ich kann als PSV nur empfehlen, den Korbinhalt zu verwerfen. Ob es der Sammler dann auch macht liegt an ihm. Deshalb ist es wichtig, diese Empfehlung im Beratungsprotokoll zu dokumentieren.
GRüße
Peter
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ich kann als PSV nur empfehlen, den Korbinhalt zu verwerfen. Ob es der Sammler dann auch macht liegt an ihm. Deshalb ist es wichtig, diese Empfehlung im Beratungsprotokoll zu dokumentieren.
GRüße
Peter
Hallo,
meine Meinung dazu wäre auch komplett weg damit und auch den Korb im Nachinein gründlich reinigen bezüglich eventueller Reste, die abgebröckelt sein könnten.
LG
Daniel
Dazu natürlich die Gefährlichkeit der Art erklären, das Ganze dokumentieren und dem Sammler raten, die Finger von den Stockschwämmchen zu lassen, bevor man sich nicht zu 100% sicher mit denen auskennt. Auch falls es nur um Bestimmungszwecke gehen sollte, dem Sammler raten, unbekannte Arten in einem extra Behälter zu sammeln und daruf zu achten das keinerlei Bruchstücke in den Korb gelangen. Messer und Hände reinigen ist sicher auch nicht verkehrt
Ich habe mir das hier jetzt mal ganz durchgelesen und ich muss jetzt doch mal ganz dumm fragen:
Was darf ein PSV, rein rechtlich gesehen, eigentlich?
(Ich war selber aber auch noch nie bei einem)
Ich lese hier immer das Pilze aussortiert, verworfen, nicht freigegeben werden etc.
Rein rechtlich gesehen gehören die Pilze aber doch eigentlich immer noch dem Sammler, der den PSV ja nur als eine Art Zweitmeinung als eine Dienstleistung, befragt und diese Meinung auch verwerfen kann..
Auf der anderen Seite haben wir bei gesundheitsgefährdenden bis tödlichen Arten aber auch eine Pflicht zur Hilfe (unterlassene Hilfeleistung).
Mal in der Praxis:
Beispiel 1:
Person sammelt schon lange Röhrline, sammelt jetzt zum ersten Mal Wiesenchampignons und bringt sie vorsichtshalber zum PSV.
Der hat an den Champignons aber gar nichts zu beanstanden, sieht dagegen aber eine Gesundheitsgefahr bei den anderen Pilzen, weil die Röhrlinge schon etwas gammelig sind.
Der Sammler besteht aber darauf das er einen guten Magen hat und das in diesem Zusand schon immer gut verträgt.
Darf der PSV ihm die Pilze dann überhaupt wegnehmen?
Beispiel 2:
Wie oben, aber mit Grünlingen oder Kahlen Kremplingen statt gammeligen Röhrlingen. (Potentiell tödlich, rein praktisch wird in den meisten Fällen aber nichts passieren. Also mehr Glücksspiel auf eigenes Risiko mit hoher Gewinnwahrscheinlichkeit).
Beispiel 3:
Wie oben, aber statt gammeligen Röhrlingen hat der Sammler eindeutig Grüne Knollenblätterpilze im Korb, besteht aber darauf das es sich um Grüne Täublinge handelt.
In diesem Fall ist eine schwere Vergiftung ja eine 100%ige Folge des Genusses des Korbinhaltes.
Ich persönlich würde ja sagen bei Beispiel eins und zwei: persönliches Risiko, muss jeder selber wissen was er sich traut. Bei Beispiel drei wäre aber die Grenze zu einer unterlassenen Hilfeleistung überschritten und man müsste den Sammler zur eigenen Sicherheit mit allen Mitteln davon abhalten die Pilze mit nach Hause zu nehmen.
Zumindest die Polizei holen und den Sammler bis zu deren Eintreffen nicht mehr aus dem Haus lassen.
Aber wie ist das in der Praxis?
Und was muss eigentlich ich als gewöhnlicher Sammler machen wenn ich im Wald jemanden sehe der einen Korb voll Knollenblätterpilze mit sich herumträgt? Drauf ansprechen, Polizei informieren oder Schultern zucken und weitergehen?
Hallo Apokalyptischer Reizker,
hier kurz meine rechtswissenschaftliche Einschätzung zu Deinen Fragen:
1. Einbehalten von Pilzen
Mir fällt - auch in den von Dir genannten Fallszenarien - kein Grund ein, aus dem ein PSV einem Ratsuchenden Fruchtkörper wegnehmen dürfte. Denkbar wäre dies allenfalls bei Kindern oder Geisteskranken oder in sehr speziellen Konstellationen, in denen den PSV eine sog. Garantenpflicht treffen würde und er zu eine aktiven Handeln verpflichtet wäre. Der PSV ist schlicht ein netter Mitbürger oder Dienstleister, der einen fachlich fundierten Rat gibt, der dann aber auch stimmen muss.
2. Freigeben, Verwerfen, Aussortieren
Unter einer Freigabe versteht der PSV, dass er einen Fruchtkörper für zum menschlichen Verzehr geeigneten ansieht und dies dem Ratsuchenden auch so mitteilt. Unter "Verwerfen" wird man wohl das Gegenteil verstehen. "Aussortieren" ist der Vorgang der Separierung zu verwerfender von freizugebenden Fruchtkörpern.
Alles das hat aber nichts damit zu tun, dass der PSV Fruchtkörper wegnimmt oder vernichtet. Es spricht aber nichts dagegen, die Beratungssituation so zu gestalten, dass der Ratsuchende die verworfenen Exemplare freiwillig beim PSV belässt.
3. Unterlassene Hilfeleistung
Wegen Unterlassener Hilfeleistung macht sich strafbar, wer (vorsätzlich)bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten ist, § 323c StGB. Bei einer typischen Pilzberatung wird wohl nie ein Unglücksfall, gemeine Gefahr oder gemeine Not gegeben sein.
4. Polizei rufen
Das kann durchaus Sinn machen, wenn man den Eindruck hat, dass sich der Ratsuchende selbst gefährdet oder gar von einer Fremdgefährung (Tischgenossen) auszugehen ist. Die Polzei kann dann im Wege der Gefahrenabwehr tätig werden (z.B. das Sammelgut sicherstellen, in Bayern nach Artikel 25 PAG). Verpflichtet ist der PSV dazu in aller Regel nicht. Die Schwelle zu einer Anzeigepflicht wäre erst erreicht, wenn der Ratsuchende glaubhaft macht, dass er die Giftpilze alsbald in den öffentlich in den Verkehr bringen will ("Ich geht jetzt auf den Wochenmarkt und verkaufe diese grünen Dinger zusammen mit den Champignons hier"). Dies könnte den Tatbestand der Gemeingefährlichen Vergiftung (§ 314 StGB) ausfüllen und der PSV (aber auch jeder andere, der davon Kenntnis erlangt und es für glaubhaft halten muss) wäre dazu verpflichtet, Anzeige zu machen (§ 138 Abs. 1 Nr. 8 StGB). Der Fall erscheint aber sehr hypothetisch.
5. Ratsuchenden festhalten
Ganz schlechte Idee. Freiheitsberaubung (§ 239 StGB), wenn der Ratsuchende länger als für die Dauer eines Vater Unsers (vgl. Reichsgericht vom 28.11.1882 - Rep. 2659/82) festgehalten wird.
Daraus folgt, dass jedermann, der im Wald jemanden mit einem Korb voll Grüner Knollenblätterpilze sieht, im Normalfall frei zwischen den drei von dir aufgezeigten Handlungsalternativen wählen kann.
Beste Grüße
WG
Vielen Dank.
Sehr interessant das mal so aufgeschlüsselt zu sehen.
(Und ich weiß natürlich das das alles EXTREM hypothetisch ist, aber ich bin halt einfach ein Theorethiker und besser man fragt vorher als hinterher).
Bei uns ist es in der Pilzberatung in Salzburg so das die Pilze auf Tischen je nach Genießbarkeit sortiert werden. Angefangen
mit Essbar dann ungenießbar und dann giftig. Ich bin bei nahezu jeder Pilzberatung auch selbst dabei und habe sogar einen
eignen "Platz", wo ich mich hinsetze und 2 Stunden lang dem PSV-Team zuhöre und lerne. Selbst bin ich noch kein PSV.
Die Menschen kommen, lassen ihre Pilze bestimmen und die meisten lassen die -sogar, wenn die essbar sind einfach da.
Habe gedacht ich werde nicht mehr. Kommen einfach mit Körben mit tollen Speisepilzen und gehen bereitwillig wieder weg.
Die PSV müssen am Ende der Beratung die Pilze sogar die essbar sind teilweise wegschmeißen weil die Menschen ihre Funde
oft net mitnehmen.
Natürlich ist das nicht bei jedem Ratsuchenden so und einige nehmen ihre Funde auch wieder mit, doch die meisten lassen ihre
Pilze einfach da. Da sind sogar Rotkappen und andere Köstlichkeiten dabei die einfach liegen gelassen werden.
Warum esst ihr sie dann nicht einfach? Oder gebt sie einem anderen Sammler mit der noch etwas dazu brauchen könnte? Oder dürft ihr das nicht?
Bei Giftpilzfunden sollte auch immer nachgefragt werden ob der Sammler alleine unterwegs war oder ob es da noch weitere Personen gibt, die eben jetzt nicht beim PSV vorstellig sind!
LG, Chris
Hallo.
Da könnten sich in diesem Fall kleine Bruchstücke der Gifthäublinge zwischen dem anderen Sammelgut befinden, sich dort verhaken und unbemerkt mit in die Pfanne gelangen.
Auch solch kleine Stücke können gesundheitliche Folgen haben, die nicht unterschätzt werden sollten, daher ist es in so einem Fall immer die sicherste Methode, dem Sammler zu raten alles wegzuwerfen.
LG
Daniel
Hallo,
vielleicht ist es ganz gut, auch einmal etwas über den theoretischen Tellerrand hinaus zu sehen.
Das Schweizer Tox-Info (assoziiertes Institut der Universität Zürich) gibt praktische Hinweise über den Umgang mit Kindern, die kleine Mengen von Giftpilzen verzehrt haben.
Bei Fruchtkörperstücken < 1cm2 : "Abwartende Haltung. Die maximal mögliche Dosis Giftstoff reicht nicht für mehr als leichte Symptome. Selbst im Falle eines amatoxinhaltigen Pilzes ist nicht mit einer Leberschädigung zu rechnen."
Erst bei gößeren Mengen soll das Kind hospitalisiert werden.
https://www.toxinfo.ch/customer/files/211/Rasenpilze_VAPKO_final_2015_d.pdf
Sagte nicht bereits vor fast 500 Jahren (auch) ein Schweizer: "Alle Dinge sind Gift, und nichts ist ohne Gift; allein die dosis machts, daß ein Ding kein Gift sei."??? (Paracelsus)
Gruß
Peter
Es käme für mich persönlich auch noch darauf an wie brüchig die Pilze sind, bzw wie viel unzuordenbares Gesplitter da schon im Korb liegt und wie ähnlich die giftigen Bruchstücke den restpilzen sehen. Bei Champignons etwa sind bei mir ständig lauter Lamellensplitter überall im Korb. Dickblättrige Pilze splittern dagegen eher wenig. Ein Satansrörling kommt einfach raus und fertig.
Auf die Giftigkeit und Menge der Giftpilze kommt es natürlich auch an. Bei Magen-Darm Kandidaten, bei denen keine bleibenden Schäden zu erwarten sind kannn man meiner Meinung nach schon mal eher einen Splitter riskieren.
Knolli und Gifthäubling würde ich schon auf Nummer sicher gehen.
Als PSV ist das aber natürlich eine andere Sache, da hängen natürlich auch Rechtsansprüche dran.
An sich bin ich aber eine große Freundin von gesundem Menschenverstand und ich bestimme Pilze ohnehin nur als Freundschaftsdienst bei Menschen von denen ich weiß das sie genug davon haben um Nutzen und Risiko gegneinander abwägen zu können.
Warum esst ihr sie dann nicht einfach? Oder gebt sie einem anderen Sammler mit der noch etwas dazu brauchen könnte? Oder dürft ihr das nicht?
Mit ihr würde ich mich ausschließen denn ich denk genauso wie du. Keine Ahnung warum die Menschen sowas tun.
Bin selber auch nur ein Ratsuchender und nicht teil des teams der PSVs dort