Pilzwanderungen rein rechtlich

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 2.437 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von zuehli.

  • Hi.


    Die Frage hatte ich mir letztens auch gestellt und das dazu gefunden (Staatsforst Sachsen in dem Fall, da du ja laut Profil auch in Sachsen bist):


    Von daher vermute ich mal, dass man da eine Genehmigung braucht. Aber keine Ahnung was so was kostet...

    Das Dokument und einen zugehörigen Antrag gibt's hier. Falls du da anfragst, kannst du ja gerne mal Bescheid geben was rausgekommen ist.


    Sicher wird sich aber auch noch andere Mitglieder melden, die schon Touren angeboten haben.


    LG.

    Posts sind nicht als Essensfreigabe zu verstehen. :-]
    93 Chibs - APR-Gebühr 2024 = 83 Chibs

  • Danke, Uwe und Schupfnudel für Eure Antworten!! :daumen:

    Genau das meinte ich!! :daumen: Hat dazu noch jemand genauere Infos? Bevor ich so eine Pilzwanderung plane und anmelde, würde ich schon gerne wissen, was das kostet....

    Liebe Grüße

    Kerstin

  • Hi,


    vor einigen Jahren hatten wir mal eine Exkursion bei Schöna. Da haben wir auch einen Antrag gestellt; inkl. Befahrgenehmigung für Waldwege. Das hat damals gar nix gekostet; war aber auch eine unentgeltliche Veranstaltung.


    l.g.

    Stefan

    Risspilz: hui; Rissklettern: bisher pfui; ab nun: na ja mal sehen...


    Derzeit so pilzgeschädigt, das geht auf keine Huthaut. :D


    Meine Antworten hier stellen nur Bestimmungsvorschläge dar. Verzehrsfreigaben gibts nur vom PSV vor Ort.

  • Hallo Kerstin,

    ganz wichtige Frage: möchtest du das gewerblich (dauerhaft, mit Gewinnerzielungsabsicht), privat (einmalig, unentgeltlich) oder gemeinnützig (z. B. als Veranstaltung eines gemeinnützingen eingetragenen Vereins) machen? Von dieser zusätzlichen Information hängt die Antwort entscheidend ab. Schreibst du also bitte noch was dazu?

    FG

    Oehrling

    PSVs dürfen weder über I-Net noch übers Telefon Pilze zum Essen freigeben - da musst du schon mit deinem Pilz zum lokalen PSV!

  • Hallo Oehrling,


    ich möchte das dauerhaft, "gewerblich" machen. Ich möchte schon Geld nehmen für die Pilzwanderungen, allerdings möchte ich das "im Rahmen" halten (nicht mehr als 5 €/Person), also keine großen Gewinne erzielen.


    Ich arbeite schon länger freiberuflich, biete Pilzberatungen für Kinder in Kitas, Schulen und Horte an. Ich habe bislang meine Pilzwanderungen für Familien immer über die Volkshochschulen angeboten und da gefällt mir bei einer die Zusammenarbeit nicht, deshalb wollte ich das alleine machen. Die Leute kennen mich auch mittlerweile und fragen schon an, ob ich das dieses Jahr wieder mache. Also versichert bin ich bereits, beim Finanzamt auch gemeldet. Es geht mir wirklich darum, was ich wo anmelden muss, wenn ich mit 10 Leuten (oder mehr oder weniger) den Wald betrete (wo ich zum Teil auch nicht mal weiß, wem der gehört).


    Viele Grüße

    Kerstin

  • Hi.


    Ich rufe mal ein paar Leute her, die meines Wissens nach auch kommerzielle Führungen anbieten um zu erfahren wie sie das gelöst haben.

    zuehli  SandraB  Reinhard Wegner



    Für Baden-Württemberg habe ich hier eine Preisspanne von "Kosten zwischen 28,50 € und 461,50 €" gefunden.

    Selbst wenn die Kosten am unteren Rand des Spektrums liegen würde (was meine Vermutung wäre bei kleinen, geführten Touren) müsste man die Genehmigungsgebühr wohl ins Angebot mit einpreisen...


    Aus meinem Verständnis heraus wäre, auf Basis des Screenshots von mir oben, auch eine kostenfreie Führung genehmigungspflichtig, wenn sie online beworben wird (Aufforderung der Allgemeinheit zur Teilnahme).


    Sächsisches Waldgesetz:


    Zitat

    (1) 1Wildwachsende Blumen, Gräser und Farne können für den persönlichen Bedarf (Handstrauß) entnommen werden. 2Entsprechendes gilt für das Entnehmen von Leseholz, Pilzen, Kräutern, Moosen, Beeren und anderen Wildfrüchten. 3Die Entnahme hat pfleglich zu erfolgen.

    (2) Organisierte Veranstaltungen zum Sammeln der in Absatz 1 genannten Waldfrüchte und Pflanzen sind nur mit besonderer Erlaubnis des Waldbesitzers gestattet.

    Wäre natürlich die Frage ob das so auf eine geführte Pilzwanderung zutrifft, bei der der Fokus ja eher auf der Umweltbildung liegt. Die wenigsten PSV werden ja "Sammeltouren" anbieten, sondern eher Wissensvermittlungslehrgänge bei denen als Beigabe auch mal was fürs Futterkörbchen über bleibt. :)


    Ansonsten, wie gesagt, einfach erst mal beim Sachsenforst anfragen, wie sie das handhaben. Die müssten das ja am besten wissen und können vlt. auch Tipps geben wie man den korrekten Waldbesitzer ermitteln kann, wenn sie nicht Eigentümer sind.


    Oehrling

    Hast du Infos dazu was sich konkret beim Genehmigungsverfahren ändert, wenn man die Führung für einen gemeinnützigen Verein macht im Gegensatz zu einer gewerblichen Führung? Ich konnte dazu nie wirklich was finden.


    LG.

    Posts sind nicht als Essensfreigabe zu verstehen. :-]
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  • Hallo zusammen,

    wer eine Sache gewerblich betreiben will, muss sich in erster Linie bei seiner Gemeinde eine Gewerbeerlaubnis ("Gewerbeschein") holen. Für Veranstaltungen im Staatswald mit größeren Menschenansammlungen, d. h. in den hier genannten Mengen, bei denen auch vom Waldweg abgewichen wird und vermutlich Pilze und Pflanzen gesammelt werden (das glaubt behördlicherseits bestimmt niemand, dass es bei solchen Veranstaltungen nicht auch zu Sammelvorgängen kommt, die sind auch einigermaßen clever), braucht man eine Erlaubnis der sogenannten Unteren Naturschutzbehörde (Forstamt). Es liegt in der Natur der Sache, dass gemeinnützige Veranstalter eine solche Erlaubnis eher bekommen als kommerzielle Anbieter. Daher halte ich es nicht für unwahrscheinlich, dass jemand eine Erlaubnis eher bekommt (bzw. weniger dafür zahlt), wenn er das für eine Volkshochschule macht, als wenn er es privat macht.

    FG

    Oehrling

    @ Goldröhrling:

    Schau mal in deine PNs

    PSVs dürfen weder über I-Net noch übers Telefon Pilze zum Essen freigeben - da musst du schon mit deinem Pilz zum lokalen PSV!

    Einmal editiert, zuletzt von Oehrling ()

  • Ich danke Euch allen für Eure Antworten. Ganz ehrlich, ich hätte nicht gedacht, dass das sooo kompliziert ist....


    Ich werde mich mal schlau machen, ihr habt mir ja ein paar Anlaufstellen genannt. Ich bin gespannt und werde berichten.


    Liebe Grüße

    Kerstin