Verschärfung Waffengesetz - auch Pilzsammler betroffen?

Es gibt 34 Antworten in diesem Thema, welches 3.808 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Skuromis.

  • Die Rückfragen sind dennoch berechtigt von unsicheren Pilzfreunden.lG.

  • Ehrlich gesagt würde es mich schon ängstigen, wenn beim Wandern jemand hinter mir läuft mit einem Brotmesser in der Hand.

    Hallo Wolfgang


    Deine Angst ist unbegründet. Ich habe nicht die Absicht, jemandem mit einem Brotmesser in der Hand hinterherzulaufen.

    Ich will damit nur meine Brötchen und vielleicht auch noch Wurst, Käse, Schinken usw. schneiden. Die Schneide meines Brötchenmesser (so eins vom Bäcker) ist übrigens auch nur 10 cm lang und hat nicht mal eine Spitze.


    LG, Josef

  • Ich habe nicht die Absicht, jemandem mit einem Brotmesser in der Hand hinterherzulaufen.


    Hi Josef,

    es lag mir fern, Dir persönlich irgendetwas zu unterstellen.


    Mir ging es eher um das Grundsätzliche, da dieser Thread an ein paar Stellen in Gefahr geriet, in ein Politik-Bashing auf Stammtischniveau abzusinken (was für dieses Forum recht ungewöhnlich ist).


    Ich finde es gut, dass nicht alles erlaubt ist (Recht auf Sicherheit der Allgemeinheit), ebenso wie es gut ist, dass nicht alles verboten ist (Freiheitsrecht des Einzelnen). Dazwischen verläuft eine Grenze, die die beiden Rechtsansprüche gegeneinander abwägt. Diese Grenze muss in einer Demokratie immer wieder mal in Frage gestellt, und die gegensätzlichen Interessen neu abgewogen werden. Da wird man zu unterschiedlichen Zeiten und in unterschiedlichen Gesellschaften zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. In den USA, wo - überspitzt formuliert - jeder frustrierte Jugendliche ein Maschinengewehr kaufen darf, würde unsere Diskussion sicher anders verlaufen.


    Ab welcher Klingenlänge man jemanden tödlich verletzen kann, so dass die Polizei solche Klingen gerne beschlagnahmen würde wenn sie offen getragen werden, davon habe ich keine Ahnung, aber ich habe das Vertrauen, dass genau solche Überlegungen stattgefunden haben.


    Wenn ich dann als "Kollateralschaden" dieser Abwägung am Ende nicht mein altes Küchenmesser offen in den Pilzkorb legen soll (ich habe mal wieder das Opinel im Wald verloren), dann ist das halt so. Pilzsammler standen sicher nicht im Fokus bei der Entscheidungsfindung.


    Viele Grüße,



    Wolfgang

  • Sollte so ein Gesetz nicht einfach der Polizei ein Instrument an die Hand geben, zwilichtigen Gesellen die ohne plausiblen Grund mit Messern in der Öffentlichkeit unterwegs sind dieselben abnehmen zu können?

    Mir scheint das ein sinnvoller Ansatz.


    Wenn mich der erste Polizist auf den Weg in meinen Wald aufhält und die Äxte, Motorsäge, Hippe, feststellbare Einhand-Klappsäge oder gar die 70cm Sense bemängelt, dann ist immer noch Zeit sich über das Gesetz aufzuregen.

    Solche Fälle gibt es aber bekanntlicherweise nicht, weil die meisten Polizisten eine feine Nase für ihre Pappenheimer haben und den voralpenländischen Hobby-Waldbauern genauso wie Pilzsammler in Ruhe lassen.

    Ich habe im Gegenzug auch gesunden Menschenverstand und fahre nicht mit der Holzerausrüstung zum Fußballspiel.

  • Hallo,


    Dazu brauchts aber doch die Polizei nicht - irgendein missliebiger Mitmensch reicht für ne Anzeige.

    Sind Gesetze verabschiedet, gelten sie nach Wortlaut, und nicht danach, was sich der Gesetzgeber dabei gedacht haben könnte (Gottseidank muss man sagen, sonst wäre der Staatswillkür ja Tür und Tor geöffnet).


    Gruß

    Michael

  • Mach halblang.

    Erstens gelten Gesetze in der Praxis so, wie Richter sie auslegen.

    Zweitens liegt es durchaus im Ermessen der Strafverfolgungsbehörden, welchen Aufwand sie wofür treiben.

    Deshalb müsste ein missliebiger Mitmensch die Polizei mit viel Mühe dazu bewegen in den Wald zu fahren und nach einem Pilzsammler zu fahnden, der angeblich ein zu langes Messer dabei hat. Bei uns haben die bessere Sachen zu tun.

    Drittens, woher weiss denn der missliebige Mitmensch von deinem Verstoß, wenn Du nicht mit dem Messer in der Öffentlichkeit rumfuchtelst?


    Ich warte auf den ersten unangemessenen Fall bevor ich mich aufrege.

  • Ich warte auf den ersten unangemessenen Fall bevor ich mich aufrege.

    Und damit hebst du dich wohltuend von den Empörungskulturisten ab. Danke dafür!

    Lieben Gruß


    Claudia


    ...leben und leben lassen... ;)


    Hier im Forum gibt es grundsätzlich keine Verzehrfreigaben.

    Pilzsachverständige findest du hier.

  • Eieiei, da schaut man ein paar Tage nicht ins Forum und muss feststellen, dass man eine sehr lebhafte und teils auch emotional geführte Debatte losgetreten hat. Das war definitiv nicht meine Absicht und ich bitte um Entschuldigung!


    Ich möchte mich aber ausdrücklich für die vielen fachkundigen Antworten bedanken. Ich denke, der altbewährte Spruch "Es wird nicht so heiß gegessen, wie gekocht wird." fasst die passende Haltung zu diesem Thema ganz gut zusammen :)

  • Also das Messerproblem, oder Nichtproblem kennen viele Leute auch von anderen Hobbys, man nehme mal Angler mit 17 cm oder mehr Klingenlänge Filetiermesser, die sind auch feststehend. Ich hab meins immer zum Angeln dabei, um den Fang schon am Wasser zu versorgen.

    Bisher hab ich noch von keinem Angler gehört, dass ihm das irgendwie zum Verhängnis wurde (bei sachgerechter Benutzung).