Hallo,
heute morgen bin ich erschrocken, als ich über dieses Thema gestolpert bin, und glaube darüber wurde im Forum noch nicht diskutiert:
Das (sowieso schon äußerst strenge) Waffenrecht in Deutschland soll, nach Willen des Bundesrats, nochmal eine empfindliche Verschärfung erfahren. Bisher war es erlaubt, Messer mit einer Klingenlänge von unter 12 cm in der Öffentlichkeit zu führen.
Sollte diese Verschärfung kommen, würde dies bedeuten, dass nur noch Messer mit einer Klingenlänge von maximal 6 cm erlaubt wären. Das würde ja auch einen Großteil der Pilzsammler betreffen, da der Wald (meines Wissens) als öffentlicher Raum gilt und so gut wie jedes brauchbare Messer länger als 6 cm ist. Ich verwende ein Pilzmesser von einem bekannten französischen Hersteller mit einer Klingenlänge von 8 cm - rein rechtlich wäre es ein Verstoß gegen das Waffengesetz, ein derartiges Messer im Wald zu führen, und man könnte theoretisch von jedem Passanten angezeigt werden. Ich finde das völlig übertrieben und halte diese geplante Verschärfung für reinen Aktionismus - wie sehr ihr das?
Liebe Grüße Suillus