Rechtliche Frage

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 1.313 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Funginator.

  • Hallo Pilzfreunde,


    ich hätte mal eine rechtliche Frage, würde mich über eine fundierte Antwort sehr freuen.

    Angenommen als nicht PSV, Pilzcoach und auch keinen anderen "offiziellen Titel" tragend, leite ich in meinem Verein eine Veranstaltung zum Thema Pilze, bei der Teilnehmer auch Pilze sammeln. Darf ich dann diese Pilze zum Verzehr freigeben, so ich sie bestimmen kann, oder ist das rechtlich ausgeschlossen? Welche haftungsrechtlichen Aspekte kommen da ins Spiel?

    Wäre schön, wenn jemand das erläutern könnte,


    beste Grüße vom


    Stefan

  • Hallo Stefan,

    es ist genau wie Uwe sagt: Du bist haftbar und wenn Aussage gegen Aussage seht, weil sich jemand vergiftet hat, musst du dich rechtlich allein damit herumschlagen. Ob deine Rechtsschutzversicherung - so du eine hast- die Kosten für dich als nicht PSV übernimmt, kann ich nicht einschätzen. Auch als PSV bist du zwar verantwortlich für dein Tun. Aber im Zweifel hast du einen Nachweis, dass du dich auskennst und hinter dir steht die DGfM - bzw. in meinem Fall die ThAM und hilft dir bei solchen Auseinandersetzungen.


    Wenn du also Menschen berätst, solltest nicht nur du dir absolut sicher sein über den Pilz sondern vor allem auch sicher sein, dass deine Ratsuchenden keinen Blödsinn machen und sich giftige Verwechslungsparter reinziehen und dann die Verantwortung auf dich schieben.


    Ich würde als nicht PSV daher wirklich nie sagen, den könnt ihr essen, sondern höchstens: Ich würde den essen. Und ich würde vorsichtshalber darauf hinweisen, dass ich keine Verantwortung übernimmehme dafür, welche Schlüsse jemand aus dieser Aussage zieht.

    Lieben Gruß


    Claudia


    ...leben und leben lassen... ;)


    Hier im Forum gibt es grundsätzlich keine Verzehrfreigaben.

    Pilzsachverständige findest du hier.

  • Hallo,


    es wird aber auch die Frage gestellt werden, wie konnten Sie diesem Herren Glauben schenken. Es ist immer auch eine Frage, ob die Beratung offiziell und im Anschein der großen Glaubwürdigkeit erfolgte. Die befragte Nachbarin wird wohl kaum verantwortlich gemacht werden. Zu einem Pilzverein hätte man als Sammler ein größeres Vertrauen. Aber auch ein geprüfter PSV ist keine Amtsperson, sondern nur ein Befähigter in Sachen Pilze. Eine staatliche Anerkennung, wie in der Schweiz, gibt es hier flächendeckend nicht.


    Letztendlich holt sich der Sammler einen Rat und keinen Nachweis. Entscheiden muss er selbst. Im Schadensfall gibt es ein Hauen und Stechen der Anwälte.


    Beste Grüße

    Stefan F.

  • Hallo,


    natürlich haftet jeder für den von ihm verursachten Schaden (bzw. desjenigen Versicherung). Der Geschädigte muss aber nachweisen, dass er geschädigt wurde und von wem. Wenn sich der Beratende sicher ist, keinen Fehler gemacht zu haben, dann dürfte es schwer werden, ihm diesen nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Daher dürfte im Zweifelsfall Aussage gegen Aussage stehen. Dabei steht man in einem Rechtsstreit mit einem entsprechenden Sachkundenachweis natürlich besser da, als ohne. Dennoch, egal ob mit Sachkundenachweis oder ohne, derjenige der sich für geschädigt hält, ist in der Beweislast.

    Ob "man" (sprich Haftpflichtversicherung) sich da eher auf einen Vergleich einigen würde oder ob die Anklage eher fallen gelassen bzw. abgewehrt würde, das kann ich nicht einschätzen. Präzendenzfälle dazu gibt es meines Wissens keine.


    Ich halte diese theoretischen Fälle von Verklagen eines Beratenden - egal ob PSV oder nicht - für hypothetisch und kann mir kaum vorstellen, dass es je dazu kommt. Wer berät denn bitte schön andere und gibt ihnen Pilze als essbar mit, obwohl er sie gar nicht kennt?


    Aber solltest Du tatsächlich einen giftigen Pilz freigegeben haben, und eventuell bestätigen das andere Teilnehmer der Exkursion glaubhaft, dann hättest Du natürlich ein Problem.


    beste Grüße,

    Andreas