PSV-Frage 1 - Musterlösung (inzwischen überarbeitet)

Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 8.908 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von mollisia.

  • Hi,

    das stimmt, da war ich nicht ganz auf dem aktuellen Stand mit den Fragen. Trotzdem bleibt für mich offen, welcher Hüllrest ausschließlich aus einer Teilhülle besteht. Auf jeden Fall eine schöne Diskussion, die mir weitergeholfen hat :thumbup:


    Gruß

    Jan

    Verzehrfreigaben gibt es nur bei Pilzsachverständigen vor Ort.

  • Boletaceae

    Hat den Titel des Themas von „PSV-Frage 1 - Musterlösung“ zu „PSV-Frage 1 - Musterlösung (inzwischen überarbeitet)“ geändert.
  • Hi Jan,


    Ich denke, Du machst Dir zuviel Kopf darüber.
    Was in den Augen der/des jeweiligen Prüfer*innen jetzt endgültig richtig sein wird, kann/können nur diese/r wissen.
    So wie die Frage jetzt lautet, würde ich das Wörtchen "nur", das übrigens auch gar nicht da steht, ganz einfach mal ignorieren und irgend einen Pilz nennen, der offensichtlich eine Teilhülle besitzt, ohne mir Gedanken darüber zu machen, ob da nicht auch noch versteckt eine Gesamthülle dahinter stecken könnte. Wenn Du Glück hast, wirds anerkannt, wenn Du Pech hast, besteht immer noch die Chance, dass die restlichen 3/4 der Frage richtig beantwortet sein könnten. Du mußt ja nicht die volle Punktzahl erreichen.


    LG, Josef

  • Hallo,


    2019 hab ich selber die Prüfung zum PSV abgelegt und würde daher meine Meinung zu der Thematik äußern.


    Es stimmt zwar, dass einige Fragen ziemlich offen bzw. unglücklich gestellt sind (und ich beziehe mich jetzt auf den alten, mir bekannten Fragenkatalog - im überarbeiteten dürfte das deutlich besser sein) aber das ist zum Bestehen der Prüfung sicherlich nicht groß relevant. Nach der schriftlichen Prüfung können bei Bedarf im Dialog mit dem Prüfer offene oder unklare Formulierungen mündlich erläutert, konkretisiert oder durchgesprochen werden. Aufgrund dieser offenen Bewertungsmöglichkeit hat man als Prüfling eher einen Vorteil, als wenn nur exakte Wortlaute bzw. Nennungen gelten.

    Da es keine Note oder Auszeichnung dafür gibt muss niemand 100% erreichen. Es ist lediglich ein Eignungstest für die praktische Prüfung.
    Im Nachhinein ist das vielleicht leicht gesagt, aber trotzdem: "Mach Dir nicht zu viele Gedanken darüber".


    LG Thiemo

    Bestimmungen anhand von Fotos sind immer unter Vorbehalt und mit Restrisiko!

    Sichere Freigabe zum Verzehr können nur Pilzsachverständige vor Ort geben!

  • Hi Jan,


    Ich denke, Du machst Dir zuviel Kopf darüber.
    Was in den Augen der/des jeweiligen Prüfer*innen jetzt endgültig richtig sein wird, kann/können nur diese/r wissen.
    So wie die Frage jetzt lautet, würde ich das Wörtchen "nur", das übrigens auch gar nicht da steht, ganz einfach mal ignorieren und irgend einen Pilz nennen, der offensichtlich eine Teilhülle besitzt, ohne mir Gedanken darüber zu machen, ob da nicht auch noch versteckt eine Gesamthülle dahinter stecken könnte. Wenn Du Glück hast, wirds anerkannt, wenn Du Pech hast, besteht immer noch die Chance, dass die restlichen 3/4 der Frage richtig beantwortet sein könnten. Du mußt ja nicht die volle Punktzahl erreichen.


    LG, Josef

    Hi Josef,

    so gesehen könnte man einfach bei allem "Grüner Knollenblätterpilz" hinschreiben und es wäre in allen 3 Fällen richtig, oder? Aber du hast wohl recht, ich werde mich da nicht weiter dran fest beißen :/


    Gruß

    Jan

    Verzehrfreigaben gibt es nur bei Pilzsachverständigen vor Ort.

  • Nee, so war das natürlich nicht gemeint. Du kannst natürlich nicht "einen für alle" nehmen.

    Du müßest da schon den Rubriken Gesamthülle, Teil- und Gesamthülle und ohne sichtbare Hülle die richtigen Pilze zuordnen.

    Der Grüne Knolli würde ja eindeutig in die Rubrik Teil- und Gesamthülle gehören, denn da ist ja schon mit bloßem Auge zu erkennen, dass er eine Teilhüllle (Ring/Manschette) und eine Gesamthülle (Volva an der Stielbasis und Velumreste auf dem Hut) besitzt.
    Es ging ja hier nur noch um die Rubrik "Teilhülle"....und dafür würde ich dann einen nehmen, der z.B. einen (hängenden) Ring und evtl. noch Velumreste am Hutrand hat, aber keine sonstigen deutlich sichtbaren typischen Velumreste, die auf eine Gesamthülle hindeuten könnten. Ich kann Dir natürlich keinen bestimmten nennen, sonst wäre ich ja schuld, wenns dann doch der falsche wäre.;)


    LG Josef

  • Hallo,


    bei Gattungen/Arten mit NUR Velum partiale würden mir die Glockenschüpplinge (Pholiotina) einfallen.

    Nicht dass das die erwartete Lösung wäre, nur weil immer mal in verschiedenen Threads gefragt wurde, ob es denn überhaupt Arten gäbe.


    beste Grüße,

    Andreas