Hallo,
ich bin eben bei einer Frage aus dem PSV-Prüfungsfragenpool ins grübeln gekommen.
Frage 327: Ihnen wird ein großer Korb mit Samtfußkremplingen zur Beratung gebracht. Geben Sie diese zum Verzehr frei? Begründen Sie Ihre Antwort.
Für mich gibt es zwei Antworten:
Antwort 1:
Ja, man kann sie freigeben, mit der Begründung, das sie bei entsprechender Zubereitung nicht giftig sind. Alte Pilze sind natürlich auszusortieren, etc. Erklären das er früher als "Kriegspilz" gegessen wurde, allerdings ohne großen Genusswert sondern als Nahrung.
Antwort 2:
Nein ich gebe sie nicht frei, weil sie wenig Genusswert haben, muffig oder bitter schmecken, viel Aufwand bei der Zubereitung machen und als Nahrungsmittel (Kriegspilz) nicht mehr dienen müssen. Als Genusspilz kommen sie nicht in Frage.
Ich glaube mich auch zu erinnern, das die DGfM die Samtfußkremplinge nicht als Speisepilz empfiehlt. Auf den aktuellen Positiv-Negativ-Listen tauchen sie nicht auf.
Ich persönlich tendiere stark zu Antwort 2.
Wie seht ihr das?
Dank und Gruß,
Steffen