Bestimmungshilfe. Pilz von Pferdeweide.

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 1.612 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Potpourri.

  • Das ist ein Düngerling, vermutlich der Behangene (Panaeolus papilonaceus). Man sieht z.T. noch Velumreste am Hutrand.

    LG, Nobi


    PS. Experimentieren würde ich mit dem nicht!

    Hier geht es zu meinen Themen.

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Chips: 72

  • Würde auch sagen das ist ein Düngerling.


    Also sowas in die Richtung Glocken- oder Behangener Düngerling.


    Das ist ein recht häufiger Pilz der zur Gattung Paneolus gehört. Pan das ist lateinisch und bedeutet soviel wie "gesamt oder alles". Also das bedeutet in dem Fall das dies ein Pilz ist der weltweit auftritt.



    Nix für ungut und möchte dir da auch nichts unterstellen. ;)


    Also nicht das du dich angegriffen fühlst.


    Aber solltest du vorhaben dich mit dem Pilz berauschen zu wollen. Dann wirst du wohl aller Wahrscheinlichkeit nach eher enttäuscht sein. Denn dieser Pilz enthält nur minimal bis gar keine psychoaktiven Wirkstoffe.


    Außerdem solltest du dich im Zweifelsfall über die rechtliche Situation in deinem Land schlau machen.



    Wer nämlich Konsumempfehlungen abgibt macht sich auch strafbar. Das bedeutet bspw. wer sagt so und so musst du den Pilz nehmen oder bloß keinen Alkohol dazu trinken... what ever. Macht sich strafbar.


    Auch bspw. das bloße Vorhaben solche Pilze zu sammeln, zu trocken und anschließend zu konsumieren. Ist schon eine Straftat oder um es im Beamtendeutsch zu sagen. Es wird hier der Tatbestand einer Straftat verwirklicht.


    (Also das bedeutet du musst noch nicht mal welche finden.)


    Grundsätzlich hast du das Recht zu schweigen. Also du musst dich nicht selbst belasten. Denn alles was du sagst kann und wird gegen dich verwendet werden. Am besten du suchst dir dann einen Anwalt. Das ist auch ganz wichtig. Denn auch Täter haben Rechte und solange man nicht verurteilt ist. Ist man erstmal als unschuldig anzusehen.


    In dem Falle hilft auch Unwissen vor Strafe nicht. Wenn dieser Pilz bspw. auf deinem Grundstück wächst. Weil alles was dort ist, (Pilze zählen rechtlich als Pflanzen) gehört dir. Du kannst ihnen aber das wachsen ja nicht verbieten.


    Aber indem Moment wo du so einen Pilz pflückst und ihn bspw. trocknest. Also konsumvorbereitende Handlungen tätigst. Machst du dich strafbar. Weil du dann nämlich im Besitz einer nach dem BtMG verbotenen Substanz bist.



    Edit.


    Das bedeutet konkret:


    Solltest du bspw. zu deinem Kollegen sagen:


    „Ey, ich geh' jetzt mal nach draußen ein paar Psychopilze sammeln."


    Dann machst du dich auch strafbar. Weil das ja eine konsumvorbereitende Handlung ist. Auch wenn das nur ein "Scherz" gewesen sein sollte. Das wäre dann das: Vortäuschen einer Straftat.


    Das ist die eine Seite der Medaille. Aber da kann ich dir auch Entwarnung geben.


    Die andere ist das sog. Opportunitätsprinzip. Also es ist grundsätzlich so das ein Polizist jeder Straftat von der Kenntnis erlangt nachgehen muss. Sonst macht er sich selber strafbar. Wenn es sich hierbei allerdings nur um Glockendüngerlinge handelt. Wo unklar ist ob diese überhaupt verbotene Substanzen enthalten.


    Ist das eben so gering das es den Aufwand nicht wert ist. Also konkret gesagt. Der Wachtmeister hat wichtigeres zu tun.


    Zweitens ist es eine Straftat und eine solche bedarf, im Gegensatz zur Ordnungswidrigkeit, grundsätzlich einer gerichtlichen Verhandlung. Wenn das dann aber irgendwann nach 1-2 Jahren beim Richter auf den Tisch landet. Wird er wahrscheinlich eh' sagen. Einen Prozess wegen 0,1 Gramm trockenen Glockendüngerling fange ich nicht an.


    Konsequenz: Die Anklage wird fallengelassen.

  • brrrr ...


    pan- (παν-) ist griechisch. Oder polnisch pan "der Herr", auch als Anrede für den Herrn "Sie". Oder ... Das hat aber alles nichts mit dem Pilz zu tun.


    Paneolus ist eine taxonomische Neubildung auf der Basis des Lateinischen, referierend lat. panus "Hirse, hirseartiger Blütenstand, Büschel" nach dem Auftreten in Clustern. Ähnlich Panellus.


    LG, Bernd

  • Da wüsste ich mal gerne woher du das weißt?


    Also eine Quellenangabe, bräuchte ich.



    Laut dieser Website bedeutet es folgendes:


    Zitat

    icon_description@3x.png

    Beschreibung

    Viele Arten der düngerlinge-Gattung sind giftig oder stehen unter Verdacht, giftig zu sein. Der lateinische Name Panaeolus stammt aus dem Griechischen und bedeutet "farbenfroh", was ein Hinweis auf die Kiemen der Pilzköpfe ist, die bei der Reifung ein Fleckenmuster hervorbringen. icon_detail_info@2x.png

    Quelle: Düngerlinge (Panaeolus) - Picture Mushroom



    Wegen der rechtlichen Sache. Also das ist zumindest so weit ich weiß in Deutschland so. So wie ich es verstanden habe.


    Grundsätzlich hat jeder der einer Straftat beschuldigt wird die Pflicht zur Gerichtsverhandlung zu erscheinen. Außer es gibt wirklich triftige Gründe. Aber man hat nicht nur die Pflicht zur Verhandlung zu erscheinen. Sondern man hat auch das Recht auf eine Verhandlung!


    Das ist auch ganz wichtig. Sonst könnte man ja auch im "Mittelalter" leben.


    Wo man allerdings nicht erscheinen muss. Das ist bei der Vernehmung. Kann einem als Beschuldigter in 99% der Fälle auch kein Vorteil draus entstehen. Selbst wenn an den Vorwürfen nichts dran sein sollte.


    Streng genommen ist es auch so. Das man nicht für den Besitz von bspw. Glockendüngerlingen bestraft wird. Insofern sie denn Wirkstoff enthalten. Sondern für den darin enthaltenen Wirkstoff bzw. die Wirkstoffe.


    Diese müssen im BtMG-Register gelistet sein. Das wird dann in einem Labor mittels chemischen Verfahren gemessen. Für den ein oder anderen vllt. sogar ganz interessant. Schließlich erfährt er jetzt endlich mal wieviel Wirkstoff da überhaupt drin ist. Das bewegt sich bei so kleineren Mengen dann irgendwo im Mikrogramm-Bereich.


    Aber denke das es auch da einen Ermessensspielraum gibt. Weil die gehen von den Ergebnissen einer Stichprobe aus. Was dann auf die Gesamtmenge an Material hochgerechnet wird.


    So können ja bspw. im Stiel weniger Wirkstoffe vorhanden sein als bspw. im Hut.



    Beispiel:


    Im Labor wird 1 Gramm getrocknete Psychopilze untersucht. Diese enthalten eine Menge laut Hochrechnung von 1% Wirkstoff. Das bedeutet der Beschuldigte wird dann angeklagt wegen des Besitzes von 0,01 Gramm Wirkstoff.



    Das ist also i.d.R. völlig "bedeutungslos". Kommt aber auch auf das jeweilige Bundesland drauf an bzw. auf die Region und den jeweiligen Richter. Auch darauf wer man ist. Ist man bspw. im medizinischen Bereich tätig oder als Lehrkraft. Also in einem Bereich wo man Vorbildfunktion hat bzw. haben sollte.


    Bzw. vllt. beim Militär oder gar selber bei der Polizei oder der Justiz?



    Nochmal eine andere Sache ist das bspw. bei Glaubensgemeinschaften. Wie der Kirche. Weil die eben nochmal ihr eigenes Rechtssystem haben. Aber das würde jetzt hier wohl den Rahmen sprengen.


    Wenn ihr da anderer Meinung seid oder andere Erkenntnisse habt. Bzw. einen anderen Wissenstand... bitte gerne.


    Gesetze können sich ja auch ändern. Da muss man immer up to date bleiben.


    Schlussendlich bleibt da... wie immer... ein gewisser Interpretations- bzw. Ermessensspielraum.



    Wie das aber bei anderen Stoffen... also Giftstoffen ist. Das weiß ich auch nicht so genau. Darf man bspw. einen Grünen Knollenblätterpilz mit Nachhause nehmen?


    Oder ist das verboten. Weil da Giftstoffe drin sind die mal als normaler Bürger nicht haben darf?


    Kann ich jetzt so auch nicht sagen.

  • Vielleicht überlässt man das auch einfach jemandem der Ahnung von griechisch hat. Ich habe null Ahnung von griechisch. Aber ich wage trotzdem die Vermutung dass 'farbenfroh' auch nicht gerade eine glückliche Übersetzung ist;) Der Ausdruck 'Kiemen' auf der Seite ist vielleicht auch ein Ausdruck für die Sorgfalt die dort aufgebracht wurde...

    ...mit wem führst du eigentlich diese juristische 'Diskussion'? :/

  • Schätze mal mit "Kiemen" sind die Riffelmuster am unteren Hutrand gemeint.


    Ja, das ist eben die Schwierigkeit bei Übersetzungen. Teilweise schleicht sich sowas einfach so ein.


    Wo bspw. kruenta das mit dem polnischen erwähnt hat. Da gibt es ja auch das bekannte Lied: Theo wir fahr'n nach Lodz. Ausgesprochen wie Lotsch.


    Eig. wird es aber Wotsch ausgesprochen. Denn das L mit Schrägstrich durch wird eher wie ein W ausgesprochen. Vergleichbar etwas mit dem englischen Weekend. Während das o mit dem Oberstrich wie ou ausgesprochen wird. Das s mit dem Strich oben drüber wie sz.


    Aber das hat sich eben so eingebürgert. ;)



    Paneolus selber ist aber meine ich ein lateinisches Wort. Griechisch wäre es: Panaiolos. Teilweise ist das etwas irre führend. Weil wenn in älteren Quellen bspw. von farbig die Rede ist. Dann meint man damit schwärze bzw. Schwarz.


    Im Lateinischen gibt es eine Lautverschiebung bspw. von los zu lus, von ai zu eo.


    Schlussendlich interessiert das aber außerhalb der westlichen Welt sowieso kaum jemanden. Englisch ist da eig. wichtiger. Wenn die alten Griechen bspw. von der Welt sprachen. Dann meinten sie die ihnen damals bekannte Welt. Also Europa und die Region um das Mittelmeer herum und eben den nahen Osten. Griechisch war damals Welt- bzw. Handelssprache. Vergleichbar mit dem heutigen Englisch.


    Wichtig beim griechisch ist meine ich auch. Die richtige Aussprache. Also alles muss auf einer Welle gesprochen werden. Keine Silbe darf vor der anderen betont werden. Das würde sonst "barbarisch" bzw. abgehackt klingen. Bei den Lateinern ist das etwas anders.


    Hier steht:


    Zitat

    LEXIKON DER BIOLOGIE

    Panaeolus

    Panaeolus m [von griech. panaiolos = schimmernd], Gattung der Tintlingsartigen Pilze.

    Quelle: Panaeolus - Lexikon der Biologie (spektrum.de)


    Wegen der "juristischen" Diskussion. Dachte vllt. interessiert es jemanden?


    Finde das halt eben ganz interessant. Inwiefern man als Ottonormal-Bürger Gefahr läuft sich strafbar zu machen. Wenn man solche Pilze mit nach Hause nimmt.

  • Hallo zusammen,


    Ich finde die Diskussion über Strafbarkeit, die hier immer wieder aufkeimt, wann immer jemand etwas über einen Pilz wissen will, der womöglich Ähnlichkeit zu psychoaktiven Arten hat, etwas, sagen wir, amüsant. Mir kommt vor, als ob getan wird, als ob der User ein Verbrechen plane, alle möglichen Paragrafen werden zitiert, Themen sofort geschlossen usw.

    Natürlich kann ich nachvollziehen, dass man sich als Forumsbetreiber rechtlich schadlos halten möchte und auch nicht unbedingt mit Psilocybe-Anfragen überschwemmt werden möchte und die Diskussion sich dann nur noch um Drogen dreht.


    Für mich sind "Magic Mushrooms" genauso spannender Teil der Pilzwelt wie essbare, unscheinbare, oder tödlich giftige Arten.

    Klar gibt es viele die einfach nur einen Rausch wollen und sich nicht für die Mykologie interessieren. Aber das ist doch eigentlich nichts anderes wie die ganzen "Essbar oder ab in die Tonne?" Anfragen, die auch hier immer wieder mal auftauchen, auf Facebook sowieso.

    Gleichzeitig gibt es aber auch hervorragende Mykologen (Alan Rockefeller möchte ich hier nennen) die gegenüber Psilocybe sehr aufgeschlossen sind, diese Gattung bearbeiten, Aufklärung leisten in Foren usw.


    Ich finde es halt vom Wertekompass her ziemlich seltsam, dass es rechtlich OK ist, wenn ich mich mit Stechapfel, Tollkirsche oder sowas berauschen will, obwohl das weitaus riskanter bzw. lebensgefährlich wäre. Selbst wenn ich Grüne Knollis sammeln würde, um mir selbst das Leben zu nehmen, wäre das wohl nicht strafbar. Alkohol trinken kann ich auch soviel ich will, obwohl viele Gewalttaten, vorzeitige Todesfälle und Belastung des Gesundheitssystems damit in Verbindung stehen. Aber Psilocybin-haltige Pilze sind gleichzeitig absolutes Tabu über das man kaum reden darf.


    Ich komme aus Österreich und die Rechtslage bezüglich dieser Pilze ist hier wohl etwas liberaler als in Deutschland, der Anbau, Verkauf und das Überlassen an andere sind auch strafbar, ich selbst dürfte sie wohl aber in der Wildnis sammeln und auch konsumieren.

    Ich persönlich konsumiere übrigens fast nie Alkohol und auch sonst keine Drogen. Psilocybin habe ich nie konsumiert und habe das auch nicht vor in nächster Zeit.


    Soweit so gut, ich wollte hier einfach mal meinen "Senf dazugeben" weil mich die Reaktionen öfters ein wenig irritiert haben :) Es versteht sich von selbst, dass ich niemanden zu strafbaren Handlungen auffordern/ermuntern möchte. Ich finde nur, man darf und soll über Psilocybe ungezwungen sich unterhalten dürfen wie über andere Rauschmittel auch.


    LG Hugo

  • Ja, stimme ich dir grundsätzlich zu.


    Habe bspw. mal was zu sog. "Cluster-Kopfschmerzen" gelesen. Da ging es um einen Menschen der hier in Deutschland lebt und darunter leidet. Hat in vielen Jahren alles Mögliche ausprobiert aber nichts hat ihm geholfen.


    Dann bekam er einen Geheimtipp. Er solle mal solche Pilze in den Niederlanden probieren. Aber eben nur geringe Dosen. So um die 0,2 - 0,3 Gramm. Er sagte es habe ihm "sofort" geholfen. Keine weiteren Attacken mehr.


    Seitdem nimmt er jeden Monat so eine Dosis von wie gesagt ca. 0,2 - 0,3 Gramm und das hilft ihm.



    Aber wo wir bei dem Thema Rechtssystem wären. Das Forum als solches ist natürlich auch quasi ein Rechtssystem für sich. Wenn das von Seiten der Forumsbetreiber nicht erwünscht ist. Dann muss ich das eben akzeptieren. Kann es auch nachvollziehen.


    Weil es eben viele Leute gibt die das Thema nicht ernst nehmen oder aber man eben das Gefühl hat dadurch in eine Ecke gedrängt zu werden.



    Ja, wo du das sagst mit der Tollkirsche. Kann mich erinnern damals im Kindergarten da waren wir manchmal draußen spielen. Da wuchs irgendwie so ein Baum. Dann haben sich irgendwelche "besorgten Eltern" furchtbar aufgeregt. Meinten das sei eine Tollkirsche.


    Der Name ist halt etwas irreführend. Weil bei Kirsche denkt man ja an einen Baum. Hatte ja damals auch keine Ahnung. Naja, jedenfalls wurde das immer wieder diskutiert. Dies sei eine Tollkirsche.


    Aber die Tollkirsche ist ja eben ein Strauch. Hat aber alles nichts gebracht. Man war eben der festen Überzeugung dies sei eine Tollkirsche.



    Kenne mich mit der Rechtslage in Österreich nicht aus. Aber in Deutschland wäre es glaube so. Das auch wenn der Pilz frisch ist. Man dann ja trotzdem verbotene Substanzen in Besitz bringt. Bin mir aber nicht sicher.



    Neulich habe ich ja einen Gallenröhrling kurz probiert. Weil ich mir unsicher war. Dieser enthält ja auch Bufotenin. Ein Stoff der ähnlich wie LSD wirken soll. Aber nicht als verbotene Substanz gelistet ist. Also legal.


    Gibt ja solche Leute die lecken diese Aga-Kröten. Weil das da ja auch drin ist. Unsere heimischen Kröten enthalten das aber auch.


    Meine Oma sagte mal sie ist als Kind mal mit Kröten baden gegangen. In geringen Dosen soll das ja das Immunsystem stärken.


    Also möchte jetzt nicht bestreiten dass das so ist. Aber es auch nicht garantieren. Sie hatte mir das nur mal erzählt.



    Edit.


    Achso. Wenn das jetzt zu weit weg vom ursprünglichen Thema ist. Dann bitte die Diskussion verschieben oder einen neuen Thread aufmachen.

  • Wie man sich so an einem Behangenem Düngerling aufreiben und sich im Rechtssystem unserers „Rechtsstaates“ aufreiben kann ist mir schleierhaft. 🙈

    Eines jedoch ist gewiss: Mir schreibt weder jemand vor was ich in meiner Natur sammeln darf, noch was ich mir in den Mund stopfe 🤷‍♂️