Nach Wasserschaden wachsen Pilze in der Küche

Es gibt 2 Antworten in diesem Thema, welches 868 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Oehrling.

  • Hallo Larissa,


    in deinem Fall liegen die wahren Probleme ganz woanders. Die fotografierten Pilze sind das kleinste Problem, die sind höchstwahrscheinlich nicht gesundheitsschädlich, es könnten Mauerbecherlinge aus der Gattung Peziza sein. Mit dem Schimmel im Badezimmer sieht es da schon anders aus, das ist stark allergen.


    Wichtige Frage: ist deine Wohnung eine Miet- oder eine Eigentumswohnung?


    Falls Mietwohnung, bist du, wenn du den Wasserschaden nicht verursacht hast, mietminderungsberechtigt. Der Vermieter trägt in diesem Fall die Gefahr für den Zustand der Wohnung und müsste sich das ausgefallene Mietgeld vom Schädiger (hier nach deiner Aussage die Nachbarn) wieder holen. Ich schätze, die Mietminderung dürfte so um die 30 - 40 % der Kaltmiete betragen, das überweist du einfach an den Vermieter weniger, und zwar so lange, wie der Schaden fortbesteht. Dann kommt der Vermieter bzw. sein Hausverwalter vermutlich ruckzuck in die Gänge. Die Mietminderung brauchst du dem Vermieter nur kurz schriftlich ankündigen, per Handyanruf geht das wegen Beweiszweck nicht. Motzt er wegen der Mietminderung rum, zeigst du ihm einfach den Wasserschaden. Schon die Maimiete könntest du mindern. Geh mal zu einem Mieterverein, die können dir genauer sagen, was du zu tun hast, und wieviel % du mindern kannst, da gibt es Gerichtsurteile, die die kennen. Die haben auch Adressen von Anwälten.


    Falls Eigentumswohnung, geht das nicht so leicht. Als erstes brauchst du einen Anwalt, der deinem Hausverwalter und deinem Nachbarn Feuer unterm Hintern macht. Dann muss ein Gutachter beauftragt werden, der die Schadensursache feststellt, sprich wo genau das Wasser in der Mauer herkommt. Ist auf diese Weise ein Schädiger festgestellt (so wie es aussieht sitzt der Schädiger über deiner Wohnung, möglicherweise ist an seiner Dusche oder in seinem Bad eine Dichtung oder ein Wasserrohr defekt), muss der Gutachter die Schadenshöhe feststellen, und du müsstest dies dann beim Schädiger einklagen. Vielleicht geht es außergerichtlich, aber vielleicht auch nicht, und es käme dann zu einem Schadensersatzprozess.


    Wie du siehst, ist eigentlich ein Mieter-/Wohneigentümerforum die richtigere Adresse im Vergleich zum Pilzforum, da das Problem mit den Pilzen sehr peripher ist.


    Freundliche Grüße

    Oehrling

    PSVs dürfen weder über I-Net noch übers Telefon Pilze zum Essen freigeben - da musst du schon mit deinem Pilz zum lokalen PSV!

  • Vielen Dank für die Antwort! Die Schritte bezüglich der Hausverwaltung sind wir alle schon gegangen, wie gesagt, das läuft alles seit Monaten und ich bin auch im Mieterverein. Wenn ich hier im Forum falsch bin, dann entschuldige ich mich an dieser Stelle und werde den Beitrag wieder löschen. :)


    Liebe Grüße

  • Hallo Larissa,

    nein, löschen brauchst du das nicht. Wir haben hier alle paar Wochen solche oder ähnliche Anfragen, da ist es gut, wenn andere das lesen können. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass dein Problem nicht behoben ist, wenn du die genaue Pilzart kennst, sondern erst wenn die Mauer und die Decke trocken sind. Aber dass es eine Mietwohnung ist, ist schon mal gut, und ganz super ist es, dass du in einem Mieterverein bist. Die können dir einen Anwalt für wenig oder gar kein Geld beschaffen. Und wie gesagt bist du meiner unmaßgeblichen Meinung nach sofort mietminderungsberechtigt. Am besten morgen beim Mieterverein anrufen, den Fall schildern und dir Rechtsberatung holen.

    FG

    Oehrling

    PSVs dürfen weder über I-Net noch übers Telefon Pilze zum Essen freigeben - da musst du schon mit deinem Pilz zum lokalen PSV!