Saftlingswiese soll plattgemacht werden :-(

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  • Hallo!


    Welche Abwehrmöglichkeiten gibt es gegen die innerörtliche Beeinträchtigung von geschützten Tier- und Pilzarten?


    Auf einer bislang eingezäunten Wiese mit reichlich Gestrüpp, Bäumen und Hügeln in meiner Nachbarschaft haben sich in den vergangenen Jahrzehnten eine Reihe geschützter Tier- und Pilzarten angesiedelt: Kegeliger/schwärzender Saftling, Igel, Eidechsen usw.


    Entstanden ist diese ca. 600 qm große Fläche in den 1970er Jahren, weil sich damals die Anlieger über Lärm beschwert hatten, woraufhin ein Erdwall angehäuft, mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt und komplett eingezäunt wurde.


    Wenn man so eine Fläche weitgehend sich selbst überlässt, siedeln sich natürlich Pflanzen und Tierarten an und es entsteht ein schönes Biotop.


    Dieses Biotop ist jetzt in Gefahr!


    Ein neu zugezogener Anlieger möchte diese - im Bebauungsplan als "Grünfläche" ausgewiesene - Fläche für sich nutzbar machen , daraus eine zweite Grundstückszufahrt machen und Carports errichten und ist schon in Ankaufsverhandlungen mit der Gemeinde.


    Eine Bestandsaufnahme der dort lebenden geschützten Arten hat bislang nicht stattgefunden. Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises erklärt sich für nicht zuständig, weil das innerhalb des beplanten Innenbereichs ist, da wären sie nicht zuständig.


    Kann die Gemeinde die dort lebenden Arten, die durch das geplante Projekt zweifelsfrei beeinträchtigt werden, schlichtweg ignorieren? Kann ich irgendwelche Maßnahmen ergreifen, um vor dem Verkauf eine systematische Bestandsaufnahme der geschützten Tier- und Pflanzenarten zu erreichen? Der potenzielle Käufer hat an sowas natürlich kein Interesse und würde ganz schnell "vollendete Tatsachen schaffen". Welche Abwehrmöglichkeiten gibt es?


    Beste Grüße,


    Frank

  • Hi.


    Kontaktieren dazu mal den Nabu oder eine andere vor Ort tätige Naturschutzorganisation wenn sich die Naturschutzbehörde weigert tätig zu werden. Die Eidechsen solltest du explizit erwähnen, viele gehören da zu den streng geschützten Arten und ziehen etwas besser als Pilze leider. Die Saftlinge würde ich aber auch erwähnen. Nachweise über das Vorkommen wären aber nicht verkehrt.


    Man ist da schnell tief im Paragrafendschungel und ich denke Naturschutzorganisationen haben da einen besseren Einblick über potentielle Maßnahmen.


    LG.

    Bin lediglich fortgeschrittener Anfänger.
    Posts sind nicht als Essensfreigabe zu verstehen. :-]

  • Danke für den Tipp mit Naturschutzorganisation. Vielleicht liest ja noch jemand mit ähnlichen Problemen mit und kann die Verwaltungspraxis der Kommunen ist solchen Konstellationen schildern.


    Gruß,


    Frank

  • Hallo Frank,


    für ein Planfeststellungsverfahren ist die Fläche zu klein, da muss die Gemeinde nichts derartiges unternehmen meiner Ansicht nach. Ob daher also ein Einspruch aufgrund naturschutzrechtlicher Bedenken überhaupt angenommen würde, weiß ich gar nicht.


    Pilze sind in der BArtSchV auch "nur" besonders geschützt, aber nicht streng geschützt, so dass dieses Argument vermutlich nicht zieht. Was einerseits verständlich ist, sonst könnte man praktisch jede Waldnutzung untersagen, weil dort Birkenpilze oder Trompetenpfifferlinge vorkommen ....


    Wie es mit den Eidechsen aussieht, wäre vielleicht noch die beste Chance. Ob der Standort durch das Errichten der Carports allerdings wirklich für die Eidechsen den Garaus bedeuten würde, wäre erst mal noch glaubhaft zu machen. Eventuell wäre es dann am Antragsteller, hierfür ein Gutachten beizubringen.


    beste Grüße,

    Andreas

  • Hallo Andreas!


    Zwischenzeitlich wurden mir deine Ausführungen vom Vorsitzenden der nächsten NABU Gruppe praktisch 1:1 bestätigt. Leider, muss ich sagen. Es sieht also schlecht aus für die Zukunft der Saftlingswiese. Ergänzend wurde mir noch mitgeteilt, dass man durch Ansprache und Information der Mitglieder des Gemeindevorstandes (nur dieser ist für die vorliegende Fallkonstellation zuständig, nicht die gesamte Gemeindevertretung) möglicherweise eher etwas bezwecken könnte als durch kostenintensive Prozesse und Klagen mit sehr geringer Erfolgsaussicht.


    Beste Grüße und noch einen schönen Sonntag,


    Frank