Breitblättrige Glucke auf dem Wochenmarkt (geschützter Pilz?)

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  • Hallo zusammen,


    hier in Mannheim gibt es auf dem Wochenmarkt eine große Auswahl an Pilzen.
    Von Pfifferlingen über Steinpilze und Champignons auch solche, die ich nicht auf einem Wochenmarkt erwarten würde, wie Maronenröhrlinge, krause Glucken, andere Leistlinge uvm.

    Jetzt habe ich am Wochenende zwischen einigen krausen Glucken auch eine breitblättrige Glucke gesehen - wenn ich die im Wald finde, lasse ich die immer stehen, da die meines Wissens unter Naturschutz stehen.

    Nun zu meinen Fragen:

    • Dürfen Wildpilze überhaupt auf dem Wochenmarkt verkauft werden? Das Sammeln für gewerbliche Zwecke ist ja meines Wissens nicht erlaubt (oder ist es das beispielsweise als Waldbesitzer?). Wenn ich frage wo die Pilze herkommen, bekomme ich nur Ausflüchte zu hören.
    • Wie verhält man sich in solchen Situationen richtig? Der Standbesitzer kannte sich offensichtlich nicht aus, als ich ihn auf die breitblättrige Glucke und meiner Vermutung zum Schutzstatus ansprach, begegnete er mir mit Gleichgültigkeit. Sollte sowas verboten sein - richte ich mich dann an einen Naturschutzbund oder Amt oÄ.? Die Mannheimer Polizei interessiert sowas mit Sicherheit wenig. Auch möchte ich dem Standbesitzer ja nichts böses, aber wenn hier ein unkundiger Sammler auf einen unkundigen Standbesitzer trifft...naja, da kann auch mal eine Bauchwehkoralle oder sowas in der Auslage landen.

    Ich freue mich über eure Einschätzung!

    Liebe Grüße,
    Jan

  • Hallo Jan,


    der Handel mit Wildpilzen ist nicht generell verboten. Es ist dafür eine besondere Genehmiung erforderlich und unterliegt den einschlägigen, gesetzlichen Bestimmungen. Für das Sammeln gibt es die Möglichkeit einer selten ausgestellten Ausnahmegenehmigung. Da für viele Speisepilze in Deutschland ein Schutzstatus gilt, greifen in den allermeisten Fällen die Händler auf Pilze aus dem Ausland zurück. Auch hierfür gelten einschlägige Bestimmungen und Regelungen. Die Pilze dürfen nicht gesundheitsschädlich oder für den menschlichen Verzehr ungeeignet sein. Ein Giftpilz in der Handelsware ist ein eindeutiger Verstoss.


    Beste Grüße

    Stefan