Wegen der Wetterbesserung, verbunden mit gutem, weichem Foto-Licht suchte ich heute mal wieder einer der zahlreich zwischen Lichtenstein und Zwickau vorzufindenden Erosionstäler auf. Pilzmäßig war noch nicht viel los, aber der Fund einer prächtigen Orange-Seitling-Gruppe stimmte zufrieden.
An einer der Talflanken stieß ich dann leider auf eine ca. 1000 Meter lange und 4 Meter breite Ausholzung zur Schaffung eines Waldweges, die wohl mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Naturschutzrecht verletzt (siehe Foto 3). Denn das Tal ist Geschützter Landschaftsbestandteil (§ 29 Bundesnaturschutzgesetz) und im betroffenen Bereich sogar eine vor ca. 30 Jahren realisierte Kompensationsmaßnahme (Ersatzaufforstung mit Laubgehölz, §§ 13 ff. BNatSchG) zur Milderung der Folgen des Baus einer Ortsumgehungsstraße. Diese Sache wird aufgeklärt.