Hallo zusammen,
hier in Mannheim gibt es auf dem Wochenmarkt eine große Auswahl an Pilzen.
Von Pfifferlingen über Steinpilze und Champignons auch solche, die ich nicht auf einem Wochenmarkt erwarten würde, wie Maronenröhrlinge, krause Glucken, andere Leistlinge uvm.
Jetzt habe ich am Wochenende zwischen einigen krausen Glucken auch eine breitblättrige Glucke gesehen - wenn ich die im Wald finde, lasse ich die immer stehen, da die meines Wissens unter Naturschutz stehen.
Nun zu meinen Fragen:
- Dürfen Wildpilze überhaupt auf dem Wochenmarkt verkauft werden? Das Sammeln für gewerbliche Zwecke ist ja meines Wissens nicht erlaubt (oder ist es das beispielsweise als Waldbesitzer?). Wenn ich frage wo die Pilze herkommen, bekomme ich nur Ausflüchte zu hören.
- Wie verhält man sich in solchen Situationen richtig? Der Standbesitzer kannte sich offensichtlich nicht aus, als ich ihn auf die breitblättrige Glucke und meiner Vermutung zum Schutzstatus ansprach, begegnete er mir mit Gleichgültigkeit. Sollte sowas verboten sein - richte ich mich dann an einen Naturschutzbund oder Amt oÄ.? Die Mannheimer Polizei interessiert sowas mit Sicherheit wenig. Auch möchte ich dem Standbesitzer ja nichts böses, aber wenn hier ein unkundiger Sammler auf einen unkundigen Standbesitzer trifft...naja, da kann auch mal eine Bauchwehkoralle oder sowas in der Auslage landen.
Ich freue mich über eure Einschätzung!
Liebe Grüße,
Jan