieller Beitrag

    Hi Andreas,


    wäre schon schön für den Verbraucher, wenn man anhandt der gefunden Hypomyces-Konidien ein "Schnelltest" der Ware unternehmen könnte. Dazu müßte natürlich eine Zusammenhang der Sporenanzahl zu toxischen Belastung hergestellt werden. Für das Unternehmen hätte es auch große Vorteile, indem sich die Ware ablehnen bzw annehmen könnte nach einem kurzen Test. Vielleicht dies als weiterführende nötige Möglichkeit im Gutachten aufführen ohne konkrete, wie Du oben angeführt hast "aber ich sollte in meinem Gutachten schon eine gewisse Wertung oder zumindest Quantifizierung vornehmen." durchzuführen.


    VG Jo

    Hi,


    wer sollte denn diesen Schnelltest etablieren/entwickeln? Sind schon konkrete Giftstoffe im Goldschimmel bekannt? Sind denn schon Markersubstanzen/Analyten bekannt, die mit der Anzahl der Sporen korrelieren? Die Entwicklung eines solchen "Schnelltestes" dauert und kostet sehr viel Geld und wenn er denn mal eintwickelt sein sollte, wie hoch ist die Fehlerrate?


    Ich wage die Behauptung, dass es keinen Schnelltest dafür geben wird, denn dafür ist einfach das Handelsvolumen mit Trockenpilzen insgesamt zu gering. Für einen solchen Schnelltest wäre kein Markt dafür da, der groß genug ist, dass sich der Test wirtschaftlich rentieren würde.


    Das erste was in der Frage gemacht werden müsste, ist, eine gute Datengrundlage zu schaffen.


    l.g.

    Stefan

    Risspilz: hui; Rissklettern: bisher pfui; ab nun: na ja mal sehen...


    Derzeit so pilzgeschädigt, das geht auf keine Huthaut. :D


    Meine Antworten hier stellen nur Bestimmungsvorschläge dar. Verzehrsfreigaben gibts nur vom PSV vor Ort.


    PSV-Prüfungstemine 2024: hier