PSV-Prüfungsfrage 327: Ihnen wird ein großer Korb mit Samtfußkremplingen ...

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  • Hallo,


    ich bin eben bei einer Frage aus dem PSV-Prüfungsfragenpool ins grübeln gekommen.


    Frage 327: Ihnen wird ein großer Korb mit Samtfußkremplingen zur Beratung gebracht. Geben Sie diese zum Verzehr frei? Begründen Sie Ihre Antwort.


    Für mich gibt es zwei Antworten:


    Antwort 1:
    Ja, man kann sie freigeben, mit der Begründung, das sie bei entsprechender Zubereitung nicht giftig sind. Alte Pilze sind natürlich auszusortieren, etc. Erklären das er früher als "Kriegspilz" gegessen wurde, allerdings ohne großen Genusswert sondern als Nahrung.


    Antwort 2:

    Nein ich gebe sie nicht frei, weil sie wenig Genusswert haben, muffig oder bitter schmecken, viel Aufwand bei der Zubereitung machen und als Nahrungsmittel (Kriegspilz) nicht mehr dienen müssen. Als Genusspilz kommen sie nicht in Frage.



    Ich glaube mich auch zu erinnern, das die DGfM die Samtfußkremplinge nicht als Speisepilz empfiehlt. Auf den aktuellen Positiv-Negativ-Listen tauchen sie nicht auf.


    Ich persönlich tendiere stark zu Antwort 2.


    Wie seht ihr das?


    Dank und Gruß,

    Steffen

  • Hallo Steffen,


    das ist eine gute Frage, die mich auch zu der allgemeineren Frage führt, ob Pilze freigegeben werden, die auf der "Liste der uneinheitlich bewerteten Pilze" stehen, welche die DGfM herausgegeben hat.

    Neben dem Samtfüßkrempling sind da noch einige weitere Arten benannt (z.B. auch der Hallimasch sowie der Schwefelporling).

    Ich freue mich auch über eine fundierte Antwort, ob diese generenell freigegeben werden dürfen (mit entsprechendem Hinweis auf mögliche Unverträglichkeit/ bzw. speziellen Zubereitungshinweisen), oder ob man dann durch die Prüfung rausch.


    LG Rotfuß

    "Pilze sind erst einmal nicht anwesend, sie verstecken, verbergen, verschließen und tarnen sich, aber es gibt eine Wahrscheinlichkeit und eine Hoffnung, sie zu finden. Die Suche bedeutet Aufbruch, Verheißung, Abenteuer, und je vergeblicher und erfolgloser der letzte Pilzgang war, desto mehr Spannung, Erfüllung, Belohnung verspricht der nächste." (Hans Helmut Hillrichs: Pilze sammeln)


    Pilzmärchen

  • Servus miteinander


    Wäre ich Prüfer (was ich bei der DGfM nicht bin), würde ich bei entsprechender Begründung beide Antworten gelten lassen.

    Jeder Prüfer hat ja auch einen gewissen Handlungsspielraum - solange es sich nicht um gefährliche Giftpilze handelt.

    Im von Rotfuß genannten Fall von Hallimasch (und noch weiteren) muss der Hinweis auf eventuelle Unverträglichkeiten erfolgen. Bei der Prüfung diese aus diesen Gründen nicht frei zu geben, wäre natürlich ideal.


    Vielleicht nimmt ja Stefan Climbingfreak dazu noch Stellung, wie er es sieht. Das würde mich schon auch interessieren.


    LG Matthias

    98 Chipse vor APÄ 2023

    ./. 10 Chipse Meldebüah APÄ 2023

    + 3 Chipse weil am nächsten bei 200

    + 3 Chipse Sozial-Phal Hiasls Berührungsängste beim Spitzschuppigen Stachelschirmling

    + 2 Chipse Phor-Pfeld-Phal Teller mit Gulasch kurz vorm Würzigen Tellerling

    ./. 3 Chipse an ipari fürs Aufspüren des brillenwürdigen Phales

    ./. 10 Chipse Meldebüah 2024

    = 83 Chipse



    Ohne den Pilz selbst in der Hand gehabt zu haben, ist eine 100%ige Bestimmung nie möglich. Keine Verzehrfreigabe übers Internet. Die gibt es nur beim Pilzsachverständigen/-berater/-kontrolleur vor Ort.

  • Hallo Stephan,


    Man deutet schließlich nicht auf einen Pilz und sagt "essen" oder "nicht essen". du führst mit den Ratsuchenden ein Beratungsgespräch. Du teilst dein Wissen, informierst über für und wider und kannst schließlich immer noch entscheiden, falls die Person den Pilz trotz Vor-/Sonderbehandlung probieren will und ihr die ganzen Punkte (individuelle Unverträglichkeit, schlechter Geschmack) bewusst sind, ihn bei ausreichender Frische freizugeben. Mit dem ganzen Disclaimer zusammen sehe ich da kein Hemmniss. Es muss nur ausreichend begründet sein. Außerdem kann man Beratungsgespräche so steuern, dass man gar nicht in die Lage kommt den Pilz ggf. freizugeben. :)

    Und ich bin mir ziemlich sicher, dass das der Prüfer genau so sieht.

    VG Thiemo

    Bestimmungen anhand von Fotos sind immer unter Vorbehalt und mit Restrisiko!

    Sichere Freigabe zum Verzehr können nur Pilzsachverständige vor Ort geben!

  • Hallo Thiemo,


    und auch allen bisherigen "Schreibern", Danke für eure Antworten.


    Hallo Stephan,


    ... Außerdem kann man Beratungsgespräche so steuern, dass man gar nicht in die Lage kommt den Pilz ggf. freizugeben. :)

    Und ich bin mir ziemlich sicher, dass das der Prüfer genau so sieht.

    VG Thiemo

    Ja, das sehe ich auch so.

    Ich bin mir auch sicher, das ein Prüfer beide Antworten als richtig ansehen wird.


    Das eine Liste mit "Pilzen unterschiedlichen Speisewertes" gibt, habe ich nicht gewusst. Die Liste ist bei der DGfM hier zu finden.

    Man muss halt nur fragen und lernt nie aus.



    Danke und Gruß,

    Steffen

  • Na ja, hier wird mal wieder die eigentliche Intention der Frage nicht richtig sichtbar. Wozu die Anmerkung mit dem "großen Korb"? Was genau soll ein "großer Korb" sein? Ist der dann voll oder halbleer? Will man mit der Anmerkung vom "großen Korb" darauf hinaus, dass auf eine Sammelbeschränkung hingewiesen wird? Soll man vielleicht auf den Alters-/Frischzustand der vorgelegten Pilze abheben (da ja in einem "großen Korb" vielleicht auch große, alte Pilze drin sind)? Und was heißt "freigeben"? Besteht der zu Beratende darauf, die Pilze essen zu wollen, oder ist es ihm egal und er gibt sich mit einer allgemeinen Beratung zufrieden? Darf man übelschmeckende, aber ungiftige Pilze freigeben, nachdem man auf den nach herrschender Meinung als schlecht beurteilten Geschmack hingewiesen hat?

    Wahrscheinlich sollte man in etwa so antworten:

    Die von Ihnen vorgelegten Pilze sind Samtfußkremplinge. Diese sind ungiftig, aber nicht schmackhaft. Es ist also Ihr Problem, sich die antun zu wollen. Ich achte darauf, dass die Pilze frisch und nicht überaltert sind und gebe Ihnen nur diese frei. Im Übrigen weise ich Sie darauf hin, dass Sie nur ca. 2 kg Pilze pro Tag sammeln dürfen.

    FG

    Oehrling


    Edit:

    Wie so oft muss man auch hier fragen: scheidet sich an einer so formulierten Frage der fähige vom unfähigen Pilzsachverständigen? Oder werden in der Antwort nur allgemeine Banalitäten (obschon sachlich richtig, das haben Banalitäten so an sich!) erwartet?

    PSVs dürfen weder über I-Net noch übers Telefon Pilze zum Essen freigeben - da musst du schon mit deinem Pilz zum lokalen PSV!

  • Hallo Steffen,

    Wie seht ihr das?

    ich kenne die Samtfußkremplinge nur als Wurstsalat-Pilze, d.h. vom Speisewert wird er nach entsprechender Zubereitung wohl mehr als minderwertig eingeordnet u. in einer Pilzberatung sollte man einen solchen Korb - egal ob groß, normal od. klein - wohl besser aussortieren. Wenn man diesen Pilz bei der Speisezubereitung wohl nicht genug abkocht, kann er zu einigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.


    Egal wie dies dann in der PSV-Prüfung letztlich bewertet wird, tendiere ich in der Praxis zum Rat, diese Pilze zum Verspeisen nicht freizugeben. Er scheint mir in dieser Hinsicht allgemein nicht sehr empfehlenswert......


    LG Marcel

    »Experts do not exist,

    we all are beginners

    with greater or lesser knowledge.«

    Luis Alberto Parra Sánchez

  • Leider muss ich Oehrling recht geben.


    Was müsste man denn antworten, damit die Frage falsch beantwortet wäre?

    Würde das tatsächlich irgend jemand hinkriegen?


    Wobei es so einfach wäre. Man gibt per "multiple choice" ein paar Antworten vor, von denen eine (oder mehrere) richtig ist (sind). Und es müssen(!) auch falsche dabei sein.

    Damit kann man ganz leicht für objektive Auswertung sorgen (wenn man das will).


    Und das ist nur eine von velen Fragetechniken, die möglich wären.


    Gruß

    Peter

  • Hallo Peter,

    Leider muss ich Oehrling recht geben.


    Was müsste man denn antworten, damit die Frage falsch beantwortet wäre?

    muss Dir doch nicht leid tun, Oehrling dort grundsätzlich beizustimmen, allerdings philosophiert er da m.E. ein bissl zu sehr. Ich tendiere in solchen Fällen mehr zu den pragmatischeren Antworten u. würde die kremplingen Samtfüße - wäre ich ein Pilz-Berater - bei einer Anfrage/Bitte nach Verzehrfreigabe mengenunabhängig nicht empfehlen.


    Vermutlich ist aber eine "konditionale" Speisefreigabe, also eine Verzehr-Erlaubnis mit entsprechenden Auflagen/Anmerkungen auch nicht verkehrt.


    LG Marcel

    »Experts do not exist,

    we all are beginners

    with greater or lesser knowledge.«

    Luis Alberto Parra Sánchez

  • Hi,


    wir haben sehr um den zufallsbedingten Fragengenerator gekämpft. Multiple Choice-Fragen sind damit nicht abbildbar.


    Was soll ich zu der Frage sagen? Es gibt entsprechend Punkte und der Prüfer entscheidet, wie er die Frage bewertet. Das war damals von Veronika Wänert so gewollt. Wir sind aktuell froh, dass wir die größten Schnitzer bei den Fragen verbessert haben und dass wir den neuen PSV-Leitfaden endlich fertig gestellt haben.


    Da leider Babett als Sprecherin zurück getreten ist, müssen wir uns erst Mal wieder neu sortieren. Ich bin und bleibe nur noch einfaches FA-Mitglied. Hat hauptsächlich gesundheitliche Gründe. Mir geht es aktuell nicht gut.


    l.g.

    Stefan

    Risspilz: hui; Rissklettern: bisher pfui; ab nun: na ja mal sehen...


    Derzeit so pilzgeschädigt, das geht auf keine Huthaut. :D


    Meine Antworten hier stellen nur Bestimmungsvorschläge dar. Verzehrsfreigaben gibts nur vom PSV vor Ort.


    PSV-Prüfungstemine 2024: hier

  • Hey kurze Off-topic Frage vom Neuling,

    die auf der "Liste der uneinheitlich bewerteten Pilze" stehen, welche die DGfM herausgegeben hat.

    Neben dem Samtfüßkrempling sind da noch einige weitere Arten benannt (z.B. auch der Hallimasch sowie der Schwefelporling).

    wieso wird denn der Schwefelporling in der englischsprachigen Welt als "Chicken of the woods" gesucht und geschätzt und bei uns uneinheitlich bewertet?


    Ich hatte mir den neben Steinpilz, Marone, Pfifferling, krauser Glucke und Semmelstoppelpilz eigentlich als einen meiner handvoll Anfängerpilze herausgesucht (wegen wenig sehr giftiger Verwechlungsmöglichkeit), deren Merkmale ich mir zum sammeln einprägen wollte...

  • Sicher bin ich mir nicht. Zum einen ist der roh ziemlich giftig; andererseits kann es gut sein, dass der eine recht hohe Rate von individueller Unverträglichkeit hat...

    Risspilz: hui; Rissklettern: bisher pfui; ab nun: na ja mal sehen...


    Derzeit so pilzgeschädigt, das geht auf keine Huthaut. :D


    Meine Antworten hier stellen nur Bestimmungsvorschläge dar. Verzehrsfreigaben gibts nur vom PSV vor Ort.


    PSV-Prüfungstemine 2024: hier

  • wieso wird denn der Schwefelporling in der englischsprachigen Welt als "Chicken of the woods" gesucht und geschätzt und bei uns uneinheitlich bewertet?

    gelegentlich gastrointestinale Beschwerden, gelegentlich allergische Reaktionen. Vorsicht bei Funden in Obstplantagen (Spritzmittel).


    In der "uneinheitlichen" Liste stehen auch erklärungsbedürftige Arten, hier war es ein Grenzfall, er hätte auch auf der Positivliste seine Berechtigung.


    Grüße,


    Wolfgang

  • Moin,

    zumindest wäre der geschmacklich besser als der Samtfußkrempling, den kann man komplett vergessen, ich habs einmal probiert, vielen Dank, einmal reicht.

    Der Schwefelporling ist jung ganz ok, aber so wirklich ein Highlight, ich find nicht, mein Vater isst den sehr gern, Geschmackssache.

    Da kannst du doch lieber mal anderes leicht zu bestimmendes versuchen, z.b. die verschiedenen Reizker, das lohnt sich geschmacklich.


    LG

    Daniel

  • Zu dem, was Wolfgang schrieb noch dazu, an Stümpfen leider auch oft in Hundehöhe. Habe auch schon gelesen, daß welche von Eiche z.b. durchaus etwas bitter daher kommen können, meiner war von Birke.

    Ich habe ihn vertragen, mein Vater verträgt ihn auch, meine Mutter z.b. nicht, sie kriegt davon flotten Otto.

    Habs bisher bei dem einen Mal belassen, früher traute ich mich nicht. War ganz in Ordnung, aber mehr auch nicht.

    Kannst ja auch weitere Röhrlinge versuchen, z.b. gäbs ja so einiges an Filzröhrlingen und die ganzen Rauhfußröhrlinge, z.b. Rotkappen, find ich sehr lecker, auch leicht zu bestimmen.

  • Mannomann bin ich froh, dass ich mich entschieden habe , nicht an der PSV-Prüfung teilzunehmen...!


    VG

    Wolfgang

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    Ich bin ein fortgeschrittener Anfänger. Meine Einschätzungen zu Bestimmungsanfragen sind mit Vorsicht zu "genießen" !
    Und: Nicht jeder meiner Funde muss unbedingt bestimmt werden, ich freue mich einfach über jedes "Kerlchen"... :gzwinkern:

  • Hallo,


    Danke für eure Beiträge!

    Für Prüflinge wie Steffen und mich ist das sicher immer noch nicht befriedigend. Wir wollen nämlich nicht durch die Prüfung fallen, wegen Unklarheiten.

    Rein praktisch würde ich Samtfußkrämplinge und auch z.B. Nebelkappen nicht freigeben, weil ich sie nicht als Speisepilze bewerte.

    Aber wenn da jemand kommt mit Hallimasch wäre es tatsächlich etwas merkwürdig, wenn ich die selber schon gesammelt und zu Speisezwecken süß/ sauer eingelegt habe, nicht freigebe.

    Mir geht es auch nicht um "ganze Körbe" oder so, sondern um die Frage: kann ich die uneindeutig bewerteten Speisepilze in der praktischen Prüfung freigeben oder nicht.

    Die Antwort darauf kann meiner Ansicht nach nicht von der jeweiligen Prüfer*in abhängen, sondern sollte von der DGfM klar definiert sein.

    Solange da Unklarheit herrscht, würde ich selbst einen Hallimasch im Körbchen mit der Begründung häufiger Unverträglichkeiten nicht freigeben.


    LG Rotfuß

    "Pilze sind erst einmal nicht anwesend, sie verstecken, verbergen, verschließen und tarnen sich, aber es gibt eine Wahrscheinlichkeit und eine Hoffnung, sie zu finden. Die Suche bedeutet Aufbruch, Verheißung, Abenteuer, und je vergeblicher und erfolgloser der letzte Pilzgang war, desto mehr Spannung, Erfüllung, Belohnung verspricht der nächste." (Hans Helmut Hillrichs: Pilze sammeln)


    Pilzmärchen

    Einmal editiert, zuletzt von Rotfuß ()

  • Mannomann bin ich froh, dass ich mich entschieden habe , nicht an der PSV-Prüfung teilzunehmen...!

    Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird! ;)

    Wenn ich die Diskussionen zu den Prüfungsfragen so verfolge, denke ich, dass alle die sich hier einbringen und sich demnächst einer Prüfung stellen wollen, diese auch locker bestehen! Zudem sind die Prüfer keine Unmenschen...


    LG, Nobi

    Hier geht es zu meinen Themen.

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    Chips: 72

  • Hallo Nobi,


    dein Wort in Gottes Ohr :)

    Mir würde trotzdem helfen, wenn klar wäre, ob es o.k. ist? die uneindeutig bewerteten Pilze zu Speisezwecken freizugeben oder eben nicht.

    Es gibt endlich seit Anfang September den neuen Leitfaden für Pilzsachverständige von der DGfM. Darin ist sowohl die aktuelle Positiv Liste als auch die uneindeutig bewertete Liste enthalten.

    Ein Satz würde Klarheit schaffen: Es liegt im Ermessen der/des PSV die uneindeutig bewerteten Pilze mit Begründung freizugeben oder nicht.


    Aber ansonsten hast du Recht. Wir Prüflinge sollten uns nicht verrückt machen und locker bleiben 🙂

    Viel Glück Steffen, für deine Prüfung!


    LG Rotfuß

    "Pilze sind erst einmal nicht anwesend, sie verstecken, verbergen, verschließen und tarnen sich, aber es gibt eine Wahrscheinlichkeit und eine Hoffnung, sie zu finden. Die Suche bedeutet Aufbruch, Verheißung, Abenteuer, und je vergeblicher und erfolgloser der letzte Pilzgang war, desto mehr Spannung, Erfüllung, Belohnung verspricht der nächste." (Hans Helmut Hillrichs: Pilze sammeln)


    Pilzmärchen

    Einmal editiert, zuletzt von Rotfuß ()

  • Außerdem kann man Beratungsgespräche so steuern, dass man gar nicht in die Lage kommt den Pilz ggf. freizugeben. :)

    Soso... kannst du das etwas näher erläutern?

    "Pilze sind erst einmal nicht anwesend, sie verstecken, verbergen, verschließen und tarnen sich, aber es gibt eine Wahrscheinlichkeit und eine Hoffnung, sie zu finden. Die Suche bedeutet Aufbruch, Verheißung, Abenteuer, und je vergeblicher und erfolgloser der letzte Pilzgang war, desto mehr Spannung, Erfüllung, Belohnung verspricht der nächste." (Hans Helmut Hillrichs: Pilze sammeln)


    Pilzmärchen

  • Außerdem kann man Beratungsgespräche so steuern, dass man gar nicht in die Lage kommt den Pilz ggf. freizugeben. :)

    Soso... kannst du das etwas näher erläutern?

    Bin zwar nicht der Angesprochene, aber natürlich geht das.


    ZB die Leute auf den Quasi nicht vorhandenen Genusswert aufmerksam machen - gut möglich dass sie den Korb dan gar nicht mehr essen wollen, ohne dass man ihnen dezidiert davon abraten muss.


    LG

  • Hallo,


    da hat doch meine Frage zu einer lebhaften Diskussion geführt; danke.


    Ich bin der Meinung, das meine beiden Antworten in ersten Beitrag als richtig anerkannt werden würden, wenn ich meine Entscheidung plausibel begründe.

    Aus den in Antwort 2 genannten Gründen werde ich diese Pilze nicht freigeben.


    Hey kurze Off-topic Frage vom Neuling,

    wieso wird denn der Schwefelporling in der englischsprachigen Welt als "Chicken of the woods" gesucht und geschätzt und bei uns uneinheitlich bewertet?


    ...

    Ich durfte den Schwefelporling als junges Exemplar finden. Die Zubereitung erfolgte in unterschiedlicher Art. Wenn das irgendwer mit Hühnerfleisch vergleicht, dann hat er noch nie Huhn gegessen. Mir persönlich schmeckt dieser Pilz überhaupt nicht. Schade um den Aufwand der Zubereitung. Mein Testexemplar wuchs an Buche.


    Bei der Unverträglichkeit geht es sicherlich auch um den Baum, an welchen er wächst. Hier z. B. giftige Robinien.

    Und wenn der Pilz im Korb liegt, woher soll ich als PSV wissen, an welchem Baum der Pilz wuchs. Auf Aussagen des Sammlers kann ich mich da nicht verlassen.


    Dank & Gruß,

    Steffen

  • ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) :P Hi,


    wir haben sehr um den zufallsbedingten Fragengenerator gekämpft. Multiple Choice-Fragen sind damit nicht abbildbar.

    Hallo Stefan,


    Bin mit nicht sicher, ob ihr da jetzt glücklich oder unglücklich drüber seid, dass keine multiple choice -Fragen möglich sind. Ich bin's.

    Habe noch nirgends erlebt, dass die Einführung von multiple choice das Niveau nicht wesentlich gesenkt hätte - die Versuchung ist einfach zu groß, dann einfach zum Fragenkatalog die korrekten Antworten auswendig zu lernen.

    Gedanken zu der Antwort müsste man sich keine mehr machen, und Diskussionen wie diese hier erübrigten sich dann auch.


    Die Objektivität in allen Ehren, aber letztlich geht es doch bei der PSV-Prüfung darum, die Eignung des Geprüften zum PSV, und nicht dessen Kurzzeitgedächtnis, festzustellen.


    Und das kann man mit offenen Fragen besser als mit multiple choice erreichen.


    Konkret zielt die Frage hier doch darauf ab, das Wissen des Prüflings über Samtfußkremplinge zu testen, und zu prüfen, ob der Prüfling zu einer sinnvollen Empfehlung kommt und diese auch haltbar verargumentieren kann. Wohin die Empfehlung dann letztlich geht, eher zu essbar, oder eher nicht, würde ich hier als eher nebensächlich ansehen. Viel ist eben nicht so klar wie der Speisewert einer Galerina marginata, und lässt sich entsprechend nicht in multiple choice pressen.


    Natürlich gibt's bei so einem großen Fragenkatalog sicher auch die ein oder andere fragwürdige ;) Frage.

    Ich denke aber, dass ihr großartige Arbeit leistet, viel besser jedenfalls, als deine Entschuldigungstiraden hier vermuten lassen.


    Vielen Dank für dein Engagement und gute Besserung!


    Michael


    PS: Ich bin kein PSV.

  • Naja, das setzt ja voraus, dass dir als PSV die Absicht des Ratsuchenden sicher bekannt ist. Vielleicht kommt er ja mit der Prämisse in die Beratung, dass er alles in seinem Korb essen will und geht davon aus, dass du das auch denkst. Mit anderen Worten: Die Besprechung eines Fruchtkörpers endet ja nicht zwangsläufig mit der Aussage: „Danke für die Beratung. Ich kündige hiermit an, dass ich einen Verzehr beabsichtige.“ Die Pilzberatung sollte meines Erachtens nach immer davon ausgehen, dass eine Verzehrbsicht besteht (außer es wird das Gegenteil angekündigt).

  • Hi,


    Ich hab für mich die Frage auch beantwortet. "Den großen Korb" interpretiere ich (natürlich) als vollgepackt bis über den Rand mit Samtfußkremplingen


    Also kann man hier schon mal auf zwei Dinge hinweisen. Die Sammelbeschränkung und auf die Gefahr durch übermäßigen Verzehr.


    Die Art ist auf der Liste mit uneinheitlich beurteiltem Speisewert, da individuelle Unverträglichkeiten möglich sind.

    Einige dieser Arten könnte man freigeben, aber nur mit warnendem Hinweis. Jetzt kann ich mir vorstellen: beantwortet man die Frage ohne diesen Hinweis wäre die Antwort ungenügend wie bei Steffen im Eingangsposting bei Antwort 1, da die Unverträglichkeit nicht von der Zubereitung abhängt.


    Navajoa

    zu Antwort 2:

    dann antwortet die Person. "Ich hab' bei youtube ein Video von Snokri, einem PSV, gesehen wie er diese Art zu einem vegetarischem Wurstsalat zubereitet und möchte das ausprobieren. Ob das dann schmeckt möchte ich gern selbst herausfinden."


    Ich persönlich fände so deine Begründung recht schwach warum die Art nicht gegessen werden sollte. Hier wäre der wesentliche Grund der Ablehnung die mögliche Unverträglichkeit und Geschmacksfragen nebensächlich. Und der Aufwand bei der Zubereitung ist kein Argument.



    Kleine Nebenstory:

    Ich habe mal bei einer Pilzwanderung durch einen botanischen Garten teilgenommen. An einem Baum wuchsen unter anderem Honiggelbe Hallimasche und ein Teilnehmer fragte ob die Art essbar sei. Der PSV bejahte nur und wollte gerade noch auf eine andere Art zu sprechen kommen.

    Recht verdutzt wurde er dann von einer weiteren Teilnehmerin unterbrochen, die auf ihre persönlichen sehr negativen Erfahrung mit Hallimasch aufmerksam machte und in ihrem Gesicht war auch ihre Erinnerung an diese Pilzvergiftung deutlich abzulesen und dass man unbedingt darauf hinweisen sollte.


    Lieben gruß,

    Lukas