Hallo!
Welche Abwehrmöglichkeiten gibt es gegen die innerörtliche Beeinträchtigung von geschützten Tier- und Pilzarten?
Auf einer bislang eingezäunten Wiese mit reichlich Gestrüpp, Bäumen und Hügeln in meiner Nachbarschaft haben sich in den vergangenen Jahrzehnten eine Reihe geschützter Tier- und Pilzarten angesiedelt: Kegeliger/schwärzender Saftling, Igel, Eidechsen usw.
Entstanden ist diese ca. 600 qm große Fläche in den 1970er Jahren, weil sich damals die Anlieger über Lärm beschwert hatten, woraufhin ein Erdwall angehäuft, mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt und komplett eingezäunt wurde.
Wenn man so eine Fläche weitgehend sich selbst überlässt, siedeln sich natürlich Pflanzen und Tierarten an und es entsteht ein schönes Biotop.
Dieses Biotop ist jetzt in Gefahr!
Ein neu zugezogener Anlieger möchte diese - im Bebauungsplan als "Grünfläche" ausgewiesene - Fläche für sich nutzbar machen , daraus eine zweite Grundstückszufahrt machen und Carports errichten und ist schon in Ankaufsverhandlungen mit der Gemeinde.
Eine Bestandsaufnahme der dort lebenden geschützten Arten hat bislang nicht stattgefunden. Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises erklärt sich für nicht zuständig, weil das innerhalb des beplanten Innenbereichs ist, da wären sie nicht zuständig.
Kann die Gemeinde die dort lebenden Arten, die durch das geplante Projekt zweifelsfrei beeinträchtigt werden, schlichtweg ignorieren? Kann ich irgendwelche Maßnahmen ergreifen, um vor dem Verkauf eine systematische Bestandsaufnahme der geschützten Tier- und Pflanzenarten zu erreichen? Der potenzielle Käufer hat an sowas natürlich kein Interesse und würde ganz schnell "vollendete Tatsachen schaffen". Welche Abwehrmöglichkeiten gibt es?
Beste Grüße,
Frank