Erlaubis bzw. Genehmigung

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 1.739 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Wutzi.

  • Hallo Leute,


    bis jetzt habe ich im Wald drauf los gesammelt. Sollte man ggf. den Förster o.ä. vorher fragen? Kann es vorkommen, dass man getadelt wird, weil man wild sammelt.


    Da ich oft lese, dass einige Pilze geschützt sind und man nur für den Eigengebrauch sammeln sollen, wollte ich auch fragen, ob es vlt. einige Pilzsorten/-arten gibt, welche man gar nicht oder in bestimmten Monaten nicht sammeln sollte?


    Thnx und mfg

    SP

  • Hallo Simon,

    du müsstest noch angeben, wo du genau herkommst, denn ob und welche Sammelbeschränkungen es gibt, hängt von der Gegend ab, in der du sammelst. In Italien, der Schweiz und Österreich gibt es sehr weitreichende Sammelbeschränkungen, in den Niederlanden gar ein grundsätzliches Pilzsammelverbot. Grundsätzlich ist es in Deutschland erlaubt, in öffentlich zugänglichem Wald (also nicht eingezäunt, auch außerhalb der Waldwege) Pilze für den Eigenbedarf zu sammeln (ca. 1 bis 2 kg pro Person). Für gewerbliches Sammeln (größere Mengen, z. B. Waschkörbe oder Kofferräume voll, mit Verkaufsabsicht) bräuchtest du einen speziellen Erlaubnisschein. Weiter zu beachten sind eventuell zeitlich definierte Waldbetretungsverbote (Dämmerung?), Naturschutzgebiete, Kernzonen von Nationalparks und Artenschutz (es gibt in der Tat geschützte Pilzarten mit definierter Sammelbeschränkung, Sammelverbot, oft sogar mit Entnahmeverbot, also nicht mal ein einziger Pilz). Ansonsten: "freie Fahrt" und viel Spaß!

    FG

    Oehrling

    PSVs dürfen weder über I-Net noch übers Telefon Pilze zum Essen freigeben - da musst du schon mit deinem Pilz zum lokalen PSV!

  • wo du genau herkommst

    Hessen, Rhein-Main-Gebiet bzw. ich wandere auch gerne mal im Odenwald. Pilze sammele ich ausschl. für den Eigenbedarf < 1Kg.


    Weiter zu beachten sind eventuell zeitlich definierte Waldbetretungsverbote (Dämmerung?)

    Ist es generell veboten in der Dämmerung zu wandern oder war das ein Beispiel? Hatte mir vorgenommen im Sommer auch mal in der Dämmerung zu spazieren. Wo kann ich mir Infos dazu einholen? Müsste sowas in den Infoboxen und Aushängen an den Waldparkplätzen stehen?



    Artenschutz (es gibt in der Tat geschützte Pilzarten mit definierter Sammelbeschränkung, Sammelverbot, oft sogar mit Entnahmeverbot, also nicht mal ein einziger Pilz). Ansonsten: "freie Fahrt" und viel Spaß!

    FG

    Oehrling

    Wo kann ich sowas nachlesen? Das ist auch bestimmt von Wald zu Wald unterschiedlich..


    Ja vielen Dank


    VG SG

  • Hi.


    Schön, dass du dir darüber Gedanken machst. In Deutschland brauchst du keinen Förster fragen, wir haben ein allgemeines Betretungsrecht im Wald, das nur in Ausnahmefällen eingeschränkt wird.

    Die Arten die du nicht sammeln darfst, findest du hier. Ist überschaubar und kann man sich eigentlich einprägen.


    In Naturschutzgebieten ist das Sammeln meistens auch verboten, einige erlauben in der zugehörigen Verordnung aber das Sammeln am Wegesrand. Das muss man vorher nachrecherchieren. Die Eigenbedarfsmenge ist auch von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich. Am besten bei der Naturschutzbehörde nachfragen, welche Menge dort anerkannt wird. Mit einem Kilo ist man eigentlich auf der sicheren Seite, manche erlauben aber auch bis zu 2 wenn ich's richtig im Kopf habe.


    LG.

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  • Hallo Simon,


    in kurzen Worten: jedes Bundesland hat seine eigenen Waldgesetze. Wie diese Gesetze kontrolliert werden, ist wohl auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Im Süden der Republik werden Vergehen restriktiver geahndet, da gabs schon mal Fälle, wo für kiloweises Pilzesammeln ordentliche Geldstrafen fällig wurden. Aus Hessen sind mir solche Fälle nicht bekannt.

    Im Grunde hat man im Wald ein Betretungsrecht, das in Schutzgebieten eingeschränkt ist, ebenso wie dort nichts entnommen werden darf.

    Ansonsten gilt erstmal die Bundesartenschutzverordnung, welche konkrete Menge allerdings unter "Eigenbedarf" zu verstehen ist, steht nirgendwo beschrieben. In diesem Punkt gibt es verschiedene Auslegungen, die sich zwischen einem und zwei Kilogramm pro Kopf einpendeln.

    Prinzipiell muss man für einen Waldspaziergang nicht den Förster fragen (Schutzgebiete ausgenommen), und je nachdem welche Menge man gesammelt hat, kann es einem passieren, dass man zur Kasse gebeten wird.


    Pilze, die man nicht sammeln sollte (verboten ist das prinzipiell aber nicht), sind Arten, die auf der Roten Liste stehen. Manche sehen das aber als Gewissensfrage.


    Reicht das mal als erste Info?


    Beste Grüße

    Harald

  • Hallo Simon!

    Zum Betretungsverbot in der Dämmerung… hmm, ein generelles Betretungsverbot gibt es wohl nicht. Hessische Verordnungen/ Gesetzestexte habe ich jetzt nicht parat, aber beim Stöbern im Netz habe ich das hier gefunden, eine ganz interessante Diskussion.


    Betretungsverbot nachts im Wald? • Motorsägen-Portal


    Hier wird auch vom „gesunden Menschenverstand“ gesprochen, manchmal muss man den anwenden. Mir wäre es z. B. auch einfach zu gefährlich, in der Dämmerung vor einem ansitzenden Jäger „herumzukrabbeln“, auf Pilzsuche, zumal ich selten Warnfarben trage…


    Und wenn Du runterscrollst bis zu

    Verfasst: Sonntag 20. Mai 2018, 15:54 von Ferikro


    Dann findest Du schon ganz interessante Informationen, auch wenn es um ein anderes Bundesland geht.


    Allerdings war ich auch schon mal im Herbst im Wald unterwegs am Morgen, 1 1/2 Stunden nach der Morgendämmerung und es fielen mehrere Schüsse. Zum Glück war ich da nur auf den Wegen unterwegs, sonst hätte ich richtig Angst bekommen, so habe ich einfach auf bekannten Wegen das Weite gesucht.

    Liebe Grüße,

    Tuppie

  • Hallo,


    wenn ich richtig informiert bin, ist es z.B. in Baden-Württemberg verboten, nachts den Wald zu betreten. Motiviert ist das damit, dass die vor allem dämmerungsaktiven Tiere ihre Ruhe vor uns haben und nicht während ihrer Aktivitätsphasen verschreckt werden. Die Gehölze stellen mit die letzten Refugien für sie dar.


    Ich wüsste auch nicht, was ich nachts für Pilze im Wald finden wollte...


    Wobei ich zugeben muss, dass eine Vollmond-Sommernacht im Wald tatsächlich einen ganz besonderen Zauber hat, wenn man leise ist und aufmerksam und freiwillig dort.


    LG, Martin

  • wo du genau herkommst

    Hessen, Rhein-Main-Gebiet bzw. ich wandere auch gerne mal im Odenwald. Pilze sammele ich ausschl. für den Eigenbedarf < 1Kg.

    En Dammschdäddä Heinä? Oddä en Frankforddä oddä Offebeschä?

    PSVs dürfen weder über I-Net noch übers Telefon Pilze zum Essen freigeben - da musst du schon mit deinem Pilz zum lokalen PSV!

  • Hallo Simon, von Dämmerungsspaziergängen würde ich abraten, wenn sie nicht verboten sind. Das ist nämlich Jägerzeit. Und nicht jeder Jäger guckt genau, bevor er schießt. Das ist zwar die Ausnahme, aber die immer wieder auftretenden Jagdunfälle bei denen Kühe, Pferde und Menschen zur Strecke kommen, sind Grund genug zur Vorsicht.

    Lieben Gruß


    Claudia


    ...leben und leben lassen... ;)


    Hier im Forum gibt es grundsätzlich keine Verzehrfreigaben.

    Pilzsachverständige findest du hier.