Verschärfung Waffengesetz - auch Pilzsammler betroffen?

Es gibt 34 Antworten in diesem Thema, welches 3.425 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Skuromis.

  • Hallo,


    heute morgen bin ich erschrocken, als ich über dieses Thema gestolpert bin, und glaube darüber wurde im Forum noch nicht diskutiert:



    Das (sowieso schon äußerst strenge) Waffenrecht in Deutschland soll, nach Willen des Bundesrats, nochmal eine empfindliche Verschärfung erfahren. Bisher war es erlaubt, Messer mit einer Klingenlänge von unter 12 cm in der Öffentlichkeit zu führen.

    Sollte diese Verschärfung kommen, würde dies bedeuten, dass nur noch Messer mit einer Klingenlänge von maximal 6 cm erlaubt wären. Das würde ja auch einen Großteil der Pilzsammler betreffen, da der Wald (meines Wissens) als öffentlicher Raum gilt und so gut wie jedes brauchbare Messer länger als 6 cm ist. Ich verwende ein Pilzmesser von einem bekannten französischen Hersteller mit einer Klingenlänge von 8 cm - rein rechtlich wäre es ein Verstoß gegen das Waffengesetz, ein derartiges Messer im Wald zu führen, und man könnte theoretisch von jedem Passanten angezeigt werden. Ich finde das völlig übertrieben und halte diese geplante Verschärfung für reinen Aktionismus - wie sehr ihr das?


    Liebe Grüße Suillus

  • Moin,

    dann dürftest du nicht mal eines kaufen, was länger als 6 cm ist, um dieses dann durch den öffentlichen Raum nach Hause zu bringen. Auch der Weg aus dem Laden zum Auto und vom Parkplatz nach Hause zählt mit so gesehen. Teppichmesser im Baumarkt, vergiss es. Großes Kochmesser? Brötchenmesser? Axt oder Beil zum Holz machen? Große Spachtel? Bohrer? Schraubendreher? Sägeblätter? Scharfkantige Metallprofile/Leisten? Und wer weiß was alles noch. Rein theoretisch alles geeignet, um jemand zu verletzen.

    Mit einer 6cm Klinge nicht möglich? Messer zum Schärfen bringen in ein Fachgeschäft? Letztendlich müßten alle Läden den Verkauf einstellen, weil niemand das aus dem Laden tragen darf.


    LG

    Daniel

  • Hallo Suillus,


    ich sehe das ebenso als reinen Aktionismus. Ein vernünftiges (Taschen)Messer sollte man m. E. bei jedem Ausflug in die Natur dabei haben und dabei haben dürfen. Die Behörden sollten die bestehenden strengen Gesetze rechtlich ausschöpfen, was sicherlich nicht immer geschieht. Wenn jemand einem Anderen etwas Böses tun will braucht er dazu kein Messer: Das lässt sich mit einem Auto, das fast jeder hat, viel einfacher erledigen. Ich will damit sagen, dass man Gräueltaten eh nicht verhindern kann, wenn zuvor nichts darauf hindeutet. Straftaten geschehen m. W. sowieso überwiegend mit Waffen aus dem Schwarzmarkt.


    Schöne Grüße

    Reinhard

  • Tja, das gute Opinel hat eindeutig eine Klingenlänge von mehr als 6 cm. Aber ob die Polizei jetzt Hundertschaften in den Wald schickt, um Pilzsammler zu kontrollieren, oder ob sie eher auf den Marktplatz nach Heilbronn, Mannheim usw. kommen werden...?

    FG

    Oehrling

    PSVs dürfen weder über I-Net noch übers Telefon Pilze zum Essen freigeben - da musst du schon mit deinem Pilz zum lokalen PSV!

  • Naja, rein theoretisch macht man sich schon heute strafbar, wenn man im Supermarkt ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge >12 cm kauft und im Einkaufswagen zum Auto transportiert. Streng genommen müsste man das Messer in einem geschlossenen Behälter (z.Bsp. verschließbarer Waffenkoffer) transportieren, da es im öffentlichen Raum nach geltendem Recht als Waffe gilt und nicht anders betrachtet wird, als hätte man eine Pistole im Einkaufswagen ^^ (natürlich setzt das niemand so um, aber rein rechtlich...)

    Ich denke nicht, dass wir künftig alle unsere Pilze mit der Nagelschere putzen müssen, weil selbst wenn das Gesetz so kommt, müsste es auch jemand verfolgen - bemerkenswert ist dennoch, dass nach dieser Änderung in der Theorie beispielsweise ein Sportschütze seine "Zuverlässigkeit" und damit seine Waffen verlieren könnte, wenn ihn die Polizei auf einem Waldparkplatz mit einem Schweizer Taschenmesser (Klingenlänge ca. 7cm) beim Schneiden eines Apfels antrifft.

  • Hallo Jörg,


    Du hast aber hoffentlich einen amtlichen Motorsägenschein dafür und eine Schutzausrüstung seh ich da nicht.... g:D


    VG

    Marcel

    »Experts do not exist,

    we all are beginners

    with greater or lesser knowledge.«

    Luis Alberto Parra Sánchez

  • Hallo miteinander,


    ich finde, dass diese Meldung so undifferenziert vom Nachrichtenwert erst einmal recht bescheiden ist. Ohne zu recherchieren habe ich in Erinnerung, dass bislang die 12 cm Regelung nur für Messer mit feststehender Klinge gilt. Da fällt das Schweizer Taschenmesser eben nicht drunter. In meiner Erinnerung nicht einmal das 12er Opinel, obwohl da die Klinge arretierbar ist. Butterfly-Messer oder Springmesser, die ja m.E. am ehesten den Zweck einer Waffe haben, spielen da in einer anderen Liga und sind nach meiner Meinung zurecht auch jetzt schon verboten (auch diese Aussage ohne Gewähr).

    Käme der Vorschlag mit 6 cm als Gesetz durch, könnte ich mir vorstellen, dass sich das die feststehende Klinge gemeint ist und damit das 8er Opinel weiter nutzbar wäre.


    LG Michael


    Edit: wer interessiert ist, kann hier den genauen Wortlaut der Aufforderung durch den Bundesrat an die Bundesregierung nachlesen: https://www.bundesrat.de/Share…_blob=publicationFile&v=1

  • Hallo alle!



    Disclaimer siehe unten.


    Zur Aufklärung vielleicht:

    Es gibt das Führen (das "zugriffsbereite Dabeihaben" außerhalb des befriedeten Besitzes == Wohnung, Haus,...), das Erwerben und das Besitzen. Der Transport im verschlossenen Behältnis gilt nicht als Führen.

    Das sind alles unterschiedliche Dinge.

    Erwerben und Besitzen darf man auch ein Schwert (Edit: ab 18). Bei Munition z.B. ist der Erwerb geregelt.

    Ein Butterfly Messer darf man gar nicht mehr besitzen, das ist ein verbotener Gegenstand.

    Das alles natürlich im Bezug auf D.

    Geführt werden dürfen keine Waffen, feststehenden Messer >12 cm und keine einhändig arretierbaren Messer (Länge hier egal), sogenannte Einhandmesser.

    Jetzt aber wieder das Aber: es gibt das berechtigte Interesse wie Brauchtum etc. Da ist die Rechtsprechung uneins, was alles darunter fällt. Berechtigtes Interesse => Führen trotzdem erlaubt.


    Was nun genau am Ende kommt, muss man abwarten, aber vermutlich wieder neue Gummiparagraphen und wir müssen warten, bis der erste Pilzsammler zum BGH zieht und dieser sagt, das ist ein berechtigtes Interesse, oder eben nicht.



    PS: alles aus dem Gedächtnis und ohne Gewähr, ich hab mit Recht nix am Hut, bin lediglich waffensachkundig nach § 7 WaffG. (Also ich hab das alles mal gelernt, ist aber ein paar Jahre her).


    Gruß

    Stefan

  • Es bleibt letztendlich nur eine Lösung: Scotty...beam die Pfifferlinge in die Küche... :giggle:


    Mit 6 cm könnte man zurecht kommen irgendwie, bei größerem könnte es etwas schwieriger werden, aber machbar.

    Ich könnt mir ja eine Klinge aus einem größeren Feuerstein machen.

    "Was haben sie denn da? Einen tollen Feuerstein, den brauche ich unter anderem zum Grill anmachen. Feuerzeug? Na, man muß ja auch nicht zwingend jeden Plastikkram kaufen, das ist doch viel umweltfreundlicher."

  • Hallo,


    der Grundgedanke dahinter ist sicherlich gut.

    Nur diejenigen, das das dann so umgesetzt haben, haben halt nicht darüber nachgedacht, wie das in der Praxis gehen soll und was es bedeutet. So wie halt häufig.


    Und wer bitte sollte das kontrollieren?


    MMn kann man das lesen, zur Kenntnis nehmen und gleich wieder vergessen.


    VG,

    Steffen

  • Hallo Marcel,

    Du hast aber hoffentlich einen amtlichen Motorsägenschein dafür

    ich habe gar nicht gewußt dass man dafür solch einen braucht. Zumindest falle ich damit nicht unters Waffengesetz da man ja mit einer Motorsäge im Gegensatz zu einen zu großen Messer keinen Schaden anrichten kann, oder doch?


    VG Jörg

  • Ich verstehe die Aufregung ehrlich gesagt nicht. Suku hat ja den Text des Beschlusses freundlicherweise verlinkt. Mein Opinel-Pilzmesser lässt sich nicht arretieren, fällt also nicht darunter. Ich schätze mal, dass es dem Gesetzgeber bei der Vorlage auch nicht in erster Linie um Pilzsammler geht. Ich denke vielmehr, dass man nach erfolgter Beschlussfassung die entsprechenden Messer nicht in öffentlichen und fremden privaten Räumen mit sich führen sollte. Und ein Grund, warum ich an solchen Orten ein Messer mit stehender Klinge länger als 6 cm bei mir haben müsste, fällt mir nicht ein. Ob so ein Gesetz die Verrohung der Sitten aufhalten kann, weiß ich nicht.

    Jedenfalls ist das Argument, dass es nicht kontrollierbar ist, kein echtes Gegenargument. Tempo 30 ist auch nicht kontrollierbar, funktioniert aber auch mit Stichproben ganz gut.

    Lieben Gruß


    Claudia


    ...leben und leben lassen... ;)


    Hier im Forum gibt es grundsätzlich keine Verzehrfreigaben.

    Pilzsachverständige findest du hier.

  • Mein Opinel-Pilzmesser lässt sich nicht arretieren, fällt also nicht darunter....

    Wutzi


    Hallo Claudia,


    das Opinel kann man schon arretieren, dazu ist der drehbare Ring da.

    Im zugeklappten Zustand sperrt der Ring das versehentliche Öffnen des Messers in der Tasche. Umgekehrt sperrt der Ring das Einklappen der Klinge, wenn man damit hantiert. Beides, wie ich finde, wichtige Funktionen.

    Letztens hatte ich auf einer Exkursion Teilnehmer, welche nicht wussten, das man den Ring drehen kann... :gzwinkern:


    Viele Grüße,

    Steffen

  • Mein Opinel-Pilzmesser lässt sich nicht arretieren, fällt also nicht darunter.

    Hi Claudia Wutzi ,


    die Opinelmesser ab Klingenlänge 7cm haben eine Arretierung. Sie fallen aber trotzdem nicht unter das aktuelle Verbot, weil sie keine "Einhandmesser" sind, d.h. man benötigt 2 Hände, um die Klinge aus zuklappen und festzustellen. Das würde auch zukünftig noch gelten, wenn die Aufforderung des Bundesrates von der Bundesregierung aufgegriffen würde und diese erfolgreich ein Gesetzgebungsverfahren durchlaufen würde. Im übrigen teile ich deine Auffassung: momentan diskutieren wir hier sehr ausführlich über eine Gesetzesinitiative des Bundesrates, also einen Vorschlag, der keinerlei rechtliche Verbindlichkeit hat. Auf Bundesebene geht es da nicht um den Gesetzgeber! Der Bundesrat kann nicht selbst Gesetze beschließen, muss aber einigen Gesetzen zustimmen. Auch dazu ein Link:

    Bundesratsinitiative – Wikipedia

    Von der inhaltlichen Bedeutung mal abgesehen.


    LG Michael

  • Moin Jörg,

    .... ich habe gar nicht gewußt dass man dafür solch einen braucht. Zumindest falle ich damit nicht unters Waffengesetz da man ja mit einer Motorsäge im Gegensatz zu einen zu großen Messer keinen Schaden anrichten kann, oder doch?

    mit entsprechender Schutzausrüstung kann man zumindest keinen Schaden an sich selber anrichten. Du kannst ja mit einer Gesichtsschutzmaske anfangen, ein bewährtes Modell mit Wiedererkennungswert wäre dies hier…. g:D



    VG

    Marcel

    »Experts do not exist,

    we all are beginners

    with greater or lesser knowledge.«

    Luis Alberto Parra Sánchez

  • Ich schätze mal, dass es dem Gesetzgeber bei der Vorlage auch nicht in erster Linie um Pilzsammler geht.

    Nein, aber sie können mit davon betroffen sein.

    ein Grund, warum ich an solchen Orten ein Messer mit stehender Klinge länger als 6 cm bei mir haben müsste, fällt mir nicht ein

    z.B. wenn man mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Ausgangpunkt einer Pilzexkursion fährt, oder dazu einen öffentlichen Platz überquert, oder beim Picknick im Park, Brotzeit an der Wanderhütte usw.
    Soweit ich den Artikel verstehe, soll es bei dem Vorstoß auch nicht nur um feststehende Messer gehen, sondern um alle Klingen über 6 cm (Zitat: ...ein generelles Verbot von Springmessern sowie des Führens von anderen Klingen mit einer Länge von mehr als sechs Zentimetern in der Öffentlichkeit...) sowie um "ein generelles Messerverbot im ÖPNV", was dann natürlich auch alle Pilzmesser betreffen würde.

  • Soweit ich den Artikel verstehe, soll es bei dem Vorstoß auch nicht nur um feststehende Messer gehen, sondern um alle Klingen über 6 cm (Zitat: ...ein generelles Verbot von Springmessern sowie des Führens von anderen Klingen mit einer Länge von mehr als sechs Zentimetern in der Öffentlichkeit...) sowie um "ein generelles Messerverbot im ÖPNV", was dann natürlich auch alle Pilzmesser betreffen würde.

    Hi Josef,


    deshalb führt dieser Artikel zu unnötigen Irritationen, weil er eben viel zu undifferenziert und pauschalisierend ist. Zitate aus der bereits oben verlinkten Erschließung des Bundesrates, die (wie gesagt) kein Gesetzentwurf ist, sondern eine "Anregung" für die Bundesregierung: https://www.bundesrat.de/Share…_blob=publicationFile&v=1


    ...

    3. Der Bundesrat hält es daher für geboten, den Umgang mit Waffen und Messern
    in der Öffentlichkeit weiter zu beschränken und bittet die Bundesregierung vor
    diesem Hintergrund im Rahmen der aktuellen Gesetzesnovelle, die folgenden
    Umsetzungsmöglichkeiten im Waffenrecht zu prüfen:


    a) Regelung eines generellen Umgangsverbotes für Springmesser.
    b) Ausweitung des Führensverbotes auf Messer mit feststehender Klinge
    schon ab sechs cm Klingenlänge.
    c) Regelung eines allgemeinen Führensverbotes von Waffen im Sinne des
    Waffengesetzes
    insbesondere in Zügen und Fahrzeugen des Öffentlichen
    Personenverkehrs sowie dessen baulich umschlossenen Einrichtungen, soweit die Waffen nicht in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt werden.

    ...

    Mit der unter Buchstabe b vorgeschlagenen Verkürzung der Klingenlänge von feststehenden Messern auf sechs cm wäre darüber hinaus sichergestellt, dass tödlich wirkende Messer auch in Fahrzeugen und Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs nicht mehr zugriffsbereit mitgeführt werden dürfen.
    Ein Verbot sämtlicher Messer im ÖPV erscheint unverhältnismäßig, da hierunter dann auch Gebrauchsmesser, wie z. B. ein Obstmesser, fallen
    würden.

    ...


    LG Michael

  • Michael hat es auf den Punkt gebracht. Das führt hier nur zu unnötigen Irritationen, weil das alles nur Gesetzesvorschläge bzw. Entwürfe sind. Ob das überhaupt so oder auch nur so ähnlich beschlossen wird, kann mangels funktionierender Glaskugel niemand seriös prognostizieren, Zweifel sind jedenfalls angebracht. Änderungen am Waffengesetz sind oft purer Populismus und sollen eine Art von "placebo" bzw. Beruhigungspille für die Bevölkerung sein, oft nach spektakulären Kriminalfällen.


    Beispiel Amoklauf in Erfurt:



    Der Attentäter hatte eine Pistole und eine Vorderschaftrepetierflinte dabei, mit letzterer wurde kein einziger Schuss abgegeben, alle Opfer wurde mit der Pistole erschossen. Was wurde in der Folge waffenrechtlich verboten? Nicht die Pistole, sondern die "böse" Vorderschaftrepetierflinte! Hinzu kommt, dass man Selbstladeflinten, die eine wesentlich schnellere Schussfolge ermöglichen, nicht verboten hat.


    Logik? Keine, das ist Realpolitik.


    Beste Grüße,


    frank

  • Hallo Michael


    Sorry, ich hatte den Link übersehen und nur den Artikel gelesen.


    Trotzdem finde ich den Vorschlag, was die Messerlänge betrifft für reichlich übertrieben. Da würden ja fast alle Gebrauchsmesser drunter fallen. Ich habe mal meine Küchenmesser nachgemessen. Fast alle Schneiden, mit Ausnahme eines kleinen Gemüseschälmessers sind länger als 6 cm.

    Dann dürfte ich also beim Wandern nicht mal mehr ein Brötchenmesser in meinem Rucksack mitführen, geschweige denn mein geliebtes Moramesser, dass ich so gerne bei der Brotzeit benutze.
    Da bin ich aber froh, dass meine "Outdoorzeit" altersbedingt jetzt so ziemlich vorbei ist. Ein ordentliches Messer war da nämlich unverzichtbar.


    Traurig, dass Messer nicht mehr als Werkzeug, sondern nur noch als Waffe gesehen werden.


    LG, Josef

  • Da mir das Forum am Herzen liegt:

    Auf politische Diskussionen warum und wieso möchte ich mich nicht einlassen.

    Das WaffG ist umfangreich und eine komplexe Materie, in die man sich komplett nicht so schnell einliest. Selbst Profis haben hierzu ihre Spezialisten in der Behörde.

    Gehen wir aber mal von einem lebensnahen Sachverhalt aus. Wenn ihr im Wald seid und mit keinem Katana oder Samuraischwert rumlauft, werdet ihr keinen Ärger bekommen. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass ein Pilzsammler jemals hinsichtlich des normalen unauffälligen Pilzmessers kontrolliert wurde. Wenn Pilzsammler dann überhaupt mal kontrolliert werden.

    Wenn ihr nichts öffentlich mitführt, dass direkt ins Auge sticht, passiert da gar nichts.

    Bei einem Balisong (Butterflymesser) müsst ihr aber aufpassen. Da ist schon der Besitz strafbar. Ich kenne aber keinen Pilzfreund, der mit so was unterwegs war.

    Und ich kenne keinen Bullen, der jemals Pilzsammler kontrolliert hat.

    Ihr könnt gelassen bleiben. Spassbremse schätzt den Sachverhalt völlig korrekt ein.

    Wer differenzierte Auskünfte möchte, darf mich gerne über die Moderatoren hier fragen.


    Lieben Gruß,

    immer noch euer Markus

  • Hallo,


    eine ganz schöne Diskussion ist hier entstanden. Eigentlich wegen nichts...


    Wie ich oben schon in #12 erwähnte: „Lesen und vergessen“. Fertig. So einfach ist das.


    Und damit kann man das Thema als beendet betrachten.


    Viele Grüße,

    Steffen

  • Nun ja,


    ich denke, man sollte die Entscheidung über die Beendigung eines Themas vielleicht doch lieber dem Themenersteller oder im Falle, dass eine Diskussion aus dem Ruder läuft (was ich hier nicht zu erkennen vermag) den Moderatoren überlassen. Auch wenn's nervt, man wird ja nicht gezwungen, sich daran beteiligen.


    LG, Josef

  • Dann dürfte ich also beim Wandern nicht mal mehr ein Brötchenmesser in meinem Rucksack mitführen

    Doch, im Rucksack schon, nur nicht offen. Wie schon geschrieben wurde, ist das Waffengesetz recht komplex, weil es eben nicht so einfach ist, eine logisch nachvollziehbare Grenze festzulegen.


    Ehrlich gesagt würde es mich schon ängstigen, wenn beim Wandern jemand hinter mir läuft mit einem Brotmesser in der Hand.


    Wolfgang