Hallo liebe Pilzfreunde,
ich hoffe, dass meine neue Themeneröffnung nicht eine bereits hier im Forum ausdiskutiere Thematik aufgreift und somit nicht nur eine Wiederholung darstellt!
Am Rande einer Pilzkundlichen Veranstaltung ist mir zu Ohren gekommen, dass es den Piltberatern der DGfM nicht gestattet sei Essensfreigaben mittels Bildmaterial zu erteilen.
Diese Vorgabe erscheint mit Sicherheit nicht nur mir nachvollziehbar.
Dennoch möchte ich hierzu einige Gedanken in Diskussion bringen:
In der heutigen Zeit in der die multimediale Technologie immer eine grössere Rolle spielt ist es immer wieder zu beobachten, dass auch auf wissenschaftlicher Ebene der digitalen Bildwidergabe zusehends mehr Vertrauen entgegen gebracht wird. Als Beispiel sollen hier die assistierten chirogischen Fernoperationen dienen.
Unterstellt man der bildlichen Aussagekraft einer einer digitalen Bildwidergabe die aussreichende Darstellung aller zur Bestimmmung notwendigen Bestimmungsmerkmale eines Pilzfruchtkörpers, frage ich mich ob hier eine Essensfreigabe durch den Pilzsachverständigen nicht doch zu rechtfertigen wäre.
Der Vorteil einer möglichen Essensfreigabe mittels bildlicher Darstellungen liegt meiner Ansicht darin, dass der Ratsuchende Pilzsammler sich lieber einmal mehr bei einem Pilzsachverständigen vergewissern kann und daher seltener dazu neigt sich auf seine eigene Bestimmung zu verlassen.
Anders ausgedrücht hätte diese Möglichkeit zur Folge:
Der Pilzsammeler holt öfters Rat ein, weil
1. er mehr kompetente Sachverständige erreichen kann
2. ihm weite Fahrstrecken erspart bleiben
3. er bis zum Zeitpunkt der Essensfreigabe beim Pilzberater vor Ort nicht befürchten muss, dass der Pilz bis dahin aufgrund der Zersetzungsprozesse ungeniessbar bzw.giftig wird
4. nicht befürchten muss ob er überhaupt einen Sachverständigen ausfindig machen kann
5. er sich weniger darüber Gedanken machen muss, dass er den Pilzberater ausserhalb der üblichen Zeiten stört
6. er die Freude am Pilzesammeln nicht verliert
7. seine Risikobereitschaft bei der Selbstbestimmung geringer wird.
Unterstellt, dass die geprüften Pilzberater sich gerne die Zeit nehmen sich im Internet oder mittels MMS zu äussern, dürfte meiner Ansicht nach wenig dagegen sprechen. Voraussetzung ist meiner Meinung nach jedoch für diese Fälle eine erhöhte Freigabemesslatte; einee rhöhte Messlate zur Essensfreigabe hätte zwei weitere Vorteile:
1. Der Ratsuchende hat zumindest die Hoffnung, dass er mal gelegentlich eine Freigabe bekommt, und wird dann auch in Zukunft nicht auf Einholung von Rat verzichten.
2. Der Vertrauensvorsprung gegenüber dem Pilzberater wir dadurch untermauert.
gerne zur Diskussion freigegeben!
Gruss JORGE