kleines Pilzrätsel

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 3.777 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von digitalray.

  • Hallo digitalray 1
    Die sind ja gegenüber den gestern von Dir eingestellten nicht wiederzuerkennen ,wieviel Zeit mustest Du denn für die Putzarbeit aufwenden ?
    Gruss Harry

    Essensfreigaben gibts nur beim Pilzsachverständigen vor Ort

    Chipcounter : 115

  • die frage ist euch anscheinend wichtiger ;)


    wie gemein... ehrlich gesagt ich hab mich um 11 uhr abends noch hingesetzt und bis 2 uhr nachts alles gesäubert und kleingeschnipselt. nie mehr.


    heute werde ich ein messer mitnehmen in den wald.


    übrigens habe ich nur die jungen pilze verwendet, alles was eine hutgröße über 5 cm hatte, habe ich dann entsorgt. und die parasole nicht gegessen, ich werde beim nächsten mal darauf achten nur junge komplett aufgegangene hüte mitzunehmen.


  • :)


    na, wer errät, um welche Pilze es sich handelt:


    - Ich nicht, da du m.E. auf keinem Bild "sortenreine Arten" zeigst und es mir zu mühsam ist jedes "Schnipsel" zu bewerten.


    - Was mir beim flüchtigen Scannen deiner vorgestellten Bildern aufgefallen ist:


    ---> Du zeigst hier erstaunlich viele Fruchtkörper einer auf jeder mir bekannten "Roten Liste" und sogar in der "Bundesartenschutzverordnung" (0hne Zusatz "Entnahme in geringen Mengen für den eigenen Gebrauch zulässig) geführten Art. X(


    ===> Eigentlich schade, dass eine derartige Ignoranz der Rechtslage (die übrigens auch für BAYERN gilt) nur selten geahndet wird.


    ---> Und auf dem letzten Bild (links) scheinst du einen "Pfefferersatz" zu zeigen?


    Grüße
    Gerd

  • Guten Morgen Gerd,



    du als Pilzexperte warst natürlich nicht angesprochen, eigentlich war es eher ein nett gemeinter Post, um die getrockneten Pilze zu zeigen.


    Da ich wirklich nur die üblichen verdächtigen ausgelegt habe, dachte ich, dass es evtl. jemandem ein wenig Freude machen könnte, sich darin zu versuchen, diese zu erkennen, da man schon deutliche Unterschiede erkennen kann.



    Ich weiss auch leider nicht, auf welche Pilzart der roten Liste du anspielst und würde das natürlich gerne wissen.


    Das pfeffrige im letzten Bild hat dein Expertensinn trotzdem richtig erkannt.


    vg,


    Ralph[hr]
    also ich habe mich wirklich nochmal bemüht und das bundesartenschutzgesetz herausgesucht und kann keine verstöße finden. kläre mich doch bitte auf gerd, und bitte in freundlichem ton, denn ich will wirklich keine arten sterben lassen.


    -----


    Gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 2 und 4 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)
    ist es verboten, wildlebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder
    ihre Teile oder Entwicklungsformen abzuschneiden, abzupflücken, aus- oder
    abzureißen, auszugraben, zu beschädigen oder zu vernichten. Ebenso ist es
    verboten, Standorte wild lebender Pflanzen der streng geschützten Arten durch
    Aufsuchen, Fotografieren oder Filmen der Pflanzen oder ähnliche Handlungen
    zu beeinträchtigen oder zu zerstören.
    Zu den besonders geschützten Arten gehören:
    Deutsche Bezeichnung Lateinischer Name
    Schaf-Porling, Semmel-Porling
    alle heimischen Arten
    Albatrellus spp.
    Kaiserling Amanita caesarea
    Weisser Bronze-Röhrling Boletus aereus
    Gelber Bronze-Röhrling Boletus appendiculatus
    Steinpilz Boletus edulis
    Sommer-Röhrling Boletus fechtneri
    Echter Königs-Röhrling Boletus regius
    Blauender Königs-Röhrling Boletus speciosus
    Pfifferling
    alle heimischen Arten
    Cantharellus spp.
    Schweinsohr Gomphus clavatus
    Erlen-Grübling Gyrodon lividus
    Saftling
    alle heimischen Arten
    Hygrocybe spp.
    März-Schneckling Hygrophorus marzuolus
    Brätling Lactarius volemus
    Birkenpilz und Rotkappe
    alle heimischen Arten
    Leccinum spp.
    Morchel
    alle heimischen Arten
    Morchella spp.
    Grünling Tricholoma flavovirens
    Trüffel
    alle heimischen Arten
    Tuber spp.


    § 2
    Ausnahmen
    (1) Die Verbote des § 42 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes
    gelten nicht für Pilze der nachstehend aufgeführten Arten, soweit sie in geringen Mengen
    für den eigenen Bedarf der Natur entnommen werden:
    Boletus edulis Steinpilz
    Cantharellus spp. Pfifferling - alle heimischen Arten
    Gomphus clavatus Schweinsohr
    Lactarius volemus Brätling
    Leccinum spp. Birkenpilz und Rotkappe - alle heimischen Arten
    Morchella spp. Morchel - alle heimischen Arten[hr]
    ich löse damit das rätsel auf, die gezeigten arten sind:


    Marone (Boletus badius, syn. Xerocomus badius)
    Steinpilz
    flockenstieliger Hexenröhrling
    Pfefferröhrling (Suillus piperatus, Boletus piperatus)



    Der Steinpilz gehört zu den Ausnahmen, die Marone taucht gar nicht auf, lediglich der glattstielige Hexenröhrling steht in der roten Liste (den ich nicht gefunden habe), den Pfefferröhrling (der zu den Filzröhrlingen gehört) kann ich auch nicht finden.


    die rote Liste ist hier zu finden: Rote_Liste_Pilze.pdf


    Ich weise hiermit also jegliche Anschuldigung gegen geltendes Recht zu verstoßen von mir und finde es eigentlich auch eine Frechheit, noch dazu in dieser Wortwahl "Eigentlich schade, dass eine derartige Ignoranz der Rechtslage (die übrigens auch für BAYERN gilt) nur selten geahndet wird." darauf angesprochen zu werden.


    Gerd, du unterstellst persönlich gleich schonmal Absicht und würdest am liebsten Geldstrafen oder sonstiges sehen.


    Du kennst mich überhaupt nicht.


    Ich mache mir selber oft Sorgen, dass die Pilzfauna verloren gehen wird mit den nächsten Generationen, vor allem wegen fehlendem Umweltschutz.


  • - Die von dir genannten Arten habe ich auch erkannt.


    ---> Aber zusätzlich noch einige der Fragmente als "Boletus aereus" (Schwarzhütiger Steinpilz) bewertet.


    Tut mir leid, dass ich dir da zu nahe getreten bin.


    Schönes Wochenende
    Gerd

  • Ich muss mich doch etwas wundern, dass Gerd, den ich hier als sehr vorsichtigen "Bestimmer" kenne und schätze, auf Grund dieser Bildern glaubte, einen "Boletus aereus" (Schwarzhütiger Steinpilz) identifizieren zu können und dann auch gleich entsprechende Vorwürfe in den Raum gestellt hat.


    Ich denke auch, dass es grad bei der genannten Spezies sehr leicht vorkommen kann, ein Exemplar unwissentlich mit "normalen" Steinpilzen zu sammeln und sich gar nicht bewusst ist, dass man da eine "geschützte Art" mitnimmt. Wer weiß, wie oft das vielen von uns (auch mir) schon passiert ist.

  • ich habe eigentlich keine lust mehr hier in dem thread noch weiter zu antworten, ich wollte nur noch das fundbild, mit "allen" steinpilzen, die ich gefunden habe anfügen, um aufzuzeigen, dass absolut KEIN dunkelhütiger steinpilz dabei war. Das Foto habe ich abends im Dunkeln gemacht, deswegen erscheint der ältere Pilz in der Mitte seitlich etwas dunkler.



    "Der Bronzeröhrling bevorzugt in Deutschland wärmebegünstigte Eichen-Hainbuchen-Mischwälder, bodensaure Eichenwälder und Buchenwälder."


    Ich war lediglich im Nadelwald unterwegs.



    Auch wenn einer dabei gewesen wäre, darf ich aus dem Buch "Pilze Pilze - eßbar und gifitg" zitieren: "Der schwarzhütige Steinpilz gilt geschmacklich als der beste Steinpilz unter Pilzsammlern".


    Wer kommt darauf, dass genau diese Art bedroht ist ?


    dazu steht sie nicht einmal im Bundesartenschutzgesetz als "besonders schützenswert".


    Hier zum Vergleich das Foto eines schwarzhütigen Steinpilzes (von Wikipedia)


    Bronze_Roehrling.jpg


    Angeblich soll er laut Webseiten im Bundesartenschutzgesetz als "Bronzeröhrling" drin stehen. Ich konnte dazu nichts finden.
    Der "Gelbe Bronze-Röhrling" Boletus appendiculatus steht drin, aber kein Boletus aerus.



    Ich finde es ja super, dass Gerd darauf aufmerksam macht, aber ich bekomme von Gerd öfters mal den Eindruck, dass er trotz seines Humors und exakten Wissens ab und zu eine sehr eigenwillige Art hat, mit anderen Menschen umzugehen, die ihn sogar respektieren und nichts böses im Sinn haben.


    Gerd, vielleicht ist das hier mal eine Gelegenheit dich auch darauf hinweisen zu dürfen.


    Dein Expertenwissen bleibt trotzdem unangefochten. Nur die Wortwahl und persönliche Abwertung anderer solltest du einmal überdenken.


    vg,
    Ralph