Maipilz?

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 1.818 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Oskar.

  • Sieht wohl danach aus. Die gelbe Varietät, sofern die Kamera die Farbe nicht verfälscht hat. Die finde ich bei mir auch am häufigsten.

    Die Maipilze erstaunen mich dieses Jahr. 2023 gab es pünktlich Anfang Mai einen Schub und dann war vorbei. 2024 ging es bei mir schon am 1. April los und mittlerweile sind einige Stellen im dritten Schub. Das scheint nun aber der letzte zu werden. Die FK werden immer weniger.

  • Hallo Mathias,

    Vielen Dank für dein Kommentar, darum geht es mir auch nicht. Die Gepflogenheiten sind mir auch bekannt, was ich nicht eindeutig bestimmen kann esse ich sowieso nicht. Essfreigaben erwarte ich hier auch nicht und würde ich auch nicht vertrauen, würde ich persönlich auch niemanden erteilen.

    Beste Grüße

    Heiko

  • Moin,

    leider sind die Bilder nicht optimal, man sieht die Details nicht sehr gut. 100% Bestimmung ist eine Sache für einen Pilzsachverständigen vor Ort, hier kannst du für deine Region suchen.

    Pilzsachverständige finden / DGfM

    In so einer Beratung kann dir die Art dann genau erklärt werden.

    Bitte keine unnötigen Risiken eingehen, daß ist es nicht wert.


    LG

    Daniel

  • Die Gepflogenheiten sind mir auch bekannt, was ich nicht eindeutig bestimmen kann esse ich sowieso nicht.

    Ja, aber wieso dann möglicherweise giftige Pilze, da dir nicht zu 100% sicher bekannt, in dieser Menge auf einem Schneidebrett, vermutlich in der Küche?

  • Hallo Mathias,

    Vielen Dank für dein Kommentar, darum geht es mir auch nicht.

    Hallo Heiko,

    abgeschnippelte, vorgeputzte Pilze auf einem Schneidebrett auf einer Küchenarbeitsfläche? Du musst zugeben, dass das sehr eindeutig aussieht ^^ .

    FG

    Oehrling

    PSVs dürfen weder über I-Net noch übers Telefon Pilze zum Essen freigeben - da musst du schon mit deinem Pilz zum lokalen PSV!

  • Dennoch war das eine Bestimmungsanfrage, die hier im Forum meines Wissens erlaubt ist (gibt jedenfalls einen Thread dafür). Deshalb: Es sind den Fotos nach zu urteilen wahrscheinlich Maipilze, danke für den vielsagenden Längsschnitt.


    Ich wurde übrigens an anderer Stelle über das Prinzip der Nicht-Online-Freigabe ausführlich belehrt, bloß weil ich darauf hinwies, dass es beim Maipilz besonders heikel ist. Nun, dieser Post zeigt, was ich damit meinte :) – ein aufgeschnittener Steinpilz in der Küche hätte mit Sicherheit nicht gleich drei warnende Antworten nach sich gezogen, sondern man wäre, trotz Schneidebrett, wohl eher bei der Sachfrage geblieben: Um welchen Pilz handelt es sich, den Bildern nach zu urteilen?

  • Hallo Pilzfreund,

    du hast in deinem Beitrag gesagt, welcher Pilz es ist, das Zusatzwort "wahrscheinlich" wird erfahrungsgemäß von Anfragern immer mal gern ignoriert. Ohne die Warnhinweise trügest du jetzt möglicherweise die Verantwortung für alles, was weiters passiert. Auf diese Weise behält Euti die Verantwortung bei sich.

    FG

    Oehrling

    PSVs dürfen weder über I-Net noch übers Telefon Pilze zum Essen freigeben - da musst du schon mit deinem Pilz zum lokalen PSV!

  • Und im Übrigen möchte ich bei dieser Gelegenheit mal darauf hinweisen, dass das Thema "Verzehrfreigabe" in diesem Forum m.E. viel zu unscharf gehandhabt wird. Was genau soll das nämlich sein? Wenn ein PSV auf eine Bestimmungsanfrage antwortet "Das da IST ein Pfifferling", dann kann man davon ausgehen, dass der Fragende den aufisst (nicht den PSV, sondern den Pfifferling). Ein nachgeschobenes "Keine Verzehrfreigabe" ändert daran nichts, sondern sagt erstmal nur aus: Falls Du verreckst, bin ichs nicht gewesen. Dagegen ist ja nichts zu sagen, es ist ja verständlich, dass man Online nicht irgendeine Verantwortung übernehmen will. Nur – den Fragesteller schützt das erstmal nicht. Falls man auch den Fragesteller schützen wollte, müsste man an anderer Stelle ansetzen, nämlich bei der Formulierung der Pilzbestimmung: Man dürfte nicht sagen "das IST ein Pfifferling", sondern nur: Auf dem Foto siehts aus wie einer, was es tatsächlich IST, wird Online nicht gesagt, das musst du selbst rausfinden. Wie gesagt eben nur, FALLS man auch den Fragesteller schützen wollte …


    Herzlichst, Pilzfreund77

  • Hallo Pilzfreund,

    du hast in deinem Beitrag gesagt, welcher Pilz es ist, das Zusatzwort "wahrscheinlich" wird erfahrungsgemäß von Anfragern immer mal gern ignoriert. Ohne die Warnhinweise trügest du jetzt möglicherweise die Verantwortung für alles, was weiters passiert. Auf diese Weise behält Euti die Verantwortung bei sich.

    FG

    Oehrling

    Hallo Oehrling, das sehe ich im Prinzip genauso (siehe Post oben, Du warst schneller als ich). Natürlich kann und sollte man bei heiklen Pilzen nochmal extra warnen. Aber der Knackpunkt ist trotzdem erstmal die Bestimmung bzw. die Formulierung der Aussage über die Art. Wenn das "wahrscheinlich" in meinem Satz ignoriert wird, dann ist auch meine Antwort so noch nicht korrekt. Aber dieses Problem ist genau der Punkt, auf den ich hinauswollte … entweder, man bestimmt, oder eben nicht, und wenn man bestimmt, dann wird das als Verzehrfreigabe gelesen – ich fänds daher richtiger, man bestimmt gar nicht abschließend, sondern sagt: In diese Richtung kannst du suchen …

  • Und im Übrigen möchte ich bei dieser Gelegenheit mal darauf hinweisen, dass das Thema "Verzehrfreigabe" in diesem Forum m.E. viel zu unscharf gehandhabt wird. Was genau soll das nämlich sein? Wenn ein PSV auf eine Bestimmungsanfrage antwortet "Das da IST ein Pfifferling", dann kann man davon ausgehen, dass der Fragende den aufisst (nicht den PSV, sondern den Pfifferling). Ein nachgeschobenes "Keine Verzehrfreigabe" ändert daran nichts, sondern sagt erstmal nur aus: Falls Du verreckst, bin ichs nicht gewesen. Dagegen ist ja nichts zu sagen, es ist ja verständlich, dass man Online nicht irgendeine Verantwortung übernehmen will. Nur – den Fragesteller schützt das erstmal nicht. Falls man auch den Fragesteller schützen wollte, müsste man an anderer Stelle ansetzen, nämlich bei der Formulierung der Pilzbestimmung: Man dürfte nicht sagen "das IST ein Pfifferling", sondern nur: Auf dem Foto siehts aus wie einer, was es tatsächlich IST, wird Online nicht gesagt, das musst du selbst rausfinden. Wie gesagt eben nur, FALLS man auch den Fragesteller schützen wollte …


    Herzlichst, Pilzfreund77


    Hallo Pilzfreund77,


    ich habe den Thread hier beobachtet und muss nun doch etwas loswerden.


    Wenn es um eine Bestimmungsanfrage zu einem Speisepilz geht, sollte als erstes der normale Menschenverstand greifen. Ich weiß…


    Ich kenne hier im Forum allerdings niemanden, der sich mit Pilzen gut auskennt, egal ob nun PSV oder nicht, und bei einer Bestimmungsanfrage zu einem Speisepilz sagt "das IST". Ich bin mir sicher, das diese User sich dessen sehr genau bewusst sind und aus diesem Grund andere Formulierungen benutzen.


    Wenn so eine Formulierung den Fragesteller bewegt, den Pilz zu verspeisen – siehe bitte den 2ten Satz.



    Was den Text in Signaturen in der Art "... keine Verzehrfreigabe..." betrifft, bin ich der Meinung, das man das weglassen kann. Besonders bei Usern, welche kein PSV sind.



    Viele Grüße,

    Steffen

  • entweder, man bestimmt, oder eben nicht, und wenn man bestimmt, dann wird das als Verzehrfreigabe gelesen – ich fänds daher richtiger, man bestimmt gar nicht abschließend

    Moin, es gibt hier im Forum so viele angenehme, freundliche Frauen und Männer, die bei der Bestimmung helfen. Dafür bin ich äußerst dankbar! Jeder User muss sein Gehirn einschalten und wissen, dass es selbst dafür verantwortlich ist, ob er einen Pilz isst oder nicht.

    Für diejenigen, die vergessen haben, das Hirn einzuschalten, steht dann zur Absicherung irgendwo im Post "Keine Verzehrfreigabe".

    Ich lerne bei jeder Bestimmung hier im Forum. Wenn da nur steht: "vergleiche mit ..." und ich den Pilz nicht kenne, dann ist dies für mich leider unbrauchbar.


    Dank an alle, die hier bestimmen.


    VG Oskar

    VG Oskar

    ______________________________________

    Wissen ist Macht, nichts wissen macht nichts.

  • ... möchte ich bei dieser Gelegenheit mal darauf hinweisen, dass das Thema "Verzehrfreigabe" in diesem Forum m.E. viel zu unscharf gehandhabt wird. Was genau soll das nämlich sein?

    Hallo Pilzfreund (und alle anderen die sich für diese Frage interessieren),


    mit einer sogenannten "Verzehrfreigabe" bekundet der Pilzsachverständige gegenüber einem Anfrager, dass er sich bei der angefragten Art so sicher ist, dass er die rechtliche Verantwortung dafür übernimmt, dass der Pilz ohne Probleme gegessen werden kann. Sie hat keinen spezialrechtlichen Charakter, sondern fällt in das allgemeine Haftungs- bzw. Schädigungsrecht. Wer eine "Verzehrfreigabe" erteilt, erklärt, dass er bereit ist, bei Irrtum eine entsprechende Schadensersatzklage gegen sich gelten zu lassen. Hierbei kommt es zum Konflikt zwischen dem allgemeinen Vertrauensschutz (da der "Freigebende" ja bekundet, geprüfter Pilzsachverständiger zu sein) und dem Prinzip der allgemeinen Vorsicht (wer ist denn das eigentlich, der mir die "Verzehrfreigabe" glaubt erteilen zu können? wie ist er bei der Pilzbestimmung methodisch vorgegangen? usw.). Strenggenommen müsste sich bei jeder Pilzberatung der Anfrager vergewissern, dass der Berater einen entsprechenden aktuellen Fachwissensstand hat, d. h. jeder Anfrager sollte sich erstmal den Ausweis des Beraters zeigen lassen, ob da auch alle Fortbildungen regelmäßig eingetragen sind. Macht aber auch in der Live-Beratung seltsamerweise keiner, da herrscht das Prinzip "wird schon gutgehen" in Kombination mit "kostet ja nix".


    Wird dagegen keine "Verzehrfreigabe" erteilt, bedeutet dies selbstverständlich kein rechtliches Verbot, den Pilz zu essen, nur erklärt der Pilzberater, in diesem Fall eben keine Verantwortung zu übernehmen und nicht als rechtlicher "Sündenbock" bereitzustehen, falls der Pilzverzehr irgendwelche körperlichen Ausfallreaktionen hervorruft.


    Es versteht sich von selbst, dass nur ein geprüfter Pilzsachverständiger eine solche Haftungsverantwortung übernehmen kann (nur er ist ja auch für solche Fälle haftpflichtversichert), und dass daher nur geprüfte PSV überhaupt "Verzehrfreigaben" erteilen können. Alle anderen können dies ruhigen Gewissens aus ihren Disclaimern streichen, denn für ihre Ratschläge gilt nur ein ganz schwacher Vertrauensschutz, der dann greift, wenn etwa so gesagt wird: "glaube mir, den kannste essen, ich sammle seit 50 Jahren Pilze, und es ist nie etwas vorgekommen!" und es dann doch ein Giftpilz ist. Freilich habe ich eine solche euphorische Großspurigkeit in diesem Forum noch nie wahrgenommen, sie soll aber etwa in Facebook-Gruppen durchaus vorkommen, wie mir zugetragen wurde.


    Jetzt kommt aber die andere Geschichte. Was macht ein Anfrager aus den Aussagen, die er im Forum bekommt? Leider findet man hier immer wieder Anfrager, die Pilze gefunden (und sogar schon vorgeputzt) haben, bei denen der Magen schon angefangen hat zu knurren, und die nun noch auf das letzte Okay von jemand anderem warten, bevor die Pilze in der Pfanne landen können. Jeder weiß, welche Art Anfrage ich meine. Hierbei lauert für einen Antwortenden eine gewisse Gefahr, denn er kann nicht wissen, ob der Anfrager vielleicht ein notorischer Prozesshansel ist, der später mit einer Schadensersatzklage herauskommt, wenn er in der Nieren-/Leber-Reha ist oder vielleicht auch nur eine Nacht auf dem Klo verbracht hat. Man sollte sich also dringend hüten, justiziable Aussagen zur Verzehrbarkeit zu treffen, wenn man die Pilze nicht live vor sich hat. Erfahrungsgemäß gibt es im Forum häufig Fehlbenennungen auch bei scheinbar klaren und einfachen Fällen. Die Antworten müssen also aus Vorsichtsgründen grundsätzlich recht vage bleiben und sollten, solange Zweifel an der Verständigkeit des Anfragers bestehen, mit Warnhinweisen versehen werden, damit dem Antwortenden hinterher nicht Unvorsichtigkeit unterstellt werden kann. Dies gilt insbesondere in Fällen wie diesem, wo objektiv Verzehrsabsicht vorliegt, auch wenn diese vom Anfrager im Nachhinein bestritten wird. Bei vorgeputzten Pilzen, die in großer Menge fein säuberlich nebeneinander auf einer Küchenarbeitsplatte liegen, ist der Fall absolut eindeutig, da braucht kein Anfrager später anzubringen, er sei missverstanden worden. Somit sind solche Warnhinweise von einem Anfrager vorbehaltlos zu akzeptieren, denn letztlich sind sie nur zu seinem Besten. Insbesondere gibt es nichts weiter herumzudiskutieren und zu -feilschen, denn wenn es der Anfrager doch besser weiß, warum hat er denn überhaupt angefragt?


    FG

    Oehrling

    PSVs dürfen weder über I-Net noch übers Telefon Pilze zum Essen freigeben - da musst du schon mit deinem Pilz zum lokalen PSV!

    12 Mal editiert, zuletzt von Oehrling ()

  • Hallo Pilzfreund (und alle anderen die sich für diese Frage interessieren),


    mit einer sogenannten "Verzehrfreigabe" bekundet der Pilzsachverständige gegenüber einem Anfrager, dass er sich bei der angefragten Art so sicher ist, dass er die rechtliche Verantwortung dafür übernimmt, dass der Pilz ohne Probleme gegessen werden kann ...[...]

    Lieber Oehrling,


    Danke für deine ausführliche und genaue Beschreibung der schwierigen Gratwanderung, die Du und andere PSV hier im Forum meistern. Ich lese jedenfalls feines Abwägen, viel Verantwortungsbewusstsein und Gespür für den konkreten Einzelfall (der auch psychologische Komponenten enthält) aus Deinen Ausführungen. Eben dieses Konkrete, finde ich, schafft größtmögliche Sicherheit. Und von Deinem und dem Wissen anderer hier im Forum konnte ich bereits viel profitieren.


    Andererseits bedeutet das für mich zugleich aber eben auch, dass man der Problematik durch allgemeine Regeln offenbar doch nicht beikommt – weil nunmal jeder Fall (und jeder Pilz) anders ist. Der Widerspruch zwischen vermeintlich eindeutiger Online-Bestimmung (die ich hier sehr oft lese, wenn vielleicht auch nicht von PSVs) und der gebotenen Zurückhaltung bezüglich einer Freigabe ist nicht ganz aufzulösen – und man wird die eigene Regel also in der Praxis eben doch bei der einen Art genauer, bei der anderen weniger genau nehmen … sodass man hier wohl auch in Zukunft unter einem vermeintlichen Maipilz vier Hinweise auf die Nichterteilung einer Verzehrfreigabe findet, und in einem anderen Thread nur liest: "Glückwunsch zum ersten Steinpilz".


    Herzliche Grüße

    Pilzfreund77

  • Ich kenne hier im Forum allerdings niemanden, der sich mit Pilzen gut auskennt, egal ob nun PSV oder nicht, und bei einer Bestimmungsanfrage zu einem Speisepilz sagt "das IST".

    Ich lese das hier regelmäßig, gerade diese Woche wieder, das ist es ja – ob sich derjenige dann jeweils "gut auskennt", sei einmal dahingestellt. Gleichwohl verstehe ich auch den Einwand Oskars, dass er von Aussagen wie "vergleiche mal mit" weniger profitieren würde …

  • Hallo,

    ich als Laie, der auf fremde Bestimmungshilfe angewiesen ist, bin dieser Meinung: je vorsichtiger die Bestimmung (von den anderen, ich bestimme lieber gar nichts), umso besser. Ich bin kein Jurist, im Gegenteil, ich habe Angst vor ihnen, falls sie auf der anderen Seite stehen. Und ich gehe davon aus, dass Krankenkassen einige davon haben und die machen dann ihren Job, wenn jemand eine Lebertransplantation plötzlich braucht.


    Ich werde also mit "vergleiche mal mit" gut und gerne online leben müssen. Mehr darf ich nicht verlangen. Auf Menschenverstand von anderen kann sich nur derjenige verlassen, der seinen eigenen verloren hat.


    LG Paulis

  • Und wie gesagt, wer sich selbstgefundene Pilze aus Wald und Wiese reinziehen will, hat immer noch die Möglichkeit, sie zum Pilzberater zu tragen und dort begutachten zu lassen. Oder man ist mutig (verwegen?) und vertraut auf die eigenen Kenntnisse, versucht aber nicht, ein anderes Forumsmitglied als möglichen Sündenbock (für den Fall, dass es dann doch schiefgeht) mit reinzuziehen. Aber dass es auch ein gewisses Quantum Mut bzw. Gottvertrauen braucht, selbstgefundene Pilze zu essen, bleibt Fakt, ähnlich wie auch bei selbstgesammelten Kräutern, an denen man sich genauso vergiften kann wie an Pilzen. So etwas ist also nichts für notorische Bedenkenträger bzw. Angsthasen.


    Selbstverständlich kann sich auch jeder, wenn das Verlangen nach Pilzgeschmack da ist, Pilze für teuer Geld beim Händler kaufen, was wohl insgesamt am ungefährlichsten sein dürfte, jedenfalls habe ich erst ein einziges Mal zwischen beim Händler angebotenen Pfifferlingen einen Spitzbuckligen Raukopf entdeckt.


    FG

    Oehrling

    PSVs dürfen weder über I-Net noch übers Telefon Pilze zum Essen freigeben - da musst du schon mit deinem Pilz zum lokalen PSV!

  • Gleichwohl verstehe ich auch den Einwand Oskars, dass er von Aussagen wie "vergleiche mal mit" weniger profitieren würde …

    Hallo

    Ich habe mir das ganze mal durchgelesen. Ich finde, "vergleiche mal mit", richtig gut. Der Anfragesteller hat den Pilz in der Hand und kann fühlen, riechen, schmecken und ....! Was haben wir? Oft nur schlechte Bilder, oft auf einer "Küchenrolle"! Wenn dann, "vergleiche mit", kommt, ist der Anfragesteller gezwungen, seinen Verstand zu gebrauchen und sollte damit auch etwas selber lernen!

  • ... sollte damit auch etwas selber lernen!

    Sofern der Wunsch nach Lernen überhaupt vorhanden ist. Manche nutzen die Anfragen ja nur in der Hoffnung auf Essfreigaben, weil der Mumm fehlt, sich den Pilz im Vertrauen auf eigenen Kenntnisse in die Pfanne zu hauen. Kommt diese nicht, hört und liest man von den meisten Anfragenden nie wieder etwas. Falls man als Antwortender nicht sogar angepampt wird.


    Hallo Paulis,

    es war ein ganz junges Exemplar, in dem Stadium, in welchem man ihn leicht mit Pfifferlingen in einen Topf schmeißt.


    FG

    Oehrling

    PSVs dürfen weder über I-Net noch übers Telefon Pilze zum Essen freigeben - da musst du schon mit deinem Pilz zum lokalen PSV!