Pilzbestimmung mittels Bilder und Internet

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  • Hallo liebe Pilzfreunde,


    ich hoffe, dass meine neue Themeneröffnung nicht eine bereits hier im Forum ausdiskutiere Thematik aufgreift und somit nicht nur eine Wiederholung darstellt!


    Am Rande einer Pilzkundlichen Veranstaltung ist mir zu Ohren gekommen, dass es den Piltberatern der DGfM nicht gestattet sei Essensfreigaben mittels Bildmaterial zu erteilen.


    Diese Vorgabe erscheint mit Sicherheit nicht nur mir nachvollziehbar.


    Dennoch möchte ich hierzu einige Gedanken in Diskussion bringen:


    In der heutigen Zeit in der die multimediale Technologie immer eine grössere Rolle spielt ist es immer wieder zu beobachten, dass auch auf wissenschaftlicher Ebene der digitalen Bildwidergabe zusehends mehr Vertrauen entgegen gebracht wird. Als Beispiel sollen hier die assistierten chirogischen Fernoperationen dienen.


    Unterstellt man der bildlichen Aussagekraft einer einer digitalen Bildwidergabe die aussreichende Darstellung aller zur Bestimmmung notwendigen Bestimmungsmerkmale eines Pilzfruchtkörpers, frage ich mich ob hier eine Essensfreigabe durch den Pilzsachverständigen nicht doch zu rechtfertigen wäre.


    Der Vorteil einer möglichen Essensfreigabe mittels bildlicher Darstellungen liegt meiner Ansicht darin, dass der Ratsuchende Pilzsammler sich lieber einmal mehr bei einem Pilzsachverständigen vergewissern kann und daher seltener dazu neigt sich auf seine eigene Bestimmung zu verlassen.


    Anders ausgedrücht hätte diese Möglichkeit zur Folge:
    Der Pilzsammeler holt öfters Rat ein, weil
    1. er mehr kompetente Sachverständige erreichen kann
    2. ihm weite Fahrstrecken erspart bleiben
    3. er bis zum Zeitpunkt der Essensfreigabe beim Pilzberater vor Ort nicht befürchten muss, dass der Pilz bis dahin aufgrund der Zersetzungsprozesse ungeniessbar bzw.giftig wird
    4. nicht befürchten muss ob er überhaupt einen Sachverständigen ausfindig machen kann
    5. er sich weniger darüber Gedanken machen muss, dass er den Pilzberater ausserhalb der üblichen Zeiten stört
    6. er die Freude am Pilzesammeln nicht verliert
    7. seine Risikobereitschaft bei der Selbstbestimmung geringer wird.


    Unterstellt, dass die geprüften Pilzberater sich gerne die Zeit nehmen sich im Internet oder mittels MMS zu äussern, dürfte meiner Ansicht nach wenig dagegen sprechen. Voraussetzung ist meiner Meinung nach jedoch für diese Fälle eine erhöhte Freigabemesslatte; einee rhöhte Messlate zur Essensfreigabe hätte zwei weitere Vorteile:
    1. Der Ratsuchende hat zumindest die Hoffnung, dass er mal gelegentlich eine Freigabe bekommt, und wird dann auch in Zukunft nicht auf Einholung von Rat verzichten.
    2. Der Vertrauensvorsprung gegenüber dem Pilzberater wir dadurch untermauert.


    gerne zur Diskussion freigegeben!


    Gruss JORGE

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    100 Pilzchips

  • Hallo Jorge,


    ich bin selber PSV der DGfM und bilde auch PSV im Namen der DGfM aus. Ich bin dagegen, im Internet Essensfreigaben auszusprechen.


    Ich glaube allerdings bzw. bin fest davon überzeugt, dass eine sichere Bestimmung bei manchen Arten auch anhand eines oder mehrerer aussagekräftiger Fotos gelingen kann.


    Warum also meine Zurückhaltung, was neben der Bestimmung auch die Essensfreigabe betrifft?


    Ich weiß zwar vielleicht, welche Art abgebildet ist, aber ich weiß nur, wie sie zum Zeitpunkt des Fotos aussah. Ich weiß nicht, ob der Zustand durch falsche Lagerung mittlerweile kritisch ist. Oder: ich weiß nicht, ob dort, wo der Stiel die Röhren verdeckt, bereits ein kleines Goldschimmelnest ist (Röhren/Poren werden etwas schmutzig). In der Pilzberatung sehe ich die Fruchtkörper und kann auch dorthingehend beraten, was vom Sammelgut in den Müll gehört. Gammelpilze sind leider immer wieder ein Thema bei der Beratung.


    Habe ich den Ratsuchenden vor mir und frage, ob er mir wirklich alle Pilze zeigt, so sehe ich die Körpersprache - und warum sollte er mich da anlügen? Im Internet verhalten sich viele Menschen anders als im real life (psychologischer Effekt). Angenommen, im Garten wachsen Speisepilze. Es wachsen dort aber zwei Arten durcheinander... Es wird ein Foto eingestellt, auf dem der Speisepilz zu sehen ist. Die Essensfreigabe ermutigt, dann alles zu sammeln. In der Pilzberatung läuft es eher andersrum. Und dort wird auch leichter eindrücklich erklärt, dass sich die Freigabe nur auf die gesehenen Pilze beschränkt.


    Bestimmungshilfe ist eben nicht mit einer Speisepilzkontrolle gleichzusetzen.


    In der Kontrolle ergibt sich auch eher ein Gespräch, in dem ich herausfinde, welche Kenntnis der Sammler hat, damit ich entsprechend Tipps geben kann. Im Netz sieht das anders aus. Man kann schnell genaue Kenntnis (z.B. unabsichtlich) vortäuschen, indem man aus Büchern Merkmale abschreibt, weil man meint, das sei wohl diese Art. Auch Geruchsangaben kann man kaum vertrauen...


    Letzten Endes ist es auch eine rein versicherungstechnische Abwägung. Ab wann handelt man grob fahrlässig, wenn man anhand von Fotos Essensfreigaben erteilt?


    Daher von meiner Seite aus: ein striktes "no go", wohl aber Bestimmungshilfen oder Bestimmungsbestätigungen. Schaut der Sammler dann in ein Pilzbuch und sieht dort "essbar", liegt es in seiner Verantwortung, ob er die Pilze jetzt auch verspeist oder nicht - und nicht in meiner.


    Liebe Grüße
    Christoph

    Argentum atque aurum facile est laenamque togamque mittere, boletos mittere difficile est
    (Silber und Gold, Mantel und Toga kann man leicht verschenken, schwer ist es aber, auf Pilze zu verzichten - Spruch von Martial)